waltherPP Posted January 24, 2009 Posted January 24, 2009 Hallo, ich hab ein paar Fragen bez. der Aufbewahrung von Schusswaffen. Folgende Tresore wollte ich mir kaufen. B-Schrank 90kg = max 5 Kurzwaffen ohne Muni / Verschraubt, max. 10 Kurzwaffen ohne Muni A-Schrank mit B-Innenfach = max. 10 Langwaffen in A ohne Muni und max. 5 Kurzwaffen in B mit Muni (Innenfach VDS-Kl. 1) Ist das so richtig ? Darf ich in dem A-Schrank mit B-Fach (VDS-Klasse 1) Kurzwaffen UND Muni aufbewahren ? Aber in dem B-Schrank darf ich max. Kurzwaffen lagern ohne Muni ? Gruss Fridolin
SirSydom Posted January 24, 2009 Posted January 24, 2009 Hallo,ich hab ein paar Fragen bez. der Aufbewahrung von Schusswaffen. Folgende Tresore wollte ich mir kaufen. B-Schrank 90kg = max 5 Kurzwaffen ohne Muni / Verschraubt, max. 10 Kurzwaffen ohne Muni A-Schrank mit B-Innenfach = max. 10 Langwaffen in A ohne Muni und max. 5 Kurzwaffen in B mit Muni (Innenfach VDS-Kl. 1) Ist das so richtig ? Darf ich in dem A-Schrank mit B-Fach (VDS-Klasse 1) Kurzwaffen UND Muni aufbewahren ? Aber in dem B-Schrank darf ich max. Kurzwaffen lagern ohne Muni ? Gruss Fridolin Richtig! §13 Abs. 4 AWaffV
waltherPP Posted January 24, 2009 Author Posted January 24, 2009 Richtig!§13 Abs. 4 AWaffV Also nur um 100% sicher zu gehen. Ich darf in einem B-Schrank keine Munition zu den Waffen lagern. Nur wenn das B-Fach in einem A-Schrank ist, darf ich dort Kurzwaffen UND Muni lagern ? B und VDS-Klasse 1 ist beides das selbe ? Gruss Fridolin
mephisto0815 Posted January 24, 2009 Posted January 24, 2009 Im sogenannten "Jägerschrank" darfst Du im B-Innenfach Kurzwaffen und Mun. gemeinsam lagern, da man ja das gesamte Fach nochmal sep. (durch den A-Schrank) verschlossen hat. Wichtig ist vielleicht noch, dass Du den Schlüssel zum Innenfach nicht in Tresor (also im A-Teil) aufbewahrst. Aber das macht ja natürlich keiner!! mephisto0815
Terrex Posted January 24, 2009 Posted January 24, 2009 Eure Geduld ist Brilliant! gruß vom bewundernden
ToBo Posted January 24, 2009 Posted January 24, 2009 Also nur um 100% sicher zu gehen.Ich darf in einem B-Schrank keine Munition zu den Waffen lagern. Nur wenn das B-Fach in einem A-Schrank ist, darf ich dort Kurzwaffen UND Muni lagern ? B und VDS-Klasse 1 ist beides das selbe ? Gruss Fridolin So ist das nicht ganz richtig. Munition und Waffen, die NICHT zusammen passen darf man immer zusammen lagern. Also in einem B-Würfel eine 9mm KW zusammen mit .375 ist problemlos möglich.... Klugscheissermodus aus
SirSydom Posted January 24, 2009 Posted January 24, 2009 Also nur um 100% sicher zu gehen.Ich darf in einem B-Schrank keine Munition zu den Waffen lagern. Nur wenn das B-Fach in einem A-Schrank ist, darf ich dort Kurzwaffen UND Muni lagern ? B und VDS-Klasse 1 ist beides das selbe ? Gruss Fridolin Wie bereits gesagt: Eine Waffe zusammen mit nicht passender Munition ist NIE ein Problem. Wenn Waffe + passende Mun zusamnmen sollen brauchst du entweder A- mit B-Fach ("Jägerschrank") VDS-0 oder VDS-1 Schrank A: nur LW (max. 10) B: LW und KW (max. 10) A mit B Innenfach: Im Innenfach max. 5 KW, im A max. 10 LW, im Innenfach auch passenden Munition 0: wie B, nur mit passender Mun 1: alles soviel wie geht und kunterbunt gemischt Wenn Gewicht ODER Abreißgewicht der Verankerung unter 200kg sind, reduziert sich die Zahl der KW auf 5 (B und 0)
waltherPP Posted January 24, 2009 Author Posted January 24, 2009 Wie bereits gesagt: Eine Waffe zusammen mit nicht passender Munition ist NIE ein Problem.Wenn Waffe + passende Mun zusamnmen sollen brauchst du entweder A- mit B-Fach ("Jägerschrank") VDS-0 oder VDS-1 Schrank A: nur LW (max. 10) B: LW und KW (max. 10) A mit B Innenfach: Im Innenfach max. 5 KW, im A max. 10 LW, im Innenfach auch passenden Munition 0: wie B, nur mit passender Mun 1: alles soviel wie geht und kunterbunt gemischt Wenn Gewicht ODER Abreißgewicht der Verankerung unter 200kg sind, reduziert sich die Zahl der KW auf 5 (B und 0) Hallo, danke an alle für die aufschlussreiche Erklärung. Ich danke auch für eure Geduld ! Ich habe meine Sachkunde erst im November letzten Jahres erfolgreich abgeschlossen und dort hieß es immer getrennt von einander ! Andere mögen sich vielleicht über meine unerfahrenheit lustig machen aber solche Leute gibt es leider überall. gruss Fridolin
Nord1970 Posted February 4, 2009 Posted February 4, 2009 Moin Moin! Gehen wir mal davon aus, ich hätte ein Haus mit Keller. Und da ein Fensterlosen Raum, sichere diesen mit einer Stahltür. Würde sowas als begehbarer Waffenraum bei der Behörde durchgehen? Im Raum würden Waffen und Mun frei in den Regalen liegen. Was meint Ihr? gruß nord
osaft Posted February 4, 2009 Posted February 4, 2009 Im sogenannten "Jägerschrank" darfst Du im B-Innenfach Kurzwaffen und Mun. gemeinsam lagern, da man ja das gesamte Fach nochmal sep. (durch den A-Schrank) verschlossen hat. Wichtig ist vielleicht noch, dass Du den Schlüssel zum Innenfach nicht in Tresor (also im A-Teil) aufbewahrst. Aber das macht ja natürlich keiner!! mephisto0815 und keiner legt seinen schlüssel oben auf den schrank?
Guest Posted February 4, 2009 Posted February 4, 2009 Moin Moin!Gehen wir mal davon aus, ich hätte ein Haus mit Keller. Und da ein Fensterlosen Raum, sichere diesen mit einer Stahltür. Würde sowas als begehbarer Waffenraum bei der Behörde durchgehen? Im Raum würden Waffen und Mun frei in den Regalen liegen. Was meint Ihr? gruß nord Also ein befreundeter Waffenhändler hat so einen Verkaufsraum. Zugänge mit Stahltüren, Gitter und Alarmanlage gesichert. Die Behörde prüft ihn regelmäßig und bisher gab es damit keine Probleme. Am besten fragst Du aber bei DEINER Behörde nach, denn das wird gerne mal unterschiedlich gehandhabt. Mit den besten Grüßen zausel
Enforcer66 Posted February 4, 2009 Posted February 4, 2009 Moin Moin!Gehen wir mal davon aus, ich hätte ein Haus mit Keller. Und da ein Fensterlosen Raum, sichere diesen mit einer Stahltür. Würde sowas als begehbarer Waffenraum bei der Behörde durchgehen? Im Raum würden Waffen und Mun frei in den Regalen liegen. Was meint Ihr? gruß nord Knackpunkt ist da wohl die Stahltür! Was für dich ne Stahltür ist, ist fürs BKA vielleicht nur ein Stahlblech-Schrank mit Schwenkriegelschloß
Büffel007 Posted February 5, 2009 Posted February 5, 2009 huhu! kann ich denn in einem a-schrank mit b-innenfach folgendes machen: 2 kurzwaffen im b innenteil und die dazugehörige mun im a (z.b. wenn ich 1000 schuss habe und im b nicht genug platz)? wäre doch logisch! vorraussetzung für kw: b-schrank (hier das innenfach B) --> gesetz somit erfüllt mun im abschließbaren stahlschrank (hier sogar stufe a) --> gesetz übererfüllt!
Tyr13 Posted February 6, 2009 Posted February 6, 2009 wäre doch logisch! Und ? Logik und WaffG sind eben nicht kongruent. Die Mun darf nur in's B-Fach. So steht's in der AWaffV. Ob das jetzt Sinn macht, kannst Du überdenken, wenn die Mun ordnungsgemäß verstaut ist und Du Dein Gehirn an der Garderobe abholst.
hexoplast75 Posted February 6, 2009 Posted February 6, 2009 Nein, das stimmt nicht. Man kann in das A-Fach alle Munition reinpacken, für die keine passende Waffe im A-Fach steht. Im B-Innenfach eines A-Schrankes dürfen passende Munition und die Kurzwaffen zusammen gelagert werden.
Michael_He Posted February 6, 2009 Posted February 6, 2009 Und was ist bei B-Schrank mit nicht klassifiziertem Innenfach ?
MilGeo Posted February 6, 2009 Posted February 6, 2009 Und was ist bei B-Schrank mit nicht klassifiziertem Innenfach ? Waffe und passende Mun können in den Schrank, aber eben durch das Innenfach getrennt voneinander. Vorausgesetzt natürlich das Innenfach hat ein Schwenkriegelschloss etc.
Büffel007 Posted February 7, 2009 Posted February 7, 2009 Nein, das stimmt nicht.Man kann in das A-Fach alle Munition reinpacken, für die keine passende Waffe im A-Fach steht. Im B-Innenfach eines A-Schrankes dürfen passende Munition und die Kurzwaffen zusammen gelagert werden. danke dir für die auskunft!
hwei Posted February 7, 2009 Posted February 7, 2009 waffe und passende mun in einem b fach? gibt es da ein neues gesetz oder habe ich bei der sachkunde etwas falsch verstanden? waffe mit passender mun bedarf wiederstandsgrad 0 oder höher so habe ich es gelernt.
hexoplast75 Posted February 7, 2009 Posted February 7, 2009 Normal ja, aber es gibt eine Ausnahme: den Jägerschrank (A-Schrank mit B-Innenfach) AWaffV, § 13 (4) Werden Langwaffen, zu deren Erwerb und Besitz es einer Erlaubnis bedarf, in einem Sicherheitsbehältnis, das der Sicherheitsstufe A nach VDMA 24992 (Stand: Mai 1995) entspricht, aufbewahrt, so ist es für die Aufbewahrung von bis zu fünf Kurzwaffen, zu deren Erwerb und Besitz es einer Erlaubnis bedarf, und der Munition für die Lang- und Kurzwaffen ausreichend, wenn sie in einem Innenfach erfolgt, das den Sicherheitsanforderungen nach Absatz 1 Satz 1 entspricht; in diesem Fall dürfen die Kurzwaffen und die Munition innerhalb des Innenfaches zusammen aufbewahrt werden.
Beretta_92 Posted February 7, 2009 Posted February 7, 2009 waffe und passende mun in einem b fach?gibt es da ein neues gesetz oder habe ich bei der sachkunde etwas falsch verstanden? ... Jägerschrank! A-Schrank mit entsprechendem Innenfach! Gruss B
Markgraf Posted February 12, 2009 Posted February 12, 2009 Waffe und passende Mun können in den Schrank, aber eben durch das Innenfach getrennt voneinander. Vorausgesetzt natürlich das Innenfach hat ein Schwenkriegelschloss etc. Jau, mache ich genauso !! Großer B-Schrank, in Wand und Boden verankert, mit separatem Stahl - Innenfach mit Schwenkriegelschloß. In den unteren Fächern lagert die KW - Muni und im abgeschlossenen Innenfach die KW ( eben max. 10 ). Bin auch der Überzeugung das diese Art der Aufbewahrung gesetzeskonform ist...... Markgraf
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