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IGNORED

Jagdschein und Beschußpflicht


P38Besitzer

Empfohlene Beiträge

Geschrieben

Grüßts euch!

Im konkreten Fall geht es darum, daß ein alter (Legal-)Waffenbesitzer einen M71 (Stempel 1872) aus Altersgründen und Dankbarkeit mir gegenüber abgeben möchte. Dieser Prügel befindet sich mittlerweile seit den 20er Jahren des letzten Jahrhunderts im Besitz seiner Familie und ist entsprechend unbefummelt, mit allen Stempeln und einem fantastischen Allgemeinzustand, sehr wahrscheinlich sogar noch mit dem Originalriemen (!).

Diese Waffe ist natürlich nicht nach BeschG beschossen.

Gibt es - ich befürchte Nein - eine Möglichkeit dieses Stück auf gelbe oder grüne WBK zu erwerben?

Es geht nur um den Erwerb, zum Schießen ist das Teil zu schade.

Ein Gespräch mit zwei Händlern ergab ein "Ja, aber nicht schießen" und ein "Nein, ohne rote WBK is nüscht".

Kann sich da bitte mal jemand äußern? Meine bisherigen Waffen tragen alle den "Nitroadler", deswegen hat sich das Beschußproblem noch nie wirklich gestellt.

Gefallen würde mir das Gewehr, aber einen (verdeckten) Neubeschuß würde ich diesem Stück Geschichte nicht zumuten wollen -> dann kommen halt die roten WBKs zu Zug.

Den Sachbearbeiter meines Vertrauens erreiche ich heute auch nicht mehr :)

LG

Besitzer

Geschrieben
Grüßts euch!

Im konkreten Fall geht es darum, daß ein alter (Legal-)Waffenbesitzer einen M71 (Stempel 1872) aus Altersgründen und Dankbarkeit mir gegenüber abgeben möchte. Dieser Prügel befindet sich mittlerweile seit den 20er Jahren des letzten Jahrhunderts im Besitz seiner Familie und ist entsprechend unbefummelt, mit allen Stempeln und einem fantastischen Allgemeinzustand, sehr wahrscheinlich sogar noch mit dem Originalriemen (!).

Diese Waffe ist natürlich nicht nach BeschG beschossen.

Gibt es - ich befürchte Nein - eine Möglichkeit dieses Stück auf gelbe oder grüne WBK zu erwerben?

Es geht nur um den Erwerb, zum Schießen ist das Teil zu schade.

Ein Gespräch mit zwei Händlern ergab ein "Ja, aber nicht schießen" und ein "Nein, ohne rote WBK is nüscht".

Kann sich da bitte mal jemand äußern? Meine bisherigen Waffen tragen alle den "Nitroadler", deswegen hat sich das Beschußproblem noch nie wirklich gestellt.

Gefallen würde mir das Gewehr, aber einen (verdeckten) Neubeschuß würde ich diesem Stück Geschichte nicht zumuten wollen -> dann kommen halt die roten WBKs zu Zug.

Den Sachbearbeiter meines Vertrauens erreiche ich heute auch nicht mehr :)

LG

Besitzer

Kaiserliche Beschuss ist anerkannt und gültig.

Moderne Waffen tragen nicht den Nitroadler sondern den NORMALADLER.

Schnuffi

Geschrieben
...Im konkreten Fall geht es darum, daß ein alter (Legal-)Waffenbesitzer einen M71 (Stempel 1872) aus Altersgründen und Dankbarkeit mir gegenüber abgeben möchte. ...

Gibt es - ich befürchte Nein - eine Möglichkeit dieses Stück auf gelbe oder grüne WBK zu erwerben?

...

Waffen, die vor 1891 hergestellt und danach nicht verändert worden sind, unterliegen nicht der Beschußpflicht! Insoweit würde einem Erwerb nichts im Wege stehen.

Aber Du schreibts: Du bist Sportschütze. Als Solcher hast Du ein Bedürfnis zum Erwerb und Besitz von Waffen, die Du sportlich, also für Disziplinen der Sportordnung deines Dachverbandes (deiner Dachverbände) einsetzt. Lediglich bei der "alten gelben WBK" war das bislang anders.

Wenn Du (wie Du selbst sagst), die Waffe nicht schießen willst, hast Du als Sportschütze schlechte Karten.

Wenn Du die Waffe schießen willst (beim BDS z.B. wäre das möglich), musst Du auch die Möglichkeit dazu haben. da Munition für das M/71 micht mehr angeboten wird, musst Du selbst laden. Dazu musst Du Wiederlader sein und auch Schwarzpulver erwerben und verladen dürfen.

Also: Als Sammler kein Problem. Als Sportschütze kein Problem, wenn nachgewiesen werden kann, dass die Waffe sportlich verwendet werden kann (passende Disziplin + gesicherte Munitionsversorgung).

Ein ganz privater Tipp: Wenn Dich solche Waffen wirklich interessieren, dann werde Waffensammler. Ist längst nicht so teuer, wie oft behauptet wird.

Geschrieben
Waffen, die vor 1891 hergestellt und danach nicht verändert worden sind, unterliegen nicht der Beschußpflicht! Insoweit würde einem Erwerb nichts im Wege stehen.

Aber Du schreibts: Du bist Sportschütze. Als Solcher hast Du ein Bedürfnis zum Erwerb und Besitz von Waffen, die Du sportlich, also für Disziplinen der Sportordnung deines Dachverbandes (deiner Dachverbände) einsetzt. Lediglich bei der "alten gelben WBK" war das bislang anders.

Wenn Du (wie Du selbst sagst), die Waffe nicht schießen willst, hast Du als Sportschütze schlechte Karten.

Wenn Du die Waffe schießen willst (beim BDS z.B. wäre das möglich), musst Du auch die Möglichkeit dazu haben. da Munition für das M/71 micht mehr angeboten wird, musst Du selbst laden. Dazu musst Du Wiederlader sein und auch Schwarzpulver erwerben und verladen dürfen.

Also: Als Sammler kein Problem. Als Sportschütze kein Problem, wenn nachgewiesen werden kann, dass die Waffe sportlich verwendet werden kann (passende Disziplin + gesicherte Munitionsversorgung).

Ein ganz privater Tipp: Wenn Dich solche Waffen wirklich interessieren, dann werde Waffensammler. Ist längst nicht so teuer, wie oft behauptet wird.

Er hat aber auch rote WBKs, wie er jedenfalls schreibt und somit auch kein Problem.

Geschrieben
Kaiserliche Beschuss ist anerkannt und gültig.

...

Ja, aber nur der ZIVILE Beschuß. Ein Militärbeschuß aus dieser Zeit gilt nicht als gültiger Beschuß!

Allerdings: Vor 1891 hergestellte und danach nicht veränderte Waffen unterliegen nicht der Beschußpflicht.

Geschrieben

Ach Du liebe Zeit, da habe ich jetzt Verwirrung gestiftet! Das tut mir ehrlich leid! Bitte entschuldigt.

Ich habe KEINE roten WBKs, ich meinte nur mit der Bemerkung, daß, wenn ich das Teil nicht erwerben darf (sprich: geschenkt bekomme), es an einen Sammler gehen wird. Ich möchte ein solches Stück Geschichte nicht einem Neubeschuß unterwerfen und es evtl. zerstören.

Ich bin Sportschütze und Jäger (deswegen auch der Titel des Beitrags). Im Vorbereitungskurs für die Jägerprüfung haben wir damals zwar die Beschußzeichen bis zum Gehtnichtmehr durchgenommen (Prüfungsfrage: Dürfen Sie eine Waffe mit britischem Beschuß kaufen? Antwort: Jawohl, darf ich, da hierzulande anerkannt. Aber für die Winchester aus den USA gilt das nicht!) - aber es war nie die Rede von so alten Waffen.

Ich weiß, daß z.B. Einzellader vor 1871 ohne WBK erworben werden können, aber beim Falle eines M71 -> keine Ahnung.

VIELEN DANK für die bisherigen Antworten übrigens!

@sammler: ja schon. Aber m.W. muß zum Aufbau einer Sammlung eine wirtschaftliche Leistungsfähigkeit vorhanden sein. Und wenn ich mir die Beiträge hier im Forum ansehe, dann sammeln nur Leute die richtig gut verdienen. Ich bin nur Steuerfachangestellter :)

@schnuffi: also bei uns wars immer der Nitroadler - im Gegensatz zum Schwarzpulveradler (ältere Flinten mit SP-Neubeschuß).

Also nochmals sorry für die Verwirrung - wollte niemand (Trolle) zum Besten halten.

LG

Besitzer

Geschrieben

Hallo Winzi, ich gehe davon aus, daß Du Dich auf §19 unseres Jagdgesetzes beziehst.

Dieses würde grünes Licht für den Erwerb geben.

Was ich nicht verstehe ist das Beschußgesetz. Bringe ich diese Waffe "in Verkehr"?

Als OttoNormalJägerundSchützenbruder verstehe ich es nicht, ehrlich gesagt.

LG

Besitzer

Geschrieben

Punkt 1 - als Jäger kannst du (noch) ubegrenzt jeden Schießstock erwerben, der auch nur theoretisch zur Jagd taugt.

Ob du Mun hast oder von einem anderen anfertigen lassen kanst, ist egal.

Punkt 2 - die von dir ins Spiel gebrachte Waffe unterliegt nicht der Beschußpflicht, da vor dem Stichtag hergestellt.

Nimm das Feuerrohr auf die jägergrüne WBK und sei glücklich!

Geschrieben

Guten Morgen,

ich möchte mich bei euch allen herzlichst bedanken! Ihr habt mir sehr weitergeholfen.

Habe gestern nachmittag noch einen alten Jagdfreund getroffen (hätte ich gleich anrufen können, aber man kommt manchmal nicht auf das Naheliegenste), beruflich Rechtsanwalt, allerdings nicht auf Waffen oder Verwaltungsrecht spezialisiert. Es gibt kein Problem das Teil auf die alte Gelbe oder die Grüne zu nehmen.

LG

Der M71-Besitzer :)

Geschrieben
@sammler: ja schon. Aber m.W. muß zum Aufbau einer Sammlung eine wirtschaftliche Leistungsfähigkeit vorhanden sein. Und wenn ich mir die Beiträge hier im Forum ansehe, dann sammeln nur Leute die richtig gut verdienen. Ich bin nur Steuerfachangestellter

Ich gehöre auch nicht zu den gut verdienenden und bin Sammler - also nicht abschrecken lassen

Geschrieben
Ich gehöre auch nicht zu den gut verdienenden und bin Sammler - also nicht abschrecken lassen

Hallo Reservist,

Danke! Wenn ich mir den Prügel ansehe frage ich mich wirklich ob ich mich nicht endlich mal nach einem Gutachten umtun sollte.

LG

Der Besitzer

Geschrieben
Hallo Reservist,

Danke! Wenn ich mir den Prügel ansehe frage ich mich wirklich ob ich mich nicht endlich mal nach einem Gutachten umtun sollte.

LG

Der Besitzer

Wenn Dich ein Thema wie "deutsche Militärwaffen" oder auch "Europäische Militärwaffen für mit Schwarzpulver geladene Patronen" interessiert, ist eine "rote" auf jeden Fall die beste Lösung.

Wenn ja: Schick mir ne PM.

  • 2 Monate später...
Geschrieben

Liebe w:o´ler,

nachdem ihr mir so sehr weitergeholfen habt, möchte ich euch das Ende der Geschichte nicht vorenthalten.

Mit dem Eintrag auf grüne WBK hat es, wie ihr ja erkannt habt - kein Problem gegeben. Und ihr habt mir sehr viel "Angst" genommen, mit dem Prügel aufs LRA zu gehen.

Zwei Monate nach dem Posting hier verstarb der Besitzer dieser Waffe (lieber xxxxx, ruhe in Frieden, Deine Erlebnisse mit der 17. Div. G.v.B. werde ich aufschreiben), da es kein Testament gab - und die Erbin von diesem Feuerstock wußte - wurde ich höflich aufgefordert den Kracher wieder der Erbmasse zuzuführen.

Dies habe ich schweren Herzens getan.

Belohnt wurde meine Ehrlichkeit durch ein Album mit Fotos aus der militärischen Dienstzeit des Erblassers.

Schade. Aber an die Antworter ein herzliches "Dankschee" aus dem Nürnberger Land.

LG

Der Nichtmehr71Besitzer

Geschrieben
Liebe w:o´ler,

nachdem ihr mir so sehr weitergeholfen habt, möchte ich euch das Ende der Geschichte nicht vorenthalten.

Mit dem Eintrag auf grüne WBK hat es, wie ihr ja erkannt habt - kein Problem gegeben. Und ihr habt mir sehr viel "Angst" genommen, mit dem Prügel aufs LRA zu gehen.

Zwei Monate nach dem Posting hier verstarb der Besitzer dieser Waffe (lieber xxxxx, ruhe in Frieden, Deine Erlebnisse mit der 17. Div. G.v.B. werde ich aufschreiben), da es kein Testament gab - und die Erbin von diesem Feuerstock wußte - wurde ich höflich aufgefordert den Kracher wieder der Erbmasse zuzuführen.

Dies habe ich schweren Herzens getan.

Belohnt wurde meine Ehrlichkeit durch ein Album mit Fotos aus der militärischen Dienstzeit des Erblassers.

Schade. Aber an die Antworter ein herzliches "Dankschee" aus dem Nürnberger Land.

LG

Der Nichtmehr71Besitzer

Schade....wobei ich nicht verstehe, warum die Waffe wieder zurück musste wenn er die an dich " abgegeben " hat.

Hast die dann nicht auf dich angemeldet?

Geschrieben

Doch, ich hatte die Waffe auf mich angemeldet.

Ich bin offen gesagt auch ein wenig enttäuscht von der Erbin mit der ich schon im Sandkasten gespielt hatte. Nur hatte ich nichts "schriftliches", was eine Abgabe an mich bestätigte.

Klar hätte ich mich sträuben können, aber, nun, die Erbin ist keine die ohne Grund streitet. Außerdem braucht sie das Geld wohl nötiger als ich.

Schade. Aber ich kann (Hausbau, Frau, Kind) mir den Gegenwert in Euro momentan echt nicht leisten. Hoffentlich kommt das Gewehr in gute Hände.

Schade. Aber das Album ist nach Aussage eines befreundeten Geschichtslehrers "außergewöhnlich", besonders wenn man bedenkt, daß die Einheit der Waffen-XX des Erblassers wenige Kilometer von hier kapitulierte.

Ich tu mich jetzt trotzdem nach einer "Roten" um. Einmal Blut geleckt...

LG

Der Besitzer

Gast 112-Oymanns@fvlw.de
Geschrieben
Zwei Monate nach dem Posting hier verstarb der Besitzer dieser Waffe (lieber xxxxx, ruhe in Frieden, Deine Erlebnisse mit der 17. Div. G.v.B. werde ich aufschreiben), da es kein Testament gab - und die Erbin von diesem Feuerstock wußte - wurde ich höflich aufgefordert den Kracher wieder der Erbmasse zuzuführen.

Der alte Herr wird sich im Grab umdrehen!

Im konkreten Fall geht es darum, daß ein alter (Legal-)Waffenbesitzer einen M71 (Stempel 1872) aus Altersgründen und Dankbarkeit mir gegenüber abgeben möchte.
Er hat sie dir übergeben, du hast auf eigene Papiere eingetragen, in seinen Papieren wurde es ausgetragen und damit hat ein Eigentümerwechsel stattgefunden!

Damit gehört dieses Teil nicht mehr zur Erbmasse!

Geschrieben
Doch, ich hatte die Waffe auf mich angemeldet.

Ich bin offen gesagt auch ein wenig enttäuscht von der Erbin mit der ich schon im Sandkasten gespielt hatte. Nur hatte ich nichts "schriftliches", was eine Abgabe an mich bestätigte.

Klar hätte ich mich sträuben können, aber, nun, die Erbin ist keine die ohne Grund streitet. Außerdem braucht sie das Geld wohl nötiger als ich.

Schade. Aber ich kann (Hausbau, Frau, Kind) mir den Gegenwert in Euro momentan echt nicht leisten. Hoffentlich kommt das Gewehr in gute Hände.

Schade. Aber das Album ist nach Aussage eines befreundeten Geschichtslehrers "außergewöhnlich", besonders wenn man bedenkt, daß die Einheit der Waffen-XX des Erblassers wenige Kilometer von hier kapitulierte.

Ich tu mich jetzt trotzdem nach einer "Roten" um. Einmal Blut geleckt...

LG

Der Besitzer

wie hast du dann die Abmeldung deinem SB erklärt?

Geschrieben
... die Erbin ist keine die ohne Grund streitet. Außerdem braucht sie das Geld wohl nötiger als ich....

LG

Der Besitzer

Etwas komisch Deine Geschichte...

Vielleicht ließe sich ja mit der Erbin auf einen Nenner kommen, wenn Du die Waffe abkaufst?

Hast sie gefragt, wie Ihr Euch einigen könntet?

IMI

Gast 112-Oymanns@fvlw.de
Geschrieben
wie hast du dann die Abmeldung deinem SB erklärt?

uuups, Wiedereintrag in die WBK eines Toten :confused:

Geschrieben

*schwäbisch und schockiert an*

Du Bachl bisch grad selbr schuld!

Des war dei Gwehr ond des isch sogar en deira WBK gstanda!

Der Moo hot der Knallstock dir gebba damit en DUU hosch, ond nemad anderst...

*Schwäbisch aus*

Sorry aber sowas mus sbei mir auf schäbisch raus.

Übersetzung:

Du Bachl (da gibts keine übersetzung für "Liebgemeinten Idiot") bist selber schuld.

Es war DEIN Gewehr, und das war dadurch bestätigt da es in deine WBK eingetragen war.

Der Mann hat das Gewehr dir gegeben damit es niemand andest bekommt.

Geschrieben

Daß ich ein Depp bin weiß ich selber...sowas passiert mir nimmer.

Prügel wurde auf mich eingetragen, nach den Querelen und der Präsentation eines solventen Sammlers durch die Erbin wurde ich aufgefordert das Gewehr auf diesen zu übertragen. Habe ich A.loch um des lieben Friedens willen getan.

Einziger Trost ist das Album. Die G.v.B. hat nur wenige Kilometer von hier kapituliert. Nach Aussage eines Geschichtslehrers (und Militariasammlers) ist es "außergewöhnlich".

Mich ärgerts ja auch, daß ich die Sache so dämlich verbockt habe.

Geschrieben
Schade....wobei ich nicht verstehe, warum die Waffe wieder zurück musste wenn er die an dich " abgegeben " hat.

Hast die dann nicht auf dich angemeldet?

Das verstehe ich auch nicht!

Wenn er Dir die Waffe noch zu seinen Lebzeiten sozusagen "Geschenkt" hat, können doch im nachhinein nicht die Erben kommen und das Teil von Dir zurück fordern....

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