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IGNORED

Protokoll der Hausbesuche


TelliPirelli

Empfohlene Beiträge

Geschrieben
Das war zu befuerchten...

Siehste, das unterscheidet Untertanen wie Dich von Buergern.

Um so schlimmer. Man sieht ja, wohin da fuehrt. deswegen ist JETZT Schluss. "Hier kummst Du nit rein!"

Und bei BUERGERN sehen sie die Haustuere von aussen und gehen wieder.

Wenn ich gut gelaunt bin, wird die DAB unterbleiben.

Doch. Es ist ein Problem, wenn staatliche Schnueffler verdachtsunabhaengig, ohne richterlichen Beschluss, nach Lust und Laune in meiner Wohnung herumspionieren.

Es ist der Unterschied zwischen Rechtstat und Diktatur, der hier aufkommt.

Nein, die Kontrollen werden nur kommen, wenn die kriecherischen Untertanen sie zulassen. Sonst wird dieser Hohngesang auf das Gg an der normativen Kraft des faktischen und an Karlsruhe zerschellen. Es liegt an UNS:

IHR KUMMT HIER NIT REIN!

Zeigen wir unseren Gehaltsempfaengern, dass wir mindestens so gut sind, wie Kinderschaender und Drogendealer.

So jetzt muss ich dich doch mal fragen...

Hast du denn schon Klage wegen Verfassungswiedrigkeit eingereicht?

Oder spuckst du hier nur heisse Luft vom Bürostuhl aus?????

Greetings

Johannes

Geschrieben

Das kann man erst, wenn man betroffen ist, bzw wenn das Gesetz ueberhaupt Rechtskraft erlangt hat.

Also warten wir mal ab. Wen ICH betroffen bin, werde ICH es tun. Und vorher wird geprueft, was man ab Rechtskraft vorbeugend tun kann.

Solange halt ich mich an "Du kummst hier nit rein!"

Geschrieben
...

IHR KUMMT HIER NIT REIN!

...

Tut mir leid, warum habe ich bei deinen Tiraden immer das Gefühl das du dich auf dem Niveau der zitierten Figur bewegst?

Siehste, das unterscheidet Untertanen wie Dich von Buergern.

Untertan im Sinne von Mann? Wo ist der vorauseilende Gehorsam?

Hältst du bei Verkehrskontrollen an oder fährst du weiter? Schließlich wird ja dein Recht auf Freizügigkeit auf schreckliche Weise missachtet... Freiheitsberaubung!

Hubschrauberalarm!

Geschrieben

Ahc, weisste, es wird mir hier zu bloede. Ich hab meine Entscheidung getroffen, notfalls Karlsruhe. Wenn ihr lieber kriechen wollt, bitte.

Geschrieben
Das kann man erst, wenn man betroffen ist, bzw wenn das Gesetz ueberhaupt Rechtskraft erlangt hat.

Also warten wir mal ab. Wen ICH betroffen bin, werde ICH es tun. Und vorher wird geprueft, was man ab Rechtskraft vorbeugend tun kann.

Solange halt ich mich an "Du kummst hier nit rein!"

Womit die Frage ob es sich um "heisse" Luft oder nicht handelt, mit einem klaren mit einem klaren "ja" beantwortet ist.

Aber machen Sie ruhig weiter, Sie Bürger. Der Bürger zeigt sich ja gerne im Gewand des Kleinbürgers, der SEIN Recht verteidigt.

PS: Sollten Sie sich tatsächlich zu einer Klage durchringen, dann bitte ich die Klageschrift, sowie den folgenden Schriftverkehr hier einzustellen. Würde mich interessieren, ob da bessere Argument kommen.

Geschrieben
Ahc, weisste, es wird mir hier zu bloede. Ich hab meine Entscheidung getroffen, notfalls Karlsruhe. Wenn ihr lieber kriechen wollt, bitte.

Seine Entscheidung hat wohl jeder hier getroffen wie er damit umgehen wird.

Aber weisst du, bevor ich hier solche Töne spucken würde, hätte zu mind. schonmal erste Schritte unternommen und die ganze Sach z. B. von einem Anwalt prüfen lassen. Welche erfolgsaussichten bestehen im Falle des Falles.

Nur lässt sich aus deinen Worten schließen, dass du ausser großen Sprüchen noch nichts unternommen hast.

Ich heisse die Gesetzesänderung wirklich nicht gut. Aber warum sollte ich mir jetzt selbst das Leben schwer machen?!?

Für mich heisst es erstmal abwarten und Kaffee trinken und wenn sich ein Ansatz bietet um das ganze zu kippen dan werde ich ansetzen.

Allerdings muss man erstmal sehen was kommt und warum sollte man sich während dieser Beobachtungsphase nicht auch Kooperativ zeigen?

Greetings

Johannes

Geschrieben
Beamte haben Amtsbezeichnungen, deshalb tragen zum Beispiel PVBs Amtskennzeichen auf der Schulter. Angestellte haben Funktionsbezeichnungen.

...so stehts geschrieben....

Aber wenn ich zu meinen Schulterklappen Amtskennzeichen sage, krieg ich hier kein Bier mehr... :peinlich:

@ Schaffer

Also du bettelst ja förmlich um eine Charakterprüfung.

Hier gehts nur um die Durchsetzung und Kontrolle bereits bestehender(!) Gesetze. Da wär ich aber ganz scharf drauf meine ordnungsgemäße Verwahrung zu beweisen.

Es heisst hier Verantwortung zu übernehmen. Und dazu gehört sich kontrollieren zu lassen.

Dein SB möcht ich mal sein.....

Geschrieben
...........

Ich heisse die Gesetzesänderung wirklich nicht gut. Aber warum sollte ich mir jetzt selbst das Leben schwer machen?!?

Für mich heisst es erstmal abwarten und Kaffee trinken und wenn sich ein Ansatz bietet um das ganze zu kippen dan werde ich ansetzen.

Allerdings muss man erstmal sehen was kommt und warum sollte man sich während dieser Beobachtungsphase nicht auch Kooperativ zeigen?

Greetings

Johannes

:icon14: Genau so ist es..... warum soll ich mich wegen einem evtl. einmal im Jahr kommenden Besuch derart Aufregen und mein Geld und meine Zeit vor Gerichten verplempern :lol: mit Untertanen-Dasein und Feigheit hat das nicht's zu tun!

Das ganze Kontroll-Theater ist Blödsinn .... da brauchen wir nicht zu diskutieren, aber es ist nun mal beschloßen und daran ist vorerst nichts zu ändern!

Sprüche wie "du kommst da need rein" usw. hören sich zwar stark an... bringen aber ausser Ärger und Kosten überhaupt nix.... dann kommt die Kontrolle halt mit einem entsprechenden Zettel wieder :rotfl2:

Und abgesehen davon ist eher damit zu rechen das die §§-Macher im Falle von Kontroll-Verweigerung nach bessern wird..... aber bestimmt nicht so wie manche sich das hier erträumen...

Und der nächste Amoklauf wird auch kommen .... und dann wird die Kontrolle ein Übel sein über dass hier keiner mehr spricht.... weil wir dann evtl. nix mehr zu kontrollieren haben!

Gruß

Hunter

Geschrieben
.....

Also du bettelst ja förmlich um eine Charakterprüfung.

Hier gehts nur um die Durchsetzung und Kontrolle bereits bestehender(!) Gesetze. Da wär ich aber ganz scharf drauf meine ordnungsgemäße Verwahrung zu beweisen.

Es heisst hier Verantwortung zu übernehmen. Und dazu gehört sich kontrollieren zu lassen.

Dein SB möcht ich mal sein.....

:rolleyes: Ich glaube der Schaffer ist eigentlich ein ganz netter Kerl und läst den Kontroll-Menschen sehr gerne rein... (was bleibt im sonst übrig)

Im übrigen kommt die ganze Panikmache doch nur von Leuten die ihre Spielzeuge entweder rum liegen haben wollen oder das Zeug ganz nah am Heier-Bettchen deponieren um gegen böse nächtliche Besucher oder was auch immer geschützt zu sein... und das keiner davon begeistert ist fremde Leute ins Schlaf-Kämmerchen zu führen ist doch klar .... :rotfl2: anders kann ich mir das Theater nicht erklären!

Gruß

Hunter

Geschrieben
In Ihrem Fall wird die zuständige Waffenbehörde dem Richter beim Amtsgericht seine Sicht der Dinge darlegen

  • Wir waren da.
  • Er hat uns nicht reingelassen.
  • Laut Gesetz muss er.
  • => damit endet die Aufklärung des Sachverhalt

und der Richter wird nach Aktenlage entscheiden und zwar für die Durchsuchung.

So ist es, in Ansehung des Art. 13 GG, gesetzlich gerade NICHT vorgesehen.

Eine schlichte Verweigerung der Nachschau (ohne zusätzliche Erkenntnisse) begründet weder den Verdacht einer Straftat oder Ordnungswidrigkeit nach dem WaffG noch berechtigt dies zu einer auf das Gefahrenabwehrrecht gestützten Durchsuchung.

Eine kategorische Verweigerung der Aufbewahrungskontrolle soll vielmehr "lediglich" zu einem Widerruf waffenrechtlicher Erlaubnisse aufgrund mangelnder Zuverlässigkeit führen.

Für den standhaften LWB folgt dann der übliche Verwaltungsrechtsweg und - sofern die Verwaltungsgerichtsbarkeit nicht von einer Richtervorlage an das BVerfG zu überzeugen ist - irgendwann am Ende dieses langen Weges eine Verfassungsbeschwerde.

Ich bin wirklich gespannt, welcher der WO-Helden diesen Weg tatsächlich- nur aus Prinzip und aus innerer Überzeugung von der Verfassungswidrigkeit des neuen WaffGs - konsequent geht.

:allesgute:

Geschrieben
...........

Für den standhaften LWB folgt dann der übliche Verwaltungsrechtsweg und - sofern die Verwaltungsgerichtsbarkeit nicht von einer Richtervorlage an das BVerfG zu überzeugen ist - irgendwann am Ende dieses langen Weges eine Verfassungsbeschwerde.

Ich bin wirklich gespannt, welcher der WO-Helden diesen Weg tatsächlich- nur aus Prinzip und aus innerer Überzeugung von der Verfassungswidrigkeit des neuen WaffGs - konsequent geht.

:allesgute:

Ich vermute mal..... Keiner!

Gruß

Hunter

Geschrieben
So ist es, in Ansehung des Art. 13 GG, gesetzlich gerade NICHT vorgesehen.

Eine schlichte Verweigerung der Nachschau (ohne zusätzliche Erkenntnisse) begründet weder den Verdacht einer Straftat oder Ordnungswidrigkeit nach dem WaffG noch berechtigt dies zu einer auf das Gefahrenabwehrrecht gestützten Durchsuchung.

Eine kategorische Verweigerung der Aufbewahrungskontrolle soll vielmehr "lediglich" zu einem Widerruf waffenrechtlicher Erlaubnisse aufgrund mangelnder Zuverlässigkeit führen.

Für den standhaften LWB folgt dann der übliche Verwaltungsrechtsweg und - sofern die Verwaltungsgerichtsbarkeit nicht von einer Richtervorlage an das BVerfG zu überzeugen ist - irgendwann am Ende dieses langen Weges eine Verfassungsbeschwerde.

Ich bin wirklich gespannt, welcher der WO-Helden diesen Weg tatsächlich- nur aus Prinzip und aus innerer Überzeugung von der Verfassungswidrigkeit des neuen WaffGs - konsequent geht.

:allesgute:

und vorher werden die WBK und die Waffen eingezogen...

Geschrieben
und vorher werden die WBK und die Waffen eingezogen...

So wird es wohl sein...

Ausserdem, sind wir doch mal ganz ehrlich, es wir doch einfach nur ein Gesetz, das es so schon länger gibt, durchgesetzt und auch Kontrolliert ob es eingehalten wird.

Da nunmal so gut wie jeder von uns seine Schätzchen irgendwo in der Wohnung und nicht auf dem Speicher oder im Keller stehen hat müssen die Kontrolleure nunmal in die Wohnung.

Da ich nunmal weiss, dass man an meiner Lagerung nichts aussetzen kann und das ich in meiner Wohnung nichts zu verbergen habe sehe ich dem ganzen ehr gelassen gegenüber. :s75:

Und zum Thema "du kommst hier need rein" sehe ich es genauso wie kriegerlein... Das macht man einmal, das macht man ein zweitesmal und wenn der Beamte gut gelaunt ist lässt er es vielleicht noch auf ein drittes mal ankommen. Doch ich denke spätestens dann wir deine Prüfung der Zuverlässigkeit anberaumt... Und wie die dann ausfallen könnte kann sich wohl jeder selbst ausmalen... :traurig_16:

Ich muss nochmal betonen, ich bin davon genauso wenig begeister wie alle anderen aber letzten Endes ist m. E. der beste Weg erstmal ab zu warten und zu beobachten wie das ganze abläuft. Wenn sich dann ein wirklich guter Ansatz bietet um das ganze Auszuhebeln, um diese ganze Phars kippen zu können sollte man die Gelegenheit auch nutzen!

Doch braucht man dazu einen Ansatz der wirklich hieb- und stichfest ist. Denn nichts wäre in unserer Situation schlimmer als eine Niederlage vor einem Gericht... Und da es hier um ein Gesetz geht wäre eine Niederlage gleich zweimal so schlimm! :angry2:

Greetings

Johannes

Geschrieben
So wird es wohl sein...

Ausserdem, sind wir doch mal ganz ehrlich, es wir doch einfach nur ein Gesetz, das es so schon länger gibt, durchgesetzt und auch Kontrolliert ob es eingehalten wird.

Da nunmal so gut wie jeder von uns seine Schätzchen irgendwo in der Wohnung und nicht auf dem Speicher oder im Keller stehen hat müssen die Kontrolleure nunmal in die Wohnung.

Da ich nunmal weiss, dass man an meiner Lagerung nichts aussetzen kann und das ich in meiner Wohnung nichts zu verbergen habe sehe ich dem ganzen ehr gelassen gegenüber. :s75:

Und zum Thema "du kommst hier need rein" sehe ich es genauso wie kriegerlein... Das macht man einmal, das macht man ein zweitesmal und wenn der Beamte gut gelaunt ist lässt er es vielleicht noch auf ein drittes mal ankommen. Doch ich denke spätestens dann wir deine Prüfung der Zuverlässigkeit anberaumt... Und wie die dann ausfallen könnte kann sich wohl jeder selbst ausmalen... :traurig_16:

Ich muss nochmal betonen, ich bin davon genauso wenig begeister wie alle anderen aber letzten Endes ist m. E. der beste Weg erstmal ab zu warten und zu beobachten wie das ganze abläuft. Wenn sich dann ein wirklich guter Ansatz bietet um das ganze Auszuhebeln, um diese ganze Phars kippen zu können sollte man die Gelegenheit auch nutzen!

Doch braucht man dazu einen Ansatz der wirklich hieb- und stichfest ist. Denn nichts wäre in unserer Situation schlimmer als eine Niederlage vor einem Gericht... Und da es hier um ein Gesetz geht wäre eine Niederlage gleich zweimal so schlimm! :angry2:

Greetings

Johannes

Dem habe ich nichts hinzuzufügen... :icon14:

Geschrieben

...wobei manche selig laechelnd ihre eigenen Ketten schmeden. :AZZANGEL:

Geschrieben

Na, mal wieder allgemeine Panik hier ?

Jungens, Jungens ...

kopfschüttelnder Coltfan

Geschrieben

Falls die Herrschaften mal bei mir vor der Türe stehen und Einlaß begehren,werde ich zuerst die hiesigen Dorfsheriffs

herbeitelefonieren, um die Papiere der Kontrolleure einzusehen. Sonst könnte ja jeder Hansel bei mir mit einem selbstgemachten "Dienstausweis" anbimmeln und mal in meinen Panzerschrank gucken wollen! :P

Geschrieben

Mir kommen die wortreichen Sorgen um die "Kontrollbesuche" vor wie das Geschrei der Betroffenen beim neu eingeführten und in deutscher Oberaufsicht geführten "TÜV" in Istanbul. Die türkischen Autofahrer haben weiß Gott mehr Grund sich zu sorgen. Sorry, aber alle Leute, die ich bisher an der Stuttgarter Behörde kennengelernt habe, waren korrekt und nett, manche sogar zuvorkommend. Was soll das?

Zeigt halt die Tresore und gut ist.

Geschrieben
Sorry, aber alle Leute, die ich bisher an der Stuttgarter Behörde kennengelernt habe, waren korrekt und nett, manche sogar zuvorkommend. Was soll das?

Die bei meiner Behörde sind auch "nett", haben aber selbst eingeräumt, dass es sein kann, dass Nachfolger kommen, die weniger "nett" sind.

Außerdem kann jederzeit eine Anweisung von oben kommen.

In der DDR und im Dritten Reich haben viele ja auch nur Dienst nach Vorschrift gemacht.

Geschrieben

....das sind ja wieder tolle Vergleich. Wer etwas nachdenkt braucht solchen Mist nicht zu schreiben.

Geschrieben

Stimmt, denn anders als zu Adolfs oder Honnis Zeiten haben wir noch einen funktionierenden Rechtsstaat, in dem man die Schnueffler einfach vor der Tuer stehen laesst. :P

Geschrieben

Moin,

ich hätte so noch 2 kurze Fragen:

1) wird nur die Aufbewahrung (i.e WS der entsprechenden Klasse & Muni-Schrank) überprüft?

2) oder wird auch überprüft, welche Waffen in den WS sich befinden und ob es die, die in der WBK eingetragen sind?

Wenn "ja" bei 2) hätte ich eine Zusatzfrage:

was passiert wenn

a ) ich meine WBK nicht parat habe (weil z.B gerade unterwegs zwecks Kauf bei Egon) oder

b ) eine Waffe nicht im Schrank ist (zB ist beim BüMa und den Zettel habe ich gerade nicht weil im Büro o.ä.)?

Kann dann aus dem Kontrollbesuch es zu einer Durchsuchung kommen, so nach dem Motto "Das glauben wir nicht: die Waffe ist bestimmt im Nachttisch!"?

Tja... :confused: Fragen :confused:

Gruß

Manue

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