Zum Inhalt springen
IGNORED

Aufbewahrung von Schusswaffen


waltherPP

Empfohlene Beiträge

Geschrieben

Hallo,

ich hab ein paar Fragen bez. der Aufbewahrung von Schusswaffen.

Folgende Tresore wollte ich mir kaufen.

B-Schrank 90kg = max 5 Kurzwaffen ohne Muni / Verschraubt, max. 10 Kurzwaffen ohne Muni

A-Schrank mit B-Innenfach = max. 10 Langwaffen in A ohne Muni und max. 5 Kurzwaffen in B mit Muni

(Innenfach VDS-Kl. 1)

Ist das so richtig ? Darf ich in dem A-Schrank mit B-Fach (VDS-Klasse 1) Kurzwaffen UND Muni

aufbewahren ?

Aber in dem B-Schrank darf ich max. Kurzwaffen lagern ohne Muni ?

Gruss Fridolin

Geschrieben
Hallo,

ich hab ein paar Fragen bez. der Aufbewahrung von Schusswaffen.

Folgende Tresore wollte ich mir kaufen.

B-Schrank 90kg = max 5 Kurzwaffen ohne Muni / Verschraubt, max. 10 Kurzwaffen ohne Muni

A-Schrank mit B-Innenfach = max. 10 Langwaffen in A ohne Muni und max. 5 Kurzwaffen in B mit Muni

(Innenfach VDS-Kl. 1)

Ist das so richtig ? Darf ich in dem A-Schrank mit B-Fach (VDS-Klasse 1) Kurzwaffen UND Muni

aufbewahren ?

Aber in dem B-Schrank darf ich max. Kurzwaffen lagern ohne Muni ?

Gruss Fridolin

Richtig!

§13 Abs. 4 AWaffV

Geschrieben
Richtig!

§13 Abs. 4 AWaffV

Also nur um 100% sicher zu gehen.

Ich darf in einem B-Schrank keine Munition zu den Waffen lagern.

Nur wenn das B-Fach in einem A-Schrank ist, darf ich dort Kurzwaffen UND Muni lagern ?

B und VDS-Klasse 1 ist beides das selbe ?

Gruss Fridolin

Geschrieben

Im sogenannten "Jägerschrank" darfst Du im B-Innenfach Kurzwaffen und Mun. gemeinsam lagern,

da man ja das gesamte Fach nochmal sep. (durch den A-Schrank) verschlossen hat.

Wichtig ist vielleicht noch, dass Du den Schlüssel zum Innenfach nicht in Tresor (also im A-Teil)

aufbewahrst. Aber das macht ja natürlich keiner!! :teu38:

mephisto0815

Geschrieben
Also nur um 100% sicher zu gehen.

Ich darf in einem B-Schrank keine Munition zu den Waffen lagern.

Nur wenn das B-Fach in einem A-Schrank ist, darf ich dort Kurzwaffen UND Muni lagern ?

B und VDS-Klasse 1 ist beides das selbe ?

Gruss Fridolin

So ist das nicht ganz richtig. Munition und Waffen, die NICHT zusammen passen

darf man immer zusammen lagern. Also in einem B-Würfel eine 9mm KW zusammen

mit .375 ist problemlos möglich....

Klugscheissermodus aus :rolleyes:

Geschrieben
Also nur um 100% sicher zu gehen.

Ich darf in einem B-Schrank keine Munition zu den Waffen lagern.

Nur wenn das B-Fach in einem A-Schrank ist, darf ich dort Kurzwaffen UND Muni lagern ?

B und VDS-Klasse 1 ist beides das selbe ?

Gruss Fridolin

Wie bereits gesagt: Eine Waffe zusammen mit nicht passender Munition ist NIE ein Problem.

Wenn Waffe + passende Mun zusamnmen sollen brauchst du entweder

A- mit B-Fach ("Jägerschrank")

VDS-0 oder VDS-1 Schrank

A: nur LW (max. 10)

B: LW und KW (max. 10)

A mit B Innenfach: Im Innenfach max. 5 KW, im A max. 10 LW, im Innenfach auch passenden Munition

0: wie B, nur mit passender Mun

1: alles soviel wie geht und kunterbunt gemischt

Wenn Gewicht ODER Abreißgewicht der Verankerung unter 200kg sind, reduziert sich die Zahl der KW auf 5 (B und 0)

Geschrieben
Wie bereits gesagt: Eine Waffe zusammen mit nicht passender Munition ist NIE ein Problem.

Wenn Waffe + passende Mun zusamnmen sollen brauchst du entweder

A- mit B-Fach ("Jägerschrank")

VDS-0 oder VDS-1 Schrank

A: nur LW (max. 10)

B: LW und KW (max. 10)

A mit B Innenfach: Im Innenfach max. 5 KW, im A max. 10 LW, im Innenfach auch passenden Munition

0: wie B, nur mit passender Mun

1: alles soviel wie geht und kunterbunt gemischt

Wenn Gewicht ODER Abreißgewicht der Verankerung unter 200kg sind, reduziert sich die Zahl der KW auf 5 (B und 0)

Hallo,

danke an alle für die aufschlussreiche Erklärung.

Ich danke auch für eure Geduld !

Ich habe meine Sachkunde erst im November letzten Jahres erfolgreich abgeschlossen

und dort hieß es immer getrennt von einander !

Andere mögen sich vielleicht über meine unerfahrenheit lustig machen

aber solche Leute gibt es leider überall.

gruss Fridolin

  • 2 Wochen später...
Geschrieben

Moin Moin!

Gehen wir mal davon aus, ich hätte ein Haus mit Keller. Und da ein Fensterlosen Raum, sichere diesen mit einer Stahltür.

Würde sowas als begehbarer Waffenraum bei der Behörde durchgehen? Im Raum würden Waffen und Mun frei in den Regalen liegen.

Was meint Ihr?

gruß nord

Geschrieben
Im sogenannten "Jägerschrank" darfst Du im B-Innenfach Kurzwaffen und Mun. gemeinsam lagern,

da man ja das gesamte Fach nochmal sep. (durch den A-Schrank) verschlossen hat.

Wichtig ist vielleicht noch, dass Du den Schlüssel zum Innenfach nicht in Tresor (also im A-Teil)

aufbewahrst. Aber das macht ja natürlich keiner!! :teu38:

mephisto0815

und keiner legt seinen schlüssel oben auf den schrank? ;)

Geschrieben
Moin Moin!

Gehen wir mal davon aus, ich hätte ein Haus mit Keller. Und da ein Fensterlosen Raum, sichere diesen mit einer Stahltür.

Würde sowas als begehbarer Waffenraum bei der Behörde durchgehen? Im Raum würden Waffen und Mun frei in den Regalen liegen.

Was meint Ihr?

gruß nord

Also ein befreundeter Waffenhändler hat so einen Verkaufsraum. Zugänge mit Stahltüren, Gitter und Alarmanlage gesichert. Die Behörde prüft ihn regelmäßig und bisher gab es damit keine Probleme.

Am besten fragst Du aber bei DEINER Behörde nach, denn das wird gerne mal unterschiedlich gehandhabt.

Mit den besten Grüßen

zausel

Geschrieben
Moin Moin!

Gehen wir mal davon aus, ich hätte ein Haus mit Keller. Und da ein Fensterlosen Raum, sichere diesen mit einer Stahltür.

Würde sowas als begehbarer Waffenraum bei der Behörde durchgehen? Im Raum würden Waffen und Mun frei in den Regalen liegen.

Was meint Ihr?

gruß nord

Knackpunkt ist da wohl die Stahltür! Was für dich ne Stahltür ist, ist fürs BKA vielleicht nur ein Stahlblech-Schrank mit Schwenkriegelschloß :traurig_16:

Geschrieben

huhu!

kann ich denn in einem a-schrank mit b-innenfach folgendes machen:

2 kurzwaffen im b innenteil und die dazugehörige mun im a (z.b. wenn ich 1000 schuss habe und im b nicht genug platz)?

wäre doch logisch!

vorraussetzung für kw: b-schrank (hier das innenfach B) --> gesetz somit erfüllt

mun im abschließbaren stahlschrank (hier sogar stufe a) --> gesetz übererfüllt!

Geschrieben
wäre doch logisch!

Und ?

Logik und WaffG sind eben nicht kongruent.

Die Mun darf nur in's B-Fach. So steht's in der AWaffV. Ob das jetzt Sinn macht, kannst Du überdenken, wenn die Mun ordnungsgemäß verstaut ist und Du Dein Gehirn an der Garderobe abholst.

Geschrieben

Nein, das stimmt nicht.

Man kann in das A-Fach alle Munition reinpacken, für die keine passende Waffe im A-Fach steht. Im B-Innenfach eines A-Schrankes dürfen passende Munition und die Kurzwaffen zusammen gelagert werden.

Geschrieben
Und was ist bei B-Schrank mit nicht klassifiziertem Innenfach ?

Waffe und passende Mun können in den Schrank, aber eben durch das Innenfach getrennt voneinander. Vorausgesetzt natürlich das Innenfach hat ein Schwenkriegelschloss etc.

Geschrieben
Nein, das stimmt nicht.

Man kann in das A-Fach alle Munition reinpacken, für die keine passende Waffe im A-Fach steht. Im B-Innenfach eines A-Schrankes dürfen passende Munition und die Kurzwaffen zusammen gelagert werden.

danke dir für die auskunft! :icon14:

Geschrieben

waffe und passende mun in einem b fach?

gibt es da ein neues gesetz oder habe ich bei der sachkunde etwas falsch verstanden?

waffe mit passender mun bedarf wiederstandsgrad 0 oder höher so habe ich es gelernt.

Geschrieben

Normal ja, aber es gibt eine Ausnahme: den Jägerschrank (A-Schrank mit B-Innenfach)

AWaffV, § 13

(4) Werden Langwaffen, zu deren Erwerb und Besitz es einer Erlaubnis bedarf, in

einem Sicherheitsbehältnis, das der Sicherheitsstufe A nach VDMA 24992 (Stand:

Mai 1995) entspricht, aufbewahrt, so ist es für die Aufbewahrung von bis zu fünf

Kurzwaffen, zu deren Erwerb und Besitz es einer Erlaubnis bedarf, und der Munition

für die Lang- und Kurzwaffen ausreichend, wenn sie in einem Innenfach erfolgt,

das den Sicherheitsanforderungen nach Absatz 1 Satz 1 entspricht; in diesem Fall

dürfen die Kurzwaffen und die Munition innerhalb des Innenfaches zusammen aufbewahrt

werden.

Geschrieben
Waffe und passende Mun können in den Schrank, aber eben durch das Innenfach getrennt voneinander. Vorausgesetzt natürlich das Innenfach hat ein Schwenkriegelschloss etc.

Jau,

mache ich genauso !! Großer B-Schrank, in Wand und Boden verankert, mit separatem Stahl - Innenfach mit Schwenkriegelschloß.

In den unteren Fächern lagert die KW - Muni und im abgeschlossenen Innenfach die KW ( eben max. 10 ).

Bin auch der Überzeugung das diese Art der Aufbewahrung gesetzeskonform ist...... :icon14:

:s75:

Markgraf

Archiviert

Dieses Thema ist jetzt archiviert und für weitere Antworten gesperrt.

×
×
  • Neu erstellen...

Wichtige Information

Bitte beachten Sie folgende Informationen: Nutzungsbedingungen, Datenschutzerklärung, Community-Regeln.
Wir haben Cookies auf Deinem Gerät platziert. Das hilft uns diese Webseite zu verbessern. Du kannst die Cookie-Einstellungen anpassen, andernfalls gehen wir davon aus, dass Du damit einverstanden bist, weiterzumachen.