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IGNORED

Darf ein 16 jähriger allein mit einen LG schießen?


dx2

Empfohlene Beiträge

Geschrieben

Hallo

Ich bewahre mein Luftgewehr(LG) im Tresor neben meinen anderen Waffen auf.Der Tresor ist nur mir zugänglich!

Mein Sohn (16) würde gerne in meiner Abwesenheit mit dem LG im Keller schießen. Er ist ebenfalls wie ich im BDMP organisiert. Wo darf ich das LG aufbewahren? Darf er überhaupt alleine schießen? Mache ich mich strafbar ihm das LG zu überlassen?

dx2

Geschrieben
Wo darf ich das LG aufbewahren? Darf er überhaupt alleine schießen? Mache ich mich strafbar ihm das LG zu überlassen?

Grob:

1. Sicher vor dem Zugriff Unberechtigter (nicht Volljährige)

2. Nein

3. Ja

... vielleicht würde sich auch Dein SB für den Stand in Deinem Keller interessieren...

Gast God of Hellfire
Geschrieben
... vielleicht würde sich auch Dein SB für den Stand in Deinem Keller interessieren...

Das denke ich eher nicht.

Mit welcher Begründung?

Geschrieben

Zerlegen wir das ganze mal mit dem Waffengesetz:

§ 12 Ausnahmen von den Erlaubnispflichten

(4) Einer Erlaubnis zum Schießen mit einer Schusswaffe bedarf nicht, wer auf einer

Schießstätte (§ 27) schießt. Das Schießen außerhalb von Schießstätten ist darüber

hinaus ohne Schießerlaubnis nur zulässig

1. durch den Inhaber des Hausrechts oder mit dessen Zustimmung im befriedeten Besitztum

a) mit Schusswaffen, deren Geschossen eine Bewegungsenergie von nicht mehr als 7,5

Joule (J) erteilt wird oder deren Bauart nach § 7 des Beschussgesetzes zugelassen

ist, sofern die Geschosse das Besitztum nicht verlassen können,

Also ist das Schießen im eigenen Haus in Ordnung wenn die Geschossenergie gering genug ist. Kommen wir zum minderjährigen Sohn:

§ 2 Grundsätze des Umgangs mit Waffen oder Munition, Waffenliste

(1) Der Umgang mit Waffen oder Munition ist nur Personen gestattet, die das 18.

Lebensjahr vollendet haben.

Aber es gibt auch Ausnahmen:

§ 27 Schießstätten, Schießen durch Minderjährige auf Schießstätten

(3) Unter Obhut des zur Aufsichtsführung berechtigten Sorgeberechtigten oder

verantwortlicher und zur Kinder- und Jugendarbeit für das Schießen geeigneter

Aufsichtspersonen darf

1. Kindern, die das zwölfte Lebensjahr vollendet haben und noch nicht 14 Jahre alt

sind, das Schießen in Schießstätten mit Druckluft-, Federdruckwaffen und Waffen, bei

denen zum Antrieb der Geschosse kalte Treibgase verwendet werden (Anlage 2 Abschnitt

2 Unterabschnitt 2 Nr. 1.1 und 1.2),

2. Jugendlichen, die das 14. Lebensjahr vollendet haben und noch nicht 16 Jahre alt

sind, auch das Schießen mit sonstigen Schusswaffen

gestattet werden, wenn der Sorgeberechtigte schriftlich sein Einverständnis erklärt

hat oder beim Schießen anwesend ist.

Also dürfen Jugendliche auf Schießstätten unter bestimmten Vorraussetzungen schießen. Und nur dort. Sonst nicht, wenn man vom Jungjäger absieht.

Der Sohn darf zuhause niemals schießen, weder unter Aufsicht noch ohne Aufsicht. Er darf auch keinen Umgang mit der Waffe haben!!!

Geschrieben

@hexoplast: Zitat: Also ist das Schießen im eigenen Haus in Ordnung wenn die Geschossenergie gering genug ist. Kommen wir zum minderjährigen Sohn:

Dann frag mal deinen SB. Der wird dir sagen, dass (und darüber gibt es Urteile die mir aber nicht mehr vorliegen) bereits bei der festen Montage eines Scheibenhalters ein Schießstand "gebaut" wurde. Dieser ist, auch für LD, Genehmigungs- und Regelabnahmepflichtig.

Nur bei "gelegentlichem", spontan sich ergebendem Schießen auf dem eigenen Gelände/im Haus entfällt die Genehmigungspflicht.

Jetzt ERST nochmal lesen, dann denken, dann wenn erforderlich dazu äußern. :s75:

Geschrieben
Das denke ich eher nicht.

Mit welcher Begründung?

Mit dieser:

Dann frag mal deinen SB. Der wird dir sagen, dass (und darüber gibt es Urteile die mir aber nicht mehr vorliegen) bereits bei der festen Montage eines Scheibenhalters ein Schießstand "gebaut" wurde. Dieser ist, auch für LD, Genehmigungs- und Regelabnahmepflichtig.

... wobei ich der Begründung auch skeptisch gegenüber stehe...

Geschrieben

Alles klar,Jungs. Das LG bleibt im Tresor und wird nur bewegt wenn ich es rausgebe und dabei bin. Ist doch kein Problem. Ich habe keinen Schießstand im Keller, sondern lediglich 8 m abgsteckt und am Ende einen Kugelfang an ein Brett gehangen. Also nichts besonderes.

Danke erstmal

Gast God of Hellfire
Geschrieben
... wobei ich der Begründung auch skeptisch gegenüber stehe...

Eben, wir sollten nicht selber die Ideen für weitere Kontrollen und Gesetzesverschlimmbesserungen liefern. Ein spontan montierter Scheibenhalter/Kugelfang ist noch lange kein Schießstand.

Wird Zeit, daß Luftgewehre unter Spielzeug und nicht unter Waffen laufen.

Geschrieben

Ergänzend zu den richtigen Zitaten von Hexoplast75 ist vielleicht noch zu sagen, dass ein Minderjähriger überhaupt nicht alleine schießen darf.

Zuhause, das wurde gesagt, ist § 2 WaffG im Weg.

Der Jungjäger unter 18 im Revier auch nicht, denn er darf nur in Begleitung jagen.

Auf dem Schießstand auch nicht, denn alleine darf auf dem Stand nur eine zur Aufsicht befähigte Person schießen. Diese muss sachkundig und volljährig sein. Ab 16 fällt nur die Einverständniserklärung der Eltern und die Pflicht der Jugendausfsicht weg.

Also fällt mir keine Gelegenheit ein, wo eine minderjährige Person mit einer Schusswaffe offiziell alleine schießen darf.

Geschrieben

Kauf ihm ein gutes Softairrepetiergewehr unter 0,5 Joule, dann kann er zu Hause solange den sicheren Umgang mit Waffen üben und schiessen, wie er will. Für 8m ist das allemal ausreichend!

Geschrieben
Alles klar,Jungs. Das LG bleibt im Tresor und wird nur bewegt wenn ich es rausgebe und dabei bin. Ist doch kein Problem. Ich habe keinen Schießstand im Keller, sondern lediglich 8 m abgsteckt und am Ende einen Kugelfang an ein Brett gehangen. Also nichts besonderes.

Was nach der Rechtslage anscheinend genauso verboten ist wie in Deiner Abwesenheit. Also wird die praktikable Lösung vermutlich darauf hinauslaufen, nicht allzuviele Fragen zu stellen und den gesunden Menschenverstand zu benutzen. :rolleyes: Apropos gesunder Menschenverstand: Benutzt Schutzbrillen -- wäre nicht gut, wenn eine danebengegangene Kugel den Weg von der Kellerwand in ein Auge findet.

Geschrieben
Eben, wir sollten nicht selber die Ideen für weitere Kontrollen und Gesetzesverschlimmbesserungen liefern. Ein spontan montierter Scheibenhalter/Kugelfang ist noch lange kein Schießstand.

Wird Zeit, daß Luftgewehre unter Spielzeug und nicht unter Waffen laufen.

Da hast du wohl Recht, mit Pfeil und Bogen dürfen Kinder spielen, aber nicht mit Luftdruckwaffen? Paradox...

Geschrieben
...

Ich bewahre mein Luftgewehr(LG) im Tresor neben meinen anderen Waffen auf.Der Tresor ist nur mir zugänglich!

Mein Sohn (16) würde gerne in meiner Abwesenheit mit dem LG im Keller schießen. Er ist ebenfalls wie ich im BDMP organisiert. Wo darf ich das LG aufbewahren? Darf er überhaupt alleine schießen? Mache ich mich strafbar ihm das LG zu überlassen?

...

Luftgewehr wie alle freien Waffen muss nur gegen unberechtigten Zugriff gesichert sein, keine Schutzstufe ist vorgeschrieben (zb abschließbarerer KLeiderschrank, Vitrine tut's). Manche hängen sie auch einfach an die Wand mit einem Drahtseil und Vorhängeschloss gesichert.

Da dein Sohn keine 18 ist darf er seit 2003 NUR auf einem ZUGELASSENEN STAND schießen, dh im Verein.

Ist total bescheuert die Regelung, ich weiß, ist aber so...

AB 18 darf er genauso wie du mit max 7,5J im Keller schießen oder auch quer durch die Wohnung (oder auch im Garten wenn der groß genug ist bzw das Geschoss das befriedete Besitztum unter keinen Umständen verlassen kann).

Details zum Schiessen im Garten mit F-Waffen und was da beachetet werden muss findest du bei www.co2air.de

Beste Grüße!

PS

Geschrieben
Eben, wir sollten nicht selber die Ideen für weitere Kontrollen und Gesetzesverschlimmbesserungen liefern. Ein spontan montierter Scheibenhalter/Kugelfang ist noch lange kein Schießstand.

GENAU!! Du hast es erfasst. Deswegen hatte ich gesagt, vor Kommentierungen GENAU lesen, nachdenken, nochmal lesen und frühestens dann... Das Zauberwort lautet "spontan". Auch wenn es niemand glauben mag (mich juckt`s sowieso nicht) sobald eine Zieldarstellung fest installiert ist (z.B. ANGESCHRAUBT statt gerade eben aufgehängt) bejahen die Behörden und Gerichte einen Stand. Wie erfahren sie davon? Genau! Also: NOCHMAL denken! Und NIX schreiben.!!

Wird Zeit, daß Luftgewehre unter Spielzeug und nicht unter Waffen laufen.

Auch da gebe ich dir Recht. Das wiederum interessiert aber von unseren Gesetzesgebern absolut niemand.

P.S. Statt hier immer wieder zu lamentieren mit und von wegen auf Ideen bringen - sehr viele sollten lesen und dann lieber eine Nacht warten bevor sie antworten. Auf solche Ideen kommt ein "normaler" Mensch (zu denen ich mich zähle) nicht ohne Anlass. Diejenigen, die diese Ideen ausgebacken und von Gerichten haben bestätigen lassen, aber auch nicht. Sondern: "aus gegebenem Anlass".....

Könnte jetzt ein halbes Dutzend Beispiele (Beispielhaft natürlich nur!!, entspringen ausschließlich meiner Phantasie) bis hin zu den Worten "Regelmäßig", "Treffen", "Ausschießen", Nutzungsentgelte usw. aufführen.

Sobald solche Dinge einmal geschehen sollten, könnten böse Menschen auf solche absurden Ideen kommen können und tätig werden wollen müssen

Geschrieben
Luftgewehr wie alle freien Waffen muss nur gegen unberechtigten Zugriff gesichert sein, keine Schutzstufe ist vorgeschrieben (zb abschließbarerer KLeiderschrank, Vitrine tut's). Manche hängen sie auch einfach an die Wand mit einem Drahtseil und Vorhängeschloss gesichert.

Da dein Sohn keine 18 ist darf er seit 2003 NUR auf einem ZUGELASSENEN STAND schießen, dh im Verein.

Ist total bescheuert die Regelung, ich weiß, ist aber so...

AB 18 darf er genauso wie du mit max 7,5J im Keller schießen oder auch quer durch die Wohnung (oder auch im Garten wenn der groß genug ist bzw das Geschoss das befriedete Besitztum unter keinen Umständen verlassen kann).

Details zum Schiessen im Garten mit F-Waffen und was da beachetet werden muss findest du bei www.co2air.de

Beste Grüße!

PS

Nimm`s mir nicht übel - aber sehr viele "tolle Tips" in dem Forum sind - na ja - mit Vorsicht zu genießen.

Es gibt auch für LD-Stände nicht umsonst klare Richtlinien, insbesondere was den Bereich Kugelfang angeht. Warum wohl ist Teppichboden dort seit langem eben so wenig zugelassen wie Holz? Glaub mir (ich habe es schon mehreren ungläubigen Funktionären bei den Abnahmen bewiesen), es hat seinen Grund.

Jeder ist letztendlich für das was er macht selbst verantwortlich. Er soll sich aber bitte auch nicht beschweren, wenn es dann in die Hose geht und er die Konsequenzen tragen muss.

Blödes Beispiel: LG/LP schießt auf einem improvisierten Stand auf eigenem Grund und Boden. Geschosse bleiben eben dort. Bereich Kugelfang besteht um den Fangkasten herum aus Holz/Teppichboden angenagelt/geklebt. Pille hat Heimweh. Ergebnis wird durch Arzt herausoperiert. Na? .

Feststellungen den Tatsachen entsprechend. Lest dann § 5 Abs. 2 und denkt nochmal. Dann durchdenkt das nochmal bei einem 18-jährigen.

Da ich keine Ahnung habe und sowieso wegen Schlafmangel nur phantasiere werde ich hier zu dem Thema nichts mehr sagen bzw. schreiben.

Ach ja - § 27 ist auch eine Lektüre wert

Geschrieben
Mache ich mich strafbar ihm das LG zu überlassen?

Nein,

das tust du nicht...

Es ist "nur" eine Ordnungswidrigkeit nach

§ 53 Abs. 1 Nr. 16 WaffG

Geschrieben

Bei ganz bösen Zeitgenossen kommt dann bei Bedarf immer der Satz " Tatsache, die die Annahme rechtfertgt, dass..."

Auch wenn es beim Versuch bleibt, es bedeutet Ärger und Unannehmlichkeiten. Insbesondere, wenn man noch anderes im gesetzeskonformen Schrank hat.

Geschrieben

Deswegen ja Softair unter 0,5 Joule. Wenn dann noch der Abzugsbügel orange angestrichen wird darf er damit sogar rumlaufen und draussen schiessen. Und die Präzision ist wirklich erstaunlich!

Geschrieben
...

Es gibt auch für LD-Stände nicht umsonst klare Richtlinien, insbesondere was den Bereich Kugelfang angeht. Warum wohl ist Teppichboden dort seit langem eben so wenig zugelassen wie Holz? ...Blödes Beispiel: LG/LP schießt auf einem improvisierten Stand auf eigenem Grund und Boden. Geschosse bleiben eben dort. Bereich Kugelfang besteht um den Fangkasten herum aus Holz/Teppichboden angenagelt/geklebt. Pille hat Heimweh. Ergebnis wird durch Arzt herausoperiert. Na? .

...

Sorry, aber diese 'tollen' DSB Richtlinien für Schießstandzulassungen auf die du dich wohl beziehst haben riesige Lücken und widersprechen sich teilweise selbst. ZB auf der einen Seite soll ein ca 45° Stahlblech mit min 2 mm Stärke das Diabolo ablenken und der Bereich um den Kugelfang entweder ebenfalls mit Stahlblech oder mit Gipskarton o.ä. verkleidet werden, auf der anderen Seite erzeugt aber genau diese Konstruktion a.) unnötigen Lärm, b.) Bleibelastung c.) die sortenreine Trennung von zb Gipskarton bzw Styrodur und Bleidiabolos ist ja super simpel usw usf Ausserdem ist Weichholz laut DSB immernoch zulässig ...

Im übrigen widersprechen fast alle handelsüblichen Stahlblech Kugelfänge (Trichter und Flach) den Anforderungen des DSB an Schießstände.

zb

http://sniper-24.de/Kugelfang

Entweder ist das Material zu dünn, der Kugelfang zu klein, nicht stark genug angewinkelt und/oder hält die Diabolos nicht zuverlässig zurück (Stichwort: Sammelbehälter bzw Abpraller). Besonders die handelsüblichen Trichterkugelfänge sind für übele Abpraller berüchtigt (insbesondere bei Distanzen unter 5 m) bei den flachen ist es anscheinend etwas besser.

Da sind viele Kugelfang Eigenkonstruktionen von Hobby-/Wohnungsschützen erheblich sicherer, leiser, reduzieren die Bleibelastung erheblich... . ZB:

- Frei hängender Teppich

- Papkarton mit Altkleidern

- Gummimatten (Waschmaschinendämpfungsmatten aus recycling Gummi)

- Bleiplatte

usw

Legt man die DSB Anforderungen Rückprallschutz, Leichte sortenreine Reinigung, geringe Bleibelastung, Lärmminimierung usw streng aus, dürften selbst DSB Stände mit Topmodernen 45° Stahlblechkugelfängen aus Immisionsgründen nicht abgenommen werden!

Da ich zur Zeit einen leisen, rückprallsicheren LD Kugelfang für Hobby-/Wohnungsschützen entwickle der die leichte sortenreine Trennung mit maximal reduzierter Blei(staub)belastung ermöglicht habe ich mich mit der DSB Richtlinie natürlich auch auseinandergesetzt und bin schon sehr auf die neuen Richtlinien vom BMI die wohl 2010 veröffentlicht werden gespannt, die ja auf einer neuen Expertenstudie basieren soll. BTW, meine Prototypen sind auf Distanzen von 10 cm bis 10 m mit F LP/LG in .177 und .22 mit weit über 5000 Schuss getestet und da kommt garnichts zurück.

Bzgl. der Gefährlichkeit von 7,5J Abprallern. Die sind für die Augen gefährlich, deshalb sollte eigentlich jeder, auch auf zugelassenen DSB LD Ständen immer eine Schutzbrille tragen. Durch Kleidung gehen die nicht durch und falls die doch mal in die Haut eindringen sollten (wovon ich noch nie was mitbekommen habe) sondern maximal bei Utube Vidoes gesehen habe (allerdings von >7,5J LD Waffen) kann die Diabolos jeder ohne Arzt mit einer Pinzette entfernen.

Zu deiner (noch) unbewiesenen Behauptung, dass fest montierter Kugelfang (zb im Keller/ Bühne/ Gartenlaube ) == genehmigungspflichtiger Schießstand bedeutet. Dazu habe ich google bemüht und nichts gefunden. AUch in den Berichten der co2air.de Gartenschützen die den SB vorbeikommen liesen um 100% auf der rechtlich sicheren Seite zu sein lies sich dazu nichts finden (den SBs geht's bei sowas meist nur darum dass das Geschoss das Besitztum unter keinen Umständen verlassen kann). Falls das also keine 'Urban Legend' sein sollte, dann belege bitte deine Behauptung mit entsprechenden letztinstanzlichen Urteilen. Die sollte es ja deiner Aussage nach im Netz reichlich geben. Ich konnte jedenfalls keines finden.

Beste Grüße!

PS

Geschrieben
Sorry, aber diese 'tollen' DSB Richtlinien für Schießstandzulassungen auf die du dich wohl beziehst haben riesige Lücken und widersprechen sich teilweise selbst.

Ich würde nie etwas anderes behaupten. Aber da du offensichtl. SSV bist, sind dir ja auch die anlässlich der jährlichen Fortbildungen per Handout verteilten "Nachträge" und die Inhalte der mündlichen Diskussionen bekannt. Auch, dass bereits von anderer Seite seit Jahren z.B. Lüftungsanlagen!! für LD gefordert werden. Wer hat das wohl bisher gedeckelt? Kann ja problemlos jeder Verein leisten?

ZB auf der einen Seite soll ein ca 45° Stahlblech mit min 2 mm Stärke das Diabolo ablenken und der Bereich um den Kugelfang entweder ebenfalls mit Stahlblech oder mit Gipskarton o.ä. verkleidet werden, auf der anderen Seite erzeugt aber genau diese Konstruktion a.) unnötigen Lärm, b.) Bleibelastung c.) die sortenreine Trennung von zb Gipskarton bzw Styrodur und Bleidiabolos ist ja super simpel usw usf Ausserdem ist Weichholz laut DSB immernoch zulässig ...

Weichholz im Bereich des Geschossfanges? Bitte nenne mir die Ziffer der RiLi, in denen dies nachzulesen ist. Ich habe dann wohl uralte Unterlagen. Lärmschutz ist hier zweitrangig, primär geht es um Rückprallschutz. Aber vielleicht habe ich das auch nicht richtig verstanden, kann am Alter liegen. Die Ohren lassen nach - aber nich wegen dem "Pling" vom Diabolo in 10 m Entfernung.

Im übrigen widersprechen fast alle handelsüblichen Stahlblech Kugelfänge (Trichter und Flach) den Anforderungen des DSB an Schießstände.

Tja - dann fragen sie ihren SSV.

zb

http://sniper-24.de/Kugelfang

Entweder ist das Material zu dünn, der Kugelfang zu klein, nicht stark genug angewinkelt und/oder hält die Diabolos nicht zuverlässig zurück (Stichwort: Sammelbehälter bzw Abpraller). Besonders die handelsüblichen Trichterkugelfänge sind für übele Abpraller berüchtigt (insbesondere bei Distanzen unter 5 m) bei den flachen ist es anscheinend etwas besser.

Wo bitte gibt es eine Disziplin unter 10 m Mindestentfernung im Bereich des DSB? Nur für die offiziellen Disziplinen (aller) der Verbände ist die Sicherheit zu prüfen. Liegen besondere Anforderungen vor, entscheidet der SSV in Kooperation mit der Genehmigungsbehörde, wie im Einzelfall, notfalls mit dokumentierten Beschussversuchen, zu verfahren ist.

Da sind viele Kugelfang Eigenkonstruktionen von Hobby-/Wohnungsschützen erheblich sicherer, leiser, reduzieren die Bleibelastung erheblich... . ZB:

- Frei hängender Teppich (da habe ich schon mal was geäußert (und einigen auch sehr nachhaltig bewiesen, das lasse ich jetzt hier)

- Papkarton mit Altkleidern

- Gummimatten (Waschmaschinendämpfungsmatten aus recycling Gummi)

- Bleiplatte

usw

Legt man die DSB Anforderungen Rückprallschutz, Leichte sortenreine Reinigung, geringe Bleibelastung, Lärmminimierung usw streng aus, dürften selbst DSB Stände mit Topmodernen 45° Stahlblechkugelfängen aus Immisionsgründen nicht abgenommen werden!

Das Problem ist bekannt. Lösung?

Da ich zur Zeit einen leisen, rückprallsicheren LD Kugelfang für Hobby-/Wohnungsschützen entwickle der die leichte sortenreine Trennung mit maximal reduzierter Blei(staub)belastung ermöglicht habe ich mich mit der DSB Richtlinie natürlich auch auseinandergesetzt und bin schon sehr auf die neuen Richtlinien vom BMI die wohl 2010 veröffentlicht werden gespannt, (ich auch, ich auch. Das Ergebnis wird sehr vielen nicht gefallen wage ich zu behaupten

die ja auf einer neuen Expertenstudie basieren soll. BTW, meine Prototypen sind auf Distanzen von 10 cm bis 10 m mit F LP/LG in .177 und .22 mit weit über 5000 Schuss getestet und da kommt garnichts zurück.

Du gehst von Vermutungen (Expertenstudie- wer/was/wo/für wen/durch wen) aus. Dass du deinen GF als problemlos zulassungsfähiges Optimum konzipiert hast setze ich voraus. Alles andere würde keinen Sinn machen und dieses Geld hättest du nicht investiert. Denk bitte auch an den Schutz deiner Entwicklung, sonst schmücken sich noch andere damit und verdienen viel Geld während du nur die Arbeit hattest.

Bzgl. der Gefährlichkeit von 7,5J Abprallern. Die sind für die Augen gefährlich, deshalb sollte eigentlich jeder, auch auf zugelassenen DSB LD Ständen immer eine Schutzbrille tragen. Absolut richtig, aber da nicht vorgeschrieben, macht`s auch kaum einer

Durch Kleidung gehen die nicht durch und falls die doch mal in die Haut eindringen sollten (wovon ich noch nie was mitbekommen habe) (ich schon, im eigenen Keller/Dachboden schießen ja auch immer alle in kompletter Kleidung bei 30 Grad und treffen natürlich nie neben den GF) sondern maximal bei Utube Vidoes gesehen habe (allerdings von >7,5J LD Waffen) kann die Diabolos jeder ohne Arzt mit einer Pinzette entfernen.

Anderes habe ich nicht behauptet. Nur, dass das Ergebnis vom Arzt herausgeholt wird. Da bleibt nahezu nur das Auge (unter 7.5J)

Zu deiner (noch) unbewiesenen Behauptung, dass fest montierter Kugelfang (zb im Keller/ Bühne/ Gartenlaube ) == genehmigungspflichtiger Schießstand bedeutet. (kann, kann. Falls ich dies falsch dargestellt habe - Entschuldigung! Absolute Sicherheit gibt es bei diesen Dingen leider nie)

Dazu habe ich google bemüht und nichts gefunden. AUch in den Berichten der co2air.de Gartenschützen die den SB vorbeikommen liesen um 100% auf der rechtlich sicheren Seite zu sein lies sich dazu nichts finden (den SBs geht's bei sowas meist nur darum dass das Geschoss das Besitztum unter keinen Umständen verlassen kann).

Die meisten SB`s sind keine SSV`s und ihre Lehrgänge meist einige Zeit her. Wenn sie jedoch ihr OK geben (schriftlich bitte!) ist man auf der sicheren Seite. Meist. Zu dem Rest und dem nun folgenden (Legend) lies bitte einfach § 27 Abs. 1 WaffG und die entsprechenden Kommentierungen, z.B. Steindorf (Rdn.2) auch i.V. § 1 WaffG (Definition Schusswaffe) sowie die (nur zur Anwendung "empfohlene) WaffVwV Punkt 27.1 durch. JEDOCH!!! ist im selben Punkt festgehalten, dass beim Schießen auf befriedetem Besitztum nach § 12/4/1 Buchst. a mit LD/kalte Gase trotz besonderer Herrichtung und ausschließlich privater, also nicht kommerzieller Nutzung, KEINE erlaubnispflichtige Schießstätte betrieben wird.

Bei der Benutzung von Armbrüsten dagegen schon. Was passiert also bei einem Problem/gerichtlicher Beurteilung und fehlendem OK der Behörde?

Falls das also keine 'Urban Legend' sein sollte, dann belege bitte deine Behauptung mit entsprechenden letztinstanzlichen Urteilen. Die sollte es ja deiner Aussage nach im Netz reichlich geben. Ich konnte jedenfalls keines finden.

Ich auch nicht mehr, ist wie gesagt Jahre her. Glaub mir, die Entscheidungen sind nicht nur gefallen, sondern wurden auch sehr kontrovers diskutiert.

Letztendlich gilt auch hier, wo kein Kläger...

Ich empfehle aber jedem, der sich einen LD-Stand einrichten will, VORHER mit der Behörde und einem SSV Kontakt aufzunehmen und sich das Ergebnis der Gespräche schriftlich geben zu lassen. Notfalls gegen Gebühr. Ich verfolge momentan gerade wieder zwei Fälle, wo trotz einwandfreier Rechtslage die Behörde tätig wurde. Nicht die örtlich zuständige, diese war ja nicht nur informiert sondern hat auch zugestimmt, sondern eine vorgesetzte Behörde. Es geht vor`s Verwaltungsgericht. Ist es das wert?

Beste Grüße!

PS

dito - und lass dir

a) den Spaß nicht verderben

B) denk an den Schutz deiner Idee

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