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IGNORED

Ausgemusterte Dienstwaffen der Polizei


Mr. Pingo

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Sitzung des Niedersächsischen Landtages am 28.08.2009; TOP 35

Rede von Innenminister Uwe Schünemann zum Antrag der Fraktion der SPD; es gilt das gesprochene Wort!

Sehr geehrte Damen und Herren,

die Niedersächsische Landesregierung hat es Waffenbesitzern bereits unmittelbar nach dem schrecklichen Geschehen von Winnenden ermöglicht, legale und illegale Waffen bei den Waffenbehörden oder der Polizei abzugeben. Diese Waffen werden kostenlos von der Polizei vernichtet. Die große Resonanz belegt, dass dies ein wirksamer Schritt zur Reduzierung der Anzahl von Waffen im privaten Besitz ist. Weiter dokumentiert dies die Überzeugung der Landesregierung, dass auch weiterhin alles getan werden muss, um Straftaten, die durch den Zugriff auf Waffen erst ermöglicht werden, zu verhindern.

Seit dem Jahr 2002 wird die Landespolizei mit einer neuen Dienstpistole vom Typ Heckler & Koch P2000 ausgestattet. Sie ersetzt die im Jahr 1979 eingeführte Pistole Heckler & Koch P 7, deren Technik inzwischen überholt ist.

Die Entscheidung für diese Ersatzbeschaffung wurde bereits im Jahr 2001 unter der damaligen Regierung getroffen. Im Rahmen der seinerzeit durch das Innenministerium erstellten Wirtschaftlichkeitsberechnung wurde auch der Verkauf der auszusondernden Waffen bewertet. Das MI hat in dem darauf basierenden Finanzierungskonzept den Verkauf der Waffen als einen wesentlichen Baustein zur Deckung des Investitionsbedarfs aufgeführt. Im Zuge des Systemwechsels wurden daher seit April 2002 insge-samt 14.390 nicht mehr benötigte Waffen veräußert.

In den Jahren 2007 und 2008 wurde der weitaus größte Teil, nämlich 13.000 Pistolen, von der Herstellerfirma Heckler & Koch als Höchstbie-tendem zurückerworben und an eine Tochterfirma in die USA exportiert. Die Fa. Heckler & Koch hat schriftlich bestätigt, dass die in die USA exportierten Waffen ausschließlich an Erwerbsberechtigte weiterverkauft wurden.

Die genehmigten Waffenlieferungen erfolgten weiterhin unter strenger rechtlicher Kontrolle, nämlich auf der Basis von Endverbleibserklärungen und internationalen Importzertifikaten. In den vorangegangenen öffentlichen Ausschreibungen war weiterhin festgelegt worden, dass die Waffen ausschließlich in großen Losen von Waffenherstellern oder Waffenhändlern mit der entsprechenden waffenrechtlichen Handelserlaubnis erworben werden durften. Daneben wurden kleinere Kontingente an die Polizeien der Bundesländer Bayern (880) und Sachsen (95) zur Ergänzung der dortigen Bestände veräußert. Im Umfang von 415 Stück wurden Waffen an gemäß Waffengesetz berechtigte Polizeivollzugsbeamte abgegeben.

Die veräußerten Schusswaffen der Niedersächsischen Polizei sind, wie alle legalen Waffen, nach den Vorgaben des Waffenrechts gekennzeichnet und registriert. Bei ausschließlicher Weitergabe an Berechtigte im Sinne des Waffengesetzes wird so eine lückenlose Nachverfolgung zum jeweiligen Besitzer in Deutschland sichergestellt. Es ist auch kein Fall bekannt, in dem eine ausgesonderte Schusswaffe der Polizei Niedersachsen zu einer Tatwaffe geworden ist. Die einschlägigen Voraussetzungen des Waffenrechts über den Erwerb der Waffen durch den jeweiligen Empfänger wurden in allen Fällen geprüft und eingehalten.

Auch andere Bundesländer, wie zum Beispiel Nordrhein-Westfalen und Rheinland-Pfalz, haben in großen Stückzahlen ebenfalls Polizeipistolen veräußert. Auch die Bundespolizei hat die in der Bereitschaftspolizei Niedersachsen eingesetzten Pistolen Heckler & Koch P7 in Deutschland verkauft. Eine Veräußerung von Polizeipistolen ist also kein Einzelfall.

Ich werde mich weiterhin für eine Reduzierung des legalen Waffenbestandes in der Gesellschaft einsetzen. Wesentlich ist es für mich aber, einen unbefugten, illegalen Zugriff auf diese Waffen zu unterbinden. Ganz entschieden werde ich mich weiterhin bemühen, den illegalen Waffenbesitz und die damit verbundenen Straftaten zu bekämpfen. Neben der von mir ermöglichten freiwilligen Abgabe von Waffen greifen hier vor allem die Änderungen im Waffenrecht, die konsequent überwacht werden müssen.

Der Verkauf der nicht mehr benötigten Pistolen erfolgte gemäß den allgemeinen Vorgaben der Landeshaushaltsordnung zum vollen Wert.

Eine Veräußerung unter dem vollen Wert oder eine unentgeltliche Abgabe der Waffen, z. B. zum Zwecke der Vernichtung, hätte nur erfolgen können, wenn dies durch den Haushaltsgesetzgeber als Ausnahme gem. § 63 Abs. 4 Satz 3 LHO im Haushaltsplan zugelassen worden wäre.

Unter Beachtung des der Landeshaushaltsordnung zugrunde liegende Wirtschaftlichkeitsgebot wurden die ausgesonderten Pistolen zu ihrem vollen Wert veräußert; dabei wurde ein Erlös von 2,85 Mio. EUR erzielt.

Zusammenfassend ist daher festzuhalten, dass kein Bedarf besteht, die vorgetragene Entschließung zu fassen.

Ansprechpartner für den Inhalt dieser Presseinformation :

Presse- und Öffentlichkeitsarbeit

Lavesallee 6

30169 Hannover

Telefon: 0511/120-6258/ -6255

Fax: 0511/120-6555

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  • 4 Wochen später...
Herausgeber: Nds. Ministerium für Inneres, Sport und Integration

Sitzung des Niedersächsischen Landtages am 23.09.2009; TOP 12

Ausgemusterte Dienstwaffen der Polizei

Sehr geehrte Damen und Herren,

seit dem Jahr 2002 wird die Landespolizei mit einer neuen Dienstpistole vom Typ Heckler & Koch P2000 ausgestattet. Die Entscheidung für diese Ersatzbeschaffung wurde bereits im Jahr 2001 unter der damaligen SPD-Regierung vom damaligen Minister Bartling getroffen. In die dafür vom Innenministerium erarbeitete Wirtschaftlichkeitsberechnung wurde der Erlös aus dem Verkauf der Altwaffen einbezogen, da er einen erheblichen Anteil zur Finanzierung des Vorhabens beitrug. Daraufhin folgte die Entscheidung, den Verkauf der Waffen als einen wesentlichen Baustein zur Deckung des Investitionsbedarfs zu nutzen. Im Zuge des Systemwechsels wurden daher seit April 2002 nicht mehr benötigte Waffen in Deutschland veräußert.

All dies ist zunächst unter der SPD-Regierung begonnen worden und von mir dann fortgeführt worden.

Insgesamt sind bislang 14.390 Schusswaffen der Niedersächsischen Polizei in Deutschland veräußert worden. Wie ich bereits mehrfach ausgeführt habe, ist dies mit größtmöglicher Sorgfalt geschehen. Die ein-schlägigen Voraussetzungen des Waffenrechts über den Erwerb der Waffen durch den jeweiligen Empfänger wurden in allen Fällen geprüft und eingehalten. Zudem sind die Waffen nach den Vorgaben des Waffenrechts gekennzeichnet und registriert. Bei ausschließlicher Weitergabe an Berechtigte im Sinne des Waffengesetzes wird so eine lückenlose Nachverfolgung zum jeweiligen Besitzer in Deutschland sichergestellt.

Ich betone auch nochmals, dass mir kein Fall bekannt ist, in dem eine ausgesonderte Schusswaffe der Polizei Niedersachsen zu einer Tatwaffe geworden ist.

In den Jahren 2007 und 2008 wurde der weitaus größte Teil, nämlich 13.000 Pistolen, von der Herstellerfirma Heckler & Koch als Höchstbietendem zurückerworben und an eine Tochterfirma in die USA exportiert. In den vorangegangenen öffentlichen Ausschreibungen war festgelegt worden, dass die Waffen ausschließlich in großen Losen von Waffenherstellern oder Waffenhändlern mit der entsprechenden waffenrechtlichen Handelserlaubnis erworben werden durften. Die Fa. Heckler & Koch hat schriftlich bestätigt, dass die in die USA exportierten Waffen ausschließlich an Erwerbsberechtigte weiterverkauft wurden. Die genehmigten Waffenlieferungen erfolgten weiterhin unter strenger rechtlicher Kontrolle, nämlich auf der Basis von Endverbleibserklärungen und internationalen Importzertifikaten.

Der legale Waffenmarkt in Deutschland ist nicht maßgeblich durch das Angebot von Waffen bestimmt, sondern durch die Regelungen unseres Waffengesetzes. Mir ist es deshalb sehr wichtig, sicherzustellen, dass der Erwerb nach den Vorschriften vonstatten geht und kontrolliert wird, dass die Waffen ordnungsgemäß in Waffenschränken verschlossen werden.

Es stellt kein Sicherheitsrisiko dar, wenn wir gebrauchte Polizeiwaffen verkaufen oder jemand eine dieser Waffen erwirbt. Entscheidend ist, dass dies nach den gesetzlichen Vorschriften erfolgt und kontrolliert wird. Es geht nicht darum, ob jemand eine neue oder eine gebrauchte Waffe kauft. Es geht vielmehr ausschließlich darum, dass dies nach den gesetzlichen Vorschriften erfolgt und auch kontrolliert wird.

Die Sicherheit ist vielmehr verbessert worden, weil gerade diese Landesregierung dazu beigetragen hat, dass das Waffenrecht verschärft worden ist und wir rechtzeitig, noch vor der Bundesregelung, dazu aufgerufen haben, dass die Waffen, die nicht ordnungsgemäß in Waffenschränken gelagert sind, abgegeben werden.

Mir ist hier vorgeworfen worden, ich hätte nicht in Gänze die Wahrheit zum Landeshaushaltsrecht gesagt. Dazu möchte ich nochmals darstellen:

Der Verkauf der nicht mehr benötigten Pistolen erfolgte gemäß den Vorgaben der Landeshaushaltsordnung. Eine Veräußerung unter dem vollen Wert oder eine unentgeltliche Abgabe der Waffen, z. B. zum Zwecke der Vernichtung, hätte nur erfolgen können, wenn dies durch den Haushaltsgesetzgeber als Ausnahme gem. § 63 Abs. 4 Satz 3 LHO im Haushaltsplan zugelassen worden wäre.

Daher wurden die ausgesonderten Pistolen zu ihrem vollen Wert veräußert; dabei wurde ein Erlös von 2,85 Mio. EUR erzielt.

Insbesondere wegen der notwendigen Konsolidierung des Haushaltes ist es auch weiterhin Absicht dieser Landesregierung, die noch vorhandenen und nicht mehr benötigte etwa 3.000 Polizeipistolen ab 2011 zu veräußern.

Zusammenfassend ist daher festzuhalten, dass kein Bedarf besteht, die vorgetragene Entschließung zu fassen.

ID (Für Rückfragen): 58598402

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Nachschlag:

Herausgeber: Nds. Ministerium für Inneres, Sport und Integration

Handel mit Polizeiwaffen durch das Land Niedersachsen

Sitzung des Niedersächsischen Landtages am 25.09.2009; Fragestunde Nr. 31

Innenminister Uwe Schünemann beantwortet die Kleine Anfrage der Abgeordneten Helge Limburg und Ralf Briese (GRÜNE); Es gilt das gesprochene Wort!

Die Abgeordneten hatten gefragt:

In der Antwort auf die Kleine Anfrage zur schriftlichen Beantwortung in der Drs. 16/1609 bejaht die Landesregierung die Frage, ob nach dem Verkauf an Zwischenhändler nachverfolgt werden kann, in wessen Besitz die Waffen gelangt sind. Die Bejahung erfolgt ohne Einschränkungen.

Wir fragen die Landesregierung:

Bleibt die Landesregierung bei ihrer Antwort, dass sie für alle 14 390 verkauften Waffen nach dem Verkauf an Zwischenhändler nachverfolgen kann, in wessen Besitz die Waffen gelangt sind, und wäre sie dementsprechend tatsächlich in der Lage, eine Liste mit den heutigen Besitzern der 13 000 an eine Tochterfirma der Herstellerfirma Heckler & Koch in den USA exportierten Waffen zu liefern?

Kann die Landesregierung auch nach gegebenenfalls weiterem Verkauf der niedersächsischen Polizeiwaffen durch die Erwerber in den USA die Lieferkette und die Besitzer nachverfolgen bzw. identifizieren?

Die Waffengesetze in den USA sind deutlich liberaler als in der Bundesrepublik, teilweise gibt es kaum Auflagen für den Erwerb von Waffen, und die Zahl der Straftaten mit Waffen ist deutlich höher als in der Bundesrepublik. Wie rechtfertigt die Landesregierung vor diesem Hintergrund den Verkauf niedersächsischer Polizeipistolen in ein Land mit hoher Waffenaffinität und einer hohen Zahl an Tötungsdelikten durch legal erworbene Waffen, die gegebenenfalls aus dem Ausland stammen?

Innenminister Uwe Schünemann beantwortete namens der Landesregierung die Kleine Anfrage wie folgt:

In der Antwort auf die Kleine Anfrage - Drs. 16/1609 - hat die Landesregierung darauf hingewiesen, dass "bei ausschließlicher Weitergabe an Berechtigte im Sinne des Waffengesetzes eine lückenlose Nachverfolgung zum jeweiligen Besitzer in Deutschland sichergestellt wird". Der Ausgangspunkt der mündlichen Anfrage: "Die Bejahung erfolgt ohne Einschränkungen." ist daher nicht zutreffend.

Dies vorausgeschickt, beantworte ich die Anfrage im Namen der Landesregierung wie folgt:

Zu 1:

S. Vorbemerkungen

Zu 2:

S. Vorbemerkungen

Zu 3:

In der Beantwortung der Kleinen Anfrage - Drs. 16/1609 hat die Landesregierung bereits ausgeführt, dass die einschlägigen Voraussetzungen des Waffenrechts über den Erwerb der Waffen durch den jeweiligen Empfänger in allen Fällen geprüft und eingehalten wurden. Bezüglich der durch die Firma Heckler & Koch in die USA exportierten Waffen liegt darüber hinaus eine Bestätigung vor, dass die Lieferung auf der Basis von Endverbleibserklärungen und aufgrund internationaler Importzertifikate erfolgte.

Im Übrigen verweise ich auf die Vorbemerkungen.

ID (Für Rückfragen): 58634741

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