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Waffe mit Munition in einem Behältnis transportieren?


zustra

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Bin heute schraäg angesehen worden, als ich die transportierte Waffe auf dem Schießstand aus dem verschlossenen Futteral genommen habe und sich Patronen im Schaftmagazin ("Strumpf"), das an der Waffe befestigt war, befunden haben. Meinem nicht fundierten Rechtsverständnis nach ist das allerdings kein Verstoß gegen das Waffengesetz, da sich keine Munition in der Waffe befindet und keine weitergehende Regelung über das getrennte Transportieren von Waffe und Munition im Transportfalle existiert.

Sehe ich das falsch?

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Bin heute schraäg angesehen worden, als ich die transportierte Waffe auf dem Schießstand aus dem verschlossenen Futteral genommen habe und sich Patronen im Schaftmagazin ("Strumpf"), das an der Waffe befestigt war, befunden haben. Meinem nicht fundierten Rechtsverständnis nach ist das allerdings kein Verstoß gegen das Waffengesetz, da sich keine Munition in der Waffe befindet und keine weitergehende Regelung über das getrennte Transportieren von Waffe und Munition im Transportfalle existiert.

Sehe ich das falsch?

Tja,

Waffe und Munition müssen getrennt voneinander transportiert werden.

War eigentlich meines wissens schon immer so.

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Bin heute schraäg angesehen worden, als ich die transportierte Waffe auf dem Schießstand aus dem verschlossenen Futteral genommen habe und sich Patronen im Schaftmagazin ("Strumpf"), das an der Waffe befestigt war, befunden haben. Meinem nicht fundierten Rechtsverständnis nach ist das allerdings kein Verstoß gegen das Waffengesetz, da sich keine Munition in der Waffe befindet und keine weitergehende Regelung über das getrennte Transportieren von Waffe und Munition im Transportfalle existiert.

Sehe ich das falsch?

Sehe ich eigentlich auch so. Das "getrennte Transportieren" vom Waffe und Munition bedeutet nur, daß die Waffe nicht geladen sein darf.

Wenn ich zum IPSC Match fahre, habe ich auch vollgetankte Magazine im abgeschlossenen Rangebag, nur halt nicht in der Kanone.

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Bin heute schraäg angesehen worden, als ich die transportierte Waffe auf dem Schießstand aus dem verschlossenen Futteral genommen habe und sich Patronen im Schaftmagazin ("Strumpf"), das an der Waffe befestigt war, befunden haben. Meinem nicht fundierten Rechtsverständnis nach ist das allerdings kein Verstoß gegen das Waffengesetz, da sich keine Munition in der Waffe befindet und keine weitergehende Regelung über das getrennte Transportieren von Waffe und Munition im Transportfalle existiert.

Sehe ich das falsch?

Nö, das ist genau richtig. Solange die Munition nicht in der Waffe ist, also weder im Patronenlager, in der Trommel oder im eingeführten Magazin, ist die vom Gesetz geforderte Trennung von Waffe und Munition gegeben.

Begründung: Gesetz fordert nicht zugriffsbereit und nicht schußbereit.

Definition schußbereit: Anlage 1 Abschnitt 2 WaffG "wenn sie geladen ist, das heißt, daß Munition oder Geschosse in der Trommel, im in die Waffe eingefügten Magazin oder im Patronen- oder Geschoßlager sind, auch wenn sie nicht gespannt ist"

Belegte Begründung, die Du dem übereifrigen Kritiker unter die Nase halten kannst ;-)

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Passend zu dem Thema der Artikel zum Waffentransport in der VISIER 10/2009. Da steht eigentlich alles genau zu dem Thema drin. Kurzfassung: Waffen und Munition dürfen gemeinsam transportiert werden (entgegen hartnäckiger anderslautender Gerüchte) aber natürlich nicht in der Waffe. Räumliche Trennung ist nicht nötig - wobei es auch anders betrachtet auf keinen Fall schädlich ist.

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... entgegen hartnäckiger anderslautender Gerüchte...

Welche Gerüchte? Im übrigen kann in einem Zeitschriftenartikel schlechterdings etwas anderes stehen, als in den drei folgenden, simplen Sätzen aus dem Waffengesetz mit denen hier alles gesagt ist.

§ 12 (3) Nr. 2 WaffG:

Einer Erlaubnis zum Führen von Waffen bedarf nicht, wer diese nicht schussbereit und nicht zugriffsbereit von einem Ort zu einem anderen Ort befördert, sofern der Transport der Waffe zu einem von seinem Bedürfnis umfassten Zweck oder im Zusammenhang damit erfolgt;

Anlage 1 zum WaffG, Abschnitt 2, Nr. 12

Im Sinne dieses Gesetzes ist eine Waffe schussbereit, wenn sie geladen ist, das heißt, dass Munition oder Geschosse in der Trommel, im in die Waffe eingefügten Magazin oder im Patronen- oder Geschosslager sind, auch wenn sie nicht gespannt ist;

Anlage 1 zum WaffG, Abschnitt 2, Nr. 13

Im Sinne dieses Gesetzes ist eine Schusswaffe zugriffsbereit, wenn sie unmittelbar in Anschlag gebracht werden kann; sie ist nicht zugriffsbereit, wenn sie in einem verschlossenen Behältnis mitgeführt wird.

Diese Frage haben wir übrigens gefühlte Tausendmal jährlich, die Suchfunktion erweist sich daher als durchaus nützlich.

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[...] als in den drei folgenden, simplen Sätzen aus dem Waffengesetz mit denen hier alles gesagt ist [...]

Das bloße copy & paste von Passagen aus dem WaffG, den Anlagen oder Nebengesetzen ist doch dann nicht wirklich hilfreich wenn - und genau das ist hier der Kern des Problems und Ursprung der genannten und allseits bekannten Gerüchte - der Regelungsinhalt explizit nur Schusswaffen umfasst und der Munitionstransport damit nur mittelbar mitregelt wird. Außerdem hat doch gar niemand behauptet, dass in dem Artikel etwas anderes stünde als die aufgearbeitete Quintessenz aus den genannten Normen.

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Das bloße copy & paste von Passagen aus dem WaffG, den Anlagen oder Nebengesetzen ist doch dann nicht wirklich hilfreich...

Doch genau das ist es, denn es stellt die einzige rechtsverbindliche Grundlage dar. Zeitschriftenartikel sind dies nicht, auch wenn sie ansonsten informativ sein mögen.

... der Regelungsinhalt explizit nur Schusswaffen umfasst und der Munitionstransport damit nur mittelbar mitregelt wird...

Was soll daran verwunderlich sein??? Es gibt kein Führen von Munition, damit ist der Munitionstransport waffenrechtlich auch nicht besonders zu regeln.

Manchmal beschleicht mich das Gefühl, der deutsche Waffenbesitzer bettelt nach möglichst fein ziselierten Vorschriften ohne daran zu denken, dass alles erlaubt ist, was nicht explizit verboten wurde.

Nach der Entwicklung des Waffenrechts in .de ist bald das Gegenteil der Fall - und das Bedenkliche daran ist, dass die Freiheit mit tosendem Applaus zugrabe getragen wird (weil man ja "klare Regeln" - sprich Verbote - braucht).

Im übrigen finde ich es nicht wirklich erfrischend, wenn Du meine einschlägigen Hinweise als das "bloße copy & paste von Passagen aus dem WaffG" bezeichnest, denn auch das ist durchaus mit Zeitaufwand und Hingabe für das Forum verbunden.

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denn auch das ist durchaus mit Zeitaufwand und Hingabe für das Forum verbunden.

:icon14:

...und allemal wertvoller, als "ich habe mal gehört, daß",

"mir hat einer gesagt, daß" oder "bei uns im Verein sagen alle, daß"...

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Anscheinend sowas in der Art: "butt magazine pouch"

m1carbine.jpg

Beim IPSC z.B. ist allerdings das Mitführen von Munition an der Waffe dem geladenen Zustand gleichgestellt.

Also je nach Sportordnung kann man sich da schon Ärger einhandeln.

... ich kenne das so, das die Munition niemals zusammen mit der Waffe transportiert werden soll.

Das heisst, habe ich einen Range-Bag (große Tasche) mit Waffen, der mit einem kleinen Schloss gesichert ist und ich darf nur an den angenähten/angebrachten äusseren Taschen die Munition mit transportieren. Niemals zusammen Waffe und Muni in einem Behältnis, Tasche oder sonstwas transportieren. Liege ich da falsch?? :confused:

E sollte reichen, wenn eine Tasche mit angebrachten Aussentaschen vorhanden ist. Oder einen sogenannten Doppelkoffer kaufen.

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Also, ich habe einmal eine beschlagnahmte Pistole von einem Ordnungsamt abgeholt, nicht wissend, daß noch hunderte Schuss Munition dazugehörten.

War eine Egon- Ersteigerung.

Der Sachbearbeiter hat mir versichert, daß ich beides zusammen in meinem verschliessbaren Aktenkoffer transportieren darf. Zwei Behältnisse sind nicht notwendig und auch nicht die alberne Verwendung einer Mini- Geldkassette im Koffer, wie man es manchmal sehen kann.

:rolleyes:

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... ich kenne das so, das die Munition niemals zusammen mit der Waffe transportiert werden soll.

...Liege ich da falsch?? :confused:

Kannst Du Beitrag #9 lesen??????

Das heisst, habe ich einen Range-Bag (große Tasche) mit Waffen, der mit einem kleinen Schloss gesichert ist und ich darf nur an den angenähten/angebrachten äusseren Taschen die Munition mit transportieren. Niemals zusammen Waffe und Muni in einem Behältnis, Tasche oder sonstwas transportieren.

E sollte reichen, wenn eine Tasche mit angebrachten Aussentaschen vorhanden ist. Oder einen sogenannten Doppelkoffer kaufen.

Das ist mit Abstand der größte Unfug, den ich jemals zu dem Thema gehört habe. Und das will schon etwas heißen.

Mich würde allerdings interessieren, woher Du dieses Märchen hast bzw. wer Dir das erzählt hat.

Ich schiebe einen moderativen Hinweis nach:

Bitte diesen Thread nun NICHT in ein virtuelles Kaffeekränzchen à la "ich habe mal gehört, daß", "mir hat einer gesagt, daß" oder "bei uns im Verein sagen alle, daß" (wie von einem Nutzer hier schon treffend beschrieben) umwidmen, in dem alle ihre abstrusesten Transportgeschichten zum Besten geben. Die korrekte Gesetzeslage ist hier bereits beschrieben und wilde Geschichten, wenn auch mit Unterhaltungswert behaftet, erschweren das gezielte Auffinden eindeutiger Informationen (wir haben das Thema sowieso alle Nase lang wieder). Die Falschinfo von z3_bmw mal ausgenommen, denn die stand ja schon im Thema bevor der Hinweis erfolgte.

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Nachtrag: Auch wenn räumliche Trennung nicht nötig ist - ist aber auf jeden Fall nicht schädlich...

Dann mach es doch so. Schädlich mag es ja nicht sein, zumindest ist es NICHT erforderlich.

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Vier moderative Nachreichungen aus gegebenem Anlass:

a] Ungeprüft und ungefiltert muss hier keiner etwas glauben, die Rechtsgrundlagen sind angegeben - diese lassen sich nachlesen und sind prüf- und belastbar.

b] Wenn hier Unfug geschrieben wird und ich betrachte es als notwendig, diesen deutlich als solchen zu bezeichnen, damit nicht noch weitere Ahnungslose darauf hereinfallen, dann geschieht das auch. Es wird ja auch keiner darum gebeten, sich hier mit seinen urban legends auszubreiten.

c] Wir sind hier erwachsene Menschen, die durchaus in der Lage sind, zwischen einem Beitragsschreiber und einem Beitrag zu differenzieren. Niemand muss sich angegeriffen fühlen, nur weil er einmal einen unsinnigen Beitag verfasst hat. Das ist jedem hier schon passiert.

d] Befindlichkeitsbeiträge bitte ich mit dem Hinweis auf die Forenregeln zu unterlassen.

Ich Danke für die konstruktive Mitwirkung.

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Warum werden hier Antworten zensiert und gelöscht? Es reicht doch wenn man eventuelle falsche Antworten richtig stellt.

Das sollte doch in einem öffentlichen Forum unterbleiben. :peinlich:

Wenn wir Sportschützen nicht zusammen halten und uns einig sind dann brauchen wir uns nicht zu wundern wenn wir irgendwann nur noch mit Wasserpistolen schießen.

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