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IGNORED

Frage zur Waffenbesitzkarte


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Hallo,

ich bin 24 Jahre alt und nun wieder seit 5 Monaten im Schützenverein und schieße regelmäßig Sportpistole und KK-Gewehr. Mein Opa besitzt ein KK-Gewehr und ein freies Luftgewehr, was er mir gerne vererben möchte. Da der Landrat seiner Gemeinde ihn seit einiger Zeit auffordert, die Waffen abzugeben, da er diese nicht mehr aktiv nutzt und keinen Waffenschrank besitzt.

Nun möchte ich gerne diese Gewehre übernehmen und kaufe nun da mein Opa eine Auflage bekommen hat zum nächsten Monat einen Waffenschrank. Als ich aber meinem Schützenverein gebeten habe, mich zur Waffensachkundeprüfung anzumelden, meinte der Spieß, dass ich erst 1 Jahr im Verein sein muss. Er wollte sich nun aber erkundigen, ob in meinem Fall nicht ein Sonderrecht gilt, da mein Opa ja die Waffen vererben möchte. Mein Opa ist aber 83 Jahre und lebt noch, ist dann überhaupt diese Form des vererbends möglich???

Worauf muss ich achten und wie gehe ich nun am besten vor???

Um euren Rat wäre ich sehr dankbar!

Gruß

Christian

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Vererben geht nur durch ableben. Dein Großvater kann Dir die Waffe nur überlassen, wenn Du die Erwerbsvoraussetzungen erfüllst. Entweder Deine Behörde gestattet Dir eine Ausnahme zum früheren Erwerb (was so im Gesetz nicht vorgesehen ist) oder Ihr versucht eine Regelung zu finden, dass Dein Großvater Eigentümer der Waffe bleibt, diese ordnungsgemäß im Schützenverein gelagert wird und Du sie übernimmst, wenn Du Deine WBK hast.

Das einfachste wäre imho Du kaufst den Schrank, stellst ihn vorerst bei Deinem Großvater auf, so dass er die Waffe ordnungsgemäß verwahren kann bis Du Deine WBK hast, und dann übernimmst Du die Waffe samt Schrank.

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Als ich aber meinem Schützenverein gebeten habe, mich zur Waffensachkundeprüfung anzumelden

meinte der Spieß, dass ich erst 1 Jahr im Verein sein muss.

Purer Blödsinn!!!!!!

such dir nen anderen Verein!!!!!!!

und wegen der Sachkunde:

woher kommst Du?????

vielleicht kann Dir jemand hier sagen wo eine Sachkunde-Prüfung in deiner Nähe stattfindet.

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Der Spieß (interessant, die Bezeichnung kenne ich nur von der Bundeswehr her) hat in dem Fall nicht den Durchblick, denn die Sachkunde kann man jederzeit ablegen. Es gibt dafür keine Vorbedingungen wie eine Mindestdauer einer Mitgliedschaft. Wer sich anmeldet und die Kohle bezahlt, ist dabei. So einfach ist das.

Das vorzeitige Erwerben der Sachkunde kürzt die einjährige Wartefrist bis zum Antrag auf eine eigene WBK natürlich nicht ab.

Gruß,

P99

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Sag deinem Spieß, Er müsste dringend auf einen Lehrgang.

Also:

Du kanns die Sachkundeprüfung machen wann und wo du willst.

(Leider erkennt nur der eine oder andere DSB-Verein nur die DSB-SK an!)

Aber nach dem Gesetz: Wann und Wo. Punktum. Fertig.

Du musst ein Jahr im Verein sein und mindesten 12/18 mal mit eine Waffe / Waffen geschossen haben.

Damit sind die Voraussetzungen erfüllt und nach dem Gesetz kann der Verein (muß aber nicht!) dir eine Befürwortung geben.

Ich selbst habe gleichzeitig in zwei Vereinen den Betritt wahr genommen.

Bis der eine reagiert hatte, war ich schon bei dem anderen seit 4 Monaten ofiizielles Vereinsmitglied.

Und der Nachzügler verlangt auch noch 30 € je Befürwortung, egal ob sie durchgeht oder nicht.

Daher kannst du von einem Verein dieser Machart nur Abstand nehmen.

Nimm noch die restlichen 7 Monate, sieh zu dass du eine Sachkundeprüfung machst die der Befürwirtende (nicht der Spiess)

anerkennt, sieh zu dass du 18 mal schießt und 12 Monate und einen Tag nach deiner offiziellen Vereinsmitgliedschaft geht der Antrag an

den für die Befürwortung Verantwortlichen. Und dein Vereinsoberheini soll notfalls das Zeug unterschreiben - ohne es 5 Wochen liegen zu lassen.

Fahr notfalls mit dem Papierkram bei ihm direkt vorbei und nimm es unterschrieben wieder mit.

Der scheint wirklich von der obergeilen Sorte zu sein. Sag ihm das jetzt auf den Kopf zu - und wechsele notfalls den Verein sofort.

Sonst verlierst du bei dem Freund die vermeintlich gewonnenen 5 Monate im Papierkrieg.

Ich habe 1,5 Wochen nach den 12 Monaten meine gelbe und grüne WBK gehabt und nochmals 1 Woche später waren jeweils eine Waffe eingetragen.

Tsts, tsts - Sachkunde nach 12 Monaten - da fällt mir nix mehr ein..

LG

M

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noch was,

fällt mir so siedendheiss ein:

frag mal nach wann der Verein Dich an den Verband gemeldet hat???

bei manchen Vereinen "passiert" sowas nämlich erst nach einem halben oder dreiviertel Jahr...

Du musst nämlich 12 Monate in einem anerkannten Schiesssportverband sein, ob Du schon 20 jahre in dem

Verein bist interessiert niemanden, einzig und allein das an den Verband gemeldete Eintrittsdatum zählt!!!

von dem datum an gerechnet werden die 12 Moante gezählt

es soll schon vorgekommen sein das Leute erst nach 1,5 Jahren an den Verband gemeldet wurden.............

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...

Damit sind die Voraussetzungen erfüllt und nach dem Gesetz kann der Verein (muß aber nicht!) dir eine Befürwortung geben.

...

Bis der eine reagiert hatte, war ich schon bei dem anderen seit 4 Monaten ofiizielles Vereinsmitglied.

Und der Nachzügler verlangt auch noch 30 € je Befürwortung, egal ob sie durchgeht oder nicht.

...

Nimm noch die restlichen 7 Monate, sieh zu dass du eine Sachkundeprüfung machst die der Befürwirtende (nicht der Spiess)

anerkennt, sieh zu dass du 18 mal schießt und 12 Monate und einen Tag nach deiner offiziellen Vereinsmitgliedschaft geht der Antrag an

den für die Befürwortung Verantwortlichen. Und dein Vereinsoberheini soll notfalls das Zeug unterschreiben - ohne es 5 Wochen liegen zu lassen.

Fahr notfalls mit dem Papierkram bei ihm direkt vorbei und nimm es unterschrieben wieder mit.

...

die Beführwortung erfolgt nicht durch den Verein sondern durch den VERBAND! der Verein bestätigt lediglich.................( das schreib ich jetzt nicht nochmal, das kann hier im forum hundertfach nachgelesen werden )......

gruß alzi

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Dankeschön, für die vielen nützlichen Tipps.

Jetzt sehe ich die Sache schon ein wenig klarer!!!

Also ich werde nun nächsten Donnerstag beim schießen mal meinen Vorrsitzenden anhauen, wann er mich gemeldet hat und wie das nachher mit einer beführwortung aussieht (zwecks kosten) danach suche ich mir wohl falls nötig einen neuen Verein und wohl auch selbst die Sachkundeprüfung aus.

Ach ja ich komme aus Kirchwalsede, dass liegt zwischen Rotenburg (Wümme) und Verden (Aller)

Den Waffenschrank kaufe ich dann sowieso und lass ihn erst einmal bei meinem Opa stehen, geht ja auch erst mal darum, dass das Land keinen Terror mer bei meinem Opa macht und dann warte ich halt die Zeit ab, bis ich das Gewehr mein eigen nennen kann.

Finde ich aber super, hier soviel nette Antworten zu bekommen, hatte erst Gedacht wegen dem ganzen Medienkram, das es schon komisch ist wen einer nach einer Waffenbesitzkarte fragt. Aber das sieht hier wohl ganz anders aus echt super :D

Gruß

Christian

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die Beführwortung erfolgt nicht durch den Verein sondern durch den VERBAND! der Verein bestätigt lediglich.................( das schreib ich jetzt nicht nochmal, das kann hier im forum hundertfach nachgelesen werden )......

gruß alzi

Alzi,

natürlich hast Du Recht.

In meinem Ärger ob solcher dummen Unverfrorenheit hatte ich das "überschrieben".

Wenn natürlich der obergeile Vereinsoberguru nicht will, dann zögert er auch die Bestätigung mit irgend welchen hirnrissigen

Argumenten hinaus. Weil er vielleicht vertuschen muss, dass er 5 Monate (bei mir) nix gemacht hat und der Papierkram nur so rum lag?

Mir liegt gerade eine EXTREM zynische Formulierung auf der Zunge, welche ich aber ob der mitlesenden Anti´s nicht schreiben kann.

In diesem Sinne!

LG

M

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Nun möchte ich gerne diese Gewehre übernehmen und kaufe nun da mein Opa eine Auflage bekommen hat zum nächsten Monat einen Waffenschrank. Als ich aber meinem Schützenverein gebeten habe, mich zur Waffensachkundeprüfung anzumelden, meinte der Spieß, dass ich erst 1 Jahr im Verein sein muss. Er wollte sich nun aber erkundigen, ob in meinem Fall nicht ein Sonderrecht gilt, da mein Opa ja die Waffen vererben möchte. Mein Opa ist aber 83 Jahre und lebt noch, ist dann überhaupt diese Form des vererbends möglich???

Schon ulkig Dein "Spieß"

Deine Waffensachkunde kannst Du jederzeit machen.

Dabei mußt Du nicht einmal in einem Verein oder Verband sein!

Einfach mal bei Deiner Waffenbehörde nachfragen wann und wo die nächste Sachkundeprüfung stattfindet und anmelden.

Nicht der Verein (das war einmal) bestätigt Dein Bedürfnis, sondern der Verband.

Dazu solltest Du Dich vergewissern, daß Dein Verein Dich beim Verband gemeldet hat.

Dazu bekommst Du auch einen Verbandausweis.

Wenn Du den noch nicht hast, dann mach Deinem Verein mal Beine.

Zu Deinem Opa und seinem Gewehr.

Kauf Dir jetzt schon einen Waffenschrank.

Stell ihn bei Deinem Opa hin.

Dann hat der den Nachweis für die sichere Aufbewahrung, und Du kannst dann später wenn Du Deine gelbe WBK hast,

das Gewehr mitsamt Schrank von ihm übernehmen.

Zivilrechtlich wäre ein Vertrag = Schenkung/Verkauf des Gewehres und Eigentum des Waffenschrankes vielleicht sinnvoll.

Nicht daß dem Opa was passiert bevor Du Deine WBK hast, und die Erben fangen das Streiten an.

Gruß Rainer

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Du kanns die Sachkundeprüfung machen wann und wo du willst.

(Leider erkennt nur der eine oder andere DSB-Verein nur die DSB-SK an!)

Das geht den Verein doch garnix an?!

Die Sachkunde muss gegenüber der Behörde nachgewiesen werden.

Nichtmal der Verband fragt nach der Sachkunde!

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dann mach Dir mal die Mühe und such im Forum..........

da gibt es einiges und vieles unglaubliches........

es wird nicht jede Sachkunde von jedem Verband anerkannt der ja letztendlich das Bedürfnis

bescheinigt.

Ach ja, zumindest der BDS Hessen will bei einem Erstantrag die Sachkunde sehen und dürfte

bei den anderen Verbänden ähnl. sein

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dann mach Dir mal die Mühe und such im Forum..........

da gibt es einiges und vieles unglaubliches........

es wird nicht jede Sachkunde von jedem Verband anerkannt der ja letztendlich das Bedürfnis

bescheinigt.

Ach ja, zumindest der BDS Hessen will bei einem Erstantrag die Sachkunde sehen und dürfte

bei den anderen Verbänden ähnl. sein

Das ist zumindest bei uns nicht der Fall.

Die Sachkunde wird vor der Behörde abgelegt.

D. h. vor dem SB mit zwei Beisitzern als Prüfungsausschuss.

Natürlich können auch andere Personen oder auch Verbände von der Behörde ermächtigt werden die Sachkundeprüfung abzunehmen.

Egal wo sie abgelegt werden, ob vor dem Amt, einem ermächtigtem privaten Lehrgangsleiter, oder dem Verband.

Sie haben alle eines gemeinsam: Sie sind gültig!!!

Und die Verbände sollten sich auf ihre eigentlichen Aufgaben besinnen.

Wenn sie die Sachkunde vor der Bedürfnisbestätigung einsehen wollen, ist es noch irgendwo einzusehen, wird auch nicht von jedem Verband verlangt,

weil es nicht erforderlich ist, denn ohne Sachkunde gibt es auch mit Bedürfnisbestätigung vom SB keine WBK.

Die Rechtmäßigkeit einer Sachkunde zu beurteilen oder gar anzuzweifeln obliegt aber ausschließlich den Behörden!

Mag sein, daß sich einige Verbände das anmaßen,

rechtlich haltbar ist es aber auf keinen Fall.

Gruß

Rainer

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Mag sein, daß sich einige Verbände das anmaßen,

rechtlich haltbar ist es aber auf keinen Fall.

das eigentlich schlimme daran ist das sie dir dann kein Bedürfnis ausstellen

und dann fang mal an zu klagen.

Viel Spass

das alles kann man hier in WO nachlesen, es gibt es wirklich!!!!!!!

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