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IGNORED

Eigentlich nur für Händler


rainers-messerwelt

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Ich weiß nicht,

gibt es dann keine "vernünftigen" Richter mehr?

Der Abmahnung liegt gleich eine Rechnung über 755 Euro bei.

Das ist nach der Gebührenordnung für RA nach einem geschätzten Streitwert rechtens.

Nach meinem Verständnis läuft eine Abmahnung nicht über ein Gericht sondern direkt zwischen den Parteien. Erst wenn die sich nicht einigen, kann es zum Gericht gehen.

Es gab mal ein Urteil eines Gerichtes, dass bei solchen mengenmäßigen Abmahnungen nicht die volle Gebühr heranzuziehen sei. Und ich meine sogar, dass es mal eines gab, wo die Abmahnung als solche abgewiesen wurde, weil der RA offensichtlich die Abmahnungen durch die hohe Anzahl zweckentfremdet genutzt hat. Aber bitte legt mich da nicht fest.

So aus dem Kopf heraus und ohne Anspruch auf Korrektheit, sollte man in solch einem Fall die Abmahung unterschreiben, allerdings der Gebühr und dem Streitwert widersprechen. Wenn es dann vor Gericht geht, ist geht der Streit ja nur noch um den Streitwert, hier also (läppische 750 Euro). Dann sind im Zweifel die Gerichtsgebühren relativ gering und die Chance hoch, dass man gewinnt. Daher geht der abmahnende Anwalt bei den geringen Chancen meist nicht vor Gericht. Folge: Man ist formal aus dem Schneider, weil man die Abmahung akzeptiert hat, man hat aber kein Geld gezahlt und der abmahnende Anwalt hat nichts daran verdient.

Wer davon betroffen ist, sollte mal bei www.heise.de bei der Zeitschrift c't recherchieren. Dort gab es in der Vergangenheit häufiger Artikel zu dem Thema. Wichtig ist, dass man unbedingt die Fristen einhält!

bye knight

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Da gebe ich Euch vollkommen Recht.

Professionelle Abmahner find ich genau so zum K****n,

wie die Geschäftsbedingungen und Geschäftsgebahren mancher eGun Händler.

Schon ehr die Geschäftsgebahren, die Geschäftsbedingungen (AGB) sind abmahnfähig.

Bei ein paar von den Typen könnte ich mir die Schadenfreude nicht verkneifen, wenn sie mal zur Ordnung gerufen werden.

Das macht mir Abmahnanwälte nicht sympathischer, aber auch die treffen nicht nur die Falschen B)

Sorry Gottfried,

aber ist das nicht genau der Pauschalverdacht, den wir ablehnen?

Auch die Waffenrechtsverschärfung trifft mit Sicherheit einige wenige Richtige!

Dass einige Händler sich als Private tarnen, ihre Händleridentität verleugnen, und erst recht nicht auf die ebay/egun Hauptseite schreiben, stört mich auch.

Die Abmahnwelle betrifft aber nicht die "getarnten" Händler, die sind als "Privatleute" für die Abmahner nicht zu erreichen.

Genau so, wie ich mir eine Allianz der legalen Waffenbesitzer wünsche, bin ich darüber enttäuscht, daß sich Händler nun gegenseitig das Leben schwer machen.

Wir legalen Waffenbesitzer schaffen es nicht auf eine gemeinsame Linie!

Dann kommen Verbände und Vereine, die vorgeben unsere Interessen zu vertreten. (Namen brauche ich ja wohl nicht zu nennen.)

Dann landet alles wieder im Müll der Profitgier. Ob Abmahner, oder Geschäfte in höheren Ebenen mit politischer Unterstützung.

Und jetzt versuchen Händler, die sich offensichtlich für was Besseres halten, die Konkurrenz mit legalen aber zweifelhaften Mitteln zu schädigen, und damit die eigene Kasse aufzubessern?

Sorry, aber wenn wir uns alle so einig sind, brauchen wir uns nicht wundern, wenn die Politiker mit uns machen können was sie nur gerade wollen.

Gruß

Rainer

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Sorry Gottfried,

aber ist das nicht genau der Pauschalverdacht, den wir ablehnen?

Nein !

Seit wann ist die Aussage "manche" und "bei ein paar" eine Pauschalisierung ?

Auch die Waffenrechtsverschärfung trifft mit Sicherheit einige wenige Richtige!

Das ist doch unbestritten !

Aber leider überwiegend die Falschen

Genau so, wie ich mir eine Allianz der legalen Waffenbesitzer wünsche

Um es mal brutal deutlich auszudrücken, zumindest wie ich es sehe :

Ich fühl mich doch nicht mit jedem Id........ solidarisch, nur weil er zufälligerweise dasselbe Hobby ausübt wie ich B)

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Naja, eigentlich ist es doch ganz allgemein so:

Die armen ehemaligen Jurastudenten die irgendwann einmal mit dem Studium fertig sind, müssen etwas zu tun haben, damit sie leben können.

Und wenn sich nicht genügend Leute von alleine streiten, dann muß man eben Streitgründe finden.

Wo Menschen Geld machen können, da ist häufig die Moral sehr weit weg ...

In manchen Berufen ist dies besonders ausgeprägt B)

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Um es mal brutal deutlich auszudrücken, zumindest wie ich es sehe :

Ich fühl mich doch nicht mit jedem Id........ solidarisch, nur weil er zufälligerweise dasselbe Hobby ausübt wie ich B)

Du mußt den Id..... ja nicht gleich Knutschen.

Mit einer Zwecksolidarität unter allen Waffenbesitzern ließe sich für uns mit Sicherheit wesentlich mehr erreichen.

Aber ich muß Dir leider auch Recht geben, wenn Du jetzt sagst, daß das nicht zu erreichen ist.

Das hast Du ja mit Deinem letzten Satz ziemlich deutlich gesagt.

Rainer

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Zur Info:

Macht nicht den Fehler und ignoriert die Abmahnung.

Die Gerichte erlassen immer eine einstweilige Verfügung in solchen Fällen. Mit allen Kosten, die dem Abgemahnten auferlegt werden. Das geschieht im Normalfall ohne mündliche Verhandlung.

Die Informationspflichten und das Widerrufsrecht sind zwingend, da gibts keine nachsichtigen Richter. (Alles weitgehend höchstrichterlich entschieden.)

Wundert mich warum es bei egun solange gedauert hat. Auf ebay ist das Standard.

Gruß

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Du mußt den Id..... ja nicht gleich Knutschen.

Mit einer Zwecksolidarität unter allen Waffenbesitzern ließe sich für uns mit Sicherheit wesentlich mehr erreichen.

In diese Gemeinschaft würde dann auch jene Hohlbirne fallen, die mich kürzlich bei eGun besch hat,

noch frech und aufmüpfig wurde,

sich dabei aber dermaßen dämlich angestellt hat,

daß mein RA vor Grinsen fast einen Gesichtskrampf bekam.

Mit "so etwas" :bad:

(ich hätte da ein paar Ausdrücke die besser passen, aber besser nicht geschrieben werden)

das Hobby gemeinsam zu haben, empfinde ich schon fast peinlich,

an eine "Solidargemeinschaft" mit "so etwas" zu denken, schon fast als Zumutung <_< .

Natürlich auch nur ein Einzelfall, aber eben auch ein öfter mal vorkommender.

Oder diese saufenden und gröhlenden Teile der Schützenschaft,

trotzdem auch Waffenbesitzer,

für die der wichtigste Zweck des Schützenvereins das Schützenfest ist ?

Ich könnte noch viele Beispiele bringen - nur bringt das nicht mehr Klarheit, weil es eh einleuchtend ist :

Eine nur über den Zweck definierte Solidarität kann allenfalls mal ganz kurzfristig funktionieren,

aber niemals auf Dauer.

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Da ruft die Partei.

§ 1 HGB Jeder, der die Gesetze zu einem nicht Bedürfnis gerechten Zweck benutzt, somit das Gericht zum kriminellen erwirtschaften von Geldbeträgen oder Sachwerten einsetzt, wird mit einer Freiheitsstrafe bis zu 15 Jahren verurteilt.

Das heisst dann in der Praxis evtl. über die Partei nach günstigen Schmelzkäseecken schauen.

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Eine nur über den Zweck definierte Solidarität kann allenfalls mal ganz kurzfristig funktionieren,

:appl: Das, wenn wir erreichen würden, wären wir schon ein ganzes Eck weiter.

Andererseits bin ich Realist genug um einzusehen, daß selbst das nicht möglich sein wird.

Ich hätte auch Schwierigkeiten dem Abmahner kollegiale freundschaftliche Gefühle entgegenzubringen.

Rainer

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Da ruft die Partei.

§ 1 HGB Jeder, der die Gesetze zu einem nicht Bedürfnis gerechten Zweck benutzt, somit das Gericht zum kriminellen erwirtschaften von Geldbeträgen oder Sachwerten einsetzt, wird mit einer Freiheitsstrafe bis zu 15 Jahren verurteilt.

Das heisst dann in der Praxis evtl. über die Partei nach günstigen Schmelzkäseecken schauen.

:eclipsee_gold_cup: chapeau

Du solltest den Nobelpreis für alternativen Sprachgebrauch bekommen! einfach super B)

Liebe Grüße, Reiner

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Ein vernünftiger Richter würde bei einer solchen "weltbewegenden" Klage den Nachweis verlangen, daß man den Beschuldigten angerufen oder angemailt hat und ihn um Korrektur gebeten hat. Einen solchen Anruf, bzw. mail würde der Richter mit pauschalen 10€ vergüten und nur wenn er wirklich erfolgt ist, die Klage zulassen.

Der Richter der das machen würde wäre nicht vernünftig sondern blöd, er könnte anscheinend nicht lesen -

§ 12 Abs. 1 UWG zum Beispiel...

Der Witz an der Anruferei oder Mailerei ist ja gerade der, dass diese Angaben oft fehlen. Wie überhaupt oftmals keine anständigen Händlerangaben / Impressum zu finden sind. Und dass die berechtigte Abmahnung sofort einen Gebührenanspruch auslöst, hat auch einen Vorteil: nämlich den, einen Anreiz zu schaffen, von vorneherein kein fragwürdiges Geschäftsverhalten zu versuchen.

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hat auch einen Vorteil: nämlich den, einen Anreiz zu schaffen, von vorneherein kein fragwürdiges Geschäftsverhalten zu versuchen.

Schön, das hat aber allmählich nichts mehr mit normalem Geschäftsverhalten zu tun.

Um heute nicht in Gefahr zu laufen eine Abmahnung zu bekommen müssen Deine AGB stimmen, Deine Widerrufsbelehrung, der Vorname darf nicht abgekürzt sein, die Genehmigungsbehörde muß angegeben sein u.v.m.

Um alles absolut korrekt zu machen mußt Du schon studiert haben. (Zumindest dieses Fach)

Die verschiedenen Vereine, die Deine Seite kontrollieren können, geben Dir auch keine Garantie und kosten ordentliche Monatsbeiträge.

Alternativ zu diesen Monatsbeiträgen könnte ich mir locker zwei Abmahnungen im Jahr leisten.

Ist dann bloß noch die Frage, ob es sich überhaupt noch lohnt etwas im Internet anzubieten.

Rainer

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...

Um heute nicht in Gefahr zu laufen eine Abmahnung zu bekommen müssen Deine AGB stimmen, Deine Widerrufsbelehrung, der Vorname darf nicht abgekürzt sein, die Genehmigungsbehörde muß angegeben sein u.v.m.

Um alles absolut korrekt zu machen mußt Du schon studiert haben. (Zumindest dieses Fach)

...

Ist dann bloß noch die Frage, ob es sich überhaupt noch lohnt etwas im Internet anzubieten.

Rainer

Es werden ja noch nicht mal mehr nur Gewerbetreibende abgemahnt sondern auch schon massenhaft Privatpersonen die sich was im falschen p2p Netz runterladen...

Der Abmahnwahn in D geht ja schon soweit das selbst die Mustertexte im Gesetzesanhang (zb Widerrufsrecht) als abmahnwürdig gelten. Mich hat mal die wettbewerbszentrale wegen einigen AGB Formulierungen abgemahnt die nicht für Verbraucher (im Sinne des BGB) angewendet werden dürfen. Das ganze Ding war mit Urteilen zu den einzelnen Punkten gespickt und schon fast sowas wie eine Rechtsberatung zu meinen AGBs.

Mittlerweile steht in meinen AGBs eine Formulierung drin, die besagt das keine AGB Formulierung die Rechte von Verbrauchern (im Sinne des BGB) in irgendeiner Art und Weise betrifft oder einschränkt. DIe habe ich deswegen aufgenommen da ich ansonsten nur noch damit beschäftigt wäre mir jedes Gerichtsurteil zu Verbraucherrechten durchzulesen um mitzubekommen ob eine bis dahin rechtlich unbedenkliche Formulierung denn neuerdings abmahngefährdet ist, denn eigentlich können nur Firmen mit hausinterner Rechtsabteilung ihre AGBs auf dem aktuellsten Stand halten.

Was viele nicht wissen ist, das man seine AGBs nicht unbedingt im Web veröffentlichen muss. Wer die dann abmahnen will muss erst mal eine Testbestellung machen. Wie's bei egun, ebay usw mit AGB Pflicht ausssieht weiß ich nicht, aber normale Firmenwebseiten brauchen keine AGBs.

Lustig wird auch noch die Sache mit der Verpackungsverordnung. Rein theoretisch sind diese Formulierungen zur Rücknahme der Verpackungen die nicht den Grünen Punkt tragen usw seit 1.1. 2009 obsolet, da ja jeder Händler der 'Verbraucher oder gleichgestellte' beliefert rein rechtlich gesehen sich schon lange bei einem Dualen System 'zertifizieren' hat lassen müssen, brav seine Verpackungen abwiegen und darüber dann auch noch ordentlich Buch führen muss (inklusive der Bestätigung der Richtigkeit am Jahresende zb durch den Steuerberater) , bzw nur offiziell zertifiziertes Verpackungsmaterial (inklusive entsprechenden NAchweisen) benutzen darf. DH wer die Grüne Punkt Formulierung noch benutzt hat sich wahrscheinlich noch nicht zertifizieren lassen und fürht auch kein Verpackungsbuch... Der Wahnsinn daran ist, dass man rein theoretische sich in jedem EU Land in welches man an Verbraucher exportiert 'zertifizieren' lassen müsste. Grenzüberschreitende Abmahnerei kommt aber (noch) sehr selten vor, denn rein rechtlich gesehen könnte man zb einen Österreichischen Händler der nach D liefert und dem seine AGBs nicht dem deutschen Recht entsprechen bzw der nicht in D Verpackungsmüll zertifiziert ist abmahnen, auch wenn er in Österreich 100% legale AGBs hat und bei der ARA zertifiziert ist.

Um auf deine 'rhetorische' Frage ob es sich denn dann noch lohnt zurückzukommen... Mit einen Firmensitz in D mE ein klares NEIN. Von einem Firmensitz im benachbarten EU/Schengen Land aus nach D exportieren ist erheblich sicherer...

Beste Grüße!

PS

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Eben lief die Sache im Fernsehen, es dreht sich wohl immer um 750 Euro. Die kaufen etwas, bezahlen nicht, um an die Adresse zu kommen. dann gibt es eine Abmahnung, wenn man mehere Sachen verkauft. Egal ob privat oder geschäftlich. Privat gibts noch eine einstweilige Verfügung über 250.000 euro, wenn man die Verkauferei nicht lässt.

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Les ich richtig ?

Gibt sowas wirklich in Deutschland ?

Die ganze " Abmahnerei sprich Abzockerei" ist wieder einschlechtes Beispiel

für Deutschland, wie kann man soetwas dulden ?

Der Händler in Würzburg der so seine " Kollegen" abkassiert

sollte von seinen Kunden gemieden werden.

Das ist k e i n Geschäftskonzept für die Zunkunft.

Wie geht DER wohl mit seinen Kunden um ?

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Wie geht DER wohl mit seinen Kunden um ?

Das werde ich in ein paar Wochen wissen ...

Wenn ich das nächstemal in der "Nähe" bin, werde ich dort vorbeischauen und dem Laden mal auf den Zahn fühlen.

Werde ich dort etwas kaufen ? Nein ! Mit Sicherheit nicht.

Aber mal ein wenig herumschnüffeln :D

Falls der ehrenwerte Händler mitliest: Mein Besuchstermin steht noch nicht genau fest !

Ich bin übrigens von der "Stiftung Waffenhändler-Test" :lol:

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... und inzwischen ist er bei EGUN auch schon "inaktiver Benutzer".

Naja, da werden sich einige freuen.

Abmahnen kann er aber wohl trotzdem - oder jetzt erst richtig :ninja:

Dann kennst Du ja seinen Nicknamen im eGun.

Würdest Du mir den bitte verraten? Gerne auch per PN.

Nicht daß ich versehentlich mal was bei dem kaufe. :angry2:

Zum aktuellen Stand der Dinge:

eGun hat eine oder mehrere Abmahnungen dem eigenen Rechtsanwalt zur Prüfung vorgelegt.

Die Abmahnungen sind rechtlich in Ordnung!

Der angegebene Streitwert von 15.000 € ist natürlich zugunsten der beiliegenden Rechnung sehr hoch gegriffen.

Wie Tala22Pistole schon geschrieben hat, hat eGun den Händler gesperrt und......................

prompt dafür selber eine Abmahnung bekommen.

Da wollen sie aber rechtlich gegen vorgehen.

Ich habe mich mal erkundigt, und erfahren, daß diese wirklich miese Abzocke zu einem großen Teil auch in seiner Tasche landen müßte.

Somit glaube ich die Frage beantworten zu können.

Wie geht DER wohl mit seinen Kunden um ?

Der wird wohl nicht mehr genug Kunden haben, mit denen er umgehen könnte.

Ansonsten hätte er es nicht nötig mit so einer miesen Abzocktour gegen seine Kollegen vorzugehen.

Ich jedenfalls wünsche ihm, daß er durch diese Aktion seeeehr viel Schwierigkeiten bekommt.

Rainer

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Ich habe mich mal erkundigt, und erfahren, daß diese wirklich miese Abzocke zu einem großen Teil auch in seiner Tasche landen müßte.

Das habe ich oben schon versucht Dir zu erklären...

Sonst hätte er ja kein so elementares Interesse daran... :rolleyes:

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@Opfer: ganz sicher, daß nicht ein anderer Wettbewerber, gar ein Freund aus dem Nachbardorf, nicht schon vorher den selben Sachverhalt erfolgreich abgemahnt hat? ;)

Wenn dem nicht so wäre oder es geht um Grundsätzliches: Streit auf die Gebühren reduzieren, damit am AG ohne Anwaltszwang.

Und: die Aktivitäten des geschätzen Kollegen Abmahners genau beobachten und irgend eine Abmahnmafia füttern, so habe ich auch schon mit gleicher Münze zurückbezahlt :rotfl2: Hat viel Spaß gemacht, ehrlich. (Mehr will ich hier nicht schreiben)

Edith sagt, der Smiley spielt nicht.

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Das habe ich oben schon versucht Dir zu erklären...

Sonst hätte er ja kein so elementares Interesse daran... :rolleyes:

XP-100,

ich hoffe Du siehst mir nach, wenn ich darin noch keine Erfahrungen gemacht habe.

Ich habe ein einziges Mal jemandem über einen Rechtsanwalt eine Abmahnung zukommen lassen, der mir selbst vorher heftig auf die Füße gestiegen ist.

Zu eine Zeit, wo das Internet noch in den Windeln lag, und die Möglichkeit der Abmahnung gerade erst entdeckt wurde.

Er hatte auf seinem Briefkopf als GmbH keine Eintragungsnummer des AG angegeben.

Ich habe damals nicht gewußt wie hoch die Rechnung des Anwaltes war, und habe davon auch keinen Pfennig bekommen.

(War von mir auch nicht beabsichtigt.)

@ knight,

Dankefür Deinen Vorschlag/Beitrag.

Ich hoffe, daß ich nicht in die Verlegenheit komme.

Rainer

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