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IGNORED

Einsatz der Bundeswehr im Innern !?


Gast

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Hallo verehrtes Forum,

vor zwei Tagen las ich einen Artikel in der Badischen Zeitung, dass die Bundesregierung ein Gesetz zum Einsatz der Bundeswehr im Innern beschlossen hätte.

Ursprünglich geplante Einschränkungen die die SPD einbringen wollte (Einsatz nur bei Terrorgefahr etc.) hätten nun keinen Eingang gefunden, vermutlich Torschlusspanik vor der BT-Wahl.

Die jeweilige Reigierung könne nun frei entscheiden ob und wann die BW im Innern eingesetzt wird.

(George Orwell lässt grüßen.)

Was mich stark verwundert:

Ich habe diese unglaubliche Nachricht von keiner zweiten Quelle gehört !?

Ist das eine Ente oder bin ich schlicht desinformiert ?

Ich bitte ganz dringend um Info.

Gruß,

J.

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Wäre klasse, nicht weil es gemütlicher aussieht, vielmehr muss überall Bewegung rein, sonst fällts ab. Da man sein Geld aber nicht für Panzerfitness ausgeben will, wären alle möglichen Einsätze ein längst überfälliges Mittel, um günstig Professionalität bzw. Wirklichkeitsnähe zu erreichen.

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Eigentlich hasse ich diese Verschwörungstheoretiker, die u.a. auch hier im Forum rumgeistern.

Aber das ist erschreckend und alarmierend.

CDU und SPD haben uns den großen Lauschangriff, die Vorratsdatenspeicherung und nun die Armee im Innern beschert.

Das Grundgesetz das die Rechte des Bürgers schützen soll wird immer mehr zu Lasten des Bürgers und der Freiheit - und zu Gunsten von paranoiden Politkern aufgeweicht.

Unter dem Oberbegriff "Terror" werden immer mehr Gesetze mit Blaulicht und Martinshorn durchgejagt, die eine erschreckende Richtung aufweisen.

Heimlich, still und leise werden wir in unserer Freiheit Stück für Stück weiter eingeschränkt.

Wir sind gläsern und nun auch noch der Gefahr ausgesetzt, dass unsere Bundeswehr eines Tages gegen das eigene Volk eingesetzt werden kann.

Die Entwaffnung der Bevölkerung gar nicht zu nennen.

Bespitzelung und Unterdrückung des eigenen Volkes verdienen aber den Überbegriff "Demokratie" nicht mehr.

Dies sind Mittel einer Militärjunta.

In einer Demokratie sind die Mandatsträger dazu bestimmt dem Volke zu dienen.

Das Wort "Minister" kommt aus dem Lateinischen und bedeutet schlicht "dienen".

Diese Demokratie scheint nun in unserem Land in die Jahre gekommen und an einem Wendepunkt angekommen zu sein.

Es hat immerhin 60 Jahre gedauert, aber nun ist das Verfallsdatum unserer Staatsform wohl überschritten.

Germania, quo vadis ?

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Also man sollte nicht alles glauben was so die ein oder andere Zeitung schreibt.

Ich meine alleine die Überschrift sollte schon Stirnrunzeln verursachen.

"Bundeswehr darf bald im Inland töten" öhhhm ja.....

Von daher stehe ich der Meldung skeptisch gegenüber.

edit: der Beitrag ist zudem von ende 2008^^

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Der Einsatz der Bundeswehr im Inneren erfordert eine Grundgesetzänderung. Die wird normalerweise nicht so einfach still und leise von der Union mal kurz vor der Wahl durchgeführt.....

Grundgesetzänderungen werden meistens recht heimlich still und leise durchgedrückt... die letzte Änderung war erst vor 3 Wochen... hast Du es gewußt?

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Moin!

Nix Neues...

Warum sind den Ausbildungsschwerpunkte:

"Objektschutz"; "Checkpoint"....

Häuserkampf, durchsuchen von Kfz..etc..

Letzte Zugführer-Weiterbildung: "Sichern eines

Flughafens"...

Sicher, auch für den Einsatz in Afghanistan.

Aber: Übungen für Polizeieinsätze; Feldjäger

üben auch "Einsatz bei Demos"..

Der Gedanke liegt doch nahe..

kriegerlein

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Super, die Ausrüstungen für"unfriedliche Demonstration" wurde nicht umsonst beschafft.

Da freud sich der Bund der Steuerzahler, dass Steuermittel zweckgebunden"verbraten"

wurden.

Unter anderem wurden auch RSG( Reizstoffsrühgeräte ) und die "guten" Taser( Coffin Inc. ) beschafft.

Gruß

Windhund

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Bespitzelung und Unterdrückung des eigenen Volkes verdienen aber den Überbegriff "Demokratie" nicht mehr.

Dies sind Mittel einer Militärjunta.

Germania, quo vadis ?

Gabs da nicht so einen Passus im GG auf dem sich sogar die RAF berufen hat der sagte wenn jemand versucht die Verfassungsmäßige Ordnung zu beseitigen hat jeder Bürger das Recht und Pflicht sich dagegen mit allen mitteln zu wehren...

Alle Mittel was das näher für unsere Politikerkaste bedeuten würde brauch ich wohl nicht näher

erläutern.

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Gabs da nicht so einen Passus im GG auf dem sich sogar die RAF berufen hat der sagte wenn jemand versucht die Verfassungsmäßige Ordnung zu beseitigen hat jeder Bürger das Recht und Pflicht sich dagegen mit allen mitteln zu wehren...

Alle Mittel was das näher für unsere Politikerkaste bedeuten würde brauch ich wohl nicht näher

erläutern.

Meinst Du diesen Artikel:

GG Artikel 20

(1) Die Bundesrepublik Deutschland ist ein demokratischer und sozialer Bundesstaat.

(2) Alle Staatsgewalt geht vom Volke aus. Sie wird vom Volke in Wahlen und Abstimmungen und durch besondere Organe der Gesetzgebung, der vollziehenden Gewalt und der Rechtsprechung ausgeübt.

(3) Die Gesetzgebung ist an die verfassungsmäßige Ordnung, die vollziehende Gewalt und die Rechtsprechung sind an Gesetz und Recht gebunden.

(4) Gegen jeden, der es unternimmt, diese Ordnung zu beseitigen, haben alle Deutschen das Recht zum Widerstand, wenn andere Abhilfe nicht möglich ist.

???

Es gibt auch den hier, meines Wissens auch "Ewigkeitsklausel" genannt:

GG Artikel 79

...

(3) Eine Änderung dieses Grundgesetzes, durch welche die Gliederung des Bundes in Länder, die grundsätzliche Mitwirkung der Länder bei der Gesetzgebung oder die in den Artikeln 1 und 20 niedergelegten Grundsätze berührt werden, ist unzulässig.

Es ist bei den gegenwärtigen Tendenzen nur eine Frage der Zeit, bis der letztgenannte abgeschafft oder massiv verändert wird, es steht nämlich nirgends explizit, dass er nicht verändert werden darf.

Halleluja, ich geh jetzt mal die dicke Kurze ausführen!

Herzliche Grüße

Jan

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Art. 20 GG hatte zunächst nur drei Absätze. Abs. 4 wurde anlässlich der Studentenunruhen Ende der 60er von Altnazi Kiesinger eingeführt. Leitgedanke war es, dass das Volk einen aufständischen Studenten à la Benno Ohnesorg zur Rettung des Staates umbringen darf.

Nach herrschender Meinung erfasst die Ewigkeitsgarantie des Art. 79 Abs. 3 nur die von Anfang an im GG erhaltenen Bestimmungen der Art. 1 und 20, also nicht Art. 20 Abs. 4.

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Und da wundern sich doch tatsächlich noch einige wenige warum der Republik eine Totalentwaffnung zugute kommen soll??

Zum Artikel 20 (4) wohlgemerkt GG- - - - - - nicht etwa Verfassung der Bundesrepublik Deutschland!

"Deutsche (nach Art. 116 GG), also Ausländer eindeutig ausgenommen, dürfen dieses Recht aber nur als Ultima ratio nutzen; vorher müssen alle anderen Mittel ausgeschöpft sein. Nach Meinung einiger Staatsrechtler haben die Widerständler auch das Recht, Anschläge und Morde (z. B. Tyrannenmord) zu begehen, um die grundgesetzliche Ordnung wiederherzustellen."

--Zitat--

Der Entwicklung muss vorgebeugt werden, jawoll, und das mit allen zur Verfügung stehenden Mitteln

Ich entspann mich mal wieder, bis dänne ;)

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Zum Artikel 20 (4) wohlgemerkt GG- - - - - - nicht etwa Verfassung der Bundesrepublik Deutschland!

"Deutsche (nach Art. 116 GG), also Ausländer eindeutig ausgenommen, dürfen dieses Recht aber nur als Ultima ratio nutzen; vorher müssen alle anderen Mittel ausgeschöpft sein. Nach Meinung einiger Staatsrechtler haben die Widerständler auch das Recht, Anschläge und Morde (z. B. Tyrannenmord) zu begehen, um die grundgesetzliche Ordnung wiederherzustellen."

--Zitat--

Der Entwicklung muss vorgebeugt werden, jawoll, und das mit allen zur Verfügung stehenden Mitteln

...und das macht es ja irgendwie schwierig den richtigen Zeitpunkt zu finden.

Kommt er noch?

War er schon?

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Art. 20 GG hatte zunächst nur drei Absätze. Abs. 4 wurde anlässlich der Studentenunruhen Ende der 60er von Altnazi Kiesinger eingeführt. Leitgedanke war es, dass das Volk einen aufständischen Studenten à la Benno Ohnesorg zur Rettung des Staates umbringen darf.

Nach herrschender Meinung erfasst die Ewigkeitsgarantie des Art. 79 Abs. 3 nur die von Anfang an im GG erhaltenen Bestimmungen der Art. 1 und 20, also nicht Art. 20 Abs. 4.

Nana, 2nd amendment, das ist aber eine recht "freie Interpretation" der Vorgänge, wie es Ende der 60er Jahre zum Artikel 20.4. kam. Fakt ist, der vierte Absatz erfolgte in Zusammenhang mit der Einführung der Notstandsgesetzgebung, die ja auch ein Anlaß (vulgo "Aufhänger") der Studentenunruhen hierzulande wurde, Guggst Du hier: http://de.wikipedia.org/wiki/Deutsche_Notstandsgesetze.

Und das mit dem Leitgedanken und Ohnesorg meinst Du doch nicht ernst, oder? Du weißt, der eine oder andere WO-Leser (und nicht nur der, sondern auch unsere politische Kaste) kann mit Ironie und Sarkasmus nicht so recht umgehen.

Der vierte Zusatz war eine Garantie gegen einen Putsch von oben. Er rundet die drei anderen Absätze hervorragend ab: http://dejure.org/gesetze/GG/20.html . Man merke übrigens eins an - im ganzen GG ist nirgendwo etwas vom "Gewaltmonopol des Staates" vermerkt. Und das aus guten historischen Gründen ...

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Art. 20 GG hatte zunächst nur drei Absätze. Abs. 4 wurde anlässlich der Studentenunruhen Ende der 60er von Altnazi Kiesinger eingeführt. Leitgedanke war es, dass das Volk einen aufständischen Studenten à la Benno Ohnesorg zur Rettung des Staates umbringen darf.

Nach herrschender Meinung erfasst die Ewigkeitsgarantie des Art. 79 Abs. 3 nur die von Anfang an im GG erhaltenen Bestimmungen der Art. 1 und 20, also nicht Art. 20 Abs. 4.

Ich lese im Art. 79 Abs. 3 nur --Art 20---. Da steht nichts von Absetzen. Also ist Abs. 4 auch geschützt. MEINE Meinung!

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. Man merke übrigens eins an - im ganzen GG ist nirgendwo etwas vom "Gewaltmonopol des Staates" vermerkt. Und das aus guten historischen Gründen ...

Und zudem:

Art 20

(1) Die Bundesrepublik Deutschland ist ein demokratischer und sozialer Bundesstaat.

(2) Alle Staatsgewalt geht vom Volke aus. Sie wird vom Volke in Wahlen und Abstimmungen

und durch besondere Organe der Gesetzgebung, der vollziehenden Gewalt und der

Rechtsprechung ausgeübt.

(3) Die Gesetzgebung ist an die verfassungsmäßige Ordnung, die vollziehende Gewalt und

die Rechtsprechung sind an Gesetz und Recht gebunden.

Aber da steht auch: der vollziehenden Gewalt und der Rechtsprechung ausgeübt.Und das lässt einigen spielraum für deutungen, Leider!

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Bundeswehrverband fordert Bundeswehr-Aufgaben-Gesetz

Berlin (ddp). Der Deutsche Bundeswehrverband fordert eine rasche gesetzliche Klarstellung für den Anti-Piraten-Einsatz der Bundeswehr. «Wir müssen das Grundgesetz nicht antasten», sagte Verbandschef Ulrich Kirsch der «Augsburger Allgemeinen». Kirsch vertritt damit eine andere Position als Verteidigungsminister Franz Josef Jung (CDU), der eine Änderung des Grundgesetzes gefordert hatte, um die Befugnisse der Armee auszuweiten.

http://www.abacho.de/politik/?news=9623

Ich denke eine Verfassungänderung zum "inneren Einsatz der Bundeswehr" wird früher, oder später kommen und den Weg für die Gedankespiele machthungriger Politiker freien Raum schaffen.

Dazu dient auch die Umwandlung der Bundeswehr in eine reine Berufsarmee, die nicht mehr auf das Volk gestützt ist.

George Orwells "Farm der Tiere" sollte uns ein Warnung und Mahnung sein, denn auch dort gab es eine Verfassung, die geändert wurde.

http://de.wikipedia.org/wiki/Farm_der_Tiere

Gruss Knollo68

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Ich lese im Art. 79 Abs. 3 nur --Art 20---. Da steht nichts von Absetzen. Also ist Abs. 4 auch geschützt. MEINE Meinung!

"der letztgenannte" bezog sich auf Art. 79 Abs. 3, der wäre jederzeit mit entsprechender Mehrheit zu verändern.....wenn nun einer auf die Idee kommt, eben Art. 79 Abs 3 zu verändern, dann gute Nacht! Und auch das ist meines Wissens vielen Staatsrechtlern ein böser Dorn im Auge....

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Nana, 2nd amendment, das ist aber eine recht "freie Interpretation" der Vorgänge, wie es Ende der 60er Jahre zum Artikel 20.4. kam.

Mag sein, ich habe die Zeit selbst nicht miterlebt. Nach meiner Einschätzung hatte Kiesinger mit der Einführung des Art. 20 Abs. 4 GG aber nur den Putsch von unten im Blick. Politiker stehen ja bekanntlich in der Machtpyramide ganz oben und und sehen daher den Feind nur im Volk unter ihnen. Eine Einschränkung ihrer eigenen Machtposition käme ihnen nicht in den Sinn.

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Es ist bei den gegenwärtigen Tendenzen nur eine Frage der Zeit, bis der letztgenannte abgeschafft oder massiv verändert wird, es steht nämlich nirgends explizit, dass er nicht verändert werden darf.

Jan

Dann wäre vielleicht die besagte Zeit gekommen...

Wenn die Politiker so wie jetzt weiter machen wird es zu besagten Unruhen kommen, wenn

sie dann der Meinung sind sich wie eine Militärdiktatur zu verhalten wird es noch schlimmer

werden auch für sie selbst.

Anschläge und Attentate wären dann an der Tagesordnung und auch ausländische Kräfte

würden sich freuen wenn es in Deutschland zu einer Instabilität kommen würde.

Den Afgahnistan Einsatz könnten die dann vergessen, es wäre dann auch eine Frage der

Zeit bis islamistische Kräfte hier kräftig mitmischen würden.

Und die sind was Aufstände Unruhen und Kriege angeht mit anderen Wassern gewaschen als die Deutschen.

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