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IGNORED

SSW ohne PTB


Hugin78

Empfohlene Beiträge

Geschrieben

Hallo,

bei mir ist von der Polizei eine Schreckschusswaffe ohne PTB Nr. sichergestellt worden. Es Handelt sich um einen Revolver von Alfaproj den ich mal bei egun ersteigert habe. Da ich kein Experte bin ist mir auch nie aufgefallen, dass damit etwas nicht stimmen könnte, Laufsperre ist auch vorhanden.

Vielleicht hat ja hier schon jemand mit einem ähnlichen Fall zu tun gehabt und kann mir sagen mit was man jetzt zu rechnen hat.

Bin über jede Antwort dankbar.

MfG

Geschrieben

Wenn eine Schreckschusswaffe kein PTB-Zeichen trägt, dann muss sie wie eine scharfe Waffe auf einer Waffenbesitzkarte eingetragen sein. Sonst ist es unerlaubter Waffenbesitz. Besorg dir sofort einen Anwalt, der sich in dem Gebiet auskennt.

Geschrieben

Wie schon oben hexoplast75 geschrieben hat,

schalte unverzüglich einen Fachanwalt ein, und lasse dabei keine Zeit vergehen. Wir sind ja nur größtenteils Laien, und Akteneinsicht bekommt ja nur der RA. Ohne PTB ist es eine erlaubnisspflichtige Waffe, und damit hast Du in der Regel ein Verfahren wegen unerlaubten Waffenbesitz (auch wenn es nur eine Schrechschusswaffe ist).

Und da kommst Du ohne Hilfe nicht aus, vor allem sprich alles mit dem Anwalt ab (sonst redest Du dich bei der Vernehmung unter Umständen um Kopf und Kragen).

Geschrieben

Oh man das hört sich ja nicht gut an. Ich habe die Waffe halt ganz normal bei egun unter freie Waffen ersteigert, also hat ja eigentlich der Verkäufer gegen die Richtlinien verstoßen. Ich konnte ja nicht ahnen, dass das PTB Zeichen fehlt und es sich um eine erlaubnispflichtige Waffe handelt. In der Auktion stand sogar eine PTB Nr., was aber wohl nur das Beschussjahr war.

Geschrieben

Raus kommt er aus der Geschichte nicht.

Einen Anwalt würde ich nicht empfehlen, sondern eine schriftliche Erklärung über die Umstände und das Nichtwissen des Umstandes an den Sachbearbeiter der ihn vorlädt.

Desweiteren die Einverständniserklärung über die außergerichtliche Einziehung der Waffe!!!

Die Waffe gibt es eh nicht zurück, da sie nun der Einziehung nach § 54 WaffG unterliegt.

Wie ich schon zu einem anderen Thema geschrieben habe, hatte ich einen ähnlichen Fall, da wäre das Verfahren von der Staatsanwaltschaft gegen einen Bußgeldbescheid eingestellt worden.

Derjenige nahm sich jedoch einen Anwalt und es kam zur Verhandlung und er durfte neben den Verfahrenskosten auch noch 2.000,- € "abdrücken".

Gewinner war der Anwalt, der hat sein Geld trotzdem bekommen.

Geschrieben
Raus kommt er aus der Geschichte nicht.

Wie ich schon zu einem anderen Thema geschrieben habe, hatte ich einen ähnlichen Fall, da wäre das Verfahren von der Staatsanwaltschaft gegen einen Bußgeldbescheid eingestellt worden.

Wir wissen jetzt nicht, ob es dem TE um waffenrechtliche Zuverlässigkeit geht, jedoch ist immer die Frage wie hoch dann das Bußgeld geregelt wird (wieviel TS), und was dich später daraus resultiert, wenn er mit dem Schießsport anfangen will. Wir hatten bei uns im Verein auch einen solchen Kanidaten, der hatte irgendwas mit einen Taschenlampe (oder ähnliches), und dachte zu diesem Zeitpunkt noch nicht an Sportschiessen, der unternahm nicht´s bekamm einen Strafbescheid (gut den genauen Ausdruck kenne ich nicht) welcher über 60 TS lag, da er so wurde ihm erzählt, sein Einkommen sehr niedrig bewertet sei. Und dann kamm der gute Junge auf den Geschmack, und siehe da, die Vergangenheit hat ihn wieder eingeholt (übte zwei Jahre und hätte noch min 1 Jahr warten müssen, doch er trat zuvor aus, leider), keine Zuverlässigkeit. Und da bei uns im Verein ein RA in Rente ist, schaute er sich mal privat die Unterlagen an, auf jeden Fall hätte der Kanidat, gleich zu Anfgang einen RA einschalten, so wär der Tatbestand anders auszulegen gewesen.

Gut wenn der TE keine waffenrechtlichen Erlaubnisse hat, und nicht gedenkt welche zu erwerben, dann könnte er sich zunächst einen Anwalt sparen. Wobei ich nicht weis wie hoch der Strafrahmen (max Strafe) für dies ist, könnte er auch wenn es zu hoch ist, vorbestraft werden (was im zivilen Leben auch schon Probleme bereiten könnte). Und im Nachhinein, wenn die Strafe zu hoch ausfällt, dann wird es auch für einen guten Anwalt schwer, die vorrausgegangen Fehler (was die Angaben in der Vernehmung betrifft) auszubügeln.

Wir als Jäger / Sportschützen haben beim Umgang mit der Materie eine andere Sicht, und denken immer (richtiger Weise) nach, ob zulässig oder nicht (lieber Vorsicht,als Nachsicht), nur ein Laie (ich formuliers mal so, wo sonst nicht´s mit dem Waffengesetz zu tun hat) gerät halt schnell ohne Wissen in dir Räder der Justiz.

Geschrieben

Ich spielte ja auch schon mit dem Gedanken sofort mir einen Anwalt zu nehmen. Aber jetzt habe ich mir gedacht erst mal abzuwarten, was mir genau vorgeworfen wird und dann evtl. einen Anwalt einzuschalten.

Da ich keine Ehrfahrung mit solchen Dingen habe weiß ich halt nicht genau, wie ich jetzt am besten vorgehen soll. Klar kann es nicht schaden sich sofort einen Anwalt zu nehmen, aber das ist ja auch alles eine Frage des Geldes.

Geschrieben
Wir wissen jetzt nicht, ob es dem TE um waffenrechtliche Zuverlässigkeit geht, jedoch ist immer die Frage wie hoch dann das Bußgeld geregelt wird (wieviel TS), und was dich später daraus resultiert, wenn er mit dem Schießsport anfangen will. Wir hatten bei uns im Verein auch einen solchen Kanidaten, der hatte irgendwas mit einen Taschenlampe (oder ähnliches), und dachte zu diesem Zeitpunkt noch nicht an Sportschiessen, der unternahm nicht´s bekamm einen Strafbescheid (gut den genauen Ausdruck kenne ich nicht) welcher über 60 TS lag, da er so wurde ihm erzählt, sein Einkommen sehr niedrig bewertet sei. Und dann kamm der gute Junge auf den Geschmack, und siehe da, die Vergangenheit hat ihn wieder eingeholt (übte zwei Jahre und hätte noch min 1 Jahr warten müssen, doch er trat zuvor aus, leider), keine Zuverlässigkeit. Und da bei uns im Verein ein RA in Rente ist, schaute er sich mal privat die Unterlagen an, auf jeden Fall hätte der Kanidat, gleich zu Anfgang einen RA einschalten, so wär der Tatbestand anders auszulegen gewesen.

Habe ja nicht gesagt, dass er nichts unternehmen soll! In dem Moment wo eine Anzeige vorliegt, hat auch die Waffenbehörde Kenntnis, da ja vom Sachbearbeiter das Vorhandensein einer waffenrechtlichen Erlaubnis abgefragt wird!

Gut wenn der TE keine waffenrechtlichen Erlaubnisse hat, und nicht gedenkt welche zu erwerben, dann könnte er sich zunächst einen Anwalt sparen. Wobei ich nicht weis wie hoch der Strafrahmen (max Strafe) für dies ist, könnte er auch wenn es zu hoch ist, vorbestraft werden (was im zivilen Leben auch schon Probleme bereiten könnte). Und im Nachhinein, wenn die Strafe zu hoch ausfällt, dann wird es auch für einen guten Anwalt schwer, die vorrausgegangen Fehler (was die Angaben in der Vernehmung betrifft) auszubügeln.

Habe ich gesagt, dass er zur Vernehmung gehen soll? Muß er doch nicht, kann sich doch schriftlich einlassen und sein Bedauern und sein Nichtwissen äußern!

Kommt doch einem Geständnis gleich und wird bewertet.

Wäre doch auch noch die Möglichkeit der Einstellung wegen Geringfügigkeit, aber da spielen mehr Faktoren eine Rolle!

Wir als Jäger / Sportschützen haben beim Umgang mit der Materie eine andere Sicht, und denken immer (richtiger Weise) nach, ob zulässig oder nicht (lieber Vorsicht,als Nachsicht), nur ein Laie (ich formuliers mal so, wo sonst nicht´s mit dem Waffengesetz zu tun hat) gerät halt schnell ohne Wissen in dir Räder der Justiz.

Auch wir Sportschützen sind nicht fehlerfrei!

Da ich ja auch eine WBK habe, würde ich in diesem Fall so handeln und mich an meinen Waffensachbearbeiter persönlich wenden, dass mir ein Fehler passiert ist.

Kommt ja auch noch auf die Umstände des Auffindens an, Wohnungsdurchsuchung, verbotenes Führen, Vorstrafen u.sw.!

Wenn eine Geringfügigkeit wegen Vordelikte eh keine Rolle mehr spielt, dann würde ich auf einen Anwalt zurückgreifen.

Wie bemerkt, war von einem Einzeldelikt die Rede!

Kann jedem passieren, oder fast jedem!

Geschrieben

Aus meiner Sicht,

warte nicht bis zum Vorwurf, sondern agiere als erstes. Die Mühlen des Gesetzes sind schon am anlaufen. Und Akteneinsicht bekommt nur der Anwalt, und die Vorberatung kostet auch nicht die Welt, und bevor Du in irgenwelche Fettnäpfchen trittst, kann Dir ein Rechtsanwalt doch die richtigen Verhaltensrichtlinien mit auf den Weg gehen. Eine unbedarfte Aussage, welche Du bei der Vernehmung noch unterschreibst (nur weil diese Dir nicht als schlimm erscheinen), kann schnell ein gewaltiges Strafmas nach sich ziehen. Und dies dann wieder auf ein normales zu bringen, wird für einen Anwalt viel Arbeit sein (mit Kosten). Beispiele, nicht nur im Umgang mit Waffen kennt jeder genug, eine juristisch falsche Formulierung kann sehr schnell in ein nicht umkerbaren Willensausdruck gewertet werden.

Selbst im normalen Geschäftleben kann eine falsche Formulierung, schnell nagativ werden, deshalb wird bei uns in der Firma jeder Schriftverkehr (im Bezug auf Vertragsrecht /VOB), erst der Rechtabteilung vorgelegt, um dem Vorzubeugen.

Geschrieben
Hallo,

bei mir ist von der Polizei eine Schreckschusswaffe ohne PTB Nr. sichergestellt worden. Es Handelt sich um einen Revolver von Alfaproj den ich mal bei egun ersteigert habe. Da ich kein Experte bin ist mir auch nie aufgefallen, dass damit etwas nicht stimmen könnte, Laufsperre ist auch vorhanden.

Vielleicht hat ja hier schon jemand mit einem ähnlichen Fall zu tun gehabt und kann mir sagen mit was man jetzt zu rechnen hat.

Bin über jede Antwort dankbar.

MfG

mal von der PTB-Nummer ganz abgesehen. wir kam es dazu dass die polizei die waffe sichergestellt hat? durchsuchungsbeschluß oder einfach so zufällig in der tasche gehabt bei einer kontrolle? nix für ungut, aber mich würde da auch interessieren wie es dazu kam. käme ja evtl. auch noch unerlaubtes führen oder was weiß ich nicht alles dazu, neben dem unerlaubten besitz.

gruß alzi

Geschrieben
Kann jedem passieren, oder fast jedem!

Richtig,

kann fast jedem passieren, da stimme ich Dir zu. Nur normalerweise hängen wir an unseren Spielsachen, so das wir doch lieber übervorsichtig sind.

Geschrieben

wenn ich mir die uhrzeit des te ansehe waren die leute in schwarz gerade mit dem "frühstück" bei ihm fertig :rolleyes:

Geschrieben

Meinst Du die Uhrzeit,

von gestern 7:41 wo er sich angemeldet hat, oder die von heute mit dem ersten Post. Wobei 7:41 mir doch ein wenig früh vorkommt, da müssten die man in black ja schon sehr zeitig aufgestanden sein.

Geschrieben
Ich spielte ja auch schon mit dem Gedanken sofort mir einen Anwalt zu nehmen. Aber jetzt habe ich mir gedacht erst mal abzuwarten, was mir genau vorgeworfen wird und dann evtl. einen Anwalt einzuschalten.

Da ich keine Ehrfahrung mit solchen Dingen habe weiß ich halt nicht genau, wie ich jetzt am besten vorgehen soll. Klar kann es nicht schaden sich sofort einen Anwalt zu nehmen, aber das ist ja auch alles eine Frage des Geldes.

Genau!

Geschrieben
mal von der PTB-Nummer ganz abgesehen. wir kam es dazu dass die polizei die waffe sichergestellt hat? durchsuchungsbeschluß oder einfach so zufällig in der tasche gehabt bei einer kontrolle? nix für ungut, aber mich würde da auch interessieren wie es dazu kam. käme ja evtl. auch noch unerlaubtes führen oder was weiß ich nicht alles dazu, neben dem unerlaubten besitz.

gruß alzi

Nichts für ungut, aber das wie es dazu kam gehört nicht unbedingt in ein öffentliches Forum und spielt eigentlich auch keine Rolle. Nur soviel, unerlaubtes führen kann mir nicht vorgeworfen werden

Geschrieben
Nichts für ungut, aber das wie es dazu kam gehört nicht unbedingt in ein öffentliches Forum und spielt eigentlich auch keine Rolle. Nur soviel, unerlaubtes führen kann mir nicht vorgeworfen werden

Doch, wenn du keinen kleinen Waffenschein hast und der Revolver bei einer Personenkontrolle in der Öffentlichkeit sichergestellt worden ist, ist es unerlaubtes Führen!

Geschrieben
Doch, wenn du keinen kleinen Waffenschein hast und der Revolver bei einer Personenkontrolle in der Öffentlichkeit sichergestellt worden ist, ist es unerlaubtes Führen!

Wie büdde? Kl. Waffenschein für Waffe o. PTB?

Geschrieben
Könnte so ein Teil sein.......

http://www.co2air.de/wbb2/thread.php?threadid=49879

Allerdings mit PTB-Zeichen.

Gruß Habakuk

Bei mir steht nur Holek statt Alfa 4 und der Lauf ist kürzer

Doch, wenn du keinen kleinen Waffenschein hast und der Revolver bei einer Personenkontrolle in der Öffentlichkeit sichergestellt worden ist, ist es unerlaubtes Führen!

Wie gesagt es geht nicht um unerlaubtes führen

Geschrieben

Ich denke,

ich verstehe was Joe damit meint, wenn die SSW bei einer Personenkontrolle aufgefallen ist, dann kommt noch unerlaubtes Führen einer Waffe dazu, vielleicht im Amtsdeutsch, unerlaubter Besitz und führen einer Waffe (das es sich um eine SWW handelt, ist durch das fehlen der PTB, einer Schusswaffe gleichsgestellt).

Wenn dies der Fall ist, dann wärs noch ein Grund mehr, gleich zu einem RA zu gehen.

Edit: Nachtrag, der TE hat ja inzwischen geschrieben, kein Führen.

Geschrieben

Das man SSW ohne PTB Zeichen nicht besitzen darf dessen bin ich mir mitlerweile bewusst. Nur bis zu dieser Sicherstellung war ich mir leider nicht bewusst, dass ich eine erlaubnispflichtige Waffe bestitze, da ich diese ja auch wie man meinen sollte ganz legal bei egun ersteigert habe.

Aber in ein Solcher Fall kann doch nicht allen ernstes genauso behandelt werden, als wenn ich eine scharfe Waffe ohne Schein besessen hätte.

Geschrieben

Es ist schwierig hier die richtigen Ratschläge zu erteilen. Schließlich waren wir nicht dabei. Wenn die Waffe in deiner Wohnung gefunden wurde, ist Führen wohl kein Thema. Aber ohne nähere Informatinen zu den Umständen wird dir niemand hier helfen können.Ich hoffe du hast den Standartratschag jeder Juristen befolgt und keine polizeiliche Frage beantwortet. In derartigen Fällen sollte man keinen Mucks sagen. Später hat dann ein Anwalt bessere Karten dir zu helfen. Wenn die Waffe z.B. in deiner Wohnung gefunden worden ist, heißt dies nicht zwangsläufig, dass sie dir gehört. Aber wie gesagt, wir waren nicht dabei.

Geschrieben
... Aber in ein Solcher Fall kann doch nicht allen ernstes genauso behandelt werden, als wenn ich eine scharfe Waffe ohne Schein besessen hätte.

Doch die Behörde wird sagen, dass es zu deinen Sorgfaltspflichen gehört, zu prüfen ob eine Erlaubnis erforderlich ist.

Geschrieben
Meinst Du die Uhrzeit,

von gestern 7:41 wo er sich angemeldet hat, oder die von heute mit dem ersten Post. Wobei 7:41 mir doch ein wenig früh vorkommt, da müssten die man in black ja schon sehr zeitig aufgestanden sein.

ich denke die laden sich immer so gegen 6uhr ein?

Geschrieben
Das man SSW ohne PTB Zeichen nicht besitzen darf dessen bin ich mir mitlerweile bewusst. Nur bis zu dieser Sicherstellung war ich mir leider nicht bewusst, dass ich eine erlaubnispflichtige Waffe bestitze, da ich diese ja auch wie man meinen sollte ganz legal bei egun ersteigert habe.

Aber in ein Solcher Fall kann doch nicht allen ernstes genauso behandelt werden, als wenn ich eine scharfe Waffe ohne Schein besessen hätte.

naja, wie man so schön sagt: unwissenheit schützt vor strafe nicht.

und da du von deiner seite die mögllichkeit eines unerlaubten führens ausschließt, darf man davon ausgehen, dass die netten beamten in grün/blau dich zuhause besucht haben.

daraus lässt sich schließen, dass du entweder angeschwärzt, sprich verpfiffen wurdest, oder dass man dem waffenverkauf über egun nachgegangen ist.

wenn du was erlaubnispflichtige waffen im allgemeinen angeht ein unbeschriebenes blatt bist (nicht jäger und/oder sportschütze bist) und auch keinen zukünftigen legalen waffenbesitz z.B. als jäger oder sportschütze anstrebst, dürfte die sache für dich relativ glimpflich enden.

da die waffe ohne PTB erlaubnispflichtig ist, hätte dich der verkäufer darauf aufmerksam machen müssen, denn er darf nur an berechtigte verkaufen.

falls du im waffenrechtlichen sinn nicht berechtigt bist zum waffen-erwerb bzw. - besitz, also auch nicht sachkundig bist, kannst du mit "hab ich nicht gewußt" die sache schon etwas zu deinen gunsten bewegen. solltest du allerdings berechtigt und/oder sachkundig sein......schreib hier besser, in deinem eigenen interesse, nichts weiter zu diesen fall und nimm dir einen anwalt.

... das waren mehr oder weniger die hintergründe für meine frage nach dem hergang bzw. vorgang der sicherstellung.....

kleine anmerkung am rand, "zivil- bzw. privatrechtlich" konntest und durftest du die waffe kaufen, nur eben nicht im waffenrechtlichen sinn erwerben und besitzen. diese feinheiten sind aber in der regel einem nicht sachkundigen (waffenrechtlich gesehen) aber nicht bekannt. .... das zu "ganz legal bei egun ersteigert" ... wobei ich nicht weiß inwieweit die hinweistexte in egun darauf verweisen bzw. das in den einzelnen auktionen kenntlich gemacht wird oder werden muss.

nix für ungut..... viel glück

gruß alzi

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