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IGNORED

Beantragung 4. SL-Langwaffe nach WaffG Änderung


Flotti

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Geschrieben

Hallo zusammen,

ich stehe vor dem Erwerb meiner 4. Selbstlader-Langwaffe auf grüne WBK.

Nach der in Kraft getretenen WaffG Änderung muss ja nun - bei Erwerb über das Regelkontingent hinaus - gem. §14 Abs. 3 WaffG die Teilnahme an Wettbewerben nachgewiesen werden. Die Frage ist, wer gegenüber der Behörde den Nachweis erbringen muss:

A.) Der Schießsportverband durch Ausstellung einer entsprechenden Bescheinigung wie sonst auch (wenn der Schütze vorher entsprechende Belege eingereicht hat), oder

B.) Der Schütze gegenüber der Behörde selbst

So wie ich den Text interpretiere, bescheinigt der Verband die Teilnahme an Wettbewerben.

Hat jemand hier schon praktische Erfahrungen sammeln können und weiß mehr?

Hier mal der Gesetzestext aus §14 WaffG:

3) Ein Bedürfnis von Sportschützen nach Absatz 2 für den Erwerb und Besitz von mehr als drei halbautomatischen Langwaffen und mehr als zwei mehrschüssigen Kurzwaffen für Patronenmunition sowie der hierfür erforderlichen Munition wird unter Beachtung des Absatzes 2 durch Vorlage einer Bescheinigung des Schießsportverbandes des Antragstellers glaubhaft gemacht, wonach die weitere Waffe

1. von ihm zur Ausübung weiterer Sportdisziplinen benötigt wird oder

2. zur Ausübung des Wettkampfsports erforderlich ist

und der Antragsteller regelmäßig an Schießsportwettkämpfen teilgenommen hat.

Danke für Eure Meinung und Grüße

Flotti

Geschrieben

Hallo Flotti,

der BDS LV4 macht folgende Vorgaben:

Selbstladelangwaffen

Für den Erwerb weiterer Selbstladelangwaffen wird die Teilnahme mit allen bereits vorhandenen SL-LW gefordert.

4. SL-LW mindestens Teilnahme an 2 anerkannten Pokalschießen

5. SL-LW zusätzliche Teilnahme an mindestens 2 vom LV 4 NRW angebotenen Pokalschießen oder Meisterschaften

6. SL-LW mindestens Teilnahme an der BM

7. SL-LW mindestens mit 4 Waffen Teilnahme an der BM und mit einer an der LM

Kopie von Urkunden dem Antrag beifügen, der Verband prüft das und sendet dir die Bescheinigung zu, dann kannst du dir den Voreintrag bei der Behörde eintragen lassen, nicht zu vergessen der Standnachweis (auch bei jedem weiteren Antrag).

Michael

Geschrieben

Versteh ich nicht?

Die Pol in Berlin schreibt ...

4. (...) Darüber hinaus soll die Anzahl der Waffen bei Sportschützen stärker vom Bedürfnis abhängig gemacht werden, indem bei einer Überschreitung des Grundkontingents (ab der dritten Kurz- bzw. ab der vierten Langwaffe) der Nachweis der regelmäßigen Wettkampfteilnahme mit allen vorhandenen Waffen vorzulegen ist.

http://www.berlin.de/polizei/service/waffen.html

Ab der 4ten ist bei mir die 5te ?

:rolleyes:

Geschrieben

Hallo MilDot,

nachfolgend noch ein Text aus der Befürwortungsrichtlinie des BDS LV4 (NRW):

Sofern die vorgenannten Voraussetzungen erfüllt sind, führt dies in der Regel zur Erteilung einer Verbandsbescheinigung zum Erwerb von Kontingentswaffen. Darunter versteht man

- 2 Kurzwaffen und

- 3 Selbstladelangwaffen

für Patronenmunition.

Mit besten Grüßen aus Ostwestfalen-Lippe

Michael

Geschrieben
Hmm, daß kann also jeder Verband eingenständig regeln?

Die Verbände bieten 2/3 die Behörde 3/4 ???

Nein, § 14 WaffG regelt das in Abs. 3:

(3) Ein Bedürfnis von Sportschützen nach Absatz 2 für den Erwerb und Besitz von mehr als drei halbautomatischen Langwaffen und mehr als zwei mehrschüssigen Kurzwaffen für Patronenmunition sowie der hierfür erforderlichen Munition unter Beachtungdes Absatzes 2 wird durch Vorlage einer Bescheinigung des Schießsportverbandes des Antragstellers glaubhaft gemacht, wonach die weitere Waffe

1. von ihm zur Ausübung weiterer Sportdisziplinen benötigt wird oder

2. zur Ausübung des Wettkampfsports erforderlich ist.

Michael

Geschrieben
Hallo Flotti,

der BDS LV4 macht folgende Vorgaben:

Selbstladelangwaffen

Für den Erwerb weiterer Selbstladelangwaffen wird die Teilnahme mit allen bereits vorhandenen SL-LW gefordert.

4. SL-LW mindestens Teilnahme an 2 anerkannten Pokalschießen

5. SL-LW zusätzliche Teilnahme an mindestens 2 vom LV 4 NRW angebotenen Pokalschießen oder Meisterschaften

6. SL-LW mindestens Teilnahme an der BM

7. SL-LW mindestens mit 4 Waffen Teilnahme an der BM und mit einer an der LM

Kopie von Urkunden dem Antrag beifügen, der Verband prüft das und sendet dir die Bescheinigung zu, dann kannst du dir den Voreintrag bei der Behörde eintragen lassen, nicht zu vergessen der Standnachweis (auch bei jedem weiteren Antrag).

Michael

Hi Michael,

genauso habe ich es auch gemacht. :)

Ich frage mich nur, ob jetzt auf den Bedürfnisbescheinigungen des BDS steht "hat die Teilnahme an Schießsportwettbewerben nachgewiesen", oder ob die Unterlagen mit gleichem Wortlaut wie immer kommen. Dann könnte der SB ja nachfragen. Na ja, ich hab' von allen Urkunden noch einen 2. Abzug gemacht und schleppe die Dinger mit, wenn ich den Antrag beim Amt abgeben.

Ciao

Flotti

Geschrieben
Na ja, ich hab' von allen Urkunden noch einen 2. Abzug gemacht und schleppe die Dinger mit, wenn ich den Antrag beim Amt abgeben.

Brauchst du nicht extra mitnehmen, der Verband hat das ja schon in der Befürwortung bescheinigt.

Michael

Geschrieben
Nein, § 14 WaffG regelt das in Abs. 3:

(3) Ein Bedürfnis von Sportschützen nach Absatz 2 für den Erwerb und Besitz von mehr als drei halbautomatischen Langwaffen und mehr als zwei mehrschüssigen Kurzwaffen für Patronenmunition sowie der hierfür erforderlichen Munition unter Beachtungdes Absatzes 2 wird durch Vorlage einer Bescheinigung des Schießsportverbandes des Antragstellers glaubhaft gemacht, wonach die weitere Waffe

1. von ihm zur Ausübung weiterer Sportdisziplinen benötigt wird oder

2. zur Ausübung des Wettkampfsports erforderlich ist.

Michael

Das heisst, daß ist ein Entgegenkommen ?

4. (...) Darüber hinaus soll die Anzahl der Waffen bei Sportschützen stärker vom Bedürfnis abhängig gemacht werden, indem bei einer Überschreitung des Grundkontingents (ab der dritten Kurz- bzw. ab der vierten Langwaffe) der Nachweis der regelmäßigen Wettkampfteilnahme mit allen vorhandenen Waffen vorzulegen ist.

.

Geschrieben
Das heisst, daß ist ein Entgegenkommen ?

Hallo MilDot,

das entspricht m. M. nach dem § 14, da ab der 3. Kurzwaffe und ab der 4. SL-Langwaffe geschrieben wird.

Michael

Geschrieben
regelmäßigen Wettkampfteilnahme mit allen vorhandenen Waffen vorzulegen ist.

Schon interessant wie KörtingCity schon wieder versucht eins draufzulegen, von allen Waffen ist im Gesetz

nicht die Rede.

weiterhin heisst es im Gesetz:

Vorlage einer Bescheinigung des Schießsportverbandes des Antragstellers glaubhaft gemacht

Das heisst die Behörde kann das Bedürfnis nicht in Zweifel ziehen wenn der Verband das bescheinigt.

Das ein vom BVA genehmigter Verband nicht glaubhaft ist, davon wollen wir ja hoffentlichnicht ausgehen.

Gast 143-Koenig@fvlw.de
Geschrieben

Grundsätzlich musst DU die Nachweise für den Erwerb erbringen.

Der Verband bescheinigt das Bedürfnis, dass die von Dir beantragte Waffe in einer Disziplin innerhalb des Verbandes geschossen werden kann, ggf. unter Benennung des Umstandes, dass dies mit den schon besessenen Waffen nicht möglich ist.

Ob der Verband darüberhinaus auch extra bescheinigt, dass Du an seinen (er kennt ja ev. nicht alle Wettkämpfe, an denen Du teilgenommen hast) Wettkämpfen teilgenommen hast, ist wohl örtliche Geschmackssache und wird wahrscheinlich immer wieder anders gehandhabt. Er muss es jedenfalls nicht. Die Urkunden von den Wettkämpfen hast Du ja auch selbst und kannst sie dann auch vorlegen. Für den verband wäre dies eigentlich eine überflüssige Arbeit.

(Auch bisher haben einige Verbände schon sogar in Vorwegnahme der neuen Regelung die Befürwortung oft von aktiver Wettkampfteilnahme in einem bestimmten Rahmen abhängig gemacht, so z.B. auch der BDS LV 4, der oben zitiert wird. Je mehr man haben wollte, mit um so mehr Waffen sollte man dann auch an Wettkämpfen teilgenommen haben; es war aber meines Wissens nicht erforderlich, dass immer alle eingesetzt wurden. Dessen Befürwortungsrichtlinie wird aber gerade überarbeitet).

Darüber hinaus prüft die Behörde die Erwerbsvoraussetzungen im Rahmen des gesetzlichen Ermessensspielraums.

Wenn nun die Behörde in Berlin sagt, die Wettkampfteilnahme muss mit allen erworbenen Waffen nachgewiesen werden, so findet dies im Gesetz nicht unbedingt eine Stütze, denn dort heisst es nur "und der Antragsteller regelmäßig an Schießsportwettkämpfen teilgenommen hat".

Daher würde es nach dem Gesetzestext ev. auch reichen, dass Du mit lediglich einer Waffe Wettbewerbe besucht hast (immer vorausgesetzt natürlich, dass Du die weitere Waffe auch für Wettkampfsport benötigst.

Sagt die Behörde nein, ist diese Entscheidung gerichtlich überprüfbar, dann kommt es auf die Auslegung des Gerichts an. Dies wird sicherlich binnen kurzem zum Streitfall werden, schätze ich.

Gruß,

Coltfan (bin heute etwas schizophren)

Geschrieben

Vielleicht kann man hierzu auch die Rechtsprechung zu Jägern und der dritten Kurzwaffe heranziehen. Diese haben ja wie Sportschützen nur ein Grundkontingent von 2 Kurzwaffen.

Ein Bedürfnis des Inhabers eines Jagdscheins für den Erwerb einer dritten Kurzwaffe ist dann nicht [...] anzuerkennen, wenn es dem Jagdscheininhaber zuzumuten ist, sich von einer der zwei Kurzwaffen zu trennen [...]
OVG NRW, Urteil vom 05.04.2005 - Az. 20 A 348/04

Das wäre natürlich bitter wenn's so kommen sollte. Dann müsste ein Sportschütze für ein Bedürfnis für eine Waffen oberhalb des Grundkontingents nachweisen, dass er seine vorhandenen Waffen verwendet und es ihm nicht zumutbar ist, sich von einer zu trennen.

Geschrieben

In dem Zusammenhang mal eine Frage nach den Nachweisen. Häufig lese ich, "..bringe meine Urkunden mit.." Ok, aber was wenn Urkunden nur bis zum 3. Platz und der Antragsteller "nur" Platz 4, 5 etc. belegt. Eine Urkunde hat er da nicht in der Hand, jedoch definitiv teilgenommen. Es steht ja nicht im Gesetz muß Sieger etc. sein. Welcher Nachweis reicht da aus - das Schießbuch - Protokoll des Wettkampfes oder ? Fakt ist nicht alle können bei jedem Wettkampf immer Pokale oder Urkunden erhalten, dennoch aber haben sie teilgenommen. Wie sieht es hier aus?

Gast 143-Koenig@fvlw.de
Geschrieben
In dem Zusammenhang mal eine Frage nach den Nachweisen. Häufig lese ich, "..bringe meine Urkunden mit.." Ok, aber was wenn Urkunden nur bis zum 3. Platz und der Antragsteller "nur" Platz 4, 5 etc. belegt. Eine Urkunde hat er da nicht in der Hand, jedoch definitiv teilgenommen. Es steht ja nicht im Gesetz muß Sieger etc. sein. Welcher Nachweis reicht da aus - das Schießbuch - Protokoll des Wettkampfes oder ? Fakt ist nicht alle können bei jedem Wettkampf immer Pokale oder Urkunden erhalten, dennoch aber haben sie teilgenommen. Wie sieht es hier aus?

Frag nicht uns, frag lieber Deine Behörde !

Gruß,

Coltfan

Geschrieben
Schon interessant wie KörtingCity schon wieder versucht eins draufzulegen, von allen Waffen ist im Gesetz

nicht die Rede.

Ja, das ist mir eben auch ziemlich sauer aufgestoßen.

Könnte eine absichtlich platzierte "sprachliche Unschärfe" sein...

nach dem Motto, geht's nicht NOCH ein bissel restriktiver?

Geschrieben
Könnte eine absichtlich platzierte "sprachliche Unschärfe" sein...

nach dem Motto, geht's nicht NOCH ein bissel restriktiver?

Da man in der Politik ja auch um Wählerstimmen buhlen muss und die LWBs nicht zu sehr verärgern will macht man das WaffG bewusst schwammig, im festen Vertrauen auf die bekannt restriktive Auslegung durch Verwaltung und Gerichte.

WaffG-Kommentar von König/Papsthart:

Die Regelungen des WaffG in ihrer Gesamtheit sind danach das Ergebnis eines vom Gesetzgeber vollzogenen Abwägungsprozesses zwischen den beschriebenen Rechten des Einzelnen und denen der Allgemeinheit; eine im ordnungsrechtlichen Sinn grundsätzlich restriktive Anwendung des Waffenrechts in seiner Gesamtheit lässt sich hierbei nicht rechtfertigen.

Eigentlich ist es also Aufgabe des Gesetzgebers, die Abwägung durch Gesetz vorzunehmen. Möglicherweise spielt hier auch der Vorbehalt des Gesetzes mit ein.

In der Praxis spielen sich leider Behörden und Gerichte als Gesetzgeber auf (siehe z.B. Aufsatz "Gesetzgebungskompetenz des Bundeskriminalamtes durch § 2 V WaffG?", NVwZ 2007, S. 1386-1388 oder "die von einer restriktiven Grundtendenz getragene Auslegungsmethodik des BVerwG", jurisPR-BVerwG 11/2008 Anm. 6).

Dies ist auch durchaus so vom Gesetzgeber gewünscht. Dem verärgerten LWB gegenüber kann man sich dann damit rausreden, man habe diese konkrete Norm damals bei der WaffG-Neufassung nicht so interpretiert (siehe Beteuerungen von Joachim Hermann) und für die Auslegung der Behörden und Gerichte könne man nichts.

Geschrieben
Ich halte das mit den Urkunden auch für Kappes.

Ich mach mir ein Dutzend in ein paar Minuten.

T.

Geht vielleicht beim DSB, beim BDS müssen es Urkunden von genehmigten oder veranstalteten Wettbewerben des LV sein, diese werden bei uns in NRW im Internetauftritt des BDS unter Termine veröffentlicht. Bei diesen Terminen gibt es für die Erstplatzierten oft Pokale, jedoch für alle Teilnehmer Urkunden, die dann für die Befürwortung des Verbandes zugelassen sind.

Mit besten Grüßen aus Ostwestfalen-Lippe

Michael

Geschrieben
Geht vielleicht beim DSB, beim BDS müssen es Urkunden von genehmigten oder veranstalteten Wettbewerben des LV sein, diese werden ...

Ich verstehe das ganze hausgemachte Problem fehlender Schiess- und Wettkampfnachweise nicht.

Worin liegt die Schwierigkeit, sich am Wettkampftag die Teilnahme im persönlichen Schiessbuch durch den Veranstalter eintragen, abstempeln und abzeichnen zu lassen?

Wer sich heute noch dieser einfachen persönlichen Nachweisführung verweigert, dem ist wirklich nicht mehr zu helfen.

CM

Geschrieben
Ich verstehe das ganze hausgemachte Problem fehlender Schiess- und Wettkampfnachweise nicht.

Worin liegt die Schwierigkeit, sich am Wettkampftag die Teilnahme im persönlichen Schiessbuch durch den Veranstalter eintragen, abstempeln und abzeichnen zu lassen?

Wer sich heute noch dieser einfachen persönlichen Nachweisführung verweigert, dem ist wirklich nicht mehr zu helfen.

...und wer es nicht für die Behörde tun möchte, der kann es doch für sich selbst tun. Ist wie ein kleines Schießtagebuch.

Das hat nun wirklich nix mit vorauseilendem Gehorsam zu tun.

Gruß,

André

Geschrieben
Ich verstehe das ganze hausgemachte Problem fehlender Schiess- und Wettkampfnachweise nicht.

Worin liegt die Schwierigkeit, sich am Wettkampftag die Teilnahme im persönlichen Schiessbuch durch den Veranstalter eintragen, abstempeln und abzeichnen zu lassen?

Ich muß allerdings noch dazu sagen, daß ich bisher in NS vom DSB noch keine einzige Urkunde für meine Teilnahme an den KM oder LM erhalten habe.

Bei den letzten LM im hochwohlgelobten Wilkenburg mußte ich mich erst nach einem "Stempelgeber" für mein Schießbuch durchfragen.

Da sollten die Verbände es dem Schützen bitte doch etwas einfacher machen...

Gruß,

André

Archiviert

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