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IGNORED

Kein Umbau von Originalwaffen auf Deko mehr möglich?


Tesching

Empfohlene Beiträge

Geschrieben

Hallo, ich würde mir gerne eine Waffe auf Deko umbauen lassen. So wie ich jetzt von vielen Händlern gehört habe ist ein solcher Umbau auf Deko nicht mehr möglich. Hat es hier eine Gesetzesänderung gegeben? Die Händler wollen nicht so recht raus mit der Sprache. Gibt es ähnliche Erfahrungen?

Geschrieben
Hallo, ich würde mir gerne eine Waffe auf Deko umbauen lassen.

Ich unterdrücke (wenn auch mühsam) alle Ausführungen zur Sinnhaftigkeit derartiger Umbauten... :mad:

Es ist richtig, die Vorschriften zum Umbau auf Deko wurden verschärft. Bisher konnte dies jeder BüMa tun. Wenn er dabei die hierzu ergangenen Vorschriften eingehalten hat (wie viele Löcher im Lauf usw.), konnte der BüMa selbst den BKA- Stempel draufhauen und was von der Waffe übrig war, unterlag nicht mehr dem WaffG.

Nach den neusten Vorschriften muss die Änderung von einem Beschussamt überprüft werden. Das kostet eine Gebühr in Höhe von weit über 100 Euro, was das kastrierte Restmetall so verteuert, dass das Interesse daran ziemlich geschwunden ist. Außerdem sind die Umbauvorschriften verschärft worden. So muss jetzt zum Bleistift der Auslösemechanismus einer Pistole völlig zerstört/ blockiert werden (Hahn festgeschweißt usw.), was den Umbau weiter verteuert.

Wenn Du meine Meinung hören willst: Kauf' Dir einen billigen Vorderlader. Dafür brauchst Du auch keinen Schein und daran spielt es sich genausogut herum. Solltest Du das Ding irgendwann sprechen lassen wollen, lässt sich das einrichten. Der Haufen Schrott schweigt für immer.

Geschrieben
Ich unterdrücke (wenn auch mühsam) alle Ausführungen zur Sinnhaftigkeit derartiger Umbauten...

Warum? Andere sammeln gestempelte Briefmarken. Die kann man auch nicht mehr verschicken und die gewinnen trotzdem noch an Wert.

Wenn Du meine Meinung hören willst: Kauf' Dir einen billigen Vorderlader.

Vorderlader habe ich genug und damit gehe ich regelmäßig schiessen. § 32 vorhanden.

Auch gelbe und grüne WBK habe ich.

Dafür brauchst Du auch keinen Schein

Müssen wir nocheinmal die Unterschiede zwischen Waffenbesitzkarte und Waffenschein erläutern?

Es ist einfach erstaunlich wie schnell die Beschneidung Waffenrechts hin hingenommen wird.

Einige Änderungen im Waffenrecht halte ich für sinnvoll, aber viele Änderungen sind ohne Sinn.

Geschrieben
Auch gelbe und grüne WBK habe ich.

Ähm: warum dann zusätzlich Geld ausgeben für einen Haufen Altmetall den du auch Schussfähig (und billiger) auf Gelb oder Grün bekommen könntest?

In deinem Fall kannst du das Teil ja immer noch zur Deko machen lassen wenn es verboten wurde....?

Oder reden wir hier von ehem. Kriegswaffen, sprich Vollautomaten? Denke zwar eher nicht weil du´s sonst sicher anders formuliert hättest....

Geschrieben
Vorderlader habe ich genug und damit gehe ich regelmäßig schiessen. Auch gelbe und grüne WBK habe ich.

Ok, dann habe ich Dich falsch eingeschätzt, tut mir Leid, wenn ich Dir auf die Füße getreten bin.

Warum? Andere sammeln gestempelte Briefmarken. Die kann man auch nicht mehr verschicken und die gewinnen trotzdem noch an Wert.

Das ist - entschuldige - meiner bescheidenen Ansicht nach nicht wirklich vergleichbar. Der Stempel auf der Briefmarke zeugt von deren bestimmungsgemäßem Gebrauch, wie die abgegriffene Brünierung einer Waffe. Eine zerstörte Waffe gleicht eher dem, was der Sammler ein "Belegstück" nennt, also, um im Beispiel zu bleiben, eine Briefmarke, bei der eine Ecke fehlt oder so. Ganz sicher wird der Wert einer Deko"waffe" nurmehr ein Bruchteil des Werts in schussfähigem Zustand ausmachen. Wertsteigerung? Ich weiß nicht. Einen guten Preis zahlt Dir nur ein Sammler. Die Dekowaffen- Klientel zahlt in der Regel keine Sammlerwerte.

Eine Waffe zu zerstören, nur um sie besser verkaufen (oder: ohne "Schein" erwerben) zu können, lässt meiner Meinung nach den Respekt vor der Geschichte vermissen, deren Teil sie ist. Außerdem den Respekt vor den Menschen, die sie einmal gebaut haben. Es ist dasselbe, wie ein schönes altes Auto im Rahmen eines Filmdrehs zu Schrott zu fahren, nur weil's so im Drehbuch steht. Es mag Gründe geben, sich von Waffen zu trennen, von denen es viele gibt und die heute keiner mehr so richtig brauchen kann. Aber dann sollte man ihnen eher ein würdiges Ende als Bestandteil eines Gullydeckels bereiten, als sie ihrer Funktion beraubt an die Wand zu hängen. Meine Meinung, die keiner teilen muss, um weiterhin von mir lieb gehabt zu werden. ;)

Müssen wir noch einmal die Unterschiede zwischen Waffenbesitzkarte und Waffenschein erläutern?

Nein, das brauchen wir nicht. Mit "Schein" war natürlich Erlaubnis im weiteren Sinne gemeint.

... aber viele Änderungen sind ohne Sinn.

Da sind wir uns ausnahmsweise einig.

Geschrieben
Ähm: warum dann zusätzlich Geld ausgeben für einen Haufen Altmetall den du auch Schussfähig (und billiger) auf Gelb oder Grün bekommen könntest?

Weil das Kontingent von Kurzwaffen für Sportschützen auf 2 bzw. mit Genehmigung auf 3 begrenzt ist und ich z.B. gerne noch ein Anschauungsmodell mit dem Verschlussystem 08 hätte.

In deinem Fall kannst du das Teil ja immer noch zur Deko machen lassen wenn es verboten wurde....?

Nein , kein verbotener Gegenstand

Oder reden wir hier von ehem. Kriegswaffen, sprich Vollautomaten?

Nein

Ich finde es Schade dass man einem Büchsenmacher nicht mehr zutraut eine Waffe dauerhaft deaktivieren zu können, und ihm eine weitere Erwerbsquelle nimmt. Weiter zeugt es davon dass die Regierung wenig Vertrauen in Ihr Volk hat.

Ich sehe mit schrecken was da alles auf uns zukommt, denkt nur mal an §32. :traurig_16:

Eins solltet ihr euch im klaren sein: "Eure Waffen sind nicht euer Eigentum, sondern der Staat duldet im Moment nur noch deren Verwahrung. "

Geschrieben
Eins solltet ihr euch im klaren sein: "Eure Waffen sind nicht euer Eigentum, sondern der Staat duldet im Moment nur noch deren Verwahrung. "

Lass mich geringfügig ergänzen:

Eins solltet ihr euch im klaren sein: "Eure Waffen sind spätestens nach der letzten Affengesetz-Novellierung nicht euer Eigentum, sondern der Staat duldet im Moment nur noch deren Verwahrung. "

Geschrieben
ich gerne noch ein Anschauungsmodell mit dem Verschlussystem 08 hätte.

Dann solltest Du Dir keine Deko-08 kaufen, denn dabei wird die Verschlußfunktion dauerhaft blockiert, bzw. der Verschluß so weit zerstört, daß seine Funktion kaum mehr erkennbar ist. Hier wäre ein Schnittmodell das richtige! Denn die sind mechanisch nicht blockiert, und man bekommt interessante Einblicke in die innere Mechanik, die normalerweise gar nicht sichtbar ist.

Geschrieben
Ich sehe mit schrecken was da alles auf uns zukommt, denkt nur mal an §32. :traurig_16:

jetzt glänze ich mal mit Unwissenheit aber warum §32 (welches Gesetz) und was war da?

Vielleicht ein Weizenbier zuviel gestern abend aber.....

WaffG, § 32 Mitnahme von Waffen oder Munition in den, durch den oder aus dem Geltungsbereich des Gesetzes, Europäischer Feuerwaffenpass

SprengG § 32 Anordnungen der zuständigen Behörden

Geschrieben
Weil das Kontingent von Kurzwaffen für Sportschützen auf 2 bzw. mit Genehmigung auf 3 begrenzt ist und ich z.B. gerne noch ein Anschauungsmodell mit dem Verschlussystem 08 hätte.

Hast du überhaupt versucht eine weitere Kurzwaffe zu beantragen? Ich habe als Sportschütze mehr als 2 Kurzwaffen, auch ohne Wettkämpfe oder andere Auflagen.

Bisher können die Verbände für Waffen über dem Grundkontingent Wettkampfnachweise verlangen, ich musste für die dritte und vierte sowohl beim BSSB/DSB als auch beim BBS/BDS jedoch keine Nachweise bringen. Ich gehe davon aus dass ich für weitere Kurzwaffen Nachweise bringen müsste. Mit der anstehenden WaffG-Änderung müssen für Waffen über dem Regelbedürfnis Wettkämpfe nachgewiesen werden. Also jetzt noch eine Waffe beantragen damit du die 08 kaufen kannst. Die Funktion sieht man am besten am funktionierenden Modell.

Servus

Benito

Geschrieben
Hast du überhaupt versucht eine weitere Kurzwaffe zu beantragen?

Ja, aber mir wurde gesagt mein Kontingent ist voll.

Ich habe als Sportschütze mehr als 2 Kurzwaffen, auch ohne Wettkämpfe oder andere Auflagen.

Wenn du nicht gerade Luftpistolen meinst bist du ein Gückspilz! Unsere Behörde spielt da nicht mit, trotz Sportpass und Wettkämpfen.

jetzt glänze ich mal mit Unwissenheit aber warum §32 (welches Gesetz) und was war da?

§ 32: über die Teilnahme an staatlich anerkannten Lehrgängen nach § 32 der Ersten Verordnung Zum Sprengstoffgesetz.

Soll heissen die hatten ürsprünglich vor, keine weiteren Pulverscheine mehr auszugeben. Das wäre der Tod für den Vorderlader und Wiederladernachwuchs gewesen. Ich glaube das ganze ist noch nicht vom Tisch.

Geschrieben
Ja, aber mir wurde gesagt mein Kontingent ist voll. Wenn du nicht gerade Luftpistolen meinst bist du ein Glückspilz! Unsere Behörde spielt da nicht mit, trotz Sportpass und Wettkämpfen. (...) Soll heissen die hatten ürsprünglich vor, keine weiteren Pulverscheine mehr auszugeben.

Ich empfehle dringend den Besuch eines Schützenhauses in einem anderen Landkreis. Dort setzt Du Dich an den Stammtisch und erzählst den Schützen, wie Du und Deine Schützenbrüder von der Behörde behandelt werden. Es könnte darüber hinaus sein, dass Du im falschen Verein bist.

Das mit dem Kurzwaffen- Kontingent hat man mir auch mal erzählt. Im Moment sind es sechs, mit steigender Tendenz. smiley_emoticons_wolke7blau.gif

Geschrieben
Wenn Du keinen Oldtimer schrotten willst, sondern einfach nur ein Funktionsmodell brauchst:

http://www.me-sportwaffen.de/dispitemgroup_091.php?g_no=107

Da gibt´s die 08 alternativ auch als SSW.

Oder ein billiges Deko-Druckgussmodell für 66,- €: Klick

Andreas

Ja, die Melcher kenne ich und war auch schon mal am überlegen, aber ich "glaube" die Schreckschussversion wird von Melcher selbst nicht mehr gebaut. War Melcher nicht der gleiche Hersteller wie Arminius / Weihrauch?

Ausserden wäre das so, als ob man sich ein Foto von einem Gemälde holt. Nett, aber für Sammler ohne Wert. Einen wirklichen Wert hat für mich nur das Original.

Meine Fragen wurden im Prinziep ja schon beantwortet. Nein, ich will keinen Stress mit meiner Behörde und belasse es bei meinen zwei Kurzwaffen.

Hoffen wir alle, dass nicht noch mehr sinnlose Gesetzesänderungen in Kraft treten und die Wahl bald vorbei ist.

Statt den legalen Waffenbesitzern das Leben schwer zu machen, sollte die Regierung lieber den illegalen Waffenbesitz stärker bestrafen und nicht alle paar Jahre mit einer neuen Amnestieregelung kommen.

Geschrieben

Weder die ME-SSW noch ein Druckguß-Modell haben einen funktionierenden Kniegelenkverschluß. Eine auf Schnittmodell umgebaute Originalwaffe hat dies.

Geschrieben
Dann solltest Du Dir keine Deko-08 kaufen, denn dabei wird die Verschlußfunktion dauerhaft blockiert, bzw. der Verschluß so weit zerstört, daß seine Funktion kaum mehr erkennbar ist.

Was bringt dich zu dieser Ansicht?

Der eigentliche Verschluß (Stoßboden) wird unter 45 Grad abgetrennt, die Schlabobohrung verschweißt, fertig.

Davon habe ich schon mehr als genügend gemacht.

Ärgerlicher ist der Schlitz oder die Bohrungen im Lauf, hier wäre das auswechseln gegen einen "Blindlauf" geschickter, aber auch deutlich teuer. Für die letzten Abnahmen beim BA Köln habe ich pro Waffe knapp 150 Euro an Gebühren entrichtet, dazu kommt dann für den Kunden noch die Arbeitszeit für die Unbrauchbarmachung und die Grundwaffe; kein preiswerter Spaß also.

Grüße

Robert

Geschrieben
Was bringt dich zu dieser Ansicht?

Der eigentliche Verschluß (Stoßboden) wird unter 45 Grad abgetrennt, die Schlabobohrung verschweißt, fertig.

Hallo, Robert,

gibt es für Schnittmodelle andere Regelungen? Ich habe nämlich schon einige Schnittmodelle gesehen, bei denen weder der Schlabokanal verschweißt, noch der Verschluß abgeschliffen ist. Dafür fehlt halt überall ein Viertel... für das Verständnis der technischen Funktion halte ich sowas für deutlich besser geeignet.

Geschrieben
Der eigentliche Verschluß (Stoßboden) wird unter 45 Grad abgetrennt, die Schlabobohrung verschweißt, fertig.

Davon habe ich schon mehr als genügend gemacht.

R O O O B E E E RRRTTTT was hast du getan.... :o:cray: aber nicht irgendwelche seltenheite oder..... :shok:

Geschrieben
R O O O B E E E RRRTTTT was hast du getan.... :o:cray: aber nicht irgendwelche seltenheite oder..... :shok:

Ich hab auch schon eine nummerngleiche und wirklich gute 04 zerschnitten

Wenn es der Kunde so will.........

Grüße

Robert

Geschrieben
Ich hab auch schon eine nummerngleiche und wirklich gute 04 zerschnitten

Wenn es der Kunde so will.........

Grüße

Robert

O weh.... bitte keine weiteren Beispiele mehr bringen.... versuch das grad auszublenden... nein hab nichts gelesen... 04... ne da hab ich mich geirrt... nrgl... neee davon hab ich nix gelesen.... wirklich gute... ach ich träum nur.... der Horrortraum ist bestimmt gleich rum....

Geschrieben
Ich schließe mich bayo's Wunsch an. :mad:

Wenn ich hier anmerken darf, dass ich auch schon viel Gutes getan habe.... :)

Aber die widrigen wirtschaflichen Umstände zwingen mich manchmal zu schlimmen Dingen...

Ich baue auch lieber Waffen, als die Arbeit anderer zu zerstören.

Grüße

Robert

Geschrieben

Einen wirklichen Wert hat für mich nur das Original.

Meine Fragen wurden im Prinziep ja schon beantwortet. Nein, ich will keinen Stress mit meiner Behörde und belasse es bei meinen zwei Kurzwaffen.

:gutidee: hola amigo Tesching,

werde Mitglied in einer SLG im BDMP, für eine 08 mit Anschlagsschaft gibt es die Disziplin DP3. Du musst deiner Behörde nur erklären dass für diese Sport-Disziplin deine

vorhandenen Waffen nicht die richtigen sind. Falls Du in einer anderen Disziplin eine 2. Waffe haben willst (auch DAS ist MÖGLICH) kommt nur die LEISTUNGSSZEIGERUNG

dafür als Grund in Frage...leicht zu belegen durch die Teilnahme an Wettkämpfe.

Falls deine Behörde sich weigert: vorher im VDW Düsseldorfd Mitglied werden (€54.-/Jahr incl. Verwaltungsrechtsschutz) und dagegen klagen, denn das Grundkontingent deckt nicht alle möglichen Disziplinen ab, und die Leistungssteigerung wird auch im WaffG genannt.

saludos de pancho lobo :hi::drinks:

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