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Das WO-Team wünscht Euch ein frohes Fest und einen guten Rutsch
IGNORED

Volles Magazin lagern


Empfohlene Beiträge

Geschrieben

Stimmt!

Mein Problem ists auch nicht!

Ich transportiere nie geladene

Magazine...ausser auf dem

Schießstand. Eingelagert

habe ich diese auch nicht aufmunitioniert..

Ich wollte nur aufzeigen, dass es wieder

SB/Behörden gibt, die es anders sehen...

Deswegen sollte man darauf vorbereitet sein..

Aber die Streiter für Gerechtigkeit zeigen

den SB/Behörden/Gerichten,wie es richtig

gemacht wird....

Wenn jeder, der hier klagen und die SB

und Behörden/Polizei belehren will,

dieses auch machen würde...

Wer geht dann noch zum Schiessen??

Es gibt immer mehrere Wahrheiten, deshalb

gibts Anwälte...viel Spass..!

kriegerlein

Geschrieben
Landratsamt Günzburg, Stand 01.11.07

Merkblatt zum Transport von Waffen

Es ist und bleibt ein Merkblatt!

Es ist durchaus möglich, dass sich die dortigen Polizeibeamten an dieses Merkblatt halten und dann könnte es unangenehm werden, jedoch halte ich eine Verurteilung ausgeschlossen, es sei denn Staatsanwalt und Richter halten sich an dieses Merkblatt!

Wie schon gesagt, Munition kann man im waffenrechtlichen Sinne nicht führen, allerdings könnte man aufmunitionierte Magazine zum leiteren zugriffsbereiten Führen heranziehen!

Also vorsichtig, muß jeder für sich wissen, würde damit jedoch nicht "hausieren gehen"!

Geschrieben
Es ist und bleibt ein Merkblatt!

Es ist durchaus möglich, dass sich die dortigen Polizeibeamten an dieses Merkblatt halten und dann könnte es unangenehm werden, jedoch halte ich eine Verurteilung ausgeschlossen, es sei denn Staatsanwalt und Richter halten sich an dieses Merkblatt!

Wie schon gesagt, Munition kann man im waffenrechtlichen Sinne nicht führen, allerdings könnte man aufmunitionierte Magazine zum leiteren zugriffsbereiten Führen heranziehen!

Also vorsichtig, muß jeder für sich wissen, würde damit jedoch nicht "hausieren gehen"!

Mehr meinte ich doch auch nicht!

gruß, kriegerlein

Geschrieben

Das ist leider nicht nur irgendein Merkblatt, sondern steht so in der Allgemeinen Verwaltungsvorschrift zum Waffengesetz (WaffVwV):

Nachzulesen in der Bundesratsdrucksache 81/06 (Seite 43) [Achtung 41,53 MB!]

Meines Wissens nach wurde die zwar nicht angenommen, schlummert aber noch in der Schublade und wird bei nächster Gelegenheit kommen. Außerdem wird sie vereinzelt bereits jetzt als Auslegungshilfe zum WaffG herangezogen.

Kleines 1x1 der legislativen Volksver(_._)ung:

  1. Im Gesetz stehen die harmlos klingenden Verordnungsermächtigungen
  2. in den Verordnungen stehen die Gemeinheiten und
  3. in den Durchführungsbestimmungen stehen die Hinterhältigkeiten.

Geschrieben
Moin!

[...]nicht bereits in ein Magazin eingefügt zu transportieren. [...]

Landratsamt Günzburg, Stand 01.11.07

Merkblatt zum Transport von Waffen

kann es sein das die den gleichen "Denkfehler" haben wie er in der verlinkten standordnung ist und in die waffe eingebaute magazine meinen?

Geschrieben

Oh jeh.... was für eine Rauferei.

Das wollte ich nicht.

Ich habe auch noch nie ein Magazin geladen zu Hause gehabt oder transportiert.

Ich fasse mal zusammen:

Niegends steht daß es verboten ist. Also ist es erlaubt.

Ob sinnvoll oder unsinnig ist ein anderes Thema.

Ein Gericht hat das wohl man anders gesehen, aber dennoch bleibt das rechtlich wohl ein Einzelfall.

Ich habe schon so viele Beiträge in WO gelesen, unter anderem auch diesen hier, in dem es am Ende immer auf das Selbe rausläuft:

2 spezielle Meinungen.

Eine Meinung besagt: Tu das was das Gesetz dir vorgibt, und vermeide alles was Probleme bereiten könnte, damit es keinen Ärger gibt.

Die andere Meinung sagt: Tu das was das Gesetz dir LEIDER vorgibt. Und ansonsten tu was du willst, solange es nicht verboten ist, um zu zeigen,

daß du dir nichts gefallen läßt.

Dazu könnte man einen eigenen Threat starten: "Gesetzestreue, Gehorsam, Bürger oder Untertanen...."

Aber das wäre eine Geschichte ohne Ende.... und der Sache "Sportschießen" sicher nicht dienlich.

Sportliche Grüße..... :s75:

Geschrieben (bearbeitet)

Waffe leer von Mun und im verschlossenen Behältnis genehmigungsfrei geführt = OK

Mun. entsprechen WaffG und AWaffV gelagert = OK

Rest = man zeige mir im Gesetz, Verordnung oder öffentlicher Satzung wo das steht!

Bearbeitet von Mausebaer
Geschrieben

Um ganz sicher zu gehen kannst Du auch im oberen Drittel des Magazins eine Bohrung vornehmen und dort ein ABUS-Zahlenschloss anbringen.

1.) Ein Magazin mit Schloss ist zu dick für den Magazinschacht.

2.) Patronen können nicht geklaut werden, da der Schloßbügel über der ersten Patrone durchgeführt wird

Der einzige Nachteil ist, dass man eine Patrone weniger laden kann.

Evtl wird der Gesetzgeber einen Aufkleber fordern mit dem Hinweis den Schloßbügel auf keinen Fall mit einem Schweißgerät zu durchtrennen.

Geschrieben
Um ganz sicher zu gehen kannst Du auch im oberen Drittel des Magazins eine Bohrung vornehmen und dort ein ABUS-Zahlenschloss anbringen.

1.) Ein Magazin mit Schloss ist zu dick für den Magazinschacht.

2.) Patronen können nicht geklaut werden, da der Schloßbügel über der ersten Patrone durchgeführt wird

Das kann man auch ohne Bastelei regeln. Man nimmt einfach ein Magazin einer anderen Waffe mit einem anderen Kaliber mit. Passt auch nicht in die Puffe und wenn beides zusammen geklaut wird, kann keiner damit was anfangen.

Geschrieben
Das kann man auch ohne Bastelei regeln. Man nimmt einfach ein Magazin einer anderen Waffe mit einem anderen Kaliber mit. Passt auch nicht in die Puffe und wenn beides zusammen geklaut wird, kann keiner damit was anfangen.

Ähm,

jein! Viele Waffen lassen sich auch aus Fremdmagazinen füttern. Manchesmal rasten die Mags halt nicht ein und müß(t)en gehalten werden. :closedeyes:

Geschrieben
Manchesmal rasten die Mags halt nicht ein und müß(t)en gehalten werden. :closedeyes:

Da muss ein "Nichtfachmann" erstmal drauf kommen. Ausserdem kommt man beim rechtshändigen Ghettoanschlag mit der linken Hand kaum an den Magazinboden zum halten. Da braucht`s schon einen Routinier.

Geschrieben

Man kann ja auch erst die Waffe zum Stand fahren.

Dann wieder nach Hause um das Magazin zu holen....

Aber dann ist die Waffe am Stand unbeaufsichtigt.

Das ist wie mit dem Fährmann, der 2 Schafe und einen Wolf über den Fluss bringen muß.

Er kann immer nur einen mitnehmen.

Läßt er ein Schaf mit dem Wolf alleine, frißt der Wolf das Schaf.

Na, wie bringt er alle rüber? :gaga:

Geschrieben
Da muss ein "Nichtfachmann" erstmal drauf kommen. Ausserdem kommt man beim rechtshändigen Ghettoanschlag mit der linken Hand kaum an den Magazinboden zum halten. Da braucht`s schon einen Routinier.

Ähem, kleiner Finger unter dem Magazinboden... :heuldoch:

Geschrieben
Das ist wie mit dem Fährmann, der 2 Schafe und einen Wolf über den Fluss bringen muß.

Er kann immer nur einen mitnehmen.

Läßt er ein Schaf mit dem Wolf alleine, frißt der Wolf das Schaf.

Na, wie bringt er alle rüber? :gaga:

Wolf rüber, leer zurück

Schaf1 rüber, Wolf zurück

Schaf2 rüber, leer zurück

Wolf rüber

Geschrieben

Und wie ist das mit aufgefüllten Ladestreifen ? :rotfl2:

Schon gut, war keine ernsthafte Frage ....

Gruß,

Coltfan

Geschrieben
Oh jeh.... was für eine Rauferei.

Das wollte ich nicht.

Ich habe auch noch nie ein Magazin geladen zu Hause gehabt oder transportiert.

Sportliche Grüße..... :s75:

Solange es nur verschiedene meinungen sind..

Ist alles gut.....

Das liegt auch an der "Eindeutigkeit" von

gesetzen, Verordnungen etc... :s75:

Geschrieben
Wolf rüber, leer zurück

Schaf1 rüber, Wolf zurück

Schaf2 rüber, leer zurück

Wolf rüber

Weißt du denn auch wie das mit 3 Schafen und einem Wolf geht?

(Es paßt immer nur 1 Tier aufs Boot.....)

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