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Justizminister Busemann begrüßt Änderungen im Sprengstoffrecht


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http://www.mj.niedersachsen.de/master/C547...20_D0_I693.html

BERLIN/HANNOVER. "Sprengstoffe können mindestens so viel Schaden anrichten wie Schusswaffen, wahrscheinlich sogar mehr. Deshalb sollten ausschließlich Personen damit umgehen dürfen, deren Zuverlässigkeit sichergestellt ist", hat der Niedersächsische Justizminister Bernd Busemann heute (03.04.2009) anlässlich der Beratung im Bundesrat über Änderungen im Sprengstoffgesetz gefordert.

Busemann begrüßte die geplante Anpassung des nationalen Sprengstoffrechts an europäische Vorgaben. Damit würden unter anderem Verfahren zur Kennzeichnung und Rückverfolgung von Explosivstoffen für zivile Zwecke eingeführt. So müsse zum Beispiel der für die Erlaubnis zuständigen Behörde künftig eine Kontaktperson benannt werden, über die jederzeit der Aufbewahrungsort von Explosivstoffen festgestellt werden kann. "Es trüge maßgeblich zur öffentlichen Sicherheit bei, wenn wie im Waffenrecht auch im Sprengstoffrecht erteilte Befähigungen sofort zurückgenommen und widerrufen werden könnten, wenn es an der erforderlichen Zuverlässigkeit oder persönlichen Eignung fehlt", machte Busemann deutlich. Ebenso sollten auch im Bergbau arbeitende Personen auf ihre Zuverlässigkeit überprüft werden, wenn sie einen Lehrgang zum Umgang mit explosiven Stoffen besuchten, mahnte der Justizminister weitere Verbesserungen an.

Erfreulich seien die klaren Regeln zu Feuerwerkskörpern, den so genannten pyrotechnischen Gegenständen mit Altersgrenzen für die unterschiedlichen Kategorien. "Ein guter Beitrag zum Brandschutz wäre aber auch ein Verbot, Feuerwerkskörper in unmittelbarer Nähe von Reetdach- und Fachwerkhäusern abzubrennen", wies Busemann auf entsprechende Vorschläge des Innenausschusses und des Ausschusses für Arbeit und Sozialpolitik hin. "Mit Blick auf die tragischen Ereignisse in Winnenden halte ich es für angebracht, wenn die Bundesregierung auch das Waffenrecht noch einmal daraufhin überprüft, ob damit noch eine ausreichende Sicherheit gewährleistet ist", schloss sich Busemann einer entsprechenden Länderinitiative an.

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Alles Quatsch, die Forderungen gibt doch das SprengG in der jetzigen Fassung schon her! :rotfl2:

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Wiederlader und VL Schützen dürften schon jetzt zu den am Besten ge- und überprüften Bürgern der Republik gehören.

Zuerst das Ganze nach Waffengesetz und dann noch nach Sprengstoffrecht.

Da bleibt keine Lücke offen.

Als Mitarbeiter oder auch als Ehemänner dürften solche Wiederlader eigentlich unbezahlbar sein-

alle denkbaren Überprüfungen bestanden und ständig in Sorge nur ja nichts falsch zu machen,

zeigen sie in jeder Hinsicht bestes Wohlverhalten :chrisgrinst::chrisgrinst:

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Treibladungspulver ist kein Sprengstoff. Kann man das dem Minister mal erklären, bitte.

Hinnerk

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Treibladungspulver ist kein Sprengstoff. Kann man das dem Minister mal erklären, bitte.

In D-Land schon!

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"Sprengstoffe können mindestens so viel Schaden anrichten wie Schusswaffen, wahrscheinlich sogar mehr. Deshalb sollten ausschließlich Personen damit umgehen dürfen, deren Zuverlässigkeit sichergestellt ist", hat der Niedersächsische Justizminister Bernd Busemann heute (03.04.2009) anlässlich der Beratung im Bundesrat über Änderungen im Sprengstoffgesetz gefordert.

Von einem Justizminister sollte man erwarten können, dass er sich zumindest über die Rechtslage kundig macht,

bevor er dazu Kommentare abgibt.

Ersteres ist hier offensichtlich nicht erfolgt....

Gruß,

karlyman

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BERLIN/HANNOVER. "Sprengstoffe können mindestens so viel Schaden anrichten wie Schusswaffen, wahrscheinlich sogar mehr. Deshalb sollten ausschließlich Personen damit umgehen dürfen, deren Zuverlässigkeit sichergestellt ist", hat der Niedersächsische Justizminister Bernd Busemann heute (03.04.2009) anlässlich der Beratung im Bundesrat über Änderungen im Sprengstoffgesetz gefordert.

Richtig, verbietet die Chinaböller und Silversterraketen!

Oder besser noch: Erwerb nur nach Vorlage der Unbedenklichkeitsbescheinigung, §99 Silvestererlaubnis und Silvesterlehrgang ...

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In D-Land schon!

Nein, auch ein Gesetz ändert nichts an physikalischen Eigenschaften.

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Nein, auch ein Gesetz ändert nichts an physikalischen Eigenschaften.

Hier irrst Du.

Wenn Durchmesser, Profil und Länge stimmen wird in Germanistan ein Rohr zu einem Lauf.

Mit allem rechtlichem Brimborium.

Siehe hierzu auch die Erwebsscheinpfilcht für Rohre über glaub ich 2-fachem "Kaliberdurchmesser" Länge.

Überspitzt ausgedrückt wäre ein glattwandiges Rohr mit knapp 6mm Innenweite und einer Länge ab 13 mm auch als erwerbscheinpflichtiger

6mm Flobert Lauf zu sehen.

Servus

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Habe ich irgendwas davon gesagt, daß TLP nicht den Regelungen des Sprengstoffrechts unterliegen? Nein. Trotzdem ist TLP kein Sprengstoff.

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Habe ich irgendwas davon gesagt, daß TLP nicht den Regelungen des Sprengstoffrechts unterliegen? Nein. Trotzdem ist TLP kein Sprengstoff.
Damit würden unter anderem Verfahren zur Kennzeichnung und Rückverfolgung von Explosivstoffen für zivile Zwecke eingeführt. So müsse zum Beispiel der für die Erlaubnis zuständigen Behörde künftig eine Kontaktperson benannt werden, über die jederzeit der Aufbewahrungsort von Explosivstoffen festgestellt werden kann.

Gerade wegen der pysikalischen Eigenschaft von TLP, seit wann ist TLP nicht mehr explosionsfähig?

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..., seit wann ist TLP nicht mehr explosionsfähig?

Unter üblichen Bedingungen schon immer.

TLP brennen bei bestimmungsgemäßem Einsatz druck- und temperaturabhängig ab und es bildet sich keine Stoßwelle/Detonationsfront aus.

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Unter üblichen Bedingungen schon immer.

TLP brennen bei bestimmungsgemäßem Einsatz druck- und temperaturabhängig ab und es bildet sich keine Stoßwelle/Detonationsfront aus.

Ich weiß das! Natürlich entfalten TLP nicht die Energien gewerblicher Sprengstoffe! Aber gerade weil sie explosionsgefährlich sind unterliegen sie dem Sprengstoffrecht und werden teilweise auch für Sprengarbeiten (z.B. Schiefer oder Wurzelsprengungen mit SP) verwendet.

Leider wird in D-Land - anders als in anderen EU-Ländern - eine Erlaubnis für die Verwendung von TLP verlangt. Die Tatsache, dass andere EU-Länder auf die Erlaubnispflicht verzichten heißt nicht, das es dort nicht auch dem Sprengrecht unterliegt!

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Unter üblichen Bedingungen schon immer.

TLP brennen bei bestimmungsgemäßem Einsatz druck- und temperaturabhängig ab und es bildet sich keine Stoßwelle/Detonationsfront aus.

Ähm jetzt mal als Laie. :confused:

Du behauptest, das TLP kein Sprengstoff ist nur weil es keine Stoßwelle oder Detonationsfront bildet?

Ist nicht alles Sprengstoff womit ich eine Bombe bauen kann? z.B. NC-Pulver oder SP. :confused:

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Du behauptest, das TLP kein Sprengstoff ist nur weil es keine Stoßwelle oder Detonationsfront bildet? Richtig!

Ist nicht alles Sprengstoff womit ich eine Bombe bauen kann? z.B. NC-Pulver oder SP. :confused:Nein!

Ändert ja nix dran, daß diese Stoffe trotzdem dem Sprengstoffrecht unterliegen. Nur physikalisch handelt es sich nicht um Sprengstoffe.

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Hier irrst Du.

Wenn Durchmesser, Profil und Länge stimmen wird in Germanistan ein Rohr zu einem Lauf.

Mit allem rechtlichem Brimborium.

Siehe hierzu auch die Erwebsscheinpfilcht für Rohre über glaub ich 2-fachem "Kaliberdurchmesser" Länge.

Überspitzt ausgedrückt wäre ein glattwandiges Rohr mit knapp 6mm Innenweite und einer Länge ab 13 mm auch als erwerbscheinpflichtiger

6mm Flobert Lauf zu sehen.

Servus

Hier irrst Du,

lies mal genau über "Rohre ohne Innenprofile" nach

Grüße

Robert

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Hier irrst Du,

lies mal genau über "Rohre ohne Innenprofile" nach

Grüße

Robert

Zählt also doch ein vorhandenes Innenprofil?

Soviel Mitdenken hätte ich unserer Legislative eigentlich kaum zugetraut.

Dann kann ich ja endlich meine Wasserrohre aus dem A-Schrank räumen :rotfl2:

Btw. sind dann Glattrohre eine Gesetzeslücke ;)

Servus

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