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IGNORED

Waffenbestand bei Beschränkung?


Gast

Empfohlene Beiträge

Geschrieben

Mal angenommn die Anzahl der Waffen für Jäger und/oder Sportschützen wird auf eine gewisse Anzahl beschränkt.

Ist es rechtlich möglich, den Besitzer von überzähligen Waffen zur Abgabe zu zwingen, die er vor der neuen Regelung legal besessen hatte?

Wir haben ja bei der letzten Verschärfung erlebt, dass wohl eine Abgabe möglich ist, wenn die Waffenart zum verbotenen Gegenstand erklärt wird.

Es ist aber auch den LEP-Waffenbesitzern ein wirtschaftliches Bedürfnis anerkannt worden, so dass diese eine WBK bekommen haben. Und das bei Waffenarten, die man nachträglich neu nicht mehr angemeldet bekommt. Diese umgebauten LEP-Waffen sind ja nicht verboten worden, aber man hat den Erberb faktisch unmöglich gemacht.

Weiterhin ist ja auch der Vergangenheit alte im Besitz befindliche Waffen normal auf WBK eingetragen worden. Das ging immer dann, wenn die Waffe per se nicht verboten wurde.

Von neuen Verboten bestimmter Waffen geht es ja nun nicht.

Geschrieben
Ist es rechtlich möglich, den Besitzer von überzähligen Waffen zur Abgabe zu zwingen, die er vor der neuen Regelung legal besessen hatte?

Der Ansatz allein mit "überzähligen" Waffen (über einer imaginären Zahl im Gesetz, z.B. 5, liegend) ist rechtlich m.E. sehr problematisch (will heißen, könnte letztlich verfassungsrechtlich scheitern; von diesem Weg gehe ich ohnehin aus).

Es würde in diesem Fall kein spezifisches (und spezifisch begründetes) Verbotsmerkmal der Waffen vorliegen.

Auch würde kein Wegfall der Bedürfnisse für einzelne Waffen/Waffenarten vorliegen.

Erteilte und bestandskräftige waffenrechtliche Erlaubnisse wären jeweils einzeln zu widerrufen. Jeweils mit Rechtsmittelmöglichkeit. Und letztlich der Möglichkeit - selbst wenn es dann zum Äußersten, der Abgabe, käme - die Anschaffungskosten via Vertrauensschaden finanziell geltend zu machen.

Dem Gesetzgeber muss klar sein, dass er im Fall eines solchen Falles eine Interessengemeinschaft, bestehend aus einer gut sechsstelligen Zahl enteigneter Waffenbesitzer bundesweit, am Hals hätte. Ich bin definitiv einer davon.

Gruß,

karlyman

Geschrieben

Count me in, Scottie!

Am 24.4. ist meine 6-Monate-Wartefrist wegen Erwerbstreckungsgebot rum. :tramp4:

Hinnerk

Geschrieben
.....

Erteilte und bestandskräftige waffenrechtliche Erlaubnisse wären jeweils einzeln zu widerrufen. Jeweils mit Rechtsmittelmöglichkeit. Und letztlich der Möglichkeit - selbst wenn es dann zum Äußersten, der Abgabe, käme - die Anschaffungskosten via Vertrauensschaden finanziell geltend zu machen.

.......

Gruß,

karlyman

Moin,

ich frage mich die ganze Zeit schon, worauf die ganze Kaliberbeschränkungs- Waffenart- Disziplinenbeschränkungs- und Verbotsdiskussion eigentlich rechtlich beruht.

Wir üben unseren Sport auf der Grundlage von genehmigten Sportordnungen aus. Mit all den Disziplinen und Waffenarten, welche der jeweils anerkannte Schießsportverband anbietet.

Das Anerkennungsverfahren der Verbände unter der Federführung des Bundesverwaltungsamtes beinnhaltete auch die Regeln der Sportordnungen, soweit ich weiss wurden alle Bundesländer im Verfahren beteiligt. Am Ende wurden die Verbände anerkannt.

Dieser Verwaltungsakt fusst auf die dazugehörigen Vorschriften des § 15 WaffG, nach meiner Meinung geniessen hier die Verbände und Ihre Mitglieder Vertrauensschutz. Einschränkungen irgendwelcher Art könnten zu echten Rückwirkungen im Gesetz führen, das wäre unzulässig.

Die Anerkennungsverfahren wurden so penibel durchgeführt, einen genereller "Irrtum" kann man getrost ausschließen.

Meine Meinung dazu.

Gruß

Spopi

Geschrieben

Unmöglich zu schreiben, was ich sagen will, ohne eine Steilvorlage zu liefern.

Jedenfalls braucht es gar keine Verbote und Enteignungen, um den Bestand an privaten Legalwaffen deutlich zu reduzieren. Da gäbe es andere wirkungsvolle Methoden...

Grüsse, RIP

Geschrieben
Moin,

ich frage mich die ganze Zeit schon, worauf die ganze Kaliberbeschränkungs- Waffenart- Disziplinenbeschränkungs- und Verbotsdiskussion eigentlich rechtlich beruht.

Auf der Tatsache, dass die Waffengesetzgebung beim Bund liegt und die dortigen Entscheider sich momentan zumindest angeblich noch nicht entschieden haben

Wir üben unseren Sport auf der Grundlage von genehmigten Sportordnungen aus. Mit all den Disziplinen und Waffenarten, welche der jeweils anerkannte Schießsportverband anbietet.

Die Anerkennung von Sportverbänden kann man ebenso wie die Genehmigung von Sportordnungen widerrufen. Bei den Sportverbänden ist dies nicht mal erforderlich. Es genügt die Sportordnungen nach Rücknahme nur noch kastriert wieder zu genehmigen.

Das Anerkennungsverfahren der Verbände unter der Federführung des Bundesverwaltungsamtes beinnhaltete auch die Regeln der Sportordnungen, soweit ich weiss wurden alle Bundesländer im Verfahren beteiligt. Am Ende wurden die Verbände anerkannt.

Siehe oben - dann werden sie eben unter Federführung des BVA ........

Dieser Verwaltungsakt fusst auf die dazugehörigen Vorschriften des § 15 WaffG, nach meiner Meinung geniessen hier die Verbände und Ihre Mitglieder Vertrauensschutz. Einschränkungen irgendwelcher Art könnten zu echten Rückwirkungen im Gesetz führen, das wäre unzulässig.

:rotfl2: :rotfl2:

Die Anerkennungsverfahren wurden so penibel durchgeführt, einen genereller "Irrtum" kann man getrost ausschließen.

Es muss kein Irrtum vorliegen. Es genügen geringe Änderungen in einigen §§ des WaffG und hier steppt Käpt`n Flint.

Meine Meinung dazu.

Gruß

Spopi

Geschrieben

@ lobo-s

vielen dank für die Belehrungen. Ich freue mich ja, wenn ich noch dazulernen darf. Ansonsten halte ich es wie im richtigen Leben, jedem seine Meinung.

Meint

spopi

Geschrieben
Dieser Verwaltungsakt fusst auf die dazugehörigen Vorschriften des § 15 WaffG, nach meiner Meinung geniessen hier die Verbände und Ihre Mitglieder Vertrauensschutz. Einschränkungen irgendwelcher Art könnten zu echten Rückwirkungen im Gesetz führen, das wäre unzulässig.

Ist zwar vom Kontext etwas OT, zeigt aber, was das Vertrauen in die Planbarkeit der Politik wert ist:

Gestern wurde mit sofortiger Wirkung die Aussaat von genmanipuliertem Mais verboten.

Was ist mit den Bauern, die bereits derartiges Saatgut gekauft haben? Wer entschädigt den denn?

Und dann glaubt Ihr an Vertrauenschutz, was die Änderungen von Sportordnungen anbetrifft?

Niemals, glaubt mir. Leider!!

Michael

Geschrieben
Ist zwar vom Kontext etwas OT, zeigt aber, was das Vertrauen in die Planbarkeit der Politik wert ist:

Gestern wurde mit sofortiger Wirkung die Aussaat von genmanipuliertem Mais verboten.

Was ist mit den Bauern, die bereits derartiges Saatgut gekauft haben? Wer entschädigt den denn?

Und dann glaubt Ihr an Vertrauenschutz, was die Änderungen von Sportordnungen anbetrifft?

Niemals, glaubt mir. Leider!!

Michael

Das ist wohl so. Worum es mir geht, ist die Tatsache, dass gerade im Zusammenhang mit den vorangegangenen Verschärfungen des WaffG. das BVA

hinsichtlich der Sportordnungen tätig war und ist. Und auch die Bundesländer sind nicht ganz unwissend.

Vom Schießsport geht keine Gefahr aus, das ist doch sonnenklar. Ich ärgere mich jedesmal, das einige Politiker "aus allen Wolken fallen", wenn sie feststellen

das genehmigter Schießsport auch ausgeübt wird, und dann nach Verschärfungen rufen.

Gruß

Spopi

Geschrieben
Ich ärgere mich jedesmal, das einige Politiker "aus allen Wolken fallen", wenn sie feststellen

das genehmigter Schießsport auch ausgeübt wird, und dann nach Verschärfungen rufen.

Was u.u. dann genau die sind, die bei der Abstimmung zugestimmt haben (wahrscheinlich die Hand gehoben als jemand fragte, ob noch jemand Kaffee will). :rotfl2:

Gast We are Borg
Geschrieben
Was ist mit den Bauern, die bereits derartiges Saatgut gekauft haben? Wer entschädigt den denn?

Wenn sie nicht klagen, werden sie auch nicht entschädigt. :rolleyes:

Geschrieben
Moin,

ich frage mich die ganze Zeit schon, worauf die ganze Kaliberbeschränkungs- Waffenart- Disziplinenbeschränkungs- und Verbotsdiskussion eigentlich rechtlich beruht.

Wir üben unseren Sport auf der Grundlage von genehmigten Sportordnungen aus. Mit all den Disziplinen und Waffenarten, welche der jeweils anerkannte Schießsportverband anbietet.

Das Anerkennungsverfahren der Verbände unter der Federführung des Bundesverwaltungsamtes beinnhaltete auch die Regeln der Sportordnungen, soweit ich weiss wurden alle Bundesländer im Verfahren beteiligt. Am Ende wurden die Verbände anerkannt.

Dieser Verwaltungsakt fusst auf die dazugehörigen Vorschriften des § 15 WaffG, nach meiner Meinung geniessen hier die Verbände und Ihre Mitglieder Vertrauensschutz. Einschränkungen irgendwelcher Art könnten zu echten Rückwirkungen im Gesetz führen, das wäre unzulässig.

Die Anerkennungsverfahren wurden so penibel durchgeführt, einen genereller "Irrtum" kann man getrost ausschließen.

Meine Meinung dazu.

Gruß

Spopi

Dann versuch doch bitte mal, Dir als Sportschütze einen Revolver mit 2 oder 2 1/2-Zoll-Lauf zu beschaffen. Durftest Du auch mal, ist aber nicht mehr. Wer so ein Dingen hat, genießt noch Bestandsschutz. Aber vermutlich nur, weil es von den Dingern mehr in Sportschützenhänden gibt als von den kurzen Pumpflintenläufen, die es auch nicht mehr geben darf.

Der Hinweis mit den Landwirten und ihrem Gen-Mais ist auch nicht von schlechten Eltern. Genau das haben wir nämlich im Kollegenkreis schon mal diskutiert und da kam auch dieses Argument.

Geschrieben
Dann versuch doch bitte mal, Dir als Sportschütze einen Revolver mit 2 oder 2 1/2-Zoll-Lauf zu beschaffen. Durftest Du auch mal, ist aber nicht mehr....

Stimm nicht (ganz). Außerdem find ich das Wort "beschaffen" sehr unglücklich. Weil "beschaffen" immmer etwas anrüchiges (so von "heimlich, damits keiner merkt" hat).

Erwerben oder nicht hängt nur davon ab, ob du im RICHTIGEN Verband AKTIV bist oder nicht. Beim DSB bist du da definitiv verkehrt, der 21/2 Zöller aber auch... Den kann man da nämlich wirklich nicht brauchen (MIP!).

Gruß

Erik

Geschrieben
Stimm nicht (ganz). Außerdem find ich das Wort "beschaffen" sehr unglücklich. Weil "beschaffen" immmer etwas anrüchiges (so von "heimlich, damits keiner merkt" hat).

Müssen wir uns jetzt schon gegenseitig jedes Wort auf die Goldwaage legen? DDR is back? :confused:

Geschrieben

Sorry, wenn ich wieder dazwischennerve:

Wie schon gesagt, braucht es keine Verbote - weder von bestimmten Waffen(typen) noch von Schießdisziplinen - geschweige denn Enteignungen, um den Bestand an Legalwaffen drastisch zu reduzieren.

Das geht alles viel unspektakulärer...

Grüsse, RIP

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