Zum Inhalt springen
IGNORED

Staatliche Waffenausbildung und aktuelle Diskussion


osüba

Empfohlene Beiträge

Hallo Leute,

vielen von euch wird es wie mir ergangen sein , eines lauen Abends im Jahr 1986 bekam ich ein G3 und 40 Schuss Munition und durfte auf Streife gehen. Nur kurze Zeit später verlegten wir mit der Bahn vom schönen Rheingau an die Ostsee zum Schießen, da war ich als Zugwache eingeteilt. Hier durfte ich bei jedem Halt und da gab es viele, auf dem Bahnhofsgelände um den Zug gehen, damit niemand die Panzer klaut. Noch viele mal, als Wachhabender, Offizier vom Wachdienst oder auf Übungen außerhalb des Standorts war ich bewaffnet und mit Munition ausgestattet. Da saß ich nach Übungsende, wenn wir auf die Verladung warteten, in einer Kneipe, oder ich ging während der Übung zum Bäcker, und das alles immer ohne Überprüfung der persönlichen Zuverlässigkeit. Ich wurde oft vom Kraftfahrer vom Dienst, der gerade mal 15 Schuss aus einer Pistole abgegeben hatte und mit solch einer bewaffnet war, durch die Gegend gefahren.

Unser Staat verpflichtet jeden jungen Mann zum Dienst an der Waffe per Gesetz, da steht er dann auf einem Basar in Afghanistan und muss in Sekundenbruchteilen entscheiden, ob der Einheimische mit dem Rucksack, der auf ihn zugerannt kommt, ein Selbstmordattentäter ist oder ob er nur seinen Bus noch erreichen will.

Wenn aber der gleiche junge Mann außerhalb seines Dienstes sich mit Waffen beschäftigen will, wird er zum Problem.

Diese ganze Diskusion ist verlogen.

So gesehen ist die Haltung der Linken die einzig stringente, die wollen weder eine Bundeswehr noch Waffen im Volk.

Wenn ich Samstags bei einer dienstlichen Veranstaltung der Bundeswehr beim Schießen bin, wird mir für mein gesellschaftliches Engagement gedankt, wenn ich Sonntags privat zum Schießen gehe, bin ich ein Sicherheitsrisiko.

So das musste einfach mal raus.

Grüße

Link zu diesem Kommentar
Auf anderen Seiten teilen

Hi osüba,

diese Überlegungen habe ich mir in letzter Zeit auch gemacht. Bei mir war es zwar ein paar Jahre später und statt des G3 bekam ich ein G36 bzw. eine P8 in die Hand um das Kasernentor zu bewachen.

Dazu finde ich das Foto von Oleg Volk, welches sich auch schön auf Sportschützen übertragen lässt, recht gelungen:

http://www.olegvolk.net/gallery/d/21255-7/trust7571.jpg

Link zu diesem Kommentar
Auf anderen Seiten teilen

Yep das hab ich mich in den letzten Tagen auch gefragt....

Komisch in meiner Zeit bin ich mit geladenem Gewehr quer durch Deutschland gefahren, im Mc Doof sind mir Majore und ihre Ordonanzen mit Pistole und Uzi über den Weg gelaufen.... es hat niemanden interessiert und es ist auch nichts passiert.

Wie sich die Zeiten ändern......

Link zu diesem Kommentar
Auf anderen Seiten teilen

Unser Staat verpflichtet jeden jungen Mann zum Dienst an der Waffe per Gesetz, da steht er dann auf einem Basar in Afghanistan und muss in Sekundenbruchteilen entscheiden, ob der Einheimische mit dem Rucksack, der auf ihn zugerannt kommt, ein Selbstmordattentäter ist oder ob er nur seinen Bus noch erreichen will.

stimmt so nicht ganz. kein wehrpflichtiger oder FWL23 (so hiess das früher) MUSS in den auslandseinsatz. erst mit SAZ4+ ist er verpflichtet, aber für SAZ hat er sich freiwillig gemeldet ;)

Link zu diesem Kommentar
Auf anderen Seiten teilen

stimmt so nicht ganz. kein wehrpflichtiger oder FWL23 (so hiess das früher) MUSS in den auslandseinsatz. erst mit SAZ4+ ist er verpflichtet, aber für SAZ hat er sich freiwillig gemeldet ;)

Hallo,

damit hast du recht, mir geht es darum mal aufzuzeigen, dass einerseits unser Land den Umgang mit Waffen verpflichtend macht, andererseits der Staat keine Waffen in Privatbesitz möchte.

Grüße

Link zu diesem Kommentar
Auf anderen Seiten teilen

stimmt so nicht ganz. kein wehrpflichtiger oder FWL23 (so hiess das früher) MUSS in den auslandseinsatz. erst mit SAZ4+ ist er verpflichtet, aber für SAZ hat er sich freiwillig gemeldet ;)

Das ist falsch, W9 müssen nicht in den Einsatz, FWDL müssen bei der Bewerbung unterschreiben das sie dazu bereit sind. Ob sie müssen steh auf einem anderen Blatt.

Wir haben zwar eine WEHRPFLICHT aber jeder hat die Wahl Zivildienst oder Wehrdienst, auch Totalverweigerung gibt es ja schon.

Meine Meinung: Jeder der bei der Bundeswehr ist wollte dort hin oder war zu faul sich vorher darum zu kümmern.

Link zu diesem Kommentar
Auf anderen Seiten teilen

Wie wahr! Ich habe 1981 meinen Wehrdienst gemacht und nur einmal dürft ihr raten wo mein Interesse für den Schießsport mit großkalibrigen Schusswaffen geweckt worden ist. Richtig, Bundeswehr! Neben drei weiteren W15ern war ich mit P1, G3 und MG3 einer der besten Schützen in der Kompanie!

Link zu diesem Kommentar
Auf anderen Seiten teilen

Es kommt ja noch besser, überlegt euch mal das Alter der Wehrpflichtigen.

Da darft du ab 18 den roten Knopf polieren oder den Basar bewachen,

zuhause aber ohne psychol. Gutachten in dem Alter nur KK erwerben...

da läuft doch in unserer Gesellschaft was daneben.

Jens

Nein läuft es nicht. Die Wehrpflicht wird als "Beruf" (z.B. in der Rentenversicherung) angerechnet. Nach §3 (1) WaffG dürfen Jugendliche im Rahmen eines Ausbildungs- oder Arbeitsverhältnisses unter Aufsicht eines weisungsbefugten Waffenberechtigen (Was der W9 eh im Dienst ist) mit Waffen und Munition umgehen.

Edit: Fähler....

Link zu diesem Kommentar
Auf anderen Seiten teilen

Wie wahr! Ich habe 1981 meinen Wehrdienst gemacht und nur einmal dürft ihr raten wo mein Interesse für den Schießsport mit großkalibrigen Schusswaffen geweckt worden ist. Richtig, Bundeswehr! Neben drei weiteren W15ern war ich mit P1, G3 und MG3 einer der besten Schützen in der Kompanie!

Da wären wir ja im E-Fall genau zeitgleich gegeneinander angetreten, ich mit AK47 un Makarow (und einigen Stücken im Kaliber über 300mm) und Du mit dem Nato-Zeugs. Und heute versuchen wir zusammen, unser Hobby zu verteidigen und zu retten.

W. Brandt hatte recht mit dem Zusammenwachsen ...

mfg

Ralf

Link zu diesem Kommentar
Auf anderen Seiten teilen

Nein läuft es nicht. Die Wehrpflicht wird als "Beruf" (z.B. in der Rentenversicherung) angerechnet. Nach §3 (1) WaffG dürfen Jugendliche im Rahmen eines Ausbildungs- oder Arbeitsverhältnisses unter Aufsicht eines weisungsbefugten Waffenberechtigen (Was der W9 eh im Dienst ist) mit Waffen und Munition umgehen.

Edit: Fähler....

Da liegt ein großer Denkfühler. Für die "Staatsorgane" gilt das WaffG NICHT. Daher ist auch die Verfahrensweise nicht nach diesem zu begründen.

Noch idiotischer wird es ja bei Zoll und Polizei. Da wird ein 22-jähriger Kommissar mit Entscheidungen über Leben und Gesundheit sowie Millionenwerten betraut, trägt ständig seine 9mmx19, ab und zu noch eine MP, macht vielleicht die Ausbildung in einer Spezialeinheit und daf auch in der Freizeit seine Dienstwaffe führen. Aber wenn er als Sportschütze eine IPSC-Waffe erwerben will bzw. die entsprechende Genehmigung beantragt.................

Über diesen ganzen Unsinn kann man nicht mal mehr lachen.

Link zu diesem Kommentar
Auf anderen Seiten teilen

Nun ja...

§ 4 AWaffV - Gutachten über die persönliche Eignung

...

(7) Dienstwaffenträger können an Stelle des in § 6 Abs. 3 des Waffengesetzes genannten

Zeugnisses eine Bescheinigung ihrer Dienstbehörde vorlegen, dass eine Begutachtung

ihrer geistigen Eignung durch einen sachkundigen Gutachter bereits stattgefunden hat

und dass sie uneingeschränkt zum Umgang mit Dienstwaffen berechtigt sind.

Link zu diesem Kommentar
Auf anderen Seiten teilen

Hallo zusammen,

auf einer Tagung habe ich als damals aktiver Kp-Chef den damaligen Oberst Stöckmann (später 4 Sterne-General) geschildert, dass nach einer Woche Ausbildung die Männer Streife laufen müssen. Über einen Schusswaffeneinsatz muß dann in Sekunden oder Bruchteilen davon entschieden werden, und später zerpflücken dann Heerscharen von Juristen monatelang diese "Entscheidung". Kein Offizier dürfte das seinen Männern zumuten. Schweigen gegenüber, Gegenargumente kamen nicht.

Über die Perversion, die jungen Menschen ihren Kopf im Auslandseinsatz hinhalten zu lassen, zu Hause aber die geistige Reife zum Stanzen von Löchern in Pappscheiben abzusprechen, habe ich mich auch sehr aufgeregt. Daraufhin habe ich vor drei Jahren das BMVG angeschrieben. Ich bekam als Antwort, dass Soldaten immer in Gruppen und nie alleine bewaffnet unterwegs sind und - flapsig ausgedrückt - jeder auf den anderen aufpasst! Ich bekam dann noch heraus, dass Zoll, Polizei und (damals noch vorhandener) Bundesgrenzschutz einen sogenannten Amtsbonus haben, d. h. als Dienstwaffenträger kein psychologisches Gutachten vorlegen müssen.

Jetzt kommts: das BMVG wurde vom Innenministerium angesprochen, ob der Amtsbonus nicht auch für Soldaten gelten solle. Das BMVG hat darufhin geantwortet, man sehe keine Notwendigkeit dafür!

Ich wollte herauskriegen wer der unkameradschaftliche rückgratlose karrieregeile Bürokrat in Uniform war, der das unterschrieben hat. Ziel war eine Beschwerde gegen den loszulassen. Ich bekam nur hinhaltende ausweichende Antworten, das ganze sei im Durchlaufverfahren von vielen gezeichnet worden. Nie habe ich erfahren, wer letztendlich die gültige Unterschrift an die Antwort ans Innenministerium geschickt hat. Charakterlose Bande.

Daraufhin habe ich mich beim Wehrbeauftragten beschwert. Die Antwort war mustergültig für die bürokratisierte Denke unserer Staatsorgane. Es liegen nämlich keine Benachteiligung der Soldaten gegenüber Polizei und Zoll vor, sondern lediglich keine Bevorzugung gegenüber "normalen" Bürgern!

Davon habe ich mienem Oberst berichtet mit den einleitenden Worten, die einst Max Luiebermann sprach: ich kann nicht soviel fressen wie ich K****n möchte.

Der Truppe, die nicht schießsportlich engagiert ist, ist dieser Sachverhalt selbstverständlich unbekannt, und die staunen nur wenn ich davon berichte.

Mit kameradschaftlichen Grüßen

P

Link zu diesem Kommentar
Auf anderen Seiten teilen

Im Prinzip habt Ihr alle ein tolles Problem jetzt nach Winnenden angesprochen.

Dazu ist ein Artikel am 19.3. in der Zeitung "Die Welt" (S.23) mit der Überschrift "Bürger und Waffen" erschienen, der für uns Schützen aber durchaus wohlgesonnen ist. Trotz der dummen Forderung nach einem Munitionsbesitzverbot für Sportschützen zu Hause.

Ich habe folgenden Leserbrief geschrieben:

Sehr geehrte Damen und Herren

Vielen Dank für den sachlichen Artikel „Bürger und Waffen“ vom 19.03. (S.23) von Eckhard Fuhr.

Ich bin Jäger und Bundeswehrangehöriger (und hier Mitglied in einer Betriebsschießsportgruppe der Bundeswehr) und zugegebenermaßen parteiisch eingestellt. Der Artikel hebt sich aber wohltuend von manchen übereilten Schlussfolgerungen – wie z.B. nach einem Totalwaffenbesitzverbot - ab, die im Zuge des Amoklaufes von Winnenden an die Politik herangetragen werden. Lassen Sie mich folgende Anmerkungen machen:

Es ist ein großer Nachteil unseres Hobbys, dass nicht die überwältigende Mehrheit der legalen Waffenbesitzer als gesetzestreue, friedliche Zeitgenossen wahrgenommen werden, sondern dass das Missbrauchsverhalten einzelner in den Medien dazu führt, dass diese Gruppe unter Generalverdacht gestellt wird. Die Missbrauchsquote ist trotz Winnenden extrem gering, da sich nur die „Ehrlichen“ die Mühe machen, den administrativ aufwendigen Weg zum legalen Waffenerwerb auf sich zu nehmen. Trotz eines seit Jahrzehnten strengen Waffengesetzes sollen sich in diesem Land Millionen illegaler Waffen befinden. Es ist daher eine Illusion, durch ein Verbot des legalen Waffenbesitzes Amokläufe verhindern zu können.

Ich danke Ihnen, bzw. dem Autor dafür, dass er eine völlige gesellschaftliche Abrüstung für nicht wünschenswert hält. Und dafür gibt es einen guten Grund: Wenn die Politiker glauben, dass es eine Armee geben muss, dann gehört auch die sichere Waffenhandhabung und das treffsichere Schießen dazu. Letzteres kann man bei der Bundeswehr nicht in dem hohen Maße erlernen wie in einem Schützenverein. In der Armee wird man in einem Massenverfahren durchgeschleust, um ein paar Schuss zu machen. Das Treffen lernt man dort nicht unbedingt. Es ist aus meiner Sicht nicht vermittelbar, dass Handfeuerwaffen gesellschaftlich geächtet werden sollen, während gleichzeitig im Zuge der allgemeinen Wehrpflicht junge Männer an modernen Sturmgewehren - und im Töten - ausgebildet werden sollen. Wie kann es zusammenpassen, dass man im Zivilleben als Sicherheitsrisiko gilt, aber den Gebrauch von Pistole und Gewehr bei der Bundeswehr erlernen muss? Sollen andere den Staat verteidigen oder wir schaffen die Bundeswehr als nicht zumutbar für die moderne friedliche Zivilgesellschaft ab.

Zum Schluss möchte ich noch anfügen: Trotz abwägender Analyse schlägt Herr Fuhr vor, dass Sportschützen Munition nur noch auf dem Schießstand erwerben dürfen. Hier muss ich als Kenner der Materie auf die Realitätsferne dieser Forderung hinweisen: Wie nach jedem Vorfall werden Vorschläge abgegeben, die gut gemeint sind, aber nicht funktionieren werden: Munition ist ein Massenverbrauchsartikel. Es ist unmöglich, jede abgefeuerte Patrone kontrollieren zu können. Außerdem müsste jeder Schützenverein bei der Vielzahl der Disziplinen und Schützen einen Munitionsbunker bauen. Solche administrativen Schikanen laden zum Missbrauch ein. Sie verhindern keine Amokläufe. Denn immer auch daran denken, dass mehr als 99% der Schützen und Jäger keinen Ärger machen wollen.

Was will ich noch sagen:

Wir müssen unseren Arsch bewegen und die große träge Masse unserer Schützenschwestern und -brüder mobilisieren, damit wir unsere Interessen klarmachen können. Das wird uns nicht immer nur Erfolgserlebnisse bringen, aber es gibt keine Alternative.

Link zu diesem Kommentar
Auf anderen Seiten teilen

Archiviert

Dieses Thema ist jetzt archiviert und für weitere Antworten gesperrt.

×
×
  • Neu erstellen...

Wichtige Information

Bitte beachten Sie folgende Informationen: Nutzungsbedingungen, Datenschutzerklärung, Community-Regeln.
Wir haben Cookies auf Deinem Gerät platziert. Das hilft uns diese Webseite zu verbessern. Du kannst die Cookie-Einstellungen anpassen, andernfalls gehen wir davon aus, dass Du damit einverstanden bist, weiterzumachen.