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IGNORED

Highcapmagazinen Deutschland


ttiel

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Geschrieben

Hallo Leute,

Erstmal möchte ich mich für mein Deutsch entschuldigen, da ich ein Niederländer bin.

Da wir als niederländische Sportschützen eingeladen sind bei einem deutschen Sportschützenverein, möchte ich gerne ein paar Dingen erklären.

Leider können die Leute die ich kenne mir keine Antworten geben, da sie Jäger sind, und deswege andere Waffen haben.

Wir möchten gerne mit meiner Sabre Defence XR41 (Zivilversion der G3, von fabrik aus halbautomatisch) und einer Kumpels Steyr StG 58 (FAL, umgebaut zu halbautomatisch) im Kaliber .308 und 7.62x51 kommen (beide das selbste, aber doch ein riesen Unterschied in einigen Länder)

zB. In Frankreich sind Militär Kaliber wie 7.62x51 verboten, aber genau die selbe Waffe in “zivile” .308 legal.

20-Schuß-Magazinen sind in die Niederlanden erlaubt, und deswege schießen wir mit diesen militär Magazinen aus Restposten (billig, ja wir bleiben Niederländer)

Ich weiß das die meisten deutschen Schützen 10-Schuß-Magazine nutzen, aber ich frage mich, ob das verpflichtet ist, oder einfach praktisch, da du maximal 10 Patronen laden darfst (wie in den Niederlanden).

Ich selbst bin 21 Jahre alt, mit niederländischem EWB und europaischen Feuerwaffenpass

Deswege möchte ich gerne wissen ob:

- 20-Schuß-Magazine in Deutschland erlaubt sind, oder ob wir teure 10-Schuß-Magazine kaufen müssen?

- das Steyr StG58 erlaubt ist (es ist umgebaut, aber ich weiß nicht ob es unter die Kategorie “Kriegswaffen” fällt)?

- 7.62x51 Munition erlaubt ist, oder nur zivil .308 (Wir haben beide .308 prvi FMJ, 7.62 MEN surplus, 7.62 DAG Übungspatronen und ein Menge Wolf JHP)?

- sind einige kugeltypen verboten, zB. Hohlgeschoße (JHP) wie in Belgien?

- darf ich mit 21 auch schießen (habe etwas von ein von einem Mindestalter in Deutschland gelesen (25), ist das richtig? Oder hat das nur was mit das EWB zu tun?)

- Wie machen wir das wenn wir da übernachten? Können wir die Waffen bei jemandem mit einschließen, oder müssen sie im Vereinschrank stehen lassen?

- hab ich etwas wichtiges vergessen?

Danke im Voraus und mit freundliche Grüße,

Ted

Geschrieben

Oha, wo fangen wir da an? Erst mal Willkommen Ted.

Das mit den Magazinen in D ist eigentlich die totale Lachnummer.

Magazine sind naemlich FREI von Jedermann ab dem Alter, wo es in den Laden krabbeln und ein paar Euro Taschengeld auf den Tresen werfen kann, zu erwerben und zu besitzen.

Aaaaber: schiessen als Sportler darf man nur mit welchen, die max 10 Murmeln anfnehmen koennen.

Das gute daran, man kann die Mags selber mittels Batterien oder Holzstaebchen blockieren. Muss kein teurer Buechsenmacher ran.

Und wenn man wieder in halbwegs normal denkenden Laendern ist, kann man die dummdeutsch blockierten Mags wieder entmuellen und normal benutzen.

Achja, je nach Waffenart, Aussehen, Lauflaenge und anderen, vermutlich durch Kokainexzesse der verantwortlichen Politruks entstandenen Paragraphen, gibts weitere wirre Einschraenkungen fuer deutsche Sportler.

Das Steyr koennte problematisch sein, keine Ahnung, ob das ne BKA-Ausnahmegenehmigung hat. XR41 muesste problemlos sein, das gibts auch hier.

Am besten, Du erkundigst Dich bei dem Verein, bei dem Du hier mitschiessen willst, was die haben. Auch wegen der Mun, denn da haben wir eigentlich wenig probleme, abgesehen von manchmal etwas kuriosen Standzulassungen, aber die sind lokal sehr verschieden.

Trotz allem viel Spass in der "Volksrepublik" Deutschland oder auch Grossschilda.

Geschrieben

Danke für das schnelle Antwort,

Das XR41 kommt von Waffen Janssen ab, und ist deswege kein problem.

Das BKA-teil ist warscheinlich problematisch, da ich wirklich kein ahnung habe was es ist.

Es handelt um ein Steyr FAL (Sturmgewehr 58) in kaliber 7.62x51. Es ist ein Militär waffen (logisch) das vor 2005 in die Niederlanden eingeführt ist (Da nach leider total verboten; seit 2005 gibt es nur noch Fabrik gefertigte halb automaten, und sind umgebaute verboten zu importieren)

BKA steht für Bundes Kriminal Amt oder?

Und ist so ein leichtes begrenzung von das magazin gültig? (Ist nicht wirklich high tech, haha)

Wir werden lieber kein Risikos nehmen natürlich.

Bei das Verein sagen die Leute das es kein problemen gibt betrifft der Mun, aber die wissen es auch nicht genau.

Die schießen nur mit Jagdwaffen, und haben deswege nicht so viel verstand von Halbautomaten und kaliber .308.

Das Waffenschrank teil ist auch total unbekannt, wir können es ohne Problemen bei jemand einschließen, oder am Verein selbst, aber nemand weißt was die Gesetzliche forderungen sind. Vielleicht darfen wir wegen das Gesetz gar nicht da schlafen..

Mfg

Edit:

@ Klaus12

Ich habe auch noch nicht alle Antworten, deswege warte ich sowieso noch.. es ist bald, aber noch nicht morgen ;)

Geschrieben

Nachfolgend einige Antworten (andere sollen auch noch etwas schreiben :chrisgrinst:) auf Deine Fragen:

- 20-Schuß-Magazine in Deutschland erlaubt sind

Ja, beim Schießen nach einer deutschen Sportordnung aber bitte auf 10 Schuss blockieren.

- das Steyr StG58 erlaubt ist (es ist umgebaut…)

Nein, es handelt sich in Deutschland um eine Kriegswaffe im Sinne des Gesetzes über die Kontrolle von Kriegswaffen, da der Umbau mit Sicherheit nicht nach der alten deutschen Umbaurichtlinie des BMWi erfolgte (vor 2002 war eine Demilitarisierung von Kriegswaffen nach bestimmten deutschen Umbaurichtlinien möglich, ein reiner HA-Umbau reichte dazu aber nicht aus). Aktuell ist eine Demilitarisierung von Kriegswaffen nicht mehr machbar. Nur deutscher, nach den entsprechenden Richtlinien umgebauter, Altbestand ist weiterhin legal.

- 7.62x51 Munition erlaubt ist

Ja, grundsätzlich schon. Bitte aber die Besonderheiten in Bezug auf verbotene Munition (nächste Frage, insbesondere hinsichtlich etwaiger Hartkernminition) beachten.

- sind einige kugeltypen verboten, zB. Hohlgeschoße (JHP) wie in Belgien?

Hohlspitz- und Teilmantelgeschosse sind (genauso wie konventionelle VM-Projektile) erlaubt. Verboten ist Patronenmunition mit Geschossen, die einen Leuchtspur-, Brand- oder Sprengsatz oder einen Hartkern (mindestens 400 HB 25 - Brinellhärte - bzw. 421 HV - Vickershärte -) enthalten.

€:

...BKA-Ausnahmegenehmigung...

Das BKA vergessen wir an der Stelle ganz schnell. Für Kriegswaffen an sich sind die nämlich nicht zuständig und können auch keine diesbezüglichen Erlaubnisse erteilen.

Geschrieben

Ok, dann bleibt das StG58 zuhause.

Das leucht, brand, spreng, kern teil is auch hier verboten.

Es handelt sich um MEN (Metalwerke Elisenhütte) bleikern 146gr nato vollmantel munition, mit ein stahlmantel (tombak plattiert)

Geschrieben
Es handelt sich um MEN (Metalwerke Elisenhütte) bleikern 146gr nato vollmantel munition, mit ein stahlmantel (tombak plattiert)

Ist erlaubt und damit unproblematisch (diese Munition findet sich, soweit ich weiß, auch im deutschen Handel).

Ein vorbeugender Kommentar dazu:

Falls jemand hier auf eine C.I.P.-Abnahme bzw. das Prüfzeichen für Munition nach Anlage II, Abbildung 4 BeschussV hinweist: dies gilt nur für den gewerblichen Verkauf in Deutschland, privat darf diese Munition besessen und verwendet werden.

Geschrieben

Hallo Ted,

20-Schuss G3-Magazine sind zwar erlaubt, müssen aber (wie Schaffer schon erklärt hat) beim Sportschiessen auf 10-Schuss (z.B. Holzstückchen einsetzen) blockiert sein.

Das umgebaute STG58 ist und bleibt Kriegswaffe in D. Da hilft Dir das BKA auch nicht weiter, weil die für Kriegswaffen gar nicht zuständig sind. Eine Ausnahmegenehmigung wäre nur über das Bundeswirtschaftsministerium möglich, angeblich erteilen die aber ganz grundsätzlich keine Ausnahmegenehmigungen für ausländische Sportschützen (wurde irgendwann mal bei WO gesagt - nachfragen kostet aber nix).

Mun. 7,62x51 ist normalerweise ok, wenn es keine Kriegswaffenmunition (Hartkern, Brandgeschosse o.ä.) ist. JHP ist ok.

Grosskaliber darf man seit 25.07.2009 (neues WaffG) in D nur noch ab 18 schiessen.

Auf Reisen gibt es nicht zwingend die Vorschrift, alle Waffen in zertifizierten Schränken weggeschlossen zu haben, aber man muss sicherstellen, dass sie nicht in unberechtigte Hände kommen.

Grüße

Schwarzwälder

PS: Ups, SP war schneller!

Geschrieben

Ok, das CIP teil kapier ich leider nicht (die Deutsche abkürzungen sind wie chinesisch für mich)

Das Ministerium teil ist ein bisschen extrem, es handelt nur um ein einladung um mal mit ein paar Deutsche kumpels / schützenkollegen zum schießstand zu gehen. Es ist kein wichtiges Wettkampf, nur ein weise um mal zusammen schießen zu gehen.

PS: Darf ich das Waffen in ein Schrank von ein anderes schütze ein zu schließen? (Nicht für mich, aber darft ihn das Waffen in sein schrank zu haben?)

Das find ich ein bessere lösung als das Waffen in der Auto oder Schlafzimmer zu lassen natürlich.

Geschrieben
Ok, das CIP teil kapier ich leider nicht (die Deutsche abkürzungen sind wie chinesisch für mich)

Vergiss das mit der C.I.P.-Zulassung (C.I.P. = Commission Internationale Permanente pour l'Epreuve des Armes à Feu Portatives), das war lediglich ein Hinweis für andere deutsche Forenteilnehmer hier und bezieht sich nur auf den deutschen Handel mit Munition.

Deine Munition ist ok.

Das Ministerium teil ist ein bisschen extrem, es handelt nur um ein einladung um mal mit ein paar Deutsche kumpels / schützenkollegen zum schießstand zu gehen. Es ist kein wichtiges Wettkampf, nur ein weise um mal zusammen schießen zu gehen.

Die Erlaubnis vom Ministerium für Deine Zwecke ohnehin nicht zu bekommen. Lasst das StG 58 einfach zuhause. Bei Kriegswaffen verstehen die deutschen Behören wenig Spaß.

Geschrieben

Bleibt es auch, wir haben kein bock auf ein paar wochen extra urlaub ;)

Aber jetzt habe ich alles erklärt glaube ich (außer das von das schrank, aber das ist auch ungefehr klar)

Geschrieben
Nachfolgend einige Antworten (andere sollen auch noch etwas schreiben :chrisgrinst:) auf Deine Fragen:

Ja, beim Schießen nach einer deutschen Sportordnung aber bitte auf 10 Schuss blockieren.

Ähhhh - gilt das nur für HA-LW ? Oder müssen KW-Mags auch auf 10 begrenzt werden??

Rechtsgrundlage?

Geschrieben

Das gilt natuerlich nur fuer HA-Langwaffenmags.

KW und Repetierer koennen unbegrenzt feuern....aber das XR41, um das es hier geht ist ja so ein poese aussehender LW-HA. :-D

Und zum Schrank. Natuerlich darfst Du Diene Waffe bei Deinen Bekannten mit eigenen Waffen und WBK unterstellen, solange der en Safe nicht ueberfuellt ist.

Geschrieben

Bei KW-Magazinen gibt es keine Begrenzung.

Waffe kann bei einem anderen Berechtigten (d.h. ebenfalls Waffenbesitzer) deponiert werden.

Bis zu einem Monat kann ich einem anderen Berechtigten meine Waffe verleihen.

Tja.. Schaffer war wieder etwas schneller...

Geschrieben

Sportschützen erwerben ihre Waffen ja nach dem WaffG zum Zweck des sportlichen Schießens und was genau sportliches Schießen ist, ist in der AWaffV geregelt.

Waffenbesitzer mit einem anderen Bedürfnis (z.B. Jäger) betrifft dies nicht.

§ 6 AWaffV

(1) Vom sportlichen Schießen sind ausgeschlossen:

1. Kurzwaffen mit einer Lauflänge von weniger als 7,62 Zentimeter (drei Zoll) Länge;

2. halbautomatische Schusswaffen, die ihrer äußeren Form nach den Anschein einer vollautomatischen Kriegswaffe hervorrufen, die Kriegswaffe im Sinne des Gesetzes über die Kontrolle von Kriegswaffen ist, wenn

a) die Lauflänge weniger als 42 Zentimeter beträgt,

b) das Magazin sich hinter der Abzugseinheit befindet (so genannte Bul-Pup-Waffen) oder

c) die Hülsenlänge der verwendeten Munition bei Langwaffen weniger als 40 Millimeter beträgt;

3. halbautomatische Langwaffen mit einem Magazin, das eine Kapazität von mehr als zehn Patronen hat.

(2) Das Verbot des Schießsports mit Schusswaffen und Munition im Sinne der Anlage 2 Abschnitt 1 des Waffengesetzes bleibt unberührt.

(3) Das Bundesverwaltungsamt kann auf Antrag eines anerkannten Schießsportverbandes Ausnahmen von den Verboten des Absatzes 1 zulassen, insbesondere wenn es sich um in national oder international bedeutenden Schießsportwettkämpfen verwendete Schusswaffen handelt.

(4) Zuständige Behörde für die Beurteilung der Schusswaffen nach Absatz 1 ist das Bundeskriminalamt.

Geschrieben

Aus spaß schießen besteht offiziell nicht.. das heißt sportschießen ;)

In die Niederlände sind die sowieso böser mit das waffengesetz.

18x je Jahr schießen (verpflicht, sonst musst du das EWB und Waffen wieder abgeben)

Das waffen muss in ein KNSA klasse passen (so das du Wettkampfen damit schießen kannst) usw usw

Regeln.. so weit kommt es auch noch in Deutschland wenn ich die nachrichten so hör..

Und wir haben nur einmal (schon länge vorher) ein Amoklaufer gehabt.. aber das war nicht mit ein legales waffen..

Ein waffen wird nur zugestehen wenn du da ein zweck für hast.. wie sport oder jagd.. andere dingen, wie selbstverteidigung usw sind hier total verboten.. (auch knallpistolen, böller, replica waffen wie airsoft und deko's, usw.... Deko's gibt es nur einzelschuß waffen.. da deko's von voll und halbautomaten gefährlicher sind oder so etwas.. mann mann mann)

Aber ich wäre sowieso dafür, auch wenn du nur aus spaß schießt, immer zu sagen das es für sport und wettkampf tut :)

"Spaß schießer" werden als gefährliche cowboys gesehen hier.. ;) (aber 95% ist spaß schießer)

Geschrieben
Aus spaß schießen besteht offiziell nicht.. das heißt sportschießen ;)

18x je Jahr schießen (verpflicht, sonst musst du das EWB und Waffen wieder abgeben)

Das waffen muss in ein KNSA klasse passen (so das du Wettkampfen damit schießen kannst) usw usw..

Ein waffen wird nur zugestehen wenn du da ein zweck für hast.. wie sport oder jagd..

Ach weißt du, das kennen wir hier alles auch...

Geschrieben
Ach weißt du, das kennen wir hier alles auch...

Ok, dann habe ich es leider falsch verstanden,

Wir haben immer gedacht das das Niederländische gesetz (außer das Brittisches) das meist böse Europas war

Geschrieben

Ah.. hier steht Deutschland bekannt als liberal mit das Waffengesetz.. (auch wege deko's, airsoft, signal waffen usw) aber leider hört alles auch da auf denn. Schade.

Der Welt geht kaput wege diese Amok typen. Ich bin auch dafür das Waffenbesitz erstmal geprüft wird und so, ich siehe lieber auch nicht das jeder ein waffe hast, aber die "ehrliche" schützen wirden viel zu viel beschränkt.

zB. hier darfst du ein SIG552 mit fastgesetzte schaft haben (wenn der lauf länger ist als 30cm) aber ein G3A4 mit Einschubschaft.. ist verboten, da die schaft dafür sorgt das du es verstecken kannst..??????????..

Aber der SIG552 ist in total kürzer.. aber ist erlaubt..

Gibt es in Deutschland eigentlich ein verbot auf alle taktische teilen, wie lasers usw?

Und wenn ja, fällt ein 3weg picatinny schiene, pistolgriff usw da auch unter?

Geschrieben

Lampen - NEIN

Laser - NEIN

Kurze Läufe- NUR FÜR JÄGER ODER SAMMLER

Demilitarisierte Waffen (z.B. ein auf Halbauto umgeänderter ehemaliger Vollautomat) - NEIN

Stammt der Lauf einer zivilen Waffe aus der selben Fertigung wie der einer militärischen Waffe- NEIN

5,7 - Munition ? NEIN

GK-Schießen unter 18 - NEIN

GK-Besitz unter 25 - NEIN (oder MPU ab 21 - wohlgemerkt in einem Land mit 18 jährigen * Soldaten und Polizisten)

Sinnlose Transportauflagen

Sinnlose Lagerungsauflagen

"Hausbesuche" für Legalwaffenbesitzer

Eigene Aktenvermerke für Legalwaffenbesitzer

etc. etc. etc. etc.

Liberales Waffenrecht in Deutschland ????

Vielleicht im Vergleich mit Nordkorea oder China....

Edit: * teilweise auch noch jüngeren !

Geschrieben

Liberaler als die Niederlände.. auser die taktische dingen ;)

Aber hier darfst du es ab 18 (ohne kriminal geschichte usw usw) aber darf ich denn als 21j auch in Deutschland schießen, oder gibt das denn problemen?

Geschrieben
Gibt es in Deutschland eigentlich ein verbot auf alle taktische teilen, wie lasers usw?

Für Schusswaffen gemachte "Vorrichtungen, die das Ziel beleuchten", sind in Deutschland (außer für Polizei/Militär)

verboten.

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