SWAT Posted April 5, 2009 Posted April 5, 2009 http://www.mj.niedersachsen.de/master/C547...20_D0_I693.html BERLIN/HANNOVER. "Sprengstoffe können mindestens so viel Schaden anrichten wie Schusswaffen, wahrscheinlich sogar mehr. Deshalb sollten ausschließlich Personen damit umgehen dürfen, deren Zuverlässigkeit sichergestellt ist", hat der Niedersächsische Justizminister Bernd Busemann heute (03.04.2009) anlässlich der Beratung im Bundesrat über Änderungen im Sprengstoffgesetz gefordert. Busemann begrüßte die geplante Anpassung des nationalen Sprengstoffrechts an europäische Vorgaben. Damit würden unter anderem Verfahren zur Kennzeichnung und Rückverfolgung von Explosivstoffen für zivile Zwecke eingeführt. So müsse zum Beispiel der für die Erlaubnis zuständigen Behörde künftig eine Kontaktperson benannt werden, über die jederzeit der Aufbewahrungsort von Explosivstoffen festgestellt werden kann. "Es trüge maßgeblich zur öffentlichen Sicherheit bei, wenn wie im Waffenrecht auch im Sprengstoffrecht erteilte Befähigungen sofort zurückgenommen und widerrufen werden könnten, wenn es an der erforderlichen Zuverlässigkeit oder persönlichen Eignung fehlt", machte Busemann deutlich. Ebenso sollten auch im Bergbau arbeitende Personen auf ihre Zuverlässigkeit überprüft werden, wenn sie einen Lehrgang zum Umgang mit explosiven Stoffen besuchten, mahnte der Justizminister weitere Verbesserungen an. Erfreulich seien die klaren Regeln zu Feuerwerkskörpern, den so genannten pyrotechnischen Gegenständen mit Altersgrenzen für die unterschiedlichen Kategorien. "Ein guter Beitrag zum Brandschutz wäre aber auch ein Verbot, Feuerwerkskörper in unmittelbarer Nähe von Reetdach- und Fachwerkhäusern abzubrennen", wies Busemann auf entsprechende Vorschläge des Innenausschusses und des Ausschusses für Arbeit und Sozialpolitik hin. "Mit Blick auf die tragischen Ereignisse in Winnenden halte ich es für angebracht, wenn die Bundesregierung auch das Waffenrecht noch einmal daraufhin überprüft, ob damit noch eine ausreichende Sicherheit gewährleistet ist", schloss sich Busemann einer entsprechenden Länderinitiative an.
AlexG Posted April 5, 2009 Posted April 5, 2009 siehe z. Bsp. auch hier: http://www.bundesrat.de/cln_099/SharedDocs....pdf/173-09.pdf ( http://forum.waffen-online.de/index.php?sh...=Waffengesetzes )
sniper-k98 Posted April 5, 2009 Posted April 5, 2009 DA ich das jetzt nicht alles lesen möchte, welche Konsequenzen hat das für Wiederlader?
Guest Posted April 5, 2009 Posted April 5, 2009 Alles Quatsch, die Forderungen gibt doch das SprengG in der jetzigen Fassung schon her!
Gottfried Tabor Posted April 5, 2009 Posted April 5, 2009 Wiederlader und VL Schützen dürften schon jetzt zu den am Besten ge- und überprüften Bürgern der Republik gehören. Zuerst das Ganze nach Waffengesetz und dann noch nach Sprengstoffrecht. Da bleibt keine Lücke offen. Als Mitarbeiter oder auch als Ehemänner dürften solche Wiederlader eigentlich unbezahlbar sein- alle denkbaren Überprüfungen bestanden und ständig in Sorge nur ja nichts falsch zu machen, zeigen sie in jeder Hinsicht bestes Wohlverhalten
wahrsager Posted April 5, 2009 Posted April 5, 2009 Und welcher Terrorist braucht schon Sprengstoff für 'ne Bombe...
Guest Posted April 5, 2009 Posted April 5, 2009 Treibladungspulver ist kein Sprengstoff. Kann man das dem Minister mal erklären, bitte. Hinnerk
Guest Posted April 5, 2009 Posted April 5, 2009 Treibladungspulver ist kein Sprengstoff. Kann man das dem Minister mal erklären, bitte. In D-Land schon!
karlyman Posted April 5, 2009 Posted April 5, 2009 "Sprengstoffe können mindestens so viel Schaden anrichten wie Schusswaffen, wahrscheinlich sogar mehr. Deshalb sollten ausschließlich Personen damit umgehen dürfen, deren Zuverlässigkeit sichergestellt ist", hat der Niedersächsische Justizminister Bernd Busemann heute (03.04.2009) anlässlich der Beratung im Bundesrat über Änderungen im Sprengstoffgesetz gefordert. Von einem Justizminister sollte man erwarten können, dass er sich zumindest über die Rechtslage kundig macht, bevor er dazu Kommentare abgibt. Ersteres ist hier offensichtlich nicht erfolgt.... Gruß, karlyman
KimmeKorn Posted April 5, 2009 Posted April 5, 2009 BERLIN/HANNOVER. "Sprengstoffe können mindestens so viel Schaden anrichten wie Schusswaffen, wahrscheinlich sogar mehr. Deshalb sollten ausschließlich Personen damit umgehen dürfen, deren Zuverlässigkeit sichergestellt ist", hat der Niedersächsische Justizminister Bernd Busemann heute (03.04.2009) anlässlich der Beratung im Bundesrat über Änderungen im Sprengstoffgesetz gefordert. Richtig, verbietet die Chinaböller und Silversterraketen! Oder besser noch: Erwerb nur nach Vorlage der Unbedenklichkeitsbescheinigung, §99 Silvestererlaubnis und Silvesterlehrgang ...
Guest Posted April 5, 2009 Posted April 5, 2009 In D-Land schon! Nein, auch ein Gesetz ändert nichts an physikalischen Eigenschaften.
Tantalus Posted April 5, 2009 Posted April 5, 2009 Nein, auch ein Gesetz ändert nichts an physikalischen Eigenschaften. Hier irrst Du. Wenn Durchmesser, Profil und Länge stimmen wird in Germanistan ein Rohr zu einem Lauf. Mit allem rechtlichem Brimborium. Siehe hierzu auch die Erwebsscheinpfilcht für Rohre über glaub ich 2-fachem "Kaliberdurchmesser" Länge. Überspitzt ausgedrückt wäre ein glattwandiges Rohr mit knapp 6mm Innenweite und einer Länge ab 13 mm auch als erwerbscheinpflichtiger 6mm Flobert Lauf zu sehen. Servus
Guest Posted April 5, 2009 Posted April 5, 2009 Habe ich irgendwas davon gesagt, daß TLP nicht den Regelungen des Sprengstoffrechts unterliegen? Nein. Trotzdem ist TLP kein Sprengstoff.
Guest Posted April 5, 2009 Posted April 5, 2009 Habe ich irgendwas davon gesagt, daß TLP nicht den Regelungen des Sprengstoffrechts unterliegen? Nein. Trotzdem ist TLP kein Sprengstoff. Damit würden unter anderem Verfahren zur Kennzeichnung und Rückverfolgung von Explosivstoffen für zivile Zwecke eingeführt. So müsse zum Beispiel der für die Erlaubnis zuständigen Behörde künftig eine Kontaktperson benannt werden, über die jederzeit der Aufbewahrungsort von Explosivstoffen festgestellt werden kann. Gerade wegen der pysikalischen Eigenschaft von TLP, seit wann ist TLP nicht mehr explosionsfähig?
Guest Posted April 5, 2009 Posted April 5, 2009 ..., seit wann ist TLP nicht mehr explosionsfähig? Unter üblichen Bedingungen schon immer. TLP brennen bei bestimmungsgemäßem Einsatz druck- und temperaturabhängig ab und es bildet sich keine Stoßwelle/Detonationsfront aus.
Guest Posted April 5, 2009 Posted April 5, 2009 Unter üblichen Bedingungen schon immer.TLP brennen bei bestimmungsgemäßem Einsatz druck- und temperaturabhängig ab und es bildet sich keine Stoßwelle/Detonationsfront aus. Ich weiß das! Natürlich entfalten TLP nicht die Energien gewerblicher Sprengstoffe! Aber gerade weil sie explosionsgefährlich sind unterliegen sie dem Sprengstoffrecht und werden teilweise auch für Sprengarbeiten (z.B. Schiefer oder Wurzelsprengungen mit SP) verwendet. Leider wird in D-Land - anders als in anderen EU-Ländern - eine Erlaubnis für die Verwendung von TLP verlangt. Die Tatsache, dass andere EU-Länder auf die Erlaubnispflicht verzichten heißt nicht, das es dort nicht auch dem Sprengrecht unterliegt!
Heliklaus Posted April 5, 2009 Posted April 5, 2009 Unter üblichen Bedingungen schon immer.TLP brennen bei bestimmungsgemäßem Einsatz druck- und temperaturabhängig ab und es bildet sich keine Stoßwelle/Detonationsfront aus. Ähm jetzt mal als Laie. Du behauptest, das TLP kein Sprengstoff ist nur weil es keine Stoßwelle oder Detonationsfront bildet? Ist nicht alles Sprengstoff womit ich eine Bombe bauen kann? z.B. NC-Pulver oder SP.
Guest Posted April 5, 2009 Posted April 5, 2009 Du behauptest, das TLP kein Sprengstoff ist nur weil es keine Stoßwelle oder Detonationsfront bildet? Richtig!Ist nicht alles Sprengstoff womit ich eine Bombe bauen kann? z.B. NC-Pulver oder SP. Nein! Ändert ja nix dran, daß diese Stoffe trotzdem dem Sprengstoffrecht unterliegen. Nur physikalisch handelt es sich nicht um Sprengstoffe.
Robert Schuhbauer-Struck Posted April 5, 2009 Posted April 5, 2009 Hier irrst Du.Wenn Durchmesser, Profil und Länge stimmen wird in Germanistan ein Rohr zu einem Lauf. Mit allem rechtlichem Brimborium. Siehe hierzu auch die Erwebsscheinpfilcht für Rohre über glaub ich 2-fachem "Kaliberdurchmesser" Länge. Überspitzt ausgedrückt wäre ein glattwandiges Rohr mit knapp 6mm Innenweite und einer Länge ab 13 mm auch als erwerbscheinpflichtiger 6mm Flobert Lauf zu sehen. Servus Hier irrst Du, lies mal genau über "Rohre ohne Innenprofile" nach Grüße Robert
Tantalus Posted April 5, 2009 Posted April 5, 2009 Hier irrst Du,lies mal genau über "Rohre ohne Innenprofile" nach Grüße Robert Zählt also doch ein vorhandenes Innenprofil? Soviel Mitdenken hätte ich unserer Legislative eigentlich kaum zugetraut. Dann kann ich ja endlich meine Wasserrohre aus dem A-Schrank räumen Btw. sind dann Glattrohre eine Gesetzeslücke Servus
Schwarzwildjäger Posted April 5, 2009 Posted April 5, 2009 Und welcher Terrorist braucht schon Sprengstoff für 'ne Bombe... Jeder!
Beselin01 Posted April 5, 2009 Posted April 5, 2009 Jeder! Ich denk dat sind alles Bio-Bauern die den guten Kunstdünger nehmen Duckundwech B01
Schwarzwildjäger Posted April 6, 2009 Posted April 6, 2009 Ich denk dat sind alles Bio-Bauern die den guten Kunstdünger nehmen Duckundwech B01 ... was dann zu einem hochexplosiven Gemisch verarbeitet wird, was dann umgangssprachlich als Sprengstoff bezeichnet wird....
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