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IGNORED

Regelung für WBK - Voreintrag


Feinwerkbau

Empfohlene Beiträge

Geschrieben

Hallo allerseits,

als erste: Falls ich einen adäquaten Thread übersehen habe, bitte entschuldigen!

Heute wurde bei uns im Verein die Frage diskutiert, ob bei einem Antrag auf ein bestimmtes Kaliber der Nachweis des Trainings in demselben Kaliber vorgelegt werden muß. Diese Regelung scheint seit Kurzem gültig zu sein. Wie verhält es sich im Falle einer neuen WBK und/oder gilt dies ebenfalls für eine bereits bestehende, wenn ein neues Kaliber hinzukommen soll?

Auf bald ...

ein wieder mal etwas ratloser Feinwerkbau.

Geschrieben
... ob bei einem Antrag auf ein bestimmtes Kaliber der Nachweis des Trainings in demselben Kaliber vorgelegt werden muß.

Diese Regelung scheint seit Kurzem gültig zu sein. ...

Nein.

Nein. Wo soll das stehen?

IMI

Geschrieben
Heute wurde bei uns im Verein die Frage diskutiert, ob bei einem Antrag auf ein bestimmtes Kaliber der Nachweis des Trainings in demselben Kaliber vorgelegt werden muß. Diese Regelung scheint seit Kurzem gültig zu sein. Wie verhält es sich im Falle einer neuen WBK und/oder gilt dies ebenfalls für eine bereits bestehende, wenn ein neues Kaliber hinzukommen soll?

Möglicherweise wurde das damit verwechselt , daß zwischenzeitlich bei erstmaliger Beantragung einer WBk regelmäßiges Training mit

genehmigungspflichtigen Waffen verlangt wird .

Früher genügte auch die vorgeschriebene Dauer der Vereinszugehörigkeit und Training mit Luftdruckwaffen .

Das jeweils beantragte Kaliber zu verlangen , wäre sinnvoll kaum durchzuführen .

Müßte doch jeder Verein eine Unzahl von Waffen vorhalten .

Gruß

Gottfried

Geschrieben
Hallo IMI,

dazu muß ich mich bei unserem VA noch schlau machen.

Ich melde mich diesbzgl. wieder.

Auf bald ...

Feinwerkbau.

Hallo, hier der originaltext vom BSSB:

Wichtiger Hinweis:Die Nachweise der Sportschützeneigenschaften sind mit einer Art der Waffe zu erbirngen, die erworben werden will. Das bedeutet:

Sie können die Nachweise mit einer x-beliebigen Kurzwaffe aus der oberen Tabelle (auch gemischt) erbringen wenn Sie eine Kurzwaffe für die Wettbewerbe des BSSB/DSB erwerben möchten.

In dr Tabelle oben drüber stehen: .22lfb. .30-.38, .357, .44, 9mm, und .45 ACP...

also mit einer der Kurzwaffen regelmässig schiessen und es passt..

Geschrieben
Die Nachweise der Sportschützeneigenschaften sind mit einer Art der Waffe zu erbirngen, die erworben werden will.

Hobbywaffenrechtsverschärfer.....

mehr fällt mir dazu echt nicht ein. :angry2:

Geschrieben

vom Gesetz wird nur gefordert, dass mit erlaubnispflichtigen waffen geschossen wird.

eine einschränkung dahingehend dass mit kurzwaffe, langwaffen oder waffen der beantragten art geschossen werden muss, das kommt alles von den verbänden und geht weit über die forderungen des WaffG hinaus.

gibt hierzu aber auch schon die eine oder andere diskussion zu diesem thema.

gruß alzi

Geschrieben
Hallo allerseits,

als erste: Falls ich einen adäquaten Thread übersehen habe, bitte entschuldigen!

Heute wurde bei uns im Verein die Frage diskutiert, ob bei einem Antrag auf ein bestimmtes Kaliber der Nachweis des Trainings in demselben Kaliber vorgelegt werden muß. Diese Regelung scheint seit Kurzem gültig zu sein. Wie verhält es sich im Falle einer neuen WBK und/oder gilt dies ebenfalls für eine bereits bestehende, wenn ein neues Kaliber hinzukommen soll?

Auf bald ...

ein wieder mal etwas ratloser Feinwerkbau.

NEIN und Nein

du mußt nur mit erlaubnispflichtigen waffen trainiert haben kalieber is egal

Geschrieben

Hallo,

auch bei uns im Verein wird gerade darüber diskutiert.

Nachdem ich dann wieder und wieder den Gesetzestext durchgelesen habe konnte ich dort nichts darüber finden mit welcher Waffe in welchem Kaliber geschossen werden muss.

Selbst im Antrag für ein Bedürfnis des RSB steht nur:

Bei Anträgen über das Grundbedürfnis hinaus (2 Kurz- und 3 Langwaffen) sind WBK und Leistungsnachweis als Anlage

beigefügt.

Auch nicht in dem Teil das vom Verein auszufüllen ist:

Wir bestätigen hiermit dem Antragsteller, dass er Mitglied im o. g. Verein ist und regelmäßig seit mindestens 12 Monaten den

Schießsport in unserem Verein als Sportschütze betreibt. Die erforderliche Sachkunde wurde uns nachgewiesen.

Habe dann hier im Forum nen älteres Thema gefunden in dem ein Forumsmitglied folgenden Brief vom RSB zurückbekommen hat:

Auszug:

Sehr geehrter Herr XXXXXX,

der Verband muss überprüfen, ob der Schütze aktiv als Sportschütze tätig ist. Es reicht, wenn der Verein durch die Bestätigung bzw. Eintragung eines Ergebnisses bestätigt und dokumentiert, dass der Schütze aktiv schießt. Es muss sich dabei nicht um ein Ergebnis in der Disziplin handeln, in der die Waffe beantragt wird.

Es muss sich auch nicht um ein Meisterschaftsergebnis handeln.

Mit freundlichen Grüßen

B. Knot

Ausserdem hat ein Mitglied meines Vereins vor ca. einer Woche ebenfalls beim RSB angerufen und ihm wurde es genau so wie es in dem Auszug aus dem Brief von Herrn Knot steht mitgeteilt. Weder Meisterschaft, noch schiessen mit gleicher Waffe, Kaliber oder Waffenart.

Daher ziehe ich daraus auch folgenden Schluss:

Da ich ja nunmal aktiv Schiesse ( wenn auch in einer ganz andern Disziplin mit Langwaffe ) und auch regelmäßig Trainiere, sowie (wenn auch nicht gefordert ) an Meisterschaften teilnehme, könnte ich wenn ich Spass am Pistolenschiessen finde direkt den Bedürfnisantrag ausfüllen ohne das regelmäßige Training mit einer Kurzwaffe geschossen zu haben, oder irgendeinen Leistungsnachweis/Meisterschaft schiessen zu müssen und der RSB würde diesen befürworten.

In welcher Form der Verein da nun selbst eine Verschärfung mit einbringen kann, dadurch das der Verein selbst 1 Jahr Training in der jeweiligen Disziplin und oder Teilnahme an Meisterschaften fordert, weiß ich nicht. Leider habe ich keine Ahnung ob der Verein ( Entweder durch das Gesetzt bzw. durch die Vereinssatzung ) befugt ist einem einen solchen Stein in den Weg zu legen.

Hoffe ich konnte zur Allgemeinen Verwirrung beitragen!!!

Gott zum Gruße

SigInt

P.S. Hier noch ne kleine offtopic Frage meinerseits.

Wenn ich 3 Jahre lang den Nachweis geführt habe brauch ich dann auch für die Behörde keinen mehr zu führen oder gilt dies nur für den RSB? Wenn ich es richtig verstanden hab fängt die Zeit nicht wieder von vorne an wenn ich die nächste WBK beantrage. Gilt dies auch wiederum nur für den RSB oder auch für die Behörde?

Hier noch der Auszug aus dem Bedürfnisantrag des RSB:

Wir verpflichten unser Mitglied, einen überprüfbaren Nachweis über die schießsportlichen Aktivitäten für die ersten drei Jahre

nach erstmaliger Erteilung einer Waffenbesitzkarte zu führen und alle nach dem Waffengesetz obliegenden Pflichten zu erfüllen.

Geschrieben

Es ist wenig hilfreich wenn immer wieder das Waffengesetz zitiert wird. Das hilft dem Fragesteller in der Regel sehr wenig.

Fakt ist, dass bei Beantragung der Waffe (ob WBK gelb oder grün) der "Nachweis der Sportschützeneigenschaft" erbracht werden muss, wenn es um das Bedürfnis zum Sportschießen handelt.

Dieser Nachweis wird von den Verbänden oder Teilverbänden erbracht.

Nun haben halt diese Teilverbände eigene Regeln erstellt an die man sich zu halten hat.

Der BSSB (Bayerische Schützenbund) verlangt eben wenn eine Kurzwaffe beantragt wird den Nachweis, dass in den letzten 12 Monaten 18 mal mit einer genhemigungspflichtigen Kurzwaffe trainiert wurde.

Was die anderen Verbände fordern weiß ich nicht, das sollten aber die Vereinsvorstände wissen.

Geschrieben
Nun haben halt diese Teilverbände eigene Regeln erstellt an die man sich zu halten hat.

Der BSSB (Bayerische Schützenbund) verlangt eben wenn eine Kurzwaffe beantragt wird den Nachweis, dass in den letzten 12 Monaten 18 mal mit einer genhemigungspflichtigen Kurzwaffe trainiert wurde.

Und das ist absolut nicht OK. Warum kann sich der BSSB nicht an die Vorgaben aus dem Gesetzt halten und es nicht noch

schwerer machen als es schon ist.

Die Antiwaffenpolitiker freuen sich einen Ast über die Verschärfer in unseren eigenen Reihen :angry2:

Geschrieben
Es ist wenig hilfreich wenn immer wieder das Waffengesetz zitiert wird. Das hilft dem Fragesteller in der Regel sehr wenig.

Dieser Nachweis wird von den Verbänden oder Teilverbänden erbracht.

Nun haben halt diese Teilverbände eigene Regeln erstellt an die man sich zu halten hat.

Hallo, aus diesem Grund habe ich ja auch nicht den Gesetzestext zitiert, sondern die entsprechenden Passagen aus dem Bedürfnisantrag des RSB, sowie das Antwortschreiben jenes Herrn Knot vom RSB.

Wäre aber wohl auch wirklich hilfreich wenn Feinwerkbau uns wissen lassen würde in welchen Landesverband sein Verein angegliedert ist.

Mit sportlichem Gruß

SigInt

Geschrieben
Es ist wenig hilfreich wenn immer wieder das Waffengesetz zitiert wird. Das hilft dem Fragesteller in der Regel sehr wenig.

Der BSSB (Bayerische Schützenbund) verlangt eben wenn eine Kurzwaffe beantragt wird den Nachweis, dass in den letzten 12 Monaten 18 mal mit einer genhemigungspflichtigen Kurzwaffe trainiert wurde.

Was die anderen Verbände fordern weiß ich nicht, das sollten aber die Vereinsvorstände wissen.

Hallo Fuchs,

ich denke schon, dass wir uns am Gesetzestext (auch wenn er uns nicht "schmeckt") orientieren müssen.

Wenn der BSSB eine bestimmte Verfahrensweise vorgibt, heißt dies noch lange nicht, dass dieses Procedere mit dem Gesetz in Einklang zu bringen ist.

MfG

Pirol 2

Geschrieben
Hobbywaffenrechtsverschärfer.....

mehr fällt mir dazu echt nicht ein. :angry2:

meinst mich damit...??

:gaga: is ja schliesslich net von mir der Text, jemand hat eine Frage gestellt und ich habe versucht sie zu beantworten indem ich den Originaltext hier eingefügt habe, bevor sich wieder jemand beschwert es sei nicht sinngemäss wiedergegeben....

Geschrieben

Zitat aus der Seite des DSB

"Bedürfnis für Sportschützen (§ 14)

Mindestens 12-monatige Mitgliedschaft in einem Schießsportverein, der einem anerkannten Schießsportverband angehört, sowie regelmäßige Ausübung des Schießsports. Als „regelmäßig“ wird in der Praxis vieler Behörden eine in der Regel 18-malige schießsportliche Betätigung im Jahr gefordert.

Die Waffe muss für die Sportdisziplin nach der Sportordnung des anerkannten Schießsportverbandes zugelassen und erforderlich sein. Ausnahme: Waffen nach $ 14 Abs. 4, die auf die sog. Gelbe WBK eingetragen werden.

Beide Voraussetzungen sind durch eine Bescheinigung des Verbandes glaubhaft zu machen. Innerhalb von 6 Monaten dürfen nicht mehr als 2 Schusswaffen erworben werden. Dies gilt bis zu 3 halbautomatischen Langwaffen und bis zu 2 Kurzwaffen.

Weitere Waffen können erworben werden, wenn sie zur Ausübung weiterer Disziplinen benötigt werden oder zur Ausübung des Wettkampfsports erforderlich sind.

Eine unbefristete Erlaubnis wird erteilt zum Erwerb von Einzellader Langwaffen, Repetier-Langwaffen mit gezogenen Läufen, einläufige Einzellader-Kurzwaffen für Patronenmunition, mehrschüssige Kurz- und Langwaffen mit Zündhütchenzündung (Perkussionswaffen), die auf die sog. Gelbe WBK eingetragen werden.

Das Bedürfnis wird nach 3 Jahren von der Behörde überprüft. Hierbei handelt es sich um eine einmalige Überprüfung. Ob hierfür Gebühren erhoben werden dürfen ist umstritten."

Ich lese das so, das ich nicht unbedingt mit der Waffe trainieren muß welche ich später erwerben möchte.

Na ja, ich bin jetzt schon auf die Diskussion mit dem Ordnungsamt gespannt, wenn ich im Sommer/Herbst /Training mit einer KK Langwaffe) meine gelbe WBK beantrage und mir danach eine KK Kurzwaffe in meine grüne WBK eintragen lassen möchte.

Geschrieben

Hallo nochmal.

Also nachdem bei uns im Verein auch dieser Fall eingetreten ist und mehrmals mit dem RSB sowie letztendlich auch mit dem Geschäftsführer des RSB gesprochen wurde sieht es wohl so aus:

Laut Herrn K. ist es Politik und Wunsch des RSB, daß die Schützen mit eigenen Waffen schießen können, weshalb der Nachweis regelmäßigen Trainings mit erlaubnispflichtigen Waffen (sonstige Voraussetzungen wie Alter und Dauer der Vereinzugehörigkeit gegeben) diziplinübergreifend genügt. Allerdings kann der RSB einen Verein nicht zwingen, diese Regeln einzuhalten, weshalb der Verein eigene Hürden bzw. Forderungen wie Leistungsnachweis, Meisterschaft usw. stellen kann bevor der "Antrag auf Bescheinigung über das Bedürfnis zum Erwerb einer Waffe" vom Verein unterschrieben wird.

Wie gesagt, betrift den RSB.

Mit sportlichem Gruß

SigInt

Geschrieben

Gibt es hier jemanden, der bestätigen kann, dass beim RSB nicht der Verband sondern die Vereine die Bedürfnisbescheinigungen unterschreiben?

Geschrieben
Gibt es hier jemanden, der bestätigen kann, dass beim RSB nicht der Verband sondern die Vereine die Bedürfnisbescheinigungen unterschreiben?

Mißverständnis!

Der Verein bestätigt lediglich die 12 monatige Mitgliedschaft und die Sachkunde auf dem:

"Antrag auf Bescheinigung über das Bedürfnis zum Erwerb einer Waffe"

Der Antrag selbst wird vom RSB bearbeitet und das Bedürfnis bescheinigt.

http://www.rheinischer-schuetzenbund.de/08...scheinigung.pdf

Geschrieben

Hallo allerseits,

heute hatte ich die Gelegenheit, entsprechend nachzufragen.

Ergebnis: Für den Erstantrag muß der Nachweis über das Training mir einer erlaubnispflichtigen Waffe nachgewiesen werden.

Danke für Eure Infos und auf bald ...

Feinwerkbau.

Geschrieben

Na also! :icon14:

Also trainiere einfach mit allem (erlaubnispflichtigem) was Di in die Finger kommt und gut ists.

(Du willst nur ne KW, oder auch ne LW?!)

Geschrieben

Hallo IMI,

die Anfrage galt

a. nicht für mich selbst, sondern ich hatte i.A. eines Schützenfreundes bzgl. KW angefragt und

b. habe ich schon zwei KW (9er und .45erACP).

Danke und auf bald ...

Feinwerkbau.

PS: Ach ja, und eine LuPi des Herstellers FWB habe ich auch noch. :rolleyes:

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