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IGNORED

Hurra meine WBK ist endlich da!


Matt45

Empfohlene Beiträge

Geschrieben

Endlich nach zehn Wochen ist meine gelbe Wbk gestern gekommen. :00000733:

Eine Sache verstehe ich jedoch nicht ganz. Wenn ich das richtig verstanden habe müsste in der Wbk doch eigentlich eine Beschränkung stehen?? Ich bin ja noch keine 25 Jahre alt.

Ich wüsste nun gerne, ob es hier Leute gibt bei denen in der Wbk eine Beschränkung eingetragen ist.

Geschrieben

Nein, die Beschraenkung ergibt sich aus dem WaffG. Wenn Du einen Eintrag haettest, muesste dieser nach dem 25. Lebensjahr ja wieder geloescht werden - und das waere eine weitere kostenpflichtige Aenderung.

Geschrieben

Herzlichen Glückwunsch zur WBK.

Die Einschränkung, welche Dir großkalibrige Waffen verbietet, ergibt sich aus dem derzeit

gültigen Waffengesetz und ist allgemein gültig.

In diesem gesetzlichen Regelwerk steht genausogut drin, wie Du Waffen zu verwahren und zu

transportieren hast. In der WBK steht davon nichts.

Anders wäre eine Beschränkung, die nur Dich betreffen könnte. Wie z.B. kein Mun-Erwerb...

Edit:

Boule war schneller.

Geschrieben
Glückwunsch!!! Ich habe meine vor 3 Wochen gekriegt. Hat bei mir 4 Werktage gedauert.

Was willst Du dir denn zulegen?

MT

Als erstes ein KK Gewehr danach mal sehen was kommt.

Ich habe es als Linksschütze ja eh nicht gerade leicht, etwas gebrauchtes zu finden.

Geschrieben

Also, auf der Rückseite beider meiner WBK's (Gelb und Grün) steht folgendes:

"Bis zur Vollendung des 25. Lebensjahres ist der Erwerb und Besitz von Schusswaffen und Munition nur für die in §14(1) Satz 2 WaffG genannten Waffen und Kaliber erlaubt."

Du solltest also schleunigst nochma zum Amt und nachfragen bzw. darauf hinweisen.

  • 4 Wochen später...
Geschrieben
Also, auf der Rückseite beider meiner WBK's (Gelb und Grün) steht folgendes:

"Bis zur Vollendung des 25. Lebensjahres ist der Erwerb und Besitz von Schusswaffen und Munition nur für die in §14(1) Satz 2 WaffG genannten Waffen und Kaliber erlaubt."

Du solltest also schleunigst nochma zum Amt und nachfragen bzw. darauf hinweisen.

Ich bin 22 Jahre alt und habe auch die grüne und gelbe WBK.

Also bei mir steht nix besonderes drauf.

Geschrieben

Der Zusatz auf der WBK "Bis zur Vollendung des 25. Lebensjahres ist der Erwerb und Besitz von Schusswaffen und Munition nur für die in §14(1) Satz 2 WaffG genannten Waffen und Kaliber erlaubt." wird wohl jede Behörde für sich entscheiden ob das eingetragen wird oder nicht. Bei mir wurde das jedenfalls nicht eingetragen und ich habe auch noch keine MPU hinter mir, was ich aber noch vor habe...

Geschrieben

Jeep, das sehe ich mittlerweile genauso.

Ich hab letztens meinen SB gefragt. Der sagte, es steht ja schließlich so im Gesetz und wäre

vollkommen ausreichend.

Geschrieben

Die Einschränkung ergibt sich aus dem Gesetz, das ist richtig. Allerdings weiß der Verkäufer ja nicht, ob du die MPU gemacht hast oder nicht. Du könntest also bescheißen. Um dem vorzubeugen wird das eingetragen.

Je nachdem, wie ernst dein SB seinen Job nimmt wird da vorbeugend recht viel eingetragen. Meine WBK für bedürfnisfreie Waffen enthält beispielsweise diesen Zusatz:

beduerfnisfrei.jpg

Geschrieben
Jeep, das sehe ich mittlerweile genauso.

Ich hab letztens meinen SB gefragt. Der sagte, es steht ja schließlich so im Gesetz und wäre

vollkommen ausreichend.

Was könnte denn passieren?

Du marschierst zum Händler und kaufst dir zwei Großkalibrige LW.

Muss der Händler dass dem Amt melden?

Wenn ja schlägts da ja schon auf..

Geschrieben

Erst mal Glückwunsch zu Deiner Gelben Matt.

Meiner Meinung müßte die Beschränkung unbedingt auf der WBK stehen!

Wenn Du 21 aber noch keine 25 bist, kannst Du die MPU ablegen und bekommst damit die uneingeschränkte gelbe WBK!

Die gelbe WBK ist die Berechtigung großkalibrige Waffen zu kaufen.

Kein Verkäufer kann wissen, ob Du die Gelbe auf Grund einer MPU uneingeschränkt bekommen hast.

Ich würde Deinen SB darauf mal hinweisen.

Gruß

Rainer

Geschrieben
Muss der Händler dass dem Amt melden?

Ja!

Der Händler muß den Kauf schriftlich an die Behörde melden, die die WBK ausgestellt hat.

Und der WBK-Besitzer muß den Eintrag in der WBK innerhalb 14 Tagen bei der Behörde abstempeln lassen.

Sicher fliegt es dann auf!

Dann muß sich der WBK-Besitzer anhören: "Das hätten Sie wissen müssen, daß sie das nicht kaufen dürfen."

Der Händer beruft sich darauf, daß die Erteilung der unbeschränkten Gelben auch auf Grund einer MPU möglich ist.

Der SB bekommt vielleicht einen Rüffel,

und zum Schluß ist vielleicht der SB auf den WBK Inhaber sauer,

weil der ihn dafür verantwortlich macht, daß er von seinem Chef einen Anschiß bekommen hat.

So was kann man doch wohl im Vorfeld schon vermeiden!!!!

Insbesonders, wenn sich Matt jetzt auch schon Gedanken darüber macht.

Ich glaube nicht, daß Matt sich eine Waffe kaufen würde, von der er weiß, daß er sie noch nicht besitzen darf.

Aber sein SB stellt die WBK´s weiter so aus, und nicht jeder weiß so gut Bescheid wie Matt.

Der SB sollte eigentlich froh sein, wenn er den Tipp bekommt

Rainer

Geschrieben
Die Einschränkung ergibt sich aus dem Gesetz, das ist richtig. Allerdings weiß der Verkäufer ja nicht, ob du die MPU gemacht hast oder nicht. Du könntest also bescheißen. Um dem vorzubeugen wird das eingetragen.

Je nachdem, wie ernst dein SB seinen Job nimmt wird da vorbeugend recht viel eingetragen. Meine WBK für bedürfnisfreie Waffen enthält beispielsweise diesen Zusatz:

Ist das schon etwas älter? Für die Waffen in dieser Einschränkung braucht man doch keine EWB? :confused:

Edit: Ach, wahrscheinlich LEP oder 4mmM20?

Geschrieben

Ich wurde damals im Schreiben, welches mit der gelben WBK kam, darauf hingewiesen, dass wenn ich GK-Waffen erwerben wolle ich 21 Jahre alt sein und eine MPU nachweisen muss.

Ich finde das genügt. Wer sich dann trotzdem ne GK-Waffe kauft, was natürlich rauskommt, hat dann ganz klar gegen eine Auflage verstoßen.

Geschrieben

Die Einschränkungen ergeben sich aus dem Gesetz. Wozu sollte das Gesetz nochmal auf die WBK gedruckt werden? Wenn der Käufer etwas kauft was nicht passt, oder seine 2/6 noch nicht rum sind, dann bekommt er einen auf den Deckel vom Amt. Und das zu recht. Wenn man einen Erwerbsberechtigung hat (egal ob Voreintrag oder gelbe WBK), dann darf man halt nur seinem Bedürfnis entsprechend einkaufen. Alle Einschränkungen auf die WBK zu schreiben geht nicht, und macht auch keinen Sinn. Oder will jemand so einen Voreintrag:

Selbstladebüchse, Kaliber .22lfb, Lauflänge mind. 42cm, Magazin mindestens 5 Schuss, maximal 10 Schuss, Schäftung beliebig mit sportlichem oder jagdlichem Aussehen, offene Visierung, Dioptervisierung oder Zielfernrohr, darf nicht gemäß §6 AWaffV vom sportlichen Schießen ausgeschlossen sein,...

Das ist vollkommen unnötig. Wer riskiert schon mit voller Absicht Ärger, und kauft mit einer Erwerbsberechtigung eine Waffe die er nicht haben dürfte? Um die Waffe spätestens 2 Wochen später, beim Anmelden, wieder abzugeben?

Geschrieben
Das ist vollkommen unnötig. Wer riskiert schon mit voller Absicht Ärger, und kauft mit einer Erwerbsberechtigung eine Waffe die er nicht haben dürfte? Um die Waffe spätestens 2 Wochen später, beim Anmelden, wieder abzugeben?

Ein Amokläufer, der in spätestens zwei Wochen schon unter der Erde liegt? Dem Steinhäuser war die Anmeldung seiner Waffen damals auch egal. Dann wäre der Sicherheitsgewinn durch das Erfordernis einer MPU gleich Null, da dann ein junger Amokläufer sich mit gelber WBK GK-Repetier-Langwaffen mit gezogenen Läufen beschafft und zu seiner KK-Pistole noch HV-Munition.

Geschrieben
...Dann wäre der Sicherheitsgewinn durch das Erfordernis einer MPU gleich Null,...

Gibt es denn einen Sicherheitsgewinn durch eine MPU? Und ist eine GK-KW gefährlicher als eine KK-KW?

Beidesmal: NEIN!

Wer Mist bauen will, oder Straftaten vorhat, der wird das sowieso tun. Die Straftaten sind schon verboten, da stört einen ein "falscher Einkauf" natürlich nicht weiter. Erhöht ein Strafmaß kaum noch, falls derjenige eine Gerichtsverhandlung noch erlebt. Aus diesem Grund ist durch sehr, sehr ausführliche Erwerbsberechtigungen kein Sicherheitsgewinn zu erwarten. Jedoch erhöht sich der Aufwand für den ehrlichen und gesetzestreuen Bürger weiter, und dass obwohl wir weniger Bürokratie wollen.

Geschrieben
Gibt es denn einen Sicherheitsgewinn durch eine MPU? Und ist eine GK-KW gefährlicher als eine KK-KW?

Beidesmal: NEIN!

Wer Mist bauen will, oder Straftaten vorhat, der wird das sowieso tun. Die Straftaten sind schon verboten, da stört einen ein "falscher Einkauf" natürlich nicht weiter. Erhöht ein Strafmaß kaum noch, falls derjenige eine Gerichtsverhandlung noch erlebt. Aus diesem Grund ist durch sehr, sehr ausführliche Erwerbsberechtigungen kein Sicherheitsgewinn zu erwarten. Jedoch erhöht sich der Aufwand für den ehrlichen und gesetzestreuen Bürger weiter, und dass obwohl wir weniger Bürokratie wollen.

:appl:

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