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IGNORED

Aufbewahrung von Fremdwaffen


JPLafitte

Empfohlene Beiträge

Geschrieben
Ich würde es für sinnvoller halten wenn Gesetze so geschrieben werden das Die die sie befolgen müssen - welche in der Mehrheit nicht Juristen sind - sie auch leichter lesen können.

Und nicht kreutz und quer durch die § springen müssen um deren Bedeutung zu erkennen.

Selbstverständlich wäre das angenehm. Nur werden wir das nicht ändern können.

Es ist in vielen Fällen auch nötig, entsprechendes "Amtsdeutsch" zu verwenden, um Sachverhalte präzise und unzweideutig zu erfassen.

Geschrieben
Ich denke es wäre angebracht, wenn zur Sachkundeausbildung auch das Durchpauken von Begriffsbestimmungen dazukommen würde. Man sieht ja, daß Handlungsbedarf besteht.

Du solltest Politiker werden.

Die sehen auch überall "Handlungsbedarf"

Ich würde es für sinnvoller halten wenn Gesetze so geschrieben werden das Die die sie befolgen müssen - welche in der Mehrheit nicht Juristen sind - sie auch leichter lesen können.

Dieser Wunsch ist schon sehr alt.

Kam, glaube ich, schon kurz nach der Steinzeit auf.

@ Thorsten,

es ist nicht erforderlich alle möglichen und unmöglichen Eventualitäten durchzukauen.

Das WaffG ist schon katastrophal genug!

Und es ist auch nicht sinnvoll nach einheitlichen Formularen zu rufen.

(Der Antrag für einen Antrag für ein Antragsformular.)

Die Überlassung zur sicheren Aufbewahrung schließt keine bedürfnisgemäße Nutzung (als Sportschütze) ein.

Ob jetzt ein Transport in einem der von Dir geschilderten Ausnahmefällen zulässig ist????

Lassen wir es lieber.

Das wird im Falle einer Kontrolle wohl zuerst der kontrollierende Polizist,

und dann vielleicht und leider der Richter zu entscheiden haben.

Gru0

Rainer

  • 2 Wochen später...
Geschrieben

Danke für eure Antworten.

Wir haben das Problem auf eine Simple Art kompliziert gelöst.

Mein Verwandter hat einfach seinen Waffenschrank mit Inhalt bei mir untergestellt und die Schlüssel behalten. Kompliziert wird es nur für die Behörden wenn sie eine Waffenkontrolle durchführen wollen. Aber diese Aufbewahrung ist lt. seinem Sachbearbeiter nicht verboten nur der "einfache Zugriff" bei einer Kontolle ist nicht gegeben. :confused:

Geschrieben
Danke für eure Antworten.

...

Mein Verwandter hat einfach seinen Waffenschrank mit Inhalt bei mir untergestellt und die Schlüssel behalten. ...

Sehr sichere Möglicheit - kein SB kann Euch da was am Zeug flicken.

Ist schließlich Eure Sache, WO die Waffen ordnungsgemäß verwahrt werden.

Geschrieben

:00000733: hola amigo JPLafitte,

dein Verwandter kann dir den Schlüssel in einem VERSIEGELTEN Umschlag übergeben, Du bewahrst diesem Umschlag in deinem Waffenschrank auf und er wird mit dem Vermerk

versehen nur im NOTFALL zu öffnen oder vom Besitzer-dein Verwadndter-(eine Aufbewahrungskontrolle ist KEIN Notfall), zB. Feuer. Diese Methode vorher mit deinem SB absprechen und schriftlich festhalten.

saludos de pancho lobo :hi::drinks:

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