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IGNORED

Ein Wechselsystem - Zwei Griffstücke?


chris42

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Ich habe da mal eine Frage:

In einer WBK stehen folgende Dinge:

1. Pistole 1911 in 45 ACP

2. Pistole 1911 in .22lr

3. Wechselsystem zu 1. in 9para

Darf ich das Wechselsystem, das zur 45er erworben wurde, auf das Griffstück der .22er montieren?

Danke für Eure Beiträge,

Chris

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Schließe mich IMI an.

Erwerb und Besitz ist obrigkeitsrichtig geregelt. Soweit, daß Sie Dir den Gebrauch vorschreiben sind wir noch nicht. Ein Zielfernrohr darf auch von Waffe zu Waffe umgesetzt werden.

Problematisch wird's erst, wenn Du die Nr. 1 abgibst und das WS behalten möchtest. Dann muss Dein SB kulant sein, er hätte das Recht, auf der Abgabe des WS zu bestehen, und es Dir erst gegen eine Verbandsbescheinigung wieder auf die WBK als WS zur Nr. 2 einzutragen.

Zu M1collectors Einwand: Es ist ja keine "Mehrung" von Waffen, wie beim Zukauf eines "Lowers+Schaft" zum WS auf ein AR-15. sehe ich als unkritisch. Das Kaliber ist nur beim Erwerb wesentlich, der Gasdruck nur bei Revolvern (so zur Ergänzung).

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Da spricht doch nicht´s dagegen.

Das WS wird ja zu keiner Waffe auf der WBK zugeordnet(es wird ja nur WS cal usw. eingetragen, zumindest so bei mir), daher ist es mit jeder auf der WBK eingetragenen Waffe verwendbar.

wie vom TE angegeben und nachzulesen, ist es aber definitv per eintragung in der WBK einer bestimmten waffe zugeordnet (45er mit 9mm-WS/22er separat).

und "mit jeder auf der WBK eingetragen Waffe verwendbar" hätte ich bzw. die behörde wohl auch ein kleines problemchen ;)

ansonsten würde ich mich den ausführungen von tyr, imi und pesti anschließen

gruß alzi

Edit: grrrr ...immer diese tippfehler....

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Wenn man allerdings als Executive "böse" sein möchte, könnte man aus der Kombination eines Griffstückes und dem nicht dazugehörigem größeren WS eine Waffenherstellung argumentieren!?!

Ich wollte ein WS kaufen und ein zweites Griffstück voreingetragen haben. Damit das oben genannte Problem nicht auftritt, habe ich mich dann mit dem SB (Bedürfnisnachweis lag vor!!) auf eine komplette neue Waffe geeinigt!

Gruß,

Michael

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Normalerweise wird eingetragen: "Wechselsystem zu Nr. X" (gemeint ist damit die Lfd. Nr. auf der WBK).

Bei mir nicht.

Das Wechselsystem von Peters Stahl hat nicht mal eine Nummer...

Da steht einfach nur "WS 9mm", Hersteller: PS, Nummer: ohne,

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Normalerweise wird eingetragen: "Wechselsystem zu Nr. X" (gemeint ist damit die Lfd. Nr. auf der WBK).

Dass dies so gehandhabt werden kann ist richtig.

Meine Behörde verfährt jedoch anderes, trägt Wechseltrommeln und -läufe einfach in die WBK ein, ohne eine Zuordnung zu anderen in der WBK stehenden "Lfd. Nummern".

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Ah, ein Problem sehe ich DOCH!

Wieso ? höchstbelastete Teile sind nur Lauf und Verschluss. Und wenn's ein 1911er Griffstück ist, dann wird es nicht aus Balsaholz und Joghurtbecher mit Alufolie bestehen. Ich versteige mich sogar zur Behauptung, daß die Griffstücke +/- identisch sind.

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Bei mir nicht.

Das Wechselsystem von Peters Stahl hat nicht mal eine Nummer...

Da steht einfach nur "WS 9mm", Hersteller: PS, Nummer: ohne,

Nicht die Nummer des Wechselsystems, sondern die Lfd. Nr. der Waffe auf der WBK für die das WS passt.

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Gegenfrage:

Du hast Klopapier gekauft - darfst Du es auch zu was anderem als dem eigentlichen Verwendungszweck verwenden?

Ich kann momentan leider kein Gesetz finden, das dies regelt :lol:

Ich bin sicher, die EU-Bürokraten arbeiten bereits daran :chrisgrinst::chrisgrinst::chrisgrinst:

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Normalerweise wird eingetragen: "Wechselsystem zu Nr. X" (gemeint ist damit die Lfd. Nr. auf der WBK).

Na aber wenn nur z.B. Wechselsystem Hersteller CZ , cal .22 nummer ohne drinsteht, und 4 Einträge weiter oben steht die CZ 75, dann gibt es keine Zuordnung. Gut es ist ja möglich, das der Eintrag durch das Nachmelden (bis 10/2008) so erfolgt. Vorher musste ja keine Eintragung gemacht werden, so steht es in meiner WBK drin. Und damit ist das wS eigenständig, was auch den Verkauf oder Besitz anbelangt, früher (in der Eintragfreien Zeit) musste man eine Grundwaffe für das WS besitzen, und wenn die Waffe verkauft wurde, musste auch genaugenommen das WS verkauft werden.

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Und damit ist das wS eigenständig, was auch den Verkauf oder Besitz anbelangt, früher (in der Eintragfreien Zeit) musste man eine Grundwaffe für das WS besitzen, und wenn die Waffe verkauft wurde, musste auch genaugenommen das WS verkauft werden.

Hä? Ich sitz irgendwie auf der Leitung..... Ich hatte auch zwei WS aus der Zeit, wo diese nicht eingetragen werden mussten. Nach der Gesetzesänderung ging ich innerhalb der Meldefrist zum Landratsamt. Da wurden die dann mit Bezug auf die Lfd. Nr. der Grundwaffe in die WBK eingetragen.

Wenn ich heute die zugehörige Grundwaffe verkaufe, verliere ich doch auch die Berechtigung für das Wechselsystem. Warum soll sich da was durch die Eintragerei geändert haben?

Gruß Tauschi

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(1)Wenn ich heute die zugehörige Grundwaffe verkaufe, verliere ich doch auch die Berechtigung für das Wechselsystem. (2)Warum soll sich da was durch die Eintragerei geändert haben?

Gruß Tauschi

(1) sehe ich auch so.

(2) vielleicht weil es mancher SB nicht wirklich blickt?

:bb1:

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vielleicht weil es mancher SB nicht wirklich blickt?

Kann ja sein, das mancher SB dies so nicht blickt, aber es steht bei mir ohne Bezug auf eine Waffe drin, genau wie meine Wechselläufe für meinen DenWesson, ohne Bezug auf eine Waffe.

Deshalb bin ich ein wenig erstaunt, das dies bei anderen wieder anders geregelt wird.

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aber es steht bei mir ohne Bezug auf eine Waffe drin,

Muss es doch auch nicht.

Erlaubnisfreier Erwerb: Kaliberkleinere Wechselsysteme für eingetragene Grundwaffen!

Kalibergrößere WS erfordern ein Bedürfnis wie ne komplette Waffe.

Kalibergrößeres WS auf ein Griffstück einer Waffe deren Kaliber kleiner ist, ist unerlaubte Waffenherstellung. Punkt!

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.....Deshalb bin ich ein wenig erstaunt, das dies bei anderen wieder anders geregelt wird.

so geht es mir auch, nur halt andersrum.

WS zu Lfd.-Nr. XY

So kenne ich es und mir erscheint es so auch logisch.

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aber es steht bei mir ohne Bezug auf eine Waffe drin,

Muss es doch auch nicht.

...........

Kalibergrößeres WS auf ein Griffstück einer Waffe deren Kaliber kleiner ist, ist unerlaubte Waffenherstellung. Punkt!

wenn ohne Bezug zur Waffen, woran erkennt man dann die unerlaubte Waffenherstellung? Fragezeichen!

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