Alex549 Posted April 25, 2009 Posted April 25, 2009 Hallo! Habe endlich meine (güne) WBK bekommen und kann es kaum erwarten auf den Schießstand zu gehen. Allerdings kann ich mir im Moment keine eigene Waffe leisten. Ich könnte mir aber von einem Bekannten eine 9mm leihen. Da ich auch eine 9mm Pistole beantragt habe, ist eine Pistole 9mm + Munitionserwerbsberechtigung auf der WBK voreingetragen. Jetzt meine Frage: Kann ich mit meiner WBK bei egun oder Frankonia ect. Munition kaufen, auch wenn ich noch gar keine eigene Waffe eingetragen habe? Auf dem Schießstand ist die Muni immer teurer, als im Internet. Danke für dei Antworten.
Druss Posted April 25, 2009 Posted April 25, 2009 les ichs richtig dass du den stempel munitionserwerb für 9mm drauf hast?
Ballerkopp Posted April 25, 2009 Posted April 25, 2009 Hallo, Frankonia verkauft definitiv keine Munition wenn zwar ein Munitionseintrag vorhanden aber noch keine Waffe eingetragen ist. Andere Händler - andere Sitten.(?)
Guest Posted April 25, 2009 Posted April 25, 2009 dann hat frankonia keine ahnung! denn bei jedem anderen händler habe ich immer munition bekommen und mein sb sagte mir auch damals das es o.k. ist
Der SID Posted April 25, 2009 Posted April 25, 2009 War kein Problem! Ich hab damals mit dem Voreintrag bei Frankonia 500 Schuss .45 ACP gekauft. Der Stempel für Munitionerwerb ist ja in der WBK und somit darf ich einkaufen. Grüße aus Franken SID Edith meint: das war in Nürnberg
JDHarris Posted April 25, 2009 Posted April 25, 2009 Hallo!Habe endlich meine (güne) WBK bekommen und kann es kaum erwarten auf den Schießstand zu gehen. Allerdings kann ich mir im Moment keine eigene Waffe leisten. Ich könnte mir aber von einem Bekannten eine 9mm leihen. Bei den paar Tagen ohne eigene Waffe dürften die paar Cent für die teurere Schiesstandmunition doch nicht grossartig ins Gewicht fallen? Natürlich kannst Du mit korrektem Eintrag für den Munitionserwerb in der WBK die entsprechende Munition kaufen. Ob das allerdings auch Online klappt, weiss ich nicht.
Guest God of Hellfire Posted April 25, 2009 Posted April 25, 2009 Hallo, Frankonia verkauft definitiv keine Munition wenn zwar ein Munitionseintrag vorhanden aber noch keine Waffe eingetragen ist. Andere Händler - andere Sitten.(?) Das ist Quatsch.
Ballerkopp Posted April 25, 2009 Posted April 25, 2009 Das ist Quatsch. Dann verkauft Frankonia in Berlin definitiv keine Munition ohne eingetragene Waffe.
Guest God of Hellfire Posted April 25, 2009 Posted April 25, 2009 Dann verkauft Frankonia in Berlin definitiv keine Munition ohne eingetragene Waffe. Klingt schon besser. Düsseldorf macht es nämlich.
Markus Döring Posted April 26, 2009 Posted April 26, 2009 Moin, na klar darfst du dir Mun in deinem eingetragenem Kaliber kaufen. Du hast ja alle Bedingungen erfüllt um die WBK zu bekommen ( Tresor,Sachkunde,Zuverlässigkeit....) du hast ja auch die Berechtigung die dir eine Waffe zu leihen um sie vor dem Kauf zu testen. Gruß Markus
Scorpio2002 Posted April 26, 2009 Posted April 26, 2009 Moin,na klar darfst du dir Mun in deinem eingetragenem Kaliber kaufen. Du hast ja alle Bedingungen erfüllt um die WBK zu bekommen ( Tresor,Sachkunde,Zuverlässigkeit....) du hast ja auch die Berechtigung die dir eine Waffe zu leihen um sie vor dem Kauf zu testen. Gruß Markus So ist es, wenn man es genau nimmt könntest du sogar ohne Munitionserwerbsberechtigung nur mit der grünen WBK und dem Leihschein die Munition für die geliehene Waffe kaufen. Hier wird der Verkäufer aber in der Regel nicht mitspielen, nichts ist einfacher zu fälschen als ein Leihschein. (wie gesagt, gesetzlich erlaubt wäre es aber) MfG Scorpio2002
Guest God of Hellfire Posted April 26, 2009 Posted April 26, 2009 Nochmal zur Veranschaulichung: Waffen- und Munitionserwerb sind zwei getrennte Erlaubnisse. Man bezahlt die Munitionserwerbserlaubnis ja schließlich extra und beantragt sie zusätzlich. Auch wenn die Beantragung auf dem selben Formular (in der Regel ein zusätzliches Kreuzchen) stattfindet und die Erlaubnis selbst mit auf der WBK eingetragen wird, so sind es dennoch 2 verschiedene Verwaltungsakte.
Sachbearbeiter Posted April 27, 2009 Posted April 27, 2009 mal Absatz 2 lesen Aber auch den § 10 Abs. 3 WaffG. Da steht nämlich "für die in der WBK eingetragenen Schusswaffen"...
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