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IGNORED

WBK aus den 70ern... jetzt verlängerbar?!


dracon

Empfohlene Beiträge

Geschrieben

ich hätte da mal eine Frage...

ich habe aus Anfang der 70er 2 KK Gewehre... wurden damals ordnungsgemäß angemeldet (gültige WBK vorhanden). Damals hat das noch niemand interessiert wofür man die braucht - konnte man, wenn man ü-18 war einfach bestellen (sogar bei Quelle!).

Jetzt schlägt bei mir ein Schreiben vom Landratsamt auf... ein Nachweis über die korrekte Lagerung (Stahlschrank) wird gefordert.

Das ansich wäre kein Problem - aber - "darf" ich die WBK bzw die KKs nach heutigen Vorschriften überhaupt noch haben? Oder muss ich damit rechnen, dass die gesamte WBK überprüft wird - und mir die Waffen abgenommen werden? Besonderen Bedarf, Jagdschein, SK-Prüfung etc habe ich nicht - das brauchte man damals aber auch nicht...

Danke im voraus,

VG!

Geschrieben
ich hätte da mal eine Frage...

"darf" ich die WBK bzw die KKs nach heutigen Vorschriften überhaupt noch haben? Oder muss ich damit rechnen, dass die gesamte WBK überprüft wird - und mir die Waffen abgenommen werden?

WBK werden nicht mehr " verlängert"...die zeitliche Befristung würde ihmo 1976 gestrichen.

Sofern du die Waffen korrekt Lagerst und das Nachweisen kannst, sollte nichts weiter kommen.

Geschrieben

Amnestiebesitzer wie du einer bist brauchen auch keine Bedürfnisüberprüfungen fürchten.

In dieser Richtung wird der Gesetzgeber wohl auch nichts unternehmen, da sich dieses "Problem" (makaber ausgedrückt) durch Zeitablauf von alleine erledigt.

Geschrieben
Amnestiebesitzer

Der Begriff Amnestie ist in diesem Zusammenhang falsch und kriminalisiert den Großteil dieser Anmeldepflicht - Waffenbesitzer zu Unrecht. Diese Waffen waren früher legal erworben und besessen. Punkt.

@dracon: Afair wurde die Befristung nicht nur wieder aus dem Gesetz gestrichen, sondern auf Wunsch gebührenfrei auch aus den WBKs. Das würde ich bei der Gelegenheit rein vorsorglich nachholen lassen.

Geschrieben
ich habe aus Anfang der 70er 2 KK Gewehre...

Jetzt schlägt bei mir ein Schreiben vom Landratsamt auf... ein Nachweis über die korrekte Lagerung (Stahlschrank) wird gefordert.

Das ansich wäre kein Problem - aber -

Du willst andeuten, dass Du noch keinen Waffenschrank hast?

Der klassifizierte Waffenschrank ist schon seit Jahren Pflicht.

"darf" ich die WBK bzw die KKs nach heutigen Vorschriften überhaupt noch haben? Oder muss ich damit rechnen, dass die gesamte WBK überprüft wird - und mir die Waffen abgenommen werden? Besonderen Bedarf, Jagdschein, SK-Prüfung etc habe ich nicht - das brauchte man damals aber auch nicht...

Diese Frage interessiert mich ebenfalls brennend.

Meine Frage in ähnlicher Richtung wurde hier so beantwortet, dass man keine Besitzstandwahrung in Sachen Bedürfnis hat. Folglich muss man jederzeit ein Bedürfnis nachweisen können. Das stellt generell den Altbesitz in Frage, sofern außer Erbe die Waffen nicht genutzt werden.

Geschrieben
Diese Frage interessiert mich ebenfalls brennend.

Meine Frage in ähnlicher Richtung wurde hier so beantwortet, dass man keine Besitzstandwahrung in Sachen Bedürfnis hat. Folglich muss man jederzeit ein Bedürfnis nachweisen können. Das stellt generell den Altbesitz in Frage, sofern außer Erbe die Waffen nicht genutzt werden.

Bitte nichts durcheinanderbringen. Das was du meinst betrifft nur Erlaubnisse, die nach der Amnestie (z.B. für Sportschützen oder Jäger) erteilt wurden. Für diese Erlaubnisse gelten die Bedürfnisanforderungen nach aktuellem Waffenrecht.

Mir ist jedoch kein Fall bekannt, in dem von einem Amnestiebesitzer (sorry für den Ausdruck, aber kenne keinen passenderen) ein Bedürfnis verlangt wurde.

Brennend interessieren würde mich die Frage, ob das Erbenprivileg analog auf den Fall des Bedürfniswegfalls anwendbar ist mit der Folge, dass man die Waffe behalten darf und nur als kleineres Übel die Waffe blockieren muss. Diese Argumentation eines Klägers taucht im Tatbestand eines Urteils des VG Aachen v. 19.03.2008 (Az. 6 K 1511/07, Tz. 20, zit. nach Juris) auf. Das Gericht hat sich dazu aber leider ausgeschwiegen.

Geschrieben

@ 2nd amendment/"Problem löst sich von allein" - charmant - aber natürlich global gesehen wahr ;)

jedoch - das Problem bleibt bestehen: wenn ich mir das WaffenG richtig durchlese dann muss für Besitz bzw eine WBK ein Bedürfnis bestehen... was bei Altbesitzern aber, sofern damals erworben, eben nicht Voraussetzung war. Auch in den Übergangsvorschriften für Altbesitz sehe ich dazu nichts. Lese ich also nicht an richtiger Stelle??

wie gesagt - das LRA will jetzt lt Schreiben nur die sichere Lagerung überprüfen... Gefahr eben, dass sie auch die WBK ansich überprüfen?!

legal erworben + (damals) rechtssicher eingetragen = ?? heute.

btw - ist jemand von Euch noch so ein Fall bekannt - das müsste, da sich das LRA auf die Neugesetzgebung 2009 bezieht, ja bei so manchen Altbesitzern in diesen Tagen aufschlagen (auch wg der Frist bis 31.12.2009 für straffreie Nachmeldung). Nochmal: ich habe seit der damaligen Erteilung einer WBK NIE WIEDER, trotz Umzügen etc., von irgend einem Amt in der Hinsicht was gehört...

Geschrieben
ich habe seit der damaligen Erteilung einer WBK NIE WIEDER, trotz Umzügen etc., von irgend einem Amt in der Hinsicht was gehört...

Das heißt ja nichts. Ich habe seit der Heirat meiner Frau auch nie wieder was vom Standesamt gehört...

Sende dem Amt Deinen Kaufnachweis des Tresores zu und fertig. Mein Amt akzeptiert auch Fotos vom Typenschild des Tresores, wenn die Kaufrechnung nicht mehr vorhanden ist.

Deine beiden KK-Gewehre müssen in einen zertifizierten A-Schrank oder besser verwahrt sein.

Geschrieben
Amnestiebesitzer (sorry für den Ausdruck, aber kenne keinen passenderen)

Mir gefällt etwa "Alt(waffen)besitzer" viel besser. "Altbesitz" steht ja auch in den WBKs, jedenfalls die ich gesehen habe. Alles andere hört sich so an, als ob hier Millionen von Waffenbesitzern als Schwerkriminelle in den Genuß einer ganz tollen Amnestie gekommen wären.

Und auch jedem "nur" Altwaffenbesitzer kann man den Abschluß einer Verwaltungs RS Versicherung nur empfehlen, wenn ihm an seinem Eigentum was liegt :gutidee: Irgend einer wird auch da aus dem WaffG Übles herauslesen, fragt sich allenfalls "wann".

Geschrieben

Diese Altbesitzer aus 1972 bzw. 1976 sind etwas einzigartiges in der WaffG-Landschaft und erstaunlicherweise interessiert sich für diesen Personenkreis (im Gegensatz zu den Erben) niemand. Nur dieser Personenkreis hat "richtige" Amnestien genossen (bei denen man das Zeugs behalten durfte) und diese Amnestien wurden seither nur in kleinerem Umfang, dafür aber in recht kurzen Abständen 2003 (Munitionsbesitzmeldung, illegale Waffen, verbotene Waffen), 2008 (weitere verbotene Waffen, Nachmeldung Wechselsysteme, LEP-Umbauten) und 2009 (illegale Waffen) wiederholt. Da spricht man dann auch von "Kleinen Amnestien".

In Baden-Württemberg müssen bis zum Jahresende alle Waffenbesitzer zur Waffen- und Munitionsverwahrung angeschrieben worden sein, sofern sie nicht zuvor bereits anderweitig überprüft worden sind. Deshalb wundert sich mancher, wenn er nach 30 Jahren erstmals Post von seiner Waffenbehörde bekommt. Dort wo Regelprüfungsgebühren erhoben werden, kam die Post schon ein bissl früher.

Geschrieben
ich hätte da mal eine Frage...

In den 70er Jahren mußte man wegen der RAF-Hysterie plötzlich KK-Gewehre, VL-Revolver und ähnliches anmelden und bekam dann eine WBK. Aber ...

Die ersten, die das taten, stellten fest, daß ihnen die Behörde ein Ablaufdatum in die WBK gedruckt hat. So war das aber von der Politik nicht zugesagt worden. Es hatte geheißen: Anmelden und legal für immer behalten dürfen. Dieser Betrugsversuch - nichts anderes war es - wurde sehr schnell bekannt und plötzlich kamen keine Anmeldungen mehr. Daher sah man sich gezwungen, die in die WBKs eingetragenen Fristen pauschal für ungültig zu erkären.

Mir ist das auch passiert. Irgendwann, als ich 30 Jahre später ein neues Gewehr angemeldet habe, hat der SB das ungültige Datum ohne Gebühren gelöscht. Mit anderen Worten: Du hast eine legale WBK, Du hast eine oder mehrere legale Waffen, die auf dieser WBK stehen und Du hast bis zum Ende Deiner Tage für diese damals angemeldeten Waffen keine Bedürfnisprüfung und nichts zu befürchten. Allerdings mußt Du jetzt die korrekte Aufbewahrung nachweisen.

Klaas

Geschrieben

Gemeint ist wohl eine "Amnestie", bei der man die gemeldeten Sachen behalten darf. Und davon gab es für Schusswaffen nur 1972, 1976 sowie 1990 für das Gebiet der ehemaligen DDR. Alle anderen "Amnestien" haben keinen Erfolg, weil niemand sein Eigentum abgibt, nur weil es gerade straffrei ist. Keine Strafe gibt es auch, wenn keiner weiß dass die Leute irgendwas illegales daheim haben. Der Anreiz zum melden geht gegen Null wenn mein Eigentum danach weg ist.

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