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IGNORED

Selbstladeflinte in A-Schrank?


Henner

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Hallo,

ich bin am Überlegen mir eine Selbstladebüchse anzuschaffen.

Ich besitze bereits mehrere Mehr- und Einzelladerlangwaffen, die ich in einem Waffenschrank der Stufe A aufbewahre.

Ein Schützenbruder erzählte mir neulich, daß ich für eine SLB einen Tresor der Stufe B brauche, da von diesen Waffen eine höhere Gefahr ausgeht, er begrümdete dies damit, daß SLBs ja genauso wie selbstlade Kurzwaffen auf die grüne WBK kommen und deshalb auch genau so verwahrt werden müssen.

Im Gesetz kann ich aber immer nur eine Unterscheidung in Lang- und Kurzwaffen finden, habe ich etwas übersehen, hat mein Schützenbruder recht?

Ein Gesetzestext zur Untermauerung der Aussage wäre sehr hilfreich.

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ich bin am Überlegen mir eine Selbstladebüchse anzuschaffen.

[...]Im Gesetz kann ich aber immer nur eine Unterscheidung in Lang- und Kurzwaffen finden, habe ich etwas übersehen, hat mein Schützenbruder recht?

Die Aufbewahrung wird in §13 AWaffV geregelt. Für Langwaffen (bis zu 10) reicht ein A-Schrank. Zwischen verschiedenen Arten von Langwaffen (sofern es sich nicht um Sonderfälle wie verbotene Waffen handelt) wird nicht unterschieden.

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