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IGNORED

Was wird bei einer Kontrolle denn kontrolliert?


Gast

Empfohlene Beiträge

Geschrieben

Das SEK wird immer dann angefordert, wenn, nach Meinung des Diensthabenden, Gefahr im Verzug ist. Und wenn dann ein besonders neidischer/mißgünstiger/gutmenschiger Nachbar ( Da fummelt einer wie wild mit ner Waffe rum ! Ich fühle mich bedroht !! ) zufällig auf einen besonders überlasteten/müden/überforderten Diensthabenden trifft, dann kann diese explosive Mischung doch gewiß einen solchen Einsatz auslösen ?

Geschrieben

Es gab doch vor 2 oder 3 Jahren den Fall, wo ein SEK sich nachts in der Tür geirrt hat und erstmal den Hund erschossen hat.

Gut das das nicht bei einem LWB passiert ist, der konnte sich zur SV hingerissen fühlen wenn die Waffe im Nachtschrank ist.

Interesant dürfte hinterher die Kostenfrage werden. Einsatz, Sachschäden ...

Geschrieben
Das SEK wird immer dann angefordert, wenn, nach Meinung des Diensthabenden, Gefahr im Verzug ist. Und wenn dann ein besonders neidischer/mißgünstiger/gutmenschiger Nachbar ( Da fummelt einer wie wild mit ner Waffe rum ! Ich fühle mich bedroht !! ) zufällig auf einen besonders überlasteten/müden/überforderten Diensthabenden trifft, dann kann diese explosive Mischung doch gewiß einen solchen Einsatz auslösen ?

Putti...

Solange es bei WO noch Leutchen gibt, die meinen,

ihre kniften im Garten reinigen zu müssen,

wird auch das SEK nicht arbeitslos...

Mir hat mal ein KHK das Szenario erzählt,

wenn ein Anruf kommt: "aufm Balkon hat

jemand ne Waffe...."...

:00000733:

Geschrieben
Putti...

Solange es bei WO noch Leutchen gibt, die meinen,

ihre kniften im Garten reinigen zu müssen,

wird auch das SEK nicht arbeitslos...

:00000733:

Oh Kriegerlein, das hab ich gelassen. Aber was meinste, was los ist, wenn ich die Gatling in die Garage fahre ...

Geschrieben
Oh Kriegerlein, das hab ich gelassen. Aber was meinste, was los ist, wenn ich die Gatling in die Garage fahre ...

Erwischt...Flintenweib....*lach*... :eclipsee_gold_cup:

das hab ich persönlich gemeint...:-)))

Man muss es nicht herausfordern,

aber ich wiederhole mich.. :rolleyes:

Nix für ungut.. :s75:

Geschrieben
Das SEK wird immer dann angefordert, wenn, nach Meinung des Diensthabenden, Gefahr im Verzug ist. Und wenn dann ein besonders neidischer/mißgünstiger/gutmenschiger Nachbar ( Da fummelt einer wie wild mit ner Waffe rum ! Ich fühle mich bedroht !! ) zufällig auf einen besonders überlasteten/müden/überforderten Diensthabenden trifft, dann kann diese explosive Mischung doch gewiß einen solchen Einsatz auslösen ?

Das hat weder mit der Meinung eines Diensthabenden, noch mit der Gefahr im Verzuge zu tun und schon gar nicht mit seiner Müdigkeit!

Es geht hier um die etwaige Gefährlichkeit der Gesamtsituation und ob vermutlich scharfe Waffen "im Spiel" sein könnten, das ist einfach Sache des SEK!

Über dem Diensthabenden befinden sich auch noch Lagedienste, die die Entscheidung beeinflussen!

Das SEK prüft dann ebenfalls nochmals die Situation und entscheidet dann, ob sie den "gr0ßen Schlüssel" nehmen, oder vorher klingeln.

Ja, sie klingeln auch manchmal, aber eben selten, je nach gesamtsituation!

Geschrieben
Putti...

Solange es bei WO noch Leutchen gibt, die meinen,

ihre kniften im Garten reinigen zu müssen,

wird auch das SEK nicht arbeitslos...

Mir hat mal ein KHK das Szenario erzählt,

wenn ein Anruf kommt: "aufm Balkon hat

jemand ne Waffe...."...

:00000733:

Dieses Szenarion erlebe ich hier sehr oft. Meistens bei Fußballübertragungen meint so mancher, dass er auf seinem Balkon mit seiner Schreckschußwaffe schießen muß.

Da kommt dann regelmäßig der 110-er Anruf, "Hilfe, von dem Balkom im x. OG wird geschossen!"

Die Wohnung wird dann natürlich "geflutet", aber die Beamten bekommen dann den Adrenalinstoß sehr langsam in den Griff, wenn sie feststellen, dass es sich "nur" um eine Schreckschußwaffe handelte.

Geschrieben
Dieses Szenarion erlebe ich hier sehr oft. Meistens bei Fußballübertragungen meint so mancher, dass er auf seinem Balkon mit seiner Schreckschußwaffe schießen muß.

Da kommt dann regelmäßig der 110-er Anruf, "Hilfe, von dem Balkom im x. OG wird geschossen!"

Die Wohnung wird dann natürlich "geflutet", aber die Beamten bekommen dann den Adrenalinstoß sehr langsam in den Griff, wenn sie feststellen, dass es sich "nur" um eine Schreckschußwaffe handelte.

Viele wissen auch nicht, dass sie eine Schiesserlaubnis brauchen

bzw. noch nicht mal mit "Schreckschuss" ballern dürfen.

Die Polizei muss jedesmal vom Ernstfall ausgehen..

Gruß, kriegerlein

Geschrieben

Dann

müsste aber maximal ein Revolver möglich sein. auch aus ner SSW flie die Patrone locker 10 m, ok, ich weiß net, wie groß der alkon ist, aber da stand doch was von Munition und Munitionsteilen...

Wenn er es aus Fußballbegeisterung macht, wenn möglich noch mit nem 'königlichem Grinsen', so ab 1,5°° und nach Möglichkeit zu unmöglichen Zeiten, dann hab ich auch den Finger in der Wählscheibe...

Grrretz, Tom

Geschrieben
Dann

müsste aber maximal ein Revolver möglich sein. auch aus ner SSW flie die Patrone locker 10 m, ok, ich weiß net, wie groß der alkon ist, aber da stand doch was von Munition und Munitionsteilen...

Aus einer SSW fliegen keine Patronen!

Es handelt sich hier um Kartuschen und dann fliegt auch nur die leere Kartuschenhülse und kein Geschoß!

Wenn er es aus Fußballbegeisterung macht, wenn möglich noch mit nem 'königlichem Grinsen', so ab 1,5°° und nach Möglichkeit zu unmöglichen Zeiten, dann hab ich auch den Finger in der Wählscheibe...

Dann solltest Du aber auch als Zeuge zur Verfügung stehen und bestätigen, dass die Hand mit der Waffe über den Blumenkasten herausragte, somit könnte man ein verbotenes Führen (außerhalb des befriedeten Besitztums) prüfen!

Oder Du hast gesehen, dass Pyromuntion verschossen wurde, somit würde dann hier ein Schießen ohne Schießerlaubnis als Ordnungswidrigkeit vorliegen!

Grrretz, Tom

In der Regel liegt dann ev. jedoch nur ein Verstoß gegen die Lärmschutzverordnung vor!

Geschrieben

Danke, aber:

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Von der Seite bleibe ich bei Patronen. Mit Glück kann ich sagen, dass diese Loitz sich nicht in meiner Nähe breitmachen, aber Zeugen und Fotos, gerade von der Hand über den Rand, oder sogar Mündung in meine Richtung, dass ist ne gute Idee, THX

Tom

Les grad, das mit den Geschossen steht nur für Luftis, von Munteilen einer SSW zu des Nachbarn Glück nix...

  • 2 Wochen später...
Geschrieben
Nicht ganz. Erlaubt ist es für alle Schusswaffen mit einer Geschoßenergie kleiner 7,5 Joule. Ob Feuerwaffe oder nicht spielt keine Rolle. Also Luftgewehr (mit F, Energie kleiner 7,5 Joule) oder Feuerwaffe in 4mmM20 ists erlaubt, mit einem WBK-pflichtigem Luftgewehr oder Feuerwaffen über 7,5 Joule nicht.

Hallo zusammen,

die Ausführung mit Waffen des Kal. 4mm M20 ist sehr interessant, ich war bisher auch immer der Ansicht, dass FEUERWAFFEN grundsätzlich nur auf abenommenen Schießständen geschossen werden dürfen. Das dies jedoch einzig und alleine an der E0 liegt, war mir bis gerade eben nicht klar.

Vielen Dank. Ich bin ganz neu hier im Forum, seit eineinhalb Jahren neuer Sportschütze und seit Januar meine ersten Kanonen. Irgendwie komme ich mir gesetzlicherseits schon sehr belastet vor, da ich ständig Angst haben muss, dass ich zum Schießstand fahre und ggf. mein Vorhängeschloss vergessen habe, bzw. meine WBK zuhause liegengelassen habe. Des Weiteren war ich bereits vor wenigen Tagen auf der bayerischen Meisterschaft des BSSB, bayerischer LV des DSB, mit Leihwaffen und dazugehörigem Leihschein, da ich noch keinen Revolver besitze. Zumindest fühle ich mich so, als hätte ich ständig ein schlechtes Gewissen, obwohl ich mich extrem an die Gesetzeslage halte. Mein voriges Hobby (Fliegerei) war auch sehr vorschriftenbelastet, aber nichts im Vergleich zum Thema Waffenbesitz. Eigentlich ist es mir lästig....

Geschrieben

Darf man die Durchsuchung auf Video aufnehmen? Nein, dagt Vetter, er kenne zwar keinen Fall, in dem darüber entschieden wurde, aber die Dienstausweise von Polizisten dürfe man nicht kopieren, daraus leite er ab, dass man eine Durchsuchung auch nicht aufnehmen darf. Das allgemeine Persönlichkeitsrecht sei inzwischen ein Totschlagargument in vielen derartigen Fällen – und das gelte eben auch für Polizisten.

http://recherche-info.de/2007/01/12/udo-ve...t-zu-schweigen/

Das gilt wohl auch für die Nachschau.

Geschrieben

Ohne meine Zustimmung filmt mich im Dienst niemand!

Hierbei ist natürlich zwischen einer Durchsuchung und einer Nachschau zu unterscheiden.

Bei einer Durchsuchung telefoniert nicht einmal jemand ohne meine Zustimmung.

Einzigste Ausnahme ist die Konsultation mit einem Anwalt und die Hinzuziehung eines unbeteiligten Zeugen, wenn die Sicherheit hergestellt, bzw. gewährleistet ist!

Nach Beendigung der Maßnahmen kann derjenige vor Ort alles aufzeichnen, außer eben die Beamten!

Die Kontrolle/Nachschau ist wesentlich von kürzerer Dauer, so dass sich mir die Frage nach dem Sinn ergibt!

Sollten Schäden entstanden sein, was bei einer Kontrolle wohl nicht der Fall sein wird, würde ich es noch vesrtehen.

erlaubt es der Ausführende: ja

erlaubt er es nicht: nein

Geschrieben

Danke für die Antworten!

Etwas würde mich noch interessieren: Sind ja rein hypothetische Fragen, aber angenommen ich verpixle die Identität der Beamten? Ich glaube das öffentliche Interesse überwiegt da... Es werden ja keine Individualrechte mehr verletzt

(Wenn ich im Feuerwehreinsatz bin hab ich auch kein Recht am eigenen Bild...)

Geschrieben

Leute, regt Euch nicht auf!

Der Staat will nur Euer Bestes!

Ausserdem geschieht alles zu Eurer Sicherheit!

Kommunistische Länder haben es vorgemacht... Und wenn es die Beamten für notwendig erachteten, dann wurden die Bürger eben mitgenommen und mit Elektroschocks gefügig gemacht...

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