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IGNORED

Unangemeldete Kontrollen bei WB -einige Gedanken hierzu


Hartmann12

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Gast HerrJedermann
Geschrieben
Ich gedenke mein Grundrecht auf Unverletzlichkeit der Wohnung auf keinen Fall aufzugeben!

Wenn Kontrolle , dann nur angemeldet und mit Terminabsprache!

Was wollen die überhaupt bei einer unangemeldeten Kontrolle überprüfen,was sich nicht auch bei einer angemeldeten Kontrolle feststellen läßt :confused:

Da drängt sich mir die Frage auf.

Ich sitz zu Hause, vor mir meine zerlegte Waffe, bin gerade beim putzen und dann kommen die unangemeldeten Herren vom Amt.

Und ZACK die Waffe ist nicht im Schrank und das war`s.

Geschrieben
... kommen die unangemeldeten Herren vom Amt.

...

um "unangemeldet" gehts ja inzwischen garnicht mehr, es geht inzwischen um "verdachtsunabhängige Kontrollen"!! auch GEGEN den willen der waffenbesitzer! d.h. nix mehr mit lufthoheit über dem heimischen herd! pauschalVORverurteilung! auf nimmer wiedersehen unschuldsvermutung.....

gruß alzi

Gast God of Hellfire
Geschrieben
Da drängt sich mir die Frage auf.

Ich sitz zu Hause, vor mir meine zerlegte Waffe, bin gerade beim putzen und dann kommen die unangemeldeten Herren vom Amt.

Und ZACK die Waffe ist nicht im Schrank und das war`s.

Vertrau den Kontrolleuren doch. Die können das genauso gut beurteilen, wie den sozial adäquaten Zweck beim Führen von Einhandmessern.

Geschrieben
Hallo,

-Ist euch bewusst, das das Recht auf Unverletzbarkeit der Wohnung zu den elementarsten Elementen unseres GG zählt, dass der Fall dieses Grundrechts einem Dammbruch mit unabsehbaren Folgen für jeden Bürger dieses Landes-beileibe nicht nur für uns WB- gleich käme?

Mit freundlichen Grüßen

Stefan

Hallo besorgte Bürger,

ich glaube, Leute mit Pulverschein haben ohnehin schon eine Einschränkung dieses Rechts auf Unverletzlichkeit der eigenen Wohnung hinnehmen müssen, eben wegen solcher Kontrollen nur eben bezüglich der Pulveraufbewahrung. Oder liege ich falsch?

Gruß, Martin

Geschrieben
Da drängt sich mir die Frage auf.

Ich sitz zu Hause, vor mir meine zerlegte Waffe, bin gerade beim putzen und dann kommen die unangemeldeten Herren vom Amt.

Und ZACK die Waffe ist nicht im Schrank und das war`s.

Dann bist Du ja nicht beim "Aufbewahren" sondern beim "Umgang" (§2 WaffG) mit Schusswaffen und dafür bist Du berechtigt.

Es steht auch nirgends, dass der Tresor 24 Stunden am Tag geschlossen sein muss. Es dürfen nur keine Unberechtigten ohne Deine Erlaubnis (in Deinem Beisein) Zugriff haben.

Gast HerrJedermann
Geschrieben
Dann bist Du ja nicht beim "Aufbewahren" sondern beim "Umgang" (§2 WaffG) mit Schusswaffen und dafür bist Du berechtigt.

Es steht auch nirgends, dass der Tresor 24 Stunden am Tag geschlossen sein muss. Es dürfen nur keine Unberechtigten ohne Deine Erlaubnis (in Deinem Beisein) Zugriff haben.

Danke für die Klarstellung.

Hmm Unberechtigte Zugang zu meinem Waffen ohne meine Erlaubnis?

Da fallen mir in meinem Haushalt nur Einbrecher ein.

Wenn sie es schaffen den W-Schrank zu knacken.

Geschrieben
Da drängt sich mir die Frage auf.

Ich sitz zu Hause, vor mir meine zerlegte Waffe, bin gerade beim putzen und dann kommen die unangemeldeten Herren vom Amt.

Und ZACK die Waffe ist nicht im Schrank und das war`s.

Solange Du zuhause bist und deine Waffen unter Kontrolle hast ist alles OK, fatal wäre es nur, wenn nur Frau oder Kinder zuhause sind, die keine eigene WBK haben und die Waffe liegt auf dem Tisch.....

Geschrieben
ich glaube, Leute mit Pulverschein haben ohnehin schon eine Einschränkung dieses Rechts auf Unverletzlichkeit der eigenen Wohnung hinnehmen müssen, eben wegen solcher Kontrollen nur eben bezüglich der Pulveraufbewahrung. Oder liege ich falsch?

Da liegst du richtig. Warum das so ist, habe ich auch nie verstanden.

Das darf aber nicht heißen, das wir noch mehr solcher Kontrollen über uns ergehen lassen müssen.

Geschrieben

Also ich kann die ganze Panik wegen der Aufbewahrungskontrollen nicht nachvollziehen. Meiner Meinung nach ist es rational nachvollziehbar, wenn nach Winnenden die Einhaltung der Aufbewahrungsvorschriften besser kontrolliert werden soll.

Die Einhaltung der Verfassung war schon bisher reine Glückssache. Nachdem was ich so im Schützenvereinsumfeld gehört habe, kontrollieren einige Landratsämter ziemlich regelmäßig, wenn jemand neue Waffen angemeldet hatte.

Natürlich gibt es noch ein paar Fragen bezüglich Rechtssicherheit. Die Behörde könnte ja z.B. gerade dann klingeln, wenn ich aus irgendeinem Grund die Waffe(n) nicht im Schrank habe.

Da ich gerade dabei bin, einen Voreintrag für eine weitere Waffe zu vollstrecken, kann ich mich also wahrscheinlich bald auf Besuch freuen. Ein baldiger Gegenbesuch bei meiner Behörde ist garantiert, meine WBKs sehen nämlich noch ziemlich leer aus und es gibt noch so viele Schießdisziplinen, an denen ich teilnehmen möchte...

Gast HerrJedermann
Geschrieben
Also ich kann die ganze Panik wegen der Aufbewahrungskontrollen nicht nachvollziehen. Meiner Meinung nach ist es rational nachvollziehbar, wenn nach Winnenden die Einhaltung der Aufbewahrungsvorschriften besser kontrolliert werden soll.

versteh uns nicht falsch.

ich z.B. habe nichts gegen Kontrollen vom Amt.

Nur mit der Änderung eines Grundgesetzes und und dem Wegfall von Bürgerechten wie vorgesehen bin Ich nicht einverstanden.

Die können gerne vorbeikommen. Aber gesetzeskonform.

Unangemeldet?

Und wenn Ich nicht da bin treten sie mir die Tür ein, oder gelte Ich dann als "Unzuverlässig"?

Geschrieben
Also ich kann die ganze Panik wegen der Aufbewahrungskontrollen nicht nachvollziehen.

Es geht hier nicht um Panik, sondern um geltendes Recht. Dieses gilt es einzuhalten - von beiden Seiten. Nur hier wird versucht das Recht auszuhebeln.

Alles andere ist vorrauseilender Gehorsam. Damit tun wir uns keinen Gefallen.

Geschrieben

Ist jetzt vielleicht eine sehr naive Frage, aber, wenn gegen das Grundgesetz verstoßen wird, bzw. wenn das Grundgesetz verbogen/geändert wird, kann man da nicht gegen klagen?

Ich frage deshalb, weil ich hier noch in keinem Beitrag "Klage beim Bundesverfassungsgericht" gelesen habe!

Geschrieben
… Wenn ich derartige Rechnungen für alle sichtbar an die Pinnwand hefte, " Wie kann ma nur so bleeed saan..."!...

Wo sollen denn Unterlagen überhaupt noch „herumliegen“ dürfen, wenn nicht in den eigenen vier Wänden? Soll jetzt der Waffenbesitzer selbst zuhause fremdbestimmt zum Aufräumen gezwungen werden, nur weil den Wohnungsbesichtigern die Unordnung nicht passen könnte?

… Meiner Meinung nach ist es rational nachvollziehbar, wenn nach Winnenden die Einhaltung der Aufbewahrungsvorschriften besser kontrolliert werden soll…

Nein ist es nicht! Das versuchen Dir nur ein paar pathologisch beseelte und ideologisch verblendete Gestalten einzureden. Übrigens: ex post rationalisieren kann ich Dir alles, sogar eine Diktatur.

… ich z.B. habe nichts gegen Kontrollen vom Amt…

Ich schon, deswegen ist bei mir auch noch nie einer reingekommen. Ich habe z.B. etwas gegen die nachhaltige Störung des Geschlechtsverkehrs nebst etwaigen ungewollten Einblicken in sexuelle Vorlieben bei solchen Gelegenheiten.

Das Problem bei solchen Kontrollinstrumenten ist, dass jedes Rechtssystem auf Vertrauen angewiesen ist. Jetzt kann das Vertrauen dort ansetzen, wo es eigentlich hingehört, nämlich bei den betroffenen Bürgern. Oder man kann das Vertrauen ganz auf abstrakte Kontrollmechanismen verlagern, die sich ganz schnell verselbständigen und damit dieses Vertrauen den Bürgern entziehen.

Das Paradox ist, dass der Ausgangspunkt eigentlich im Streben nach einer verantwortungsvollen Gesellschaft besteht, auf die jeder einzelne Bürger vertrauen kann. Kontrollmechanismen sowie Verbote entziehen den Bürgen aber Verantwortung und Vertrauen, so dass diese nur zur Nichtverantwortung sozialisiert werden.

Gleichzeitig wird von den Bürgern, denen das Vertrauen durch den Staat entzogen wird aber verlangt, Vertrauen in formale Kontrollinstrumente zu besitzen.

Dies entbehrt jedweder Reziprozität.

Da braucht sich doch keiner mehr wundern, dass den Menschen alles immer gleichgültiger ist und die sozialen Strukturen immer mehr zerfallen.

Geschrieben
ich glaube, Leute mit Pulverschein haben ohnehin schon eine Einschränkung dieses Rechts auf Unverletzlichkeit der eigenen Wohnung hinnehmen müssen,

Das ist eine ganz andere Geschichte.

Es besteht ja nur das Grundrecht auf Unverletzlichkeit der Wohnung, nicht aber der gewerblichen Arbeitsbereiche. Da kann alles Mögliche durch Behörden kontrolliert werden.

Das Sprengstoffrecht unterliegt im Regelfall den Gewerbeaufsichtsämtern, die gewerbliche Betriebe im Umgang mit Sprengstoff kontrollieren.

Aber: Nichtgewerbliche Wiederlader und Vorderlader sind ebenfalls mit einem kleinen Passus in diesem Gesetz erfasst. Und genau deswegen fallen wir unter die Oberhoheit der Gewerbeaufsicht und die Lagerstätten können jederzeit, wie auch bei den Gewerbetreibenden, kontrolliert werden. Und für den Fall, dass das Treibladungspulver innerhalb der Wohnung gelagert ist, kann das Grundrecht auf Unverletzlichkeit der Wohnung aufgehoben werden. Das gilt dann nur für den Lagerort und ggf. für den Standort der Feuerlöschgeräte.

Ist das Lager aber in einem unbewohnten Nebengebäude, wird auch nur dieses kontrolliert und nicht die Wohnung.

Geschrieben

Beim Wegfall von Bürgerrechten haben wir doch in Deutschland zur Zeit ganz andere Probleme. Uns droht eine große EUdSSR und unsere Hauptgegner, d.h. die Linkspartei und die Grünen, kann man nach objektiven Maßstäben kaum als verfassungskonforme Parteien ansehen. Zitat Joschka Fischer: "Deutschland muss von aussen eingehegt und von innen ausgedünnt werden.".

Ich bin gespannt, ob unser "Freund" Ehrhart Körting (Innensenator von Berlin) nach den aktuellen Antifa-Krawallen in Berlin Strafaktionen gegen Linksextremisten fordern wird. Wahrscheinlich aber nicht.

Wenn wir mehr Rechtsstaatlichkeit wollen, dann sollten wir z.B. eine objektive Berichterstattung über Straftaten und Täter-Herkunft in den Medien fordern. Verstoßen die öffentlich rechtlichen Sender eigentlich gegen den Rundfunkstaatsvertrag, wenn sie Hetze gegen Sportschützen betreiben? Wir könnten denen die Einzugsgenehmigungen für die GEZ-Gebühren entziehen. Sollen sie doch Rechnungen schicken, wenn sie von uns was wollen.

Mit einer Verschärfung der Aufbewahrungskontrollen könnte jedenfalls Vertrauen bei der nicht-schießenden Bevölkerung zurückgewonnen werden. Diese Gesetzänderung nimmt uns nichts weg. Sie erhöht nur die statistische Wahrscheinlichkeit der ohnehin möglichen Kontrollen.

Geschrieben
Nicht übertreiben. Die Kontrolle der sicheren Aufbewahrung beinhaltet nicht die Kontrolle der Steuerbelege oder etwaiger anderer Rechnungen. Wenn ich derartige Rechnungen für alle sichtbar an die Pinnwand hefte, " Wie kann ma nur so bleeed saan..."!

Ach ja, mir stinkt dieser vorauseilende Gehorsam und die Kriminalisierung auch!

Dann empfehle ich mal ein Mitglied der Organisationen der Rechtspflege nach dem Begriff "Zufallsfunde" zu befragen. Dann nochmal darüber nachdenken.

ICH weiß, wovon ich schreibe.

Geschrieben

Wie sagt der Jurist: Beim Problem erst mal ins Gesetz gucken:

Artikel 13

(1) Die Wohnung ist unverletzlich.

(2) Durchsuchungen dürfen nur durch den Richter, bei Gefahr im Verzuge auch durch die in den Gesetzen vorgesehenen anderen Organe angeordnet und nur in der dort vorgeschriebenen Form durchgeführt werden.

(3) Begründen bestimmte Tatsachen den Verdacht, daß jemand eine durch Gesetz einzeln bestimmte besonders schwere Straftat begangen hat, so dürfen zur Verfolgung der Tat auf Grund richterlicher Anordnung technische Mittel zur akustischen Überwachung von Wohnungen, in denen der Beschuldigte sich vermutlich aufhält, eingesetzt werden, wenn die Erforschung des Sachverhalts auf andere Weise unverhältnismäßig erschwert oder aussichtslos wäre. Die Maßnahme ist zu befristen. Die Anordnung erfolgt durch einen mit drei Richtern besetzten Spruchkörper. Bei Gefahr im Verzuge kann sie auch durch einen einzelnen Richter getroffen werden.

(4) Zur Abwehr dringender Gefahren für die öffentliche Sicherheit, insbesondere einer gemeinen Gefahr oder einer Lebensgefahr, dürfen technische Mittel zur Überwachung von Wohnungen nur auf Grund richterlicher Anordnung eingesetzt werden. Bei Gefahr im Verzuge kann die Maßnahme auch durch eine andere gesetzlich bestimmte Stelle angeordnet werden; eine richterliche Entscheidung ist unverzüglich nachzuholen.

(5) Sind technische Mittel ausschließlich zum Schutze der bei einem Einsatz in Wohnungen tätigen Personen vorgesehen, kann die Maßnahme durch eine gesetzlich bestimmte Stelle angeordnet werden. Eine anderweitige Verwertung der hierbei erlangten Erkenntnisse ist nur zum Zwecke der Strafverfolgung oder der Gefahrenabwehr und nur zulässig, wenn zuvor die Rechtmäßigkeit der Maßnahme richterlich festgestellt ist; bei Gefahr im Verzuge ist die richterliche Entscheidung unverzüglich nachzuholen.

(6) Die Bundesregierung unterrichtet den Bundestag jährlich über den nach Absatz 3 sowie über den im Zuständigkeitsbereich des Bundes nach Absatz 4 und, soweit richterlich überprüfungsbedürftig, nach Absatz 5 erfolgten Einsatz technischer Mittel. Ein vom Bundestag gewähltes Gremium übt auf der Grundlage dieses Berichts die parlamentarische Kontrolle aus. Die Länder gewährleisten eine gleichwertige parlamentarische Kontrolle.

(7) Eingriffe und Beschränkungen dürfen im übrigen nur zur Abwehr einer gemeinen Gefahr oder einer Lebensgefahr für einzelne Personen, auf Grund eines Gesetzes auch zur Verhütung dringender Gefahren für die öffentliche Sicherheit und Ordnung, insbesondere zur Behebung der Raumnot, zur Bekämpfung von Seuchengefahr oder zum Schutze gefährdeter Jugendlicher vorgenommen werden.

____________________________________________

Der Schlüssel liegt im Absatz 7: In einem Gesetz müsste eine Einschränkung entsprechend formuliert werden. Ein solches Gesetz, wie auch die aufgrund eines solchen Gesetzes passierenden, ev. auch zu erwartenden Eingriffe, sind voll justitiabel bis zum BVerfG (Bundesverfassungsgericht).

Unangemeldete Kontrollen, die im Übrigen wohl -ohne dass ein Verdachtsmoment vorliegt- kaum bei Nichtöffnen zu einer Öffnung der Wohnung durch die Kontrolleure führen könnten, sind ein schwaches Mittel. Tatsächlich müsste die Befugnis der Kontrollbehörden immer auf den Aspekt einer drohenden Gefahr für die öffentliche Sicherheit und Ordnung im Range einer Gefahr wie z.B. Seuchengefahr oder Gefährdung Jugendlicher gestützt werden. Eine solche gesetzliche Regelung müsste sich also an hohen Maßstäben von Gefährdung messen lassen. Das kann unser Gesetzgeber wahrscheinlich gar nicht so einfach hinbekommen.

Ich bin da ziemlich gelassen; alles in allem ist in diesem Thread mal wieder ne Menge Unsinn geschrieben worden.

Gruß,

Coltfan

Und die Bemerkung weiter oben: "Die Kontrolleure kommen und ich putze meine Waffe ... Sachkunde schon gemacht ? Oder schon so lange her ?

Geschrieben

Ich denke mal daß es nicht gelingen wird das GG so einfach auszuhebeln.

Die Formulierung "auch gegen den Willen des Besitzers" wird schnell aus der Diskussion verschwinden.

Wenn man sich das Wort "verdachtsunabhängig" anschaut bedeutet das nicht automatisch "unangemeldet"

sonder nur, das beim Waffenbesitzer "XY" ohne vorliegenden Verdachtsgrund kontrolliert werden soll.

Quasi nach Zufallsprinzip, aber mit Terminabsprache.

Solche "Details" lässt der erfahrene Apparatschik dann einfach unter den Tisch fallen.

Der jetzt durch die Meldungen verbreitete Text lässt eine solche Interpretation durchaus zu.

Nach dem Geschrei der letzten Wochen müssen unsere Politruks was vorweisen

wenn sie nicht als völlig blöde dastehen wollen.

Diejenigen, die eben noch lautstark nach "Entwaffnung" und "Hausdurchsuchung" gerufen haben

könnten sich auf die Vokabel "verdachtsunabhängig" zurückziehen

und so auf die zumindest teilweise Erfüllung ihrer Forderung hinweisen.

Und das, ohne ihr Gesicht zu verlieren, "haben wir doch fein hinbekommen, oder ?"

Godspeed,

Pickett

(Post habe ich aus einem anderen Thread rübergeholt da er hier noch besser passt.)

Geschrieben

Hallo,

ich würde in diesem Zusammenhang gerne noch einen Punkt zur Diskussion stellen, der bislang nicht erwähnt wurde.

Es ist mittlerweile wissenschaftlich erwiesen, das sich Menschen, die einer direkten oder indirekten Beobachtung unterstehen, anders verhalten als unbeobachtete Vergleichspersonen. Auch wenn alles in bester Ordnung ist, wird sich in so manchen Hinterköpfen ein unangenehmes Gefühl festsetzen und bei jedem Klingeln an der Wohnungstür irgendwie wieder hochkommen. Das Urvertrauen, das wir heute noch haben, wenn wir uns in den eigenen 4 Wänden aufhalten, wäre dadurch nachhaltig gestört.

Auch aus diesem Aspekt heraus, halte ich derartige Vorschläge für mehr als fragwürdig.

Stefan

Gast Nightingale
Geschrieben
Wenn man sich das Wort "verdachtsunabhängig" anschaut bedeutet das nicht automatisch "unangemeldet"

sonder nur, das beim Waffenbesitzer "XY" ohne vorliegenden Verdachtsgrund kontrolliert werden soll.

Quasi nach Zufallsprinzip, aber mit Terminabsprache.

Solche Kontrollen sollten möglich sein und verstoßen auch nicht gegen das GG. Wenn allerdings morgens halb sechs ein maskiertes Rollkommando in meine Schlafstube eindringt um festzustellen, ob ich eine hochgefährliche 9 mm Beretta in meinem Nachttisch habe, dann besteht die Gefahr, dass ich mich dagegen wehre.

Geschrieben

@ Seine Pestilenz; @ Lobo-S,

Ich glaube, daß ich deutlich gemacht habe, daß es auch mir gegen den Strich geht, wenn ich weniger Rechte in Anspruch nehmen darf/soll, als ein Verbrecher.

Und ja, es stinkt mir auch, wenn Grundrechte freiwillig aufgegeben werden. Diese "Zugeständnisse" kürzen die Salami, bis nichts mehr übrig ist.

Was mich aber ebenfalls stört, sind Fälle, die irgendwann, irgendwo und irgendwem passiert sind. Und ob diese Fälle mit einer "zufällig gefundenen Rechnung" vergleichbar sind, kann ich nicht kontrollieren. Und - Seine Pestilenz - es würde mich gewaltig stören, wenn mich der Gesetzgeber "zwingt", aufzuräumen. Aber, wenn ich bewußt gegen ein Gesetz verstoßen habe, würde ich - und hier spreche ich natürlich nur von mir - die Belege weder in den Waffenschrank, noch an die Pinnwand, noch sonst für alle einsehbar ablegen. Und genau das war meine Aussage. Und meines Wissens, schließt die Kontrolle der sicheren Aufbewahrung immer noch nicht eine komplette Hausdurchsuchung ein, wahrscheinlich noch nicht einmal dann, wenn eine Waffe fehlen sollte.

Und selbst wenn diese Kontrolle als Gesetz kommen sollte, wird man sie zunächst wohl erfüllen müssen. Dann aber interessiert es mich, wer kontrolliert? Auch das habe ich schon geschrieben. Ausweise und Marken sind relativ leicht zu fälschen. Also ist hier ein eventueller Mißbrauch vorprogrammiert. Ich bin der Meinung, daß es hilfreicher für uns ist, die möglichen Schwachstellen/Risiken der Kontrollen aufzudecken.

Manchmal habe ich den Eindruck, daß die Schützen Schopenhauers Entropiegesetz verinnerlicht haben:

Wenn man einen Teelöffel Wein in ein Faß Jauche gießt, ist das Resultat Jauche.

Wenn man einen Teelöffel Jauche in ein Faß Wein gießt, erhält man ebenfalls Jauche

Geschrieben

Danke für deine Ausführungen, Coltfan. Endlich mal jemand, der das Gesetz zitiert. Ich seh das auch gelassen. Ein Betreten der Wohnung gegen den Willen des Waffenbesitzers ohne einen konkreten Anlass wird es unter der derzeitigen Fassung des Art. 13 GG nicht geben.

Geschrieben

Ich bin Anhänger der Unschuldsvermutung und allgemein rechtsstaatlicher Prinzipien. Und diese Prinzipien sprechen sich für den Schutz des Individuums vor Behördenwillkür aus.

In der deutschen Geschichte haben unzählige Freiheitskämpfer ihr Blut für die Etablierung rechtsstaatlicher Prinzipien vergossen. Das ging 1848 mit Friedrich Hecker und Gustav Struve los und endete 1945 mit dem Niedergang des Nazireiches. Die Leute, die ihr Leben für den Traum vom Rechtsstaat gegeben haben, würden sich angesichts der aktuellen Debatte im Grabe umdrehen.

Geschrieben
@ Seine Pestilenz; @ Lobo-S,

Manchmal habe ich den Eindruck, daß die Schützen Schopenhauers Entropiegesetz verinnerlicht haben:

Wenn man einen Teelöffel Wein in ein Faß Jauche gießt, ist das Resultat Jauche.

Wenn man einen Teelöffel Jauche in ein Faß Wein gießt, erhält man ebenfalls Jauche

Reservist - auch ich bin weit davon entfernt, die Paranoia einiger zu unterstützen. Es ist aber ein Unterschied, ob man theoretisiert oder über gewisse prakische Erfahrungen verfügt. Ich habe in den letzten Jahren, auch als Betroffener, oft miterleben müssen, in welcher Form und mit welchen zum Teil idiotischen Begründungen Behördenmaßnahmen durchgezogen wurden. Wenn selbst Rechtsanwälte ob der Uneinsichtigkeit, Sturheit und "Aussitzen" der Behörden die Verzweifelung bekommen, spricht dies für sich.

Auch, wenn etwas rechtswidrig geschieht- und der Ansatz, dieses zu bagatellisieren ist so stark vorhanden wie nie zuvor, kann die Regulierung im Sinne des Bürgers sehr lange und sehr mit Hindernissen gepflastert hinausgezögert werden. Wenn dann noch die Kosten in den Himmel schießen, wird schnell mal trotz besserem Wissen aufgegeben. Dann hat man zwar Recht, es aber nicht bekommen.

Da muss generell ein Riegel vorgeschoben werden bzw. verhindert werden, dass unsere rechtsstaatlichen Errungenschaften "einfach so" und wegen Kleinigkeiten aufgegeben werden. Und eine "Anlassgesetzgebung" sehe ich als nicht ausreichenden Grund an. Nichts anderes passiert momentan bzw. soll in die Wege geleitet werden.

Sie (unsere Grundrechte oder Teile davon) nach Aufgabe irgendwann wieder zu erlangen, wird nahezu unmöglich sein.

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