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IGNORED

Waffengesetz zuverlässigkeit


Fbock1

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Hallo Gemeinde,

mal ein paar Gedanken meinerseits zum Thema.

Ein Führungszeugnis beim Vereinseintritt halte ich für Unfug, wer Schützenvereine zur "Waffenbeschaffung" nutzen will, fällt früh genug durch das Raster.

Einfach mal zwei Beispiele:

1. Ich gehe mit einem Neu-Mitglied unseres Vereins auf den Stand, dort kann er mit meinen Waffen und selbsterworbener Muni so lange schießen, wie er will.

Ich werde während dieser Zeit nicht von seiner Seite weichen.

Ob er die Probe- und Trainingszeit bis zum Waffenerwerb durchhält, ist seine Sache.

2. Ich bin auf einem Stand zum Training, komme mit meinem Standnachbarn ins Gespräch, (der gerade seine eigenen Waffen ausgepackt hat), und der jetzt meine speziellen Mitbringsel angiert, weil sich solches nicht in seinem Besitz befindet.

Eine kurze Frage seinerseits reicht mir völlig, ich würde ihm meine Waffe(n) vorübergehend überlassen, probier mal, Muni ist Deine Sache,kannst Du bei der Aufsicht kaufen, wenn Du nur mal Fünfe probieren willst, die stelle ich Dir gerne zur Verfügung ... und gehe zwischendurch Kaffee trinken.

Der Fall zwei hat eigene waffenrechtliche Erlaubnisse, da würde ich mir keine Sorgen machen, daß jemand mit meinen Waffen samt Muni durchbrennt, da steht mehr das Interesse im Vordergrund, was könnte man denn so noch erwerben ...

mfg

Ralf

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@Harry

Ich hab das so verstanden, das es um die Vorlage bei VereinsBEITRITT geht, nicht um Vorlage beim Beschnuppern oder Probeschießen.

Bis zum Beitritt sollte der neue ja schon rund 5 - 10 mal dagewesen sein...

Grüße

Gangleri

Bei solchen Vereinen brauchen wir keine Gesetze mehr, die den Schützen das Leben schwer machen.

Solche Vereine schaden dem Sport!!!!

Schon allein bei 5- 10 mal dagewesen, bis er Aufgenommen wird, Bow was sind da für Spießer am Werke (scheint mir nach einem elitären Luftpumpen- und Blaserohrverein). Und Aufpassen das die Jungs die ersten zehn Jahre ja nicht mit einer Feuerwaffe in Kontakt kommen!

Mitschiessen dürfen die neuen dann bei eurem Verein erst, wenn die richtige Tracht vorhanden ist, und min. 2 oder 3 Schützenumzüge.

Und solche jammern dann über den Schützennachwuchs (da fehlen einfach die Worte).

Richtig wär Beitrittsformular aussfüllen, Aufnahmebeitrag und Mitgliedbeitrag bezahlen. Und gut. Ob der Neuzugang eine WBK erhält, das ist Sache der Behörden.

Und bis die Aspiranten eigene Waffen haben, da wird es so gehandhabt, wie oben Dynamite Harry, geschrieben hat.

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Ist ja immer noch Breitensport. Und was sagt ein normales polizeiliches Fuehrungszeugnis schon aus (mehr kriegt ein Verein ja nicht)? Nichts.

Alles nur Wichtigtuerei, mehr nicht.

@PSO,

ganz meine Meinung. Zudem stehen da meinens Wissen nur Sünden mit mehr als 90 TS drin, und Waffenrechtlich sind schon 60 TS entscheident. Aber vielleicht kommen jetzt dann betimmte Spießervereine dann auf den Einfall, zukunftige Aspiranten sollen einen Auszug aus dem BZR bringen.

Aber so manchmal frage ich mich, was sich manche Vereine einzubilden, wer sie sind.

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Hallo Enzo88

wieso hast du zweifel an der Ernsthaftigkeit dieses Posts ich habe normale Fragen gestellt.Es gibt nun mal Menschen die eine dunkle Verganenheit haben.Warum sollten sich diese nicht ändern können,ich bin der meinung das jeder Mensch doch wohl eine zweite chance verdiend hat oder nicht.Ich finde sowieso das das Waffg.in vielen dingen Quatsch ist.Warum sollte ein Mensch der in der Vergangenheit auffällig geworden ist keine WBK erhalten, glaubt ihr oder der Gesetzgeber er würde in einen Verein beitreten um dann nach einem Jahr mit seiner Waffen Straffällig zu werden oder er würde dann unfug machen.Wer das Glaubt dem ist doch nicht zu helfen sorry das ich das sagen musste.

Wer nicht in der Lage ist Gesetze zu beachten, sollte auch keine Waffe in die Hand bekommen bzw. keine eigene besitzen können.

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@Harry

Ich hab das so verstanden, das es um die Vorlage bei VereinsBEITRITT geht, nicht um Vorlage beim Beschnuppern oder Probeschießen.

Bis zum Beitritt sollte der neue ja schon rund 5 - 10 mal dagewesen sein...

Grüße

Gangleri

In diese Hinsicht gingen meine Gedanken ja auch, es ist Unfug.

Um es mal weiter zu spinnen, warum sollte ein Vorbestrafter NICHT Mitglied in einem Schützenverein werden können?

Es gibt doch viele vorstellbare Fälle, sich eine Verurteilung einzufangen, die das Waffenrecht nicht im geringsten tangieren. Steuerhinterziehung, ein Verkehrsunfall mit Todesfolge, weil man nach der Kippe im Fußraum geangelt hat, etc.

Warum sollte solchen Leuten die Mitgliedschaft in einem Sportverein verwehrt, sie vom gesellschaftlichen Leben ausgeschlossen werden? Sie können meiner Meinung nach gern am Vereinsleben teilnehmen, mit Schußwaffen trainieren, auch an Wettkämpfen teilnehmen, wenn sie gut sind und es ihnen Spaß macht. Aber eben nicht mit eigenen Waffen.

Daß sie keine waffenrechtlichen Erlaubnisse bekommen, steht auf einem ganz anderen Blatt, hat doch aber mit dem Vereinsleben und dem Sport erst mal gar nichts zu tun.

Nur mal so

mfg

Ralf

Wer nicht in der Lage ist Gesetze zu beachten, sollte auch keine Waffe in die Hand bekommen bzw. keine eigene besitzen können.

Ähm,

noch nie zu schnell gefahren oder falsch geparkt? Sind auch Gesetze.

:confused:

mfg

Ralf

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Ähm,

noch nie zu schnell gefahren oder falsch geparkt? Sind auch Gesetze.

:confused:

mfg

Ralf

:pro:

ES gibt,

bei machen halt immer eine zweideutige Moral, das sind die Saubermänner, welche am Samstag ihr Auto auf dem Behindertern Parkplatz abstellen (man spart sich damit bestimmt 50 mtr Einkaufswagenschieben), aber dann eine Frau mit Kindern auf dem Parkplatz anscheisst, ihre Kinder machen zu viel Krach, worauf wir den Saubermann aufgeklärt haben, er stehe auf dem falschen Parkplatz. Na die Antwort war dann geil: "Was geht euch das an, und er habe ein sauberes Punktekonto", dann sitzt er ins Auto und fährt wie der größte Raudi vom Parkplatz.

Solche finde ich wirklich daneben, so wie der obern postest "Wer nicht in der Lage ist Gesetze zu beachten", der ist noch nie wegen falschen Parken oder 10 km/h erwischt worden, oder hat kein Auto.

Wie heist es schon in der Bibel, wer vollkomen frei von Schuld ist, werfe den ersten Stein.

Und ich schliesse mich Dynamite Harry mit seiner Meinung an, wir haben nicht zu befinden ob der neue dann später eigene Waffen bekommt, und ein neues Mitglied ist bei mir immer willkommen (egal wie seine Vergangenheit ist), und wenn ich dabei bin kann er auch jederzeit einer meiner Spielzeuge ausprobieren (es sollen schon Waffen eingerostet sein, aber es gab noch nie kauptt geschossene), ausser meine ZF-Waffen (da habe ich schon eine schlechte Erfahrung hinter mir).

Gruß

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noch nie zu schnell gefahren oder falsch geparkt? Sind auch Gesetze.

Doch erst letzte Woche! Aber wir reden hier von Vorstrafen und nicht von Bußgeldverfahren!

:pro:

ES gibt,

bei machen halt immer eine zweideutige Moral, das sind die Saubermänner, welche am Samstag ihr Auto auf dem Behindertern Parkplatz abstellen (man spart sich damit bestimmt 50 mtr Einkaufswagenschieben), aber dann eine Frau mit Kindern auf dem Parkplatz anscheisst, ihre Kinder machen zu viel Krach, worauf wir den Saubermann aufgeklärt haben, er stehe auf dem falschen Parkplatz. Na die Antwort war dann geil: "Was geht euch das an, und er habe ein sauberes Punktekonto", dann sitzt er ins Auto und fährt wie der größte Raudi vom Parkplatz.

Das hat jetzt rasend viel mit dem Thema zu tun, oder?

Solche finde ich wirklich daneben, so wie der obern postest "Wer nicht in der Lage ist Gesetze zu beachten", der ist noch nie wegen falschen Parken oder 10 km/h erwischt worden, oder hat kein Auto.

Wie heist es schon in der Bibel, wer vollkomen frei von Schuld ist, werfe den ersten Stein.

Und ich schliesse mich Dynamite Harry mit seiner Meinung an, wir haben nicht zu befinden ob der neue dann später eigene Waffen bekommt, und ein neues Mitglied ist bei mir immer willkommen (egal wie seine Vergangenheit ist), und wenn ich dabei bin kann er auch jederzeit einer meiner Spielzeuge ausprobieren (es sollen schon Waffen eingerostet sein, aber es gab noch nie kauptt geschossene), ausser meine ZF-Waffen (da habe ich schon eine schlechte Erfahrung hinter mir).

Gruss

SWJ

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Irgendwie kann ich die Diskussion nicht so ganz verstehen. Der Gesetzgeber erlaubt es explizit auch Personen ohne Zuverlässigkeit den Schießsport mit Leihwaffen auszuüben. Dabei ist es dem Gesetzgeber egal ob derjenige z.B. RAF-Terrorist war oder nur regelmäßig seine Parktickets nicht Gezahlt hat und in Ersatzhaft genommen wurde.

IMHO kann sich ein Verein wohl kaum Gemeinnützig nenne wenn er sich dann über das Gesetz stellt und diese Gruppe von sich aus diskriminiert. Für mich grenzt das schon schwer an Volksverhetzung.

Solange der Richter kein explizites Waffenverbot angeordnet hat dar man in Deutschland schießen, und LG/LP sogar besitzen, und da werden wir sicher nicht strenger sein als eins der eh schon strengsten Waffengesetze der Welt.

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Irgendwie kann ich die Diskussion nicht so ganz verstehen. Der Gesetzgeber erlaubt es explizit auch Personen ohne Zuverlässigkeit den Schießsport mit Leihwaffen auszuüben. Dabei ist es dem Gesetzgeber egal ob derjenige z.B. RAF-Terrorist war oder nur regelmäßig seine Parktickets nicht Gezahlt hat und in Ersatzhaft genommen wurde.

IMHO kann sich ein Verein wohl kaum Gemeinnützig nenne wenn er sich dann über das Gesetz stellt und diese Gruppe von sich aus diskriminiert. Für mich grenzt das schon schwer an Volksverhetzung.

Solange der Richter kein explizites Waffenverbot angeordnet hat dar man in Deutschland schießen, und LG/LP sogar besitzen, und da werden wir sicher nicht strenger sein als eins der eh schon strengsten Waffengesetze der Welt.

:eclipsee_gold_cup:

Wer nicht in der Lage ist Gesetze zu beachten, sollte auch keine Waffe in die Hand bekommen bzw. keine eigene besitzen können.

Hier wird, wie das bei manchen wohl oefters der Fall ist, mal wieder voellig ausser Acht gelassen, wegen was man alles "auffaellig" werden kann. Und dann die Anmassung einiger, die dann den Moralapostel schlechthin raushaengen lassen wollen... :peinlich:

Genau die Klugscheisserei mit dem Staatsanwaltlichen Verfahrensregister...als ob der SB hier die Akten zu dem Verfahren uebersendet bekommt. Sorry, Leute...aber was hier manchmal fuer ein Kaese steht. :peinlich:

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Irgendwie kann ich die Diskussion nicht so ganz verstehen. Der Gesetzgeber erlaubt es explizit auch Personen ohne Zuverlässigkeit den Schießsport mit Leihwaffen auszuüben. Dabei ist es dem Gesetzgeber egal ob derjenige z.B. RAF-Terrorist war oder nur regelmäßig seine Parktickets nicht Gezahlt hat und in Ersatzhaft genommen wurde.

IMHO kann sich ein Verein wohl kaum Gemeinnützig nenne wenn er sich dann über das Gesetz stellt und diese Gruppe von sich aus diskriminiert. Für mich grenzt das schon schwer an Volksverhetzung.

So sehe ich das auch,

und wir nehmen auch neue auf ohne wenn und aber. Da ist mir ein neuer der vielleicht keine eingenen Waffen bekommt, aber sich im Verein integriert lieber, als der von Beruf Sohn, welcher in der Verein als Greehorn eintritt und allen erklären möchte wo es lang geht ( vor Dummheit auf dem Stand mit der Vereinsleihwaffe in 223, mit 30m1 carbine lädt und schießt, ging nur einmal). Und dann uns nebenbei erklärt was wir für einfache Waffen haben und was er sich dann kaufen wird, dann sich 8 mal im Jahr sehen lässt, und weil er dann keine Beführwortung vom Verband bekommt, den Verein mit übelsten Sprüchen verläßt (nee solche brauchen wir auch nicht, dann lieber die eine Sorte)

:eclipsee_gold_cup:

Hier wird, wie das bei manchen wohl oefters der Fall ist, mal wieder voellig ausser Acht gelassen, wegen was man alles "auffaellig" werden kann. Und dann die Anmassung einiger, die dann den Moralapostel schlechthin raushaengen lassen wollen... :peinlich:

Genau die Klugscheisserei mit dem Staatsanwaltlichen Verfahrensregister...als ob der SB hier die Akten zu dem Verfahren uebersendet bekommt. Sorry, Leute...aber was hier manchmal fuer ein Kaese steht. :peinlich:

Genau,

das ist die trefenste Bedeutung, hier spielen Leute den Moralapostel, was wohl total daneben ist. Und deshalb das mit dem oberen Post, wo Schwarzwildjäger nicht den Zusammenhang versteht (Im Straßenverkehr ist es dasselbe).

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