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IGNORED

Grüne, gelbe WBK


illumi0

Empfohlene Beiträge

Geschrieben

Hallo,

habe über den Verein/Verband die grüne und gelbe WBK beantragt, jedoch für gelb kein Bedürfniss vom Verband bekommen (keine Einträge im Schießnachweis für Langwaffen).

Nun als ich die grüne vom LRA bekommen habe war die gelbe mitdabei, habe jedoch dort nur den Antrag für die grüne abgegeben! Gibt das LRA die gelbe mit der grünen nun automatisch mit aus? Habe extra für Antrag beim Verband 20,- Gebühr bezahlt...

Hab ich jetzt evtl. bedürfnissnachweis beim Eintrag einer Waffe auf gelb vorzulegen? 'Bin total verwirrt!

für antworten wär ich echt dankbar.

mfg

Geschrieben

Ok dann anscheinen wirklich Glück gehabt.

@bangbang

Ich hatte angst, ja, aber anscheinend unbegründet.

Sachkunde war für mich nur stupide den Waffensachkundefragenkatalog studieren, war auch wirklich gut die methode!

War nur bissl überrascht das die jetzt schon die Nachweise wollen usw.

mfg

Geschrieben
Will man Dir nicht angeblich die grüne WBK nicht wegnehmen, weil Du angeblich zu wenig schießt??

http://forum.waffen-online.de/index.php?showtopic=360740

Und als SpoSchü mit Sachkunde müsste doch auch bekannt sein, dass für Einträge auf der gelben WBK eben KEINE Bedürfnisnachweise erforderlich sind (ist ja der Sinn der gelben WBK).....

Seltsam, seltsam.....

illumi0: frage mich auch wie du die gelbe auf einmal zusammen mit der grünen bekommen kannst wenn du angeblich auf die grüne schon länger eine waffe eingtragen hast :confused:

Geschrieben

wird hiermit die Erlaubnis erteilt, Einzelladerwaffen mit einer Länge von mehr als 60 cm zu erwerben und die tatsächliche Gewalt darüber auszuüben sowie die dafür bestimmte Munition zu erwerben.

Amtliche Eintragungen:

Es wird auch die Erlaubnis erteilt, Repetierlangwaffen mit gezogenen Läufen sowie einläufige Einzelladerkurzwaffen für Patronenmunition und mehrschüssige Kurz- und Langwaffen mit Zündhütchenzündung (Perkussionswaffen) zu erwerben und die tatsächliche Gewalt darüber auszuüben sowie die dafür bestimmte erlaubnispflichtige Munition zu erwerben und zu besitzen. Die Erlaubnis gilt auch für den Besitz von Munition für in der Waffenbesitzkarte eingetragenen Einzelladerlangaffen.

Innerhalb von sechs Monaten dürfen in der Regel nicht mehr als zwei Schusswaffen erworben werden. Der Erwerb einer dritten Waffe ist nur zulässig, wenn zuvor eine (ergänzende) Erlaugbnis der Behörde erteilt worden ist, dass eine Abweichung vom Regelfall des Satzes 1 geboten ist.

Noch eine frage hab zwar schon bei wiki geschaut aber nicht wirklich schlau geworden:

Was sind mehrschüssige Kurz- und Langwaffen? Keine selbstlader das ist mir soweitklar, also waffen mit magazin die man manuell repetieren muss?

mfg

Gast U are Defeated
Geschrieben
Was sind mehrschüssige Kurz- und Langwaffen? Keine selbstlader das ist mir soweitklar, also waffen mit magazin die man manuell repetieren muss?

Langwaffen: Repetierer mit Magazin sprich PSG's und Co. Bei Pistolen kenne ich mich nicht so aus ;), bzw. wüßte keine die man Repetieren muss.

Gruß

U are Defeated

Geschrieben

Hallo,

Deine Frage richtet sich auf den Passus bezüglich der mehrschüssigen Kurz-und Langwaffen. Das betrifft aber nur die Waffen für Zündhütchenzündung. Heißt du darfst z.B. VL-Revolver oder auch Perkussionsdoppelflinten/-Büchsen erwerben mit der WBK gelb, neben den Repetierern für Patronen.

Kirrmeister

Geschrieben

sagt mal? mike5 und HangMan69 ihr seid schon eher Jäger und Sammler?

Nutzlose Beiträge unso?

Danke an die ernstgemeinten fachlichen antworten.

Kann von meiner seite her geschlossen werden hier.

mfg

Geschrieben

also im anderen fred da hat er angst dass seine WBK nebst Waffen eingezogen wird, weil er zuwenige schießtermine nachweisen kann.

jetzt hat er beim verband aber bedürfnisbescheinigungen für gelb und grün beantragt ( dafür muss man ja ausreichend schießnachweise haben), der verband hat aber das bedürfnis für die gelbe nicht beführwortet. er konnte forlglich also beim LRA nur die grüne beantragt, bekommt aber vom LRA die grüne und die gelbe ( die nichtmal beantragt hatte) genehmigt und zugeschickt?

öhm also bitte! kann mich mike5 diesbezüglich nur anschließen!

die sache mit der sachkunde ist eins, aber hier so vom leder zu ziehen eine andere. ich finds extrem seltsam! fühl mich irgendwie verar****.

nur mein eindruck und meine meinung.

gruß alzi

Geschrieben
.... er konnte forlglich also beim LRA nur die grüne beantragt, bekommt aber vom LRA die grüne und die gelbe ( die nichtmal beantragt hatte) genehmigt und zugeschickt?....

Er bekommt ggf dann 2 Karten zugeschickt, wenn er 2 Waffen beantragt hat. 1ne davon aber auf die Gelbe gehört. (Also z.B. Revolver .357 und Perkussionsrevolver) Das kann man so in ein einziges Beantragungsformular eintragen.

Geschrieben
Er bekommt ggf dann 2 Karten zugeschickt, wenn er 2 Waffen beantragt hat. 1ne davon aber auf die Gelbe gehört. (Also z.B. Revolver .357 und Perkussionsrevolver) Das kann man so in ein einziges Beantragungsformular eintragen.

da gebe ich dir recht ,aber dann müsste er ja wissen wie das mit den mehrschüssigen lang/kurzwaffen aussieht ..oder?

manchmal frage ich mich wie einige leute durch die sachkundeprüfung durchkommen.

Geschrieben
da gebe ich dir recht ,aber dann müsste er ja wissen wie das mit den mehrschüssigen lang/kurzwaffen aussieht ..oder?

manchmal frage ich mich wie einige leute durch die sachkundeprüfung durchkommen.

Vielleicht hat er im Formular, auch nur einfach noch zusätzlich das Feld für die Sportschützenwbk angekreuzt. Er ist ja Sportschütze. ;) Ein Bedürfnis wäre durch die Bescheinigung für die grüne WBK ja nachgewiesen.

Geschrieben
Vielleicht hat er im Formular, auch nur einfach noch zusätzlich das Feld für die Sportschützenwbk angekreuzt. Er ist ja Sportschütze. ;) Ein Bedürfnis wäre durch die Bescheinigung für die grüne WBK ja nachgewiesen.

vielleicht vielleicht...... is doch auch wurscht! er schreibt zeugs das absolut ned zusammenpasst! ausserdem siehe Beitrag #15!!

auf liste und erledigt! alles andere ist zuviel aufmerksamkeit für dieses '&%$§"?=&$%&%!

gruß alzi

Geschrieben

Das hört sich eher nach einem Logikunfall an. Illu wollte die Gelbe, hat also eine LW SKP abgelegt. Wie man die ohne Schiesszeiten hinkriegt ist mir ein bisschen strange.

Gibt er nun die KW/LW SKP beim LRA o.ä. Amt ab, dann bekommt er mit dem nachgewiesenen Bedürfnis der ersten Schusswaffe eine Gelbe WBK ausgestellt; Oder eine Grüne, für Selbstlader.

Da die WBK Austellung etwas mit Kosten zu tun hat, gibts nicht pro aktiv alle Möglichen WBK`s. Er bekommt aber gerade, weil das LRA das so will sofort die Gelbe, wenn das möglich ist. So Spässe wie Sportgewehr auf Grün, wollen die garnicht sehen. Sportschützen = Gelb *g*

Eine Gelbe kann man nicht beauftragen, das LRA o.ä. stellt sofort eine Sportschützen WBK aus, sobald der erste Einzel- oder Mehrlader ins Spiel kommt. Die lassen sich da auch nur ungern reinreden.

Geschrieben

Grüne, gelbe, rote WBK, Erwerb auf Jagdschein....

bin ich auch immer durcheinander gekommen. Nimm alle WBK's und Jagdschein und die Sache hat Ruh'. Habe ich auch so gemacht :P

Geschrieben

@ imi

Was ist quatsch ?

Das die Gelbe WBK für Sportschützen ist ?

Als Sportschütze gibts Gelb, die Grüne wird nur für Selbstlader ausgestellt, hat auch keine sportliche Gebührenordnung. Wenns stimm, dann hat der Sachbearbeiter Illu einfach die Sportschützen WBK zugeschickt, weil die Waffe dort nicht eingetragen werden kann, eine Grüne WBK dazu.

Das wäre die Erklärung, kein Quatsch.

Hier kursiert das Gerücht, man kann ein Bedürfnis für eine Gelbe WBK bekommen. Das ist Quatsch. Brauchst Du ein Sportgewehr, dann wird Dir die Sportschützen WBK Gelb ausgestellt, wenn Du das angekreuzt hast. Eine Grüne wird einem vermutlich für das erste Gewehr nicht gestattet werden.

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