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IGNORED

Interview Grindel (CDU) zum neuen WaffG


zielvier

Empfohlene Beiträge

Geschrieben

http://forum.waffen-online.de/index.php?showtopic=383335

Meiner Meinung nach wird da durch Abschwächung nach dem Motto "alles halb so wild" auf billige Weise versucht, verlorene Stimmen wieder einzufangen. :peinlich:

Also liebe Jäger, die CDU hat uns zwar allen mächtig eine reingewirkt, aber sie hat es ja gar nicht so gemeint... :00000733:

Für mich persönlich ändert auch der versuchte "Kuschelkurs" von Herrn Grindel nichts an der Unwählbarkeit der CDU für jeden legalen Waffenbesitzer dem etwas an seinen Interessen und dem der Anderen liegt!

SPD und CDU? Diesmal nicht! :icon13:

Geschrieben

Und immer "Umstände des Einzelfalles" und "Ermessen der Behörde".

Erinnert mich irgendwie an die Einhandmessergeschichte wo´s ja auch nur um Jugendgangs ging und nie nicht um Soldaten auf dem Heimweg mit Taschenmesser im Sack...

edit: hei was hab´ ich langsam getippt...

Geschrieben

Das schlimmste ist, dass sich einige Politiker wirklich sicher zu sein scheinen, einen zuerst der Öffentlichkeit zum Fraß vorzuwerfen, um ihre eigene Unfähigkeit und Versäumnisse nach den letzten Amokläufen zu vertuschen und danach ersnsthaft glauben, einen durch ein bisschen wohlwollende Rederei wieder zur Wahl ihrer Person bewegen zu können.

Für wie blöd halten die einen eigentlich???

Geschrieben
Warum erinnert mich das was Grindel sagt so an die Aussagen zum §42a bei der Änderung 2008?

Genau das war auch mein Gedanke. :peinlich:

Hatte erst gestern wieder einen Kunden dem von einer Polizeikommissarin die Auskunft erteilt wurde, dass ein Einhandmesser ein verbotener Gegenstand ist. Leider absolut kein Einzelfall. Das habe ich jetzt bereits von zahlreichen Polizisten gehört.

Von den allgemein anerkannten Zwecken zum Führen, haben scheinbar die wenigsten gehört.

Dieses schei... Verbot trifft genau die Falschen. Unglaubliche Sauerei.

Ich werde auch die nächsten Fälle in meinem Kundenkreis dokumentieren und genau an die Politiker senden, die lautstark verkündet haben, dass der § 42a für die anständigen Bürger die einem allgemein anerkannten Zweck nachgehen keine Einschränkungen bringen wird.

Geschrieben
Und dem schieben wir diesmal einen Riegel vor!

Definitiv! Jetzt so tun als wäre alles nicht so schlimm, aber vorher wo zig gute Argumente gegen eine Verschärfung vorlagen, erzählen das muß sein! Also sorry glauben die wirklich wir sind so blöd? Gerade die Verharmlosung der Verordnungsermächtigung läßt meinen "Hals anschwellen". Hier kann man nur wirklich hoffen das alle LWB diesen durchsichtigen Meinungstrick durchschauen und mal denen die Quittung präsentieren!

Geschrieben

Imho kann man das Interview neben die Darstellung von J. Borchert im aktuellen RWJ Editoral stellen.

http://forum.waffen-online.de/index.php?showtopic=383137

Es ist alles OK, alles Grundrechtekonform.

Auch kein Grund sich falsche Hoffnungen bezüglich der weiteren juristischen Unterstützung in dieser Sache ( Musterprozesse usw. ) zu machen, oder die Bewertung der nächsten, sicher folgenden Gesetzesrunde.

Soviel - mal wieder - zur Qualitätssicherung .

Geschrieben
Imho kann man das Interview neben die Darstellung von J. Borchert im aktuellen RWJ Editoral stellen.

http://forum.waffen-online.de/index.php?showtopic=383137

Es ist alles OK, alles Grundrechtekonform.

Auch kein Grund sich falsche Hoffnungen bezüglich der weiteren juristischen Unterstützung in dieser Sache ( Musterprozesse usw. ) zu machen, oder die Bewertung der nächsten, sicher folgenden Gesetzesrunde.

Soviel - mal wieder - zur Qualitätssicherung .

Es ist definitiv NICHT GG-konform. Dass man das Gesetz nur schwer direkt beim BVerfG angreifen kann (siehe Threads), ist zwar richtig; aber wenn sich einige durch die Instanzen klagen werden/würden, würden etliche Regelungen bestimmt SO NICHT Bestand haben können.

Herr Grindel will jetzt beschwichtigen und es ist sicher auch richtig: In den ersten Monaten (insbesondere jetzt vor der Wahl) wird man sicher sehr vorsichtig und zurückhaltend bei den Kontrollen sein.

DANACH aber wird man stetig rigoroser vorgehen - das Gesetz gibt es nun her und bisher wurde noch immer jede Gesetzesregelung im WaffG / AWaffV am Ende maximal scharf gegen uns ausgelegt! Wer hier Grindel glaubt ist genauso naiv wie der Abgeordnete selber, der offenbar glaubt, er wird zum Dank für dieses Legalwaffenbesitzerfreundliche Gesetz wiedergewählt.

Nur 2 Fragen: Wenn - wie Hr. Grindel schreibt - an eine unangekündigte Waffenkontrolle eigentlich sowieso nicht gedacht ist, warum fasst man den Gesetzestext nicht gleich so ab ("nach Terminabsprache")? Wenn es ohnehin idR nur darum geht, nachzugucken, ob überhauüt ein Waffenschrank vorhanden ist - warum beschränkt man sich dann nicht auf die Vorlage entsprechender Nachweise (Rechnungen, Fotos, Lieferscheine u. dgl.?)

Nein, ich mag es nicht, wenn man mich versucht für dumm zu verkaufen. Borchert versucht das natürlich auch, da gebe ich AxelG Recht.

Grüße

Schwarzwälder

Geschrieben
Und dem schieben wir diesmal einen Riegel vor!

und wie sieht der dann aus ???

 

 

Gruß Klaus

Geschrieben
es ist sicher auch richtig: In den ersten Monaten (insbesondere jetzt vor der Wahl) wird man sicher sehr vorsichtig und zurückhaltend bei den Kontrollen sein.

Zuerst gilt es die Überwachungs-Infrastruktur zu planen, ... sowas will gut überlegt sein.

Andererseits wollen bestimmte Interessenten schnelle mediale Ergebnisse sehen, ich habe hier:

http://forum.waffen-online.de/index.php?sh...p;hl=KabelSat33

durch die Blume einen Blick in die Zukunft geworfen.

Merke: es gibt ein Gesetz das gerade hier immer gilt: das Recht des Stärkeren.

PS: Dann wählt mal schön .....

Geschrieben
PS: Dann wählt mal schön .....

 

richtig, und vor allem nicht emotional sondern ausnahmsweise mal logisch ... :rolleyes:

 

ein gutes Nächtle

Klaus

 

meine Frage wurde trotzdem nicht beantwortet ...

Geschrieben

Nur als kleiner Nachtrag - Grindel:

"Im Übrigen ist diese ganze Debatte aber auch reichlich akademisch. Aus den Ländern wird uns berichtet, dass es in der Vergangenheit keinen einzigen Fall gegeben hat, wo bei einer stichprobenartigen Kontrolle der Zutritt verweigert worden wäre."

In der Vergangenheit haben die bereits bestehenden Kompetenzen also immer ausgereicht, die LWB zudem guten Willen gezeigt und kooperiert. Naiverweise könnte man daraus folgern, daß es offenbar keinen Anlass zu einer Ausweitung der Befugnisse gibt. Stattdessen wird aus der bisherigen Kooperation und dem Ausbleiben von Protest abgeleitet, daß man ruhig weiter verschärfen könne, da offenbar niemand etwas gegen eine Ausweitung der Befugnisse habe.

Großartige Logik dieses Politikers: überall da, wo Rechte nicht mit Zähnen und Klauen verteidigt werden, können sie gestrichen werden.

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