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IGNORED

Waffentauschen (Alt gegen Neu)


1up-schwammerl

Empfohlene Beiträge

Geschrieben

Hallo Foristi,

ich hätte da mal eine Frage. Ich möchte zwei "alte" Waffen gegen neue austauschen. Eine KW (9mm) und einen meiner HA (7,62x54R).

Soweit so gut. Muß ich nun ein neues Bedürfnis vorlegen und alles neu beantragen oder streicht mir das Amt die alten Plempen raus und verpaßt mir einen neuen Voreintrag oder wie geht das ab? Unbürokratisch oder mit Papierkrieg?

Wie ist den nun der Modus Operandi? :confused:

Hätte da jemand mal ne Info, weil er das auch schon gemacht hat?

Meine alten will ich billig bei Egon verticken an einen Erwerberechtigten

Gruß oneup

Geschrieben

hi (immer noch wach ;-)

ich habe mal eine HA in .308 verkauft (auch bei eGon) und als der dann verkauft war (und ausgetragen !) da war der Voreintrag "quasi" ja auch weg... schön wär´s gewesen...aber ich denke das regelt jeder SB auch individuell, kann ich mir vorstellen !

wenn du ihm erklärst, das du eigentlich nur NEUERE, bessere SPORT-geräte anschaffen willst !

gruß

phil (der jetzt endlich pennen geht !)

:beach:

Geschrieben

Guten Morgen,

ich habe zwei Fälle erlebt. Gleiche Behörde, gleicher SB. Der erste Waffentausch war sehr einfach. Zum Händler, alte Waffe abgegeben, neue gekauft. Mit den Dokumenten zur Behörde und fertig. Der 2. Waffentausch funktionierte nur mit Verbandsbescheinigung und war nervenaufreibend. Da hatte ich mich schon mit einer Klage beschäftigt. Aber das ist eine andere Geschichte...

Geschrieben
Natürlich. Was sonst. Mit Erwerb einer Waffe erhält man doch keinen "Gutschein", sich nach dem Verkauf dieser Waffe gleich wieder eine neue im selben Kaliber zulegen zu dürfen.

LG

Tasha

Wieso denn nicht? Wenn ich mir ein neues Auto kaufe muss ich ja auch nicht den Führerschein neu machen.

Ich musste auch für einen Waffentausch, mit gleichem Kaliber und gleicher Lauflänge, die gleiche Prozedur durchlaufen wie bei der ersten Beantragung.

Begründung des Sachbearbeiters: "Weiss ich ob sie noch ein Bedürfnis haben?"

Sehr ärgerlich und sehr lästig.

Gruß

Stevie

Geschrieben

Das Einfachste ist das Gespräch mit dem SB. Als ich mal einen alten Revolver für einen neuen in Zahlung geben wollte, habe ich den Fall geschildert und einen Voreintrag bekommen. Nach Erwerb wurde der alte Revolver aus- und der neue eingetragen. Ohne weitere Bürokratie.

Aber das war im letzten Jahrtausend.

Geschrieben
Aber das war im letzten Jahrtausend.

und vor Winnenden und vor der letzten WaffG Verschärfung.

Womit sich jeder die Chancen für die Zukunft selbst ausrechnen kann :rolleyes:

Schön, wenn es mancher SB macht(e).

Rein rechtlich gesehen ist es nicht vorgesehen.

Geschrieben
Hast Du dafür eine Quelle? Ich hätte eher gegenteiliges gedacht.

Ich kann es jetzt nicht §§mäßig belegen, das soll ein Waffengesetzkundiger tun,

aber der Eintrag der Waffe in der WBK ist eine Besitzberechtigung der eingetragenen Waffe, keine Erwerbsberechtigung

für "eine Waffe dieser Art".

Erwerbsberechtigung ist der Voreintrag. Der erlischt entweder mit dem Erwerb oder mit Ablauf eines Jahres.

So sehe ich das jedenfalls.

Gruß

Gottfried

Geschrieben

Das ist so auch nachvollziehbar. Ich dachte jetzt daran, dass eben das Bedürfnis nicht erlischt und so der Voreintrag auch weiterhin gültig sein müsste. Aber ich fürchte aber Deine Sichtweise ist die richtigere, da es nicht um das Bedürfnis, sondern um den Voreintrag geht. Wenn man also beim austragen nachweisen könnte, dass das Bedürfnis auch weiterhin besteht sollte alles Tutti sein.

Gast God of Hellfire
Geschrieben
Wenn man also beim austragen nachweisen könnte, dass das Bedürfnis auch weiterhin besteht sollte alles Tutti sein.

Und dieser Nachweis erfolgt in der Regel mit der Verbandsbescheinigung.

Geschrieben

moin,

mein bisheriger SB wollte alles neu haben.einen vorteil hatte das auch !!!

ich durfte alles behalten.

so hat sich zu meinem leidwesen :rolleyes: mein bestand vergrössert.

mfg piet

Gast God of Hellfire
Geschrieben
seit 2003.

Und da der TE heute um 4:41 Uhr gepostet hat würde ich mal so sagen, daß es nach 2003 ist.

Geschrieben
Und da der TE heute um 4:41 Uhr gepostet hat würde ich mal so sagen, daß es nach 2003 ist.

Jo, ganz eindeutig.

Und die Lösungen von vor 2003 sind nur noch eine schöne Erinnerung, wenn man eine gute SBine hatte.

Geschrieben
Rein aus Neugier und OT, darf man fragen um was für einen HA in 7,62x54r es geht?

@ Sonntagsfahrer: Es ist (Alt) ein Tokarev SWT 40 in 7,62x54R gegen einen neuen TIGR in gleichem Kaliber.

Dem Rest danke ich mal für die Antworten. Ich dachte nämlich auch, das es einfach ist: Alte raus --> Neue rein (immer im gleichen Kaliber, gleiches System). Das mit dem Bedürfnis kapiere ich aber nicht. Ich HABE doch ein Bedürfnis, da ich ja mit der alten Plempe meine Wertungen nachgewiesenermaßen absolviere. Nur will ich nun eine neue, bessere. Wieso soll das mein Verband bescheinigen? Ich habe leider nur das Anrecht auf 2 KW, ich will ja keine dritte? (OK, eigentlich schon <_< )

Nicht mal meine neue SBine weiß da bescheid.

Grrr...

Gruß 1up

Edit: Wird mir eigentlich, falls es mal klappen sollte, das auf mein 2 Waffen in 6 Monaten Kontingent angerechnet?

Gast God of Hellfire
Geschrieben
Nicht mal meine neue SBine weiß da bescheid.

Das ist natürlich extremst peinlich. Klingt so als ob diese Frau auf diesem Posten fehl am Platze ist.

Geschrieben
Das ist natürlich extremst peinlich. Klingt so als ob diese Frau auf diesem Posten fehl am Platze ist.

Zu Ihrer Verteidigung muß ich sagen, das sie erst seit wenigen Wochen auf diesem Posten sitzt, aber sich redlich um unsere Angelegenheiten bemüht und Sportschützen gegenüber sehr aufgeschlossen ist. Sie hat auch eine gesunde Einstellung gegenüber dem blinden Aktionismus der Politiker und der Propaganda des AB-WN. :eclipsee_gold_cup:

Gruß 1up

Edit: Neue Rechtschreibung. Endlich! Legastenie fier ahle :D

Geschrieben

In dem Sachkundefragebogen des Bundesverwaltungsamts gibt es extra eine Frage zum Waffentausch. Die vorgegebene Antwort ist, dass so etwas im WaffG nicht vorgesehen ist und man wie bei einem Neuerwerb vorgehen muss.

Geschrieben

aber keine Seltenheit !

@1up-schwammerl: die sache mit der 2/6 Regel gilt soviel ich weiß uneingeschränkt IMMER ! gibt kein drum herum !

Beispiel: Du hast dir im Mai 2009 eine KW gekauft und eine LW (rein theoretisch)...verkaufst HEUTE dein Russengewehr und WILLST dir nächste Woche das Tigr dafür holen (als "Tausch") = Resultata: du wirst bis Oktober warten müssen. Soviel ich mitbekommen habe, gibt es da keine Ausnahme, selbst, wenn die SB den Tausch OHNE neue Verbandsbescheinigung genehmigen würde.

gruß

phil

Geschrieben
aber keine Seltenheit !

@1up-schwammerl: die sache mit der 2/6 Regel gilt soviel ich weiß uneingeschränkt IMMER ! gibt kein drum herum !

Nicht ganz. "in der Regel" ist das so. Es kann durchaus mal vorkommen, dass man auch mehr als 2 in 6 erwerben kann z.B. durch einen Erbfall oder auch wg. wichtigen (inter)nationalen Wettkämpfen. Das zu entscheiden ist Sache des/der Sachbearbeiter(s)In.

Geschrieben
Es kann durchaus mal vorkommen, dass man auch mehr als 2 in 6 erwerben kann z.B. durch einen Erbfall.

Ist damit ein unechter Erbfall gemeint, bei dem der eigentliche Erbe die Waffen einem Familienangehörigen mit WBK überlässt oder ein richtiger Erbfall, wo der Erwerber Erbe ist?

In letzterem Fall kann ich mir eigentlich schlecht vorstellen, dass das angerechnet wird. Dann müsste man ja theoretisch auch auf andere Bedürfnisse angeschaffte Waffen anrechnen.

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