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IGNORED

Waffenlagerung an 2 verschiedenen Orten


Gast Robbyb

Empfohlene Beiträge

Geschrieben

Dieser Fall kommt öfters vor als man denkt.

Bei mir ist es ähnlich. Ich habe einen Teil meiner Waffen, im entsprechenden Waffenschrank, in meiner Hauptwohung und einen Teil der Waffen in meiner Zweitwohnung, in einem ständig bewohnten Gebäude, ein paar hundert Kilometer entfernt, ebenfalls in dem entsprechenden notwendigen Schrank. Zugriff auf die Waffen habe nur ich. Hintergrund ist, dass ich von meinem Zweitwohnsitz recht häufig die Jagd ausübe.

Ich bin mal gespannt, wie sich die Ordnungsbehörde da von der sicheren Aufbewahrung der Waffen überzegen möchte.

Geschrieben

Da bin ich gerade in einem anderen Fred am Diskutieren.

@Zwerg

Das ist interessant, was du gesagt hast. Bei mir ist die Sachlage nicht ganz so, aber ähnlich.

Meine Zweitwohnung ist auch in einem ständig bewohnten Gebäude, nämlich einem Mietshaus mit 16 Parteien.

Dort sind die Waffen in A- und B-Schränken aufbewahrt, ich halte mich insgesamt ca. 4 Monate im Jahr dort auf.

Ist das bei dir ähnlich ? Oder hast du in deiner Zweitwohnung einen 1er-Schrank und nur 3 LW ?

Die Frage war, ob laut AWaffV 13-IV die Zweitwohnung dafür ausreichend ist. Dort wird ja nur "von einem nicht dauernd bewohnten GEBÄUDE" gesprochen.

Jemand brachte dann einen Link eines Merkblattes, wo allerdings auch nicht nur von Gebäuden sondern auch von Ferienwohnungen etc. gesprochen wurde. Die meisten anderen Merkblätter von Waffenbehörden sprechen allerdinsg tatsächlich nur von Gebäuden.

Wie siehst du das ?

  • 2 Wochen später...
Geschrieben

Also ich hatte früher auch 3 verschiedene Aufbewahrungsorte in unterschiedlichen Landkreisen bzw im Ausland.

Nach einer allgemeinen Verkehrskontrolle habe ich dann die Beiden SB davon in Kenntnis gesetzt, das die Schusswaffen in entsprechenden Behältnissen im jeweiligen Landkreis sind.

Ein Muss lag nicht vor, jedoch war das der bessere Weg.

Die Waffen welche im Ausland lagerten sind natürlich immer auch dort angemeldet gewesen und der SB hier wusste bescheid

Ach ja, das Ganze liegt nun schon 10 Jahre zurück und hatte nichts mit der aktuellen Rechtslage zu tun.

Ps.: mein SB hat auch einen Dienstwagen mit Lämpchen ;-)

Geschrieben

Wie ist das denn wenn man eine seiner Waffen im Ausland lagert ? (selbstverständlich in einem nach dortigen Recht zugelassenen Behältnis und mit lokalem WBK equivalent )

Könnte ich mir bei ner Kontrolle auch Spaßig vorstellen...

Geschrieben
Wie ist das denn wenn man eine seiner Waffen im Ausland lagert ? (selbstverständlich in einem nach dortigen Recht zugelassenen Behältnis und mit lokalem WBK equivalent )

Könnte ich mir bei ner Kontrolle auch Spaßig vorstellen...

Wo ist denn bitte das Problem?

Die Kontrolle bezieht sich doch, wenn sie dann stattfindet, ob Du auch ein entsprechendes Behältnis besitzt!

Es ist doch nicht gefordert, dass dann alle Waffen auch dort sein müssen!

Sie können ausgeliehen sein, beim Büchsenmacher u.s.w.!

Übrigens zum Verbringen von Waffen aus dem Geltungsbereich existieren entsprechende Vorschriften im WaffG!

Eine Mitteilung an den Kontrollierenden, wo sich die Waffe konkret befindet und er wird dann per Amtshilfeersuchen Deine Angaben prüfen lassen!

Das muß nicht sofort erfolgen, sondern hat alle Zeit der Welt!

Geschrieben
Wo ist denn bitte das Problem?

Die Kontrolle bezieht sich doch, wenn sie dann stattfindet, ob Du auch ein entsprechendes Behältnis besitzt!

Es ist doch nicht gefordert, dass dann alle Waffen auch dort sein müssen!

Sie können ausgeliehen sein, beim Büchsenmacher u.s.w.!

Übrigens zum Verbringen von Waffen aus dem Geltungsbereich existieren entsprechende Vorschriften im WaffG!

Eine Mitteilung an den Kontrollierenden, wo sich die Waffe konkret befindet und er wird dann per Amtshilfeersuchen Deine Angaben prüfen lassen!

Das muß nicht sofort erfolgen, sondern hat alle Zeit der Welt!

Die Vorschriften zum Verbringen sind mir bekannt. Hiermit auch nie Probleme gehabt. Eine Waffe wird halt ab und zu mit nach GB genommen (UK Firearms Permit + EU Feuerwaffenpass + dt. WBK) weil hier auch im Verein und regelmäßig Training und so.

Frag mich nur ob es da ne Grenze gibt wie lange sich so eine Waffe im Ausland aufhalten darf ohne Heimatluft zu schnuppern. Nehm das KK z.b. nicht immer mit zurück nach D wenn ich mal Ferienmäßig in der Heimat bin, hab da ja andere Waffen.

Naja denke nicht das es da zu großen Problemen kommt. Mein "Mitlagerer in D" (Gemeinsamme Verwahrung, da gemeinsammer Wohnsitz und beide Waffenbesitzer, abgesprochen mit SB) weis ja über die Situation bescheid, ist ja nicht so als das der sagt "ja weis ich auch nicht wo das Ding ist"

Geschrieben

Wenn ich meine Waffe bei mir auf Arbeit (in meiner eigenen Werkstatt) in einem entsprechenden Schrank lagere, bin ich dann auch auf der sicheren Seite? Ich frage deshalb, weil das Gebäude ist nicht ständig bewohnt. Ich bin dort in der Woche jeden Tag aber am Wochenende steht die Bude leer.

Geschrieben
Wenn ich meine Waffe bei mir auf Arbeit (in meiner eigenen Werkstatt) in einem entsprechenden Schrank lagere, bin ich dann auch auf der sicheren Seite? Ich frage deshalb, weil das Gebäude ist nicht ständig bewohnt. Ich bin dort in der Woche jeden Tag aber am Wochenende steht die Bude leer.

Wenn ich in den Urlaub fahre ist mein Haus auch 3 Wochen nicht bewohnt!

Geschrieben

Ich habe mal eben diesen Thread durchgeflöht, weil ich hoffte eine Anwort auf eine Frage zu finden, die mir im Kopf umher schwirrt.

Was ist, wenn ...

... sich meine Waffen in meinem Waffenschrank in einer fremden Wohnung befinden und der Wohnungsinhaber den HiPos vom OA keinen Zutritt gewährt? :confused:

Es sind zwar meine Waffen und vorschriftsmäßig verwahrt sind sie auch aber es ist die Wohnung eines anderen. :huh:

Was ist, wenn der auf sein Grundrecht nach Art. 13 GG nicht verzichtet? <_<

Geschrieben
Es sind zwar meine Waffen und vorschriftsmäßig verwahrt sind sie auch aber es ist die Wohnung eines anderen. :huh:

Was ist, wenn der auf sein Grundrecht nach Art. 13 GG nicht verzichtet? <_<

Dann könnte im schlimmsten Fall ev. das OA auf den Gedanken kommen, dass er sich widerrechtlich in den Besitz Deiner Waffen gebracht haben könnte!

Geschrieben

Lustig wird es auch, wenn man die neuen 24h Bankschließsysteme nutzt. Zutritt ist kamera + Sensorüberwacht, Sicherheitsschleuse vor dem Automatenraum, welcher nur mittels eigener Karte und Extra-PIN betreten werden kann. Elektronische Anforderung des Safes wieder mit PIN, Fach ist natürlich extra mit Doppelbartschloss gesichert. Der Clou: elektronische Sensorüberwachung des Raums auf Anzahl der dort befindlichen Personen. Das Schließfach wird nicht aus dem Tresorraum befördert, wenn sich mehr als eine (!) Person im Sicherheitsraum aufhält! Kostenpunkt: ca. 80.-€ pro Jahr in meiner Bank... :021:

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