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IGNORED

Luftgewehr geführt - eben auf kabel


Gast Robbyb

Empfohlene Beiträge

Geschrieben

die polizei hält wegen fehler an der lichtanlage einen pkw an - 2 schausteller darin die im kofferraum mehere schiessbudenluftgewehere transportieren

die polizei sprach von führen obwohl die waffen ohne munition im kofferraum verschlossen waren

ist da wer im irtum?

achja fast vergessen - die polizei meinte das ein kleiner waffenschein dafür erforderlich wäre

Geschrieben
ist da wer im irtum?

ja der transporteur!

- nicht zugriffsbereit

- nicht mit wenigen handgriffen ( i.d.R. 3) in anschlag zu bringen

munition spielt keine rolle, ob geladen oder nicht spielt keine rolle, es geht rein um das drohpotential.

Geschrieben

Wenn die Luftgewehre im Sinne des Gesetzes verschlossen und nicht schnell zugriffsbereit untergebracht waren, liegt ein Transport vor, kein Führen. Dann wären die kontrollierenden Beamten im Irrtum.

Allerdings wird jetzt die "alte" Diskussion losgehen, was für ein Schloss, was für ein Kfz-Kofferraum etc....

Geschrieben

also der kofferraum ist ja nun zweifelsfrei ein verschlossenes behältniss

Geschrieben
also der kofferraum ist ja nun zweifelsfrei ein verschlossenes behältniss

ja eben....... drum die 3 handgriffe.....

nur lüfter in kofferraum und deckel zu reicht eben nicht

gruß alzi

Geschrieben
Die Polizei hat dann die Waffen auf dem Rücksitz ihres PKW abtransportiert, gelten dann andere Gesetze???

ja, denn die polizei unterliegt nicht dem WaffG! ... wobei der rücksitz jetzt aber schon etwas fahrlässig ist..... denen sollte man doch glatt die ordnungshüter aufn hals.....

gruß alzi

Geschrieben

Ich glaube er Punkt mit dem Führen bezog auf einen anderen Zeitpunkt. Ich meine der nette, leicht aufgebrachte Herr, hatte die Luftgewehre währende einer Veranstaltung, sie sind ja Schausteller, am Mann gehabt. Dagegen ging das, denn Anfangs war das alles kein Problem.

Geschrieben
Luftgewehr :gaga:

Gott wirf Hirn vom Himmel.

Wegen Luftplempen so ein Aufstand.

DDR. V2.0

he, die schießbudengewehre sind mehrlader. das sind schon fast vollautomatische kriegswaffen! das ist gefährlich! was da hätte passieren können!

geruhsame nacht......... alzi

Geschrieben

Die Kernfrage ist eigentlich warum die Beamten überhaupt in den Kofferraum geschaut haben!

Die Diskussion, ob der Kofferraum ein verschlossenes Behältnis ist, gab es schon.

Ist der Kofferraum seperat verschlossen oder nicht?

Wenn der Kofferraum beim öffnen der Fahrzeugtüren ebenfalls nicht verriegelt war, lag hier somit ein verbotenes Führen vor!

Ein kleiner Waffenschein wäre falsch, denn bei Waffen mit "F" im Fünfeck (auch die ohne Kennzeichnungspflicht) erfordern beim Führen den "richtigen" Waffenschein.

Geschrieben
Luftgewehr :gaga:

Gott wirf Hirn vom Himmel.

Wegen Luftplempen so ein Aufstand.

Hallo , PE90... Du machst einen Fehler. Du gehst an das deutsche Waffenrecht mit dem

gesunden Menschenverstand heran... der gilt dort nicht.

Geschrieben
Hallo , PE90... Du machst einen Fehler. Du gehst an das deutsche Waffenrecht mit dem

gesunden Menschenverstand heran... der gilt dort nicht.

Ich zweifle an meinem auch gerade.

Ist doch hier gerade eine Akte von der Staatsanwaltschaft eingegangen, wo der Staatsanwalt der Meinung ist, dass der Besitz eines Pfeffersprays (zur Tierabwehr gekennzeichnet) eine Straftat darstellt, weil keine BKA Raute drauf ist! :traurig_16:

Dem das jetzt mit einem Gutachten klarzumachen würde ca. 200,- € dem Steuerzahler kosten.

Geschrieben
Hallo , PE90... Du machst einen Fehler. Du gehst an das deutsche Waffenrecht mit dem

gesunden Menschenverstand heran... der gilt dort nicht.

Nachdem ich vergeblich versucht habe das deutsche Waffenrecht zu verstehen, beschäftige ich mich mit leichteren Themen wie der Quantenphysik.

Geschrieben

Ganz einfach, die sind so neuguierig weil sie natürlich auch etwas vorzuweisen haben wollen wenn sie von Streifenfahrt zurück zur Dienststelle kommen.

Also werden Autofahrer kontrolliert und um nachzusehen was sich alles im Fahrzeug befindet lässt man sich Warndreieck und verbandkasten zeigen, und wo haben wahrscheinlich 99,99 % der Autofahrer diese deponiert, richtig : im Kofferraum.

CU

Rainer

Die Kernfrage ist eigentlich warum die Beamten überhaupt in den Kofferraum geschaut haben!

Die Diskussion, ob der Kofferraum ein verschlossenes Behältnis ist, gab es schon.

Ist der Kofferraum seperat verschlossen oder nicht?

Wenn der Kofferraum beim öffnen der Fahrzeugtüren ebenfalls nicht verriegelt war, lag hier somit ein verbotenes Führen vor!

Ein kleiner Waffenschein wäre falsch, denn bei Waffen mit "F" im Fünfeck (auch die ohne Kennzeichnungspflicht) erfordern beim Führen den "richtigen" Waffenschein.

Geschrieben

Also nur nebenbei,

ich hatte diesen Bericht schon mal gesehen, ich glaube das ist sogar schon über ein Jahr her, also der Bericht war nicht aktuell. Da galt wohl sogar noch das "alte" WaffG.

Geschrieben
... also der Bericht war nicht aktuell. Da galt wohl sogar noch das "alte" WaffG.

das alte WaffG ( bzw. das WaffG in der alten form) galt bis 2003 und ich glaube nicht dass diese sendung/sendereihe schon so alt ist. ich hab sie nicht gesehen, aber soweit ich das einschätze ist die jüngeren datums.

gruß alzi

Geschrieben
das alte WaffG ( bzw. das WaffG in der alten form) galt bis 2003 und ich glaube nicht dass diese sendung/sendereihe schon so alt ist. ich hab sie nicht gesehen, aber soweit ich das einschätze ist die jüngeren datums.

Er meinte wohl vor der Konkretisierung des "verschlossenen Behältnisses", und das kam 2008.

Die Sendung ist bestimmt schon älter, da ich mich auch daran erinnern kann den Beitrag schon mal gesehen zu haben.

Ich glaub es gab dazu auch schon einen Thread in WO.

Aber allein die Aussage des "Polizisten", dafür bräuchte man einen kleinen Waffenschein, spricht wohl Bände.

Ich hab bei diesen Sendungen oft starke Zweifel ob es sich bei den Darstellern um echt Beamte handelt.....

Gruß..

Geschrieben
der beste Spruch war von dem jungen Polizisten: "Luftgewehre sind Waffengesetz..."

Mei - jetzt zieht euch doch nicht an ALLEM so hoch.

Er meinte eben - sprachlich unscharf - "Luftgewehre unterliegen dem Waffengesetz".

Wer ohne sprachlichen Makel sei, der werfe den ersten Duden...

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