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IGNORED

Kontrolle der Waffenlagerung zuhause


Bionaut

Empfohlene Beiträge

Geschrieben

Wenn es weniger Vollpfosten auf der Welt gäbe, die der Meinung sind, sie können die geltenden Gesetze biegen, beugen oder brechen wie es in den Kram passt, dass würden wir hier nicht wegen diesem Schrott rumdiskutieren.

Wer außer dem SB bricht bei deinem Konstrukt das Gesetz? Ich nicht, wenn ich dem SB den zutritt nicht gestatte.

Ich finde die Diskussion darüber, ob man nun den SB reinlässt oder aufgrund der kastration der Grundrechte oder was auch immer den Zutritt und damit die Kontrolle verwehrt mittlerweile sehr müßig und auch etwas unangebracht.

Mit Hinweis auf das GG eine Maßnahme zu verweigern ist deiner Ansicht nach eine "kastration der Grundrechte"? Du sägst mit dieser Meinung an unserer Demokratie.

Immerhin geht es hier darum, dass wir alle unseren Sport weiter ausüben möchten.

Du unternimmst sehr viel, um unseren Sport verbieten zu lassen.

Ich bin mir nicht mehr sicher, ob du das Alles ernst meinst oder uns auf den Arm nimmst.

Steven

Geschrieben

FAkt ist doch, die Wohnung darf nur gemäß den geltenden Vorschriften betreten werden. Das weiß auch der SB.

Wenn nun ein dem mittleren Management (z.B. RP) zuzurechnender Chef-SB meint, mit einer Anweisung/Bitte/Anordnung den SB zu einer unrechtmäßigen Maßnahme auffordern zu müssen, hat dieser diese Anordnung anzuzweifeln. Tut er es nicht, ist er einverstanden und tzrägt die Konsequenzen als hätte er die Anordnung selbst gegeben.

Verneint er die Rechtmäßigkeit dieser Maßnahme, muss er dies mitteilen und sich weigern. Wird dies zur Kenntnis genommen und auf der Anordnung beharrt, hat der Beamte die Möglichkeit, eigentlich die Pflicht, zu remonstrieren.

Dann entscheidet der Vorgesetzte der vorgesetzten Behörde, im Normalfall also da IM.

Wird dort die Maßnahme abgesegnet, hat der SB keine Chance mehr, er ist aber auch aus der Schusslinie wenn es um die Ahndung einer rechtswidrigen Maßnahme geht.

Wenn ein SB nun nicht genug Rückrat hat um seine Rechte und Pflichten auch in seinem Interesse wahrzunehmen (darauf sollte man den einen oder anderen mal hinweisen- freundlich und in seinem Interesse), dann muss er auch mit den Konsequenzen leben, wenn die Maßnahme im Nachhinein als rechtswidrig beurteilt wird.

Es ist doch auch kein Problem, sollte der SB vor der Tür stehen, diesen zu bitten, zu warten und den eigenen RA anzurufen.

Man kann natürlich auch, wenn man keinen Bock auf Wahrnehmung seiner Rechte hat, einfach mitmachen.

Diese beiden Möglichkeiten stehen doch zur Auswahl. Warum also lange diskutieren? Wer bereit ist sich allem zu beugen, den wird man nicht überzeugen können seine Rechte wahrzunehmen. Dass er damit dem Rechtsstaat Hohn spricht steht auf einem anderen Blatt. Wer sich nicht willkürlich behandeln lassen will, wird dies auch nicht tun und sich um die Wahrnehmung der eigenen Rechte kümmern. Notfalls auch vor Gericht.

Wo sind also Probleme? Wer als Waffenbesitzer sich mit diesen Dingen noch nicht beschäftigt hat, eigentlich gehört dies zur Pflicht jeden Bürgers seine Rechte (und Pflichten) zu kennen, hat wirklich nicht viel verstanden. Der muss halt auf die harte Tour lernen.

Ich lebe nach dem Motte "Jedermanns Liebling ist bald jedermanns A..loch" - und fahre damit, trotz anderer Sicht mancher Behörde, seit Jahrzehnten gut. Und habe einen netten und professionellen SB. Der seine Rechte und Pflichten auch kennt - und trotzdem Mensch geblieben ist.

Geschrieben

Moin,

also, um die ganze Sache jetzt abzukürzen.

Wir können uns doch darauf einigen, dass diejenigen, die mit einer Kontrolle kein Problem haben und sich auch nicht in ihren Grundrechten verletzt fühlen, den SB reinlassen und die anderen eben nicht!

Ich für meinen Teil, wie schon mehrfach erwähnt, hätte mit einer Kontrolle kein Problem und fühle mich bei einer korrekt und dem Gesetz entsprechenden Kontrolle nicht in meinen Grundrechten eingeschränkt.

Geschrieben
Ich für meinen Teil, wie schon mehrfach erwähnt, hätte mit einer Kontrolle kein Problem und fühle mich bei einer korrekt und dem Gesetz entsprechenden Kontrolle nicht in meinen Grundrechten eingeschränkt.

Hallo 33689

jedem, dem du eine Kontrolle der korrekten Aufbewahrung deiner Waffen gestattest, handelt gesetzmäßig. Wenn du keine Probleme damit hast, kannst du täglich die ganze Kirmesgesellschaft, die Marktschreier, den Gasmann, die Müllabfuhr, sämtlichen Nutten und selbstverständlich auch deinem SB gestatten, sich deine korrekte Waffenaufbewahrung anzuschauen. Ob du damit den anderen legalen Waffenbesitzern einen Gefallen tust, mag ich bezweifeln. Vorauseilender Gehorsam kam in der Geschichte Deutschlands noch nie gut an. Irgendwann wurden die mit dem vorauseilenden Gehorsam dann auch unterdrückt. Durch noch tieferes Bücken wurde die Situation auch nicht einfacher. Es mußten, wie immer, die mutigen die Sache bereinigen.

Steven

Geschrieben
Davon abgesehen lasse ich sie unangemeldet ohne Gerichtsbeschluss nicht rein und öffne auch nicht die Waffentresore. Ich habe jedes beschissene Gesetz in diesem Land eingehalten, dann muss der Schnüffelstaat die Tresore selbst aufschneiden!

Schön kurz auf den Punkt gebracht, Danke schön! :appl:

Jürgen

Geschrieben

Ich sehe es ähnlich. Oder sagen wir genauso wie die beiden Vorschreiber. :rolleyes:

Damit wären wir schlechter gestellt als jeder Verbrecher in Deutschland. Und immer wieder lese ich "den Tresor öffnen". Das setzt dem ganzen noch einen oben drauf, wie ich finde. Sich den oder die Tresore zeigen lassen ist das eine. Aber dann noch öffnen lassen um drin herum zu schnüffeln ist eine Durchsuchung, nichts anderes.

Das geht schon mal gar nicht. :icon13:

Geschrieben

Nach dem WaffG kann ich keine Grundlage für das Öffenen vonTresoren erkennen. Da steht nur etwas von Ort der Aufbewahrung nichts von aufbewahrten Waffen.

Eine ordentlicher Wohunungsdurchsuchungsbescheid wird aber i.d.R. auch solche "Nebengelasse" wie Tresore umfassen.

Geschrieben
:unsure::beee::unsure:

# 46

§ 36 Aufbewahrung von Waffen oder Munition

...

(3) Wer Schusswaffen, Munition oder verbotene Waffen besitzt, hat der zuständigen Behörde die zur sicheren Aufbewahrung getroffenen Maßnahmen = Behältniss Entsprechend der Vorschriften z.b TRESOR auf Verlangen nachzuweisen

Gast Nightingale
Geschrieben
# 46

§ 36 Aufbewahrung von Waffen oder Munition

...

(3) Wer Schusswaffen, Munition oder verbotene Waffen besitzt, hat der zuständigen Behörde die zur sicheren Aufbewahrung getroffenen Maßnahmen = Behältniss Entsprechend der Vorschriften z.b TRESOR auf Verlangen nachzuweisen

Jupp, dem Amt sind die Maßnahmen zur Aufbewahrung (Tresore) zu zeigen, notfalls auch in der Wohnung, wenn die schriftlichen Nachweise nicht genügen. Und natürlich haben Polizei und Ordnungsämter auch weitere Befungnisse wenn eine Gefährdung besteht, das ist auch völlig richtig so.

Aber es kann nicht sein, dass früh halb 6 das Ordnungsamt mit der Polizei bei mir auf der Matte steht um die sichere Aufbewahrung der Waffen zu kontrollieren. Denn um festzustellen, ob ich eine Waffe unter dem Kopfkissen habe, müssen sie mein Schlafzimmer durchwühlen.

Geschrieben
...Aber es kann nicht sein, dass früh halb 6 das Ordnungsamt mit der Polizei bei mir auf der Matte steht um die sichere Aufbewahrung der Waffen zu kontrollieren. Denn um festzustellen, ob ich eine Waffe unter dem Kopfkissen habe, müssen sie mein Schlafzimmer durchwühlen.

Doch, kommt schon noch:

Spätestens wenn die Roten an der Macht sind:

Auf der Seite von Frank Walter Steinmeier kann man den SPD Entwurf für das Regierungsprogramm herunterladen:

http://www.frankwaltersteinmeier.de/_media...ngsprogramm.pdf

Dort heißt es auf S. 42:

Zitat:

Zugang zu Waffen erschweren. Wir haben seit 2002 kontinuierlich das Waffenrecht

verschärft. Heute hat Deutschland eines der restriktivsten Waffenrechte der Welt. Aber

es hat sich schmerzhaft gezeigt, dass Unbefugte immer noch zu einfach an Waffen

gelangen. Wir wollen, dass weniger Waffen in privater Hand sind und den Zugang zu

ihnen deutlich erschweren. Die Kontrollen von Sportschützen und Jägern, die Waffen

privat aufbewahren, werden wir verschärfen, die Anforderungen an die private

Aufbewahrung erhöhen und den Ordnungsbehörden mehr Möglichkeiten geben, die

Einhaltung dieser Vorschriften zu überwachen.

Geschrieben
Doch, kommt schon noch:

Spätestens wenn die Roten an der Macht sind:

...Die Kontrollen von Sportschützen und Jägern, die Waffen

privat aufbewahren, werden wir verschärfen, die Anforderungen an die private

Aufbewahrung erhöhen und den Ordnungsbehörden mehr Möglichkeiten geben, die

Einhaltung dieser Vorschriften zu überwachen....

Dann ist ja alles geklärt, Danke für Diese Info :eclipsee_gold_cup:

Gast Nightingale
Geschrieben
Doch, kommt schon noch:

Spätestens wenn die Roten an der Macht sind:

Auf der Seite von Frank Walter Steinmeier kann man den SPD Entwurf für das Regierungsprogramm herunterladen:

http://www.frankwaltersteinmeier.de/_media...ngsprogramm.pdf

Dieses substanzlose Machwerk habe ich bereits überflogen. Jeder Wähler bekommt 300,-€ vom Geld unserer Kinder und Enkel. In einigen Jahren werden wir Strom imortieren müssen, dafür exportieren wir Arbeitsplätze.

Geschrieben
Jupp, dem Amt sind die Maßnahmen zur Aufbewahrung (Tresore) zu zeigen, notfalls auch in der Wohnung, wenn die schriftlichen Nachweise nicht genügen. ...

In der Wohnung nur ...

... Wohnräume dürfen gegen den Willen des Inhabers nur zur Verhütung dringender Gefahren für die öffentliche Sicherheit betreten werden; das Grundrecht der Unverletzlichkeit der Wohnung (Artikel 13 des Grundgesetzes) wird insoweit eingeschränkt.

Dass vorallem die ROTEN hier mehr Grundrechtsaushebelung wollen, sollte auch jenen, die nie die Wahlprogramme der Parteien lesen, klar sein. :closedeyes:

Geschrieben

Warum soll ich meinen Sachbearbeiter, der im Übrigen ein netter Kerl ist und auch nur arbeitet um Frau, Kind und sich selbst den Lebensunterhalt zu verdienen,

dumm anmachen, nur weil er Gesetze ausführt, für die er auch nichts kann ?

Der Nachweis der sicheren Aufbewahrung wird von ihm bereits seit Jahren zusammen mit der Antragstellung verlangt.

Kommt er und will was vor Ort sehen, dann kann und darf er das gerne, wenn jemand zuhause ist und ich nicht gerade im Schlafanzug bin.

Er bekommt einen Tee oder ein Glas Saft, darf Tresore anschauen so viel er will, bekommt Antworten auf seine Fragen und fertig.

:appl: :appl:

p. s. : würde auch einen frischen kaffee anbieten, bin nämlich super stolz auf unseren neuen delonghi vollautomaten!

bernd

Geschrieben
Warum soll ich meinen Sachbearbeiter, der im Übrigen ein netter Kerl ist und auch nur arbeitet um Frau, Kind und sich selbst den Lebensunterhalt zu verdienen,

dumm anmachen, nur weil er Gesetze ausführt, für die er auch nichts kann ?

Nochmal: Welches Gesetz, welcher Paragraph ist gemeint?

Gast Nightingale
Geschrieben
In der Wohnung nur ...

Da kommt es wirklich auf Nuancen an. Die Behörden können eine Besichtigung der getroffenen Maßnahmen zur sicheren Aufbewahrung in der Wohnung verlangen. Wenn beispielsweise 5 Leute aus einem Verein das gleiche Foto mit der gleichen Seriennummer einreichen, wird der SB den Schrank wahrscheinlich sehen wollen. Das hat aber nichts mit unangemeldet oder gegen den Willen des Wohnungsinhabers zu tun.

Kontrollieren, ob die Waffen auch tatsächlich alle im Schrank liegen darf die Behörde auch mit Anmeldung nicht. Das gibt das derzeitige Waffenrecht nicht her. Egal wie nett der Sachbearbeiter auch sein mag, ich lasse ihn nicht rein und ich öffne die Tresore nur, wenn ein Richter die Öffnung anordnet.

Geschrieben
Wenn beispielsweise 5 Leute aus einem Verein das gleiche Foto mit der gleichen Seriennummer einreichen, wird der SB den Schrank wahrscheinlich sehen wollen. Das hat aber nichts mit unangemeldet oder gegen den Willen des Wohnungsinhabers zu tun.

Bei diesem hypothetischen extremen Beispiel (offensichtlich falsche Angaben über die Aufbewahrung) wäre der SB aber ganz schön blöd, wenn er keinen begründeten Verdacht draus macht. Und das hätte dann wiederum sehr viel mit "unangemeldet" und "gegen den Willen des Wohnungsinhabers" zu tun.

Klopf, klopf.

:ninja: :ninja: :ninja: :ninja:

Gast Nightingale
Geschrieben
Bei diesem hypothetischen extremen Beispiel (offensichtlich falsche Angaben über die Aufbewahrung) wäre der SB aber ganz schön blöd, wenn er keinen begründeten Verdacht draus macht. Und das hätte dann wiederum sehr viel mit "unangemeldet" und "gegen den Willen des Wohnungsinhabers" zu tun.

Begründeter Zweifel hat erstmal was mit begründetem Zweifel zu tun. Der SB kann dann vom Waffenbesitzer die Besichtigung vor Ort verlangen. Ob sich daraus auch eine dringende Gefahr für die öffentliche Sicherheit herleiten lässt, who cares?

Geschrieben

Hallo und guten Morgen!

Wäre es nicht früher Morgen gewesen, ich hätte mir ein Glas Wein beim Lesen der Meinungen gegönnt und mich für die nette Unterhaltung bedankt.

Was habt ihr für Probleme! Da wird auf Grundrechten rumgeritten, geschworen, dass man noch nie ein Gesetz gebrochen hätte (darf ich Eure Steuererklärung mal prüfen) und alles mögliche an Gesetzten zitiert.

Wenn die einzige Auswirkung des schrecklichen Ammoklaufs ist, dass men SB mal auf nen Kaffee vorbeikommt. So What?

Im schlimmsten Fall habe ich nicht aufgeräumt. Aber so schlimm kann das ja auch nicht sein!

Der SB ist übrigens auch nur ein Mensch, der seinen Job macht. Und die beiden (in meinem Kreis) zuständigen, haben auch nicht wirklich große Lust, durch den Kreis zu reisen und sich Waffenschränke anzusehen.

Bleit mal locker Leute!

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