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IGNORED

Wird meine WBK und Waffe jetzt eingezogen?


illumi0

Empfohlene Beiträge

Geschrieben

Hallo,

mit dem Beitrag #28 wurde schon alles bestens erklaert, dem ist nichts mehr hinzuzufuegen. Beim SB, LRA, ... wuerde ich mal keine schlafenden Hunde wecken.

Geh regelmaessig mit einer erlaubnispflichtigen Sportwaffe zum Training und zu Wettbewerben und dokumentiere es. Wenn Du zu der Personengruppe gehoerst die fuer Ihr Geld arbeiten muss, kannst Du ja auch z.T. mit KK trainieren.

Gruss

G. Elser

Und an die die hier so schoen in der Bayern-Nostalgie schwelgen :

- Bayer hat bis 1989 aus dem Laenderfinanzausgleich Leistungen erhalten.

- Wie geht es den z. Zt. der Bayern LB ? ... wieviel Miliarden haben die schon erhalten ?

- Wie geht es den der Hypo Real Estate ? ... wieviel Miliarden haben die schon erhalten ?

Gruss aus der Pfalz ... seit 1945, frei statt Bayern.

Gast We are Borg
Geschrieben
Beileid!

Maul Paul!

So etwas darf vielleicht ein Schweizer sagen, aber kein Gelbfüßler!!!

Geschrieben

Mal ne Frage, wegen der Überprüfung nach 3 Jahren..

Ich hab eben die WBK beantragt und werde bald in nem Job arbeiten, der von mir uU längere Auslandsaufenthalte fordert. Wie siehts denn da aus, wenn ich 6 Monate im Ausland war und keine Termine nachweisen kann in der Zeit, die Zeit "Zuhause" jedoch regelmäßig trainiert wird?

Geschrieben
Wie siehts denn da aus, wenn ich 6 Monate im Ausland war und keine Termine nachweisen kann in der Zeit, die Zeit "Zuhause" jedoch regelmäßig trainiert wird?

Stellt für einen vernünftigen Sachbearbeiter kein Problem dar.

Solltest Du einen Unvernünftigen SB haben, melde Dich zu einigen Wettkämfpen an. Dann sieht er das Du nicht nur rumplättkerst, sondern es in der Dir verbleibenden wenigen Zeit sehr Ernst nimmst.

Geschrieben
und hele,

auch aus der Vergangenheit kann man noch vieles lernen, aber ich kann Dich beruhigen, ich leb schon im Hier und Jetzt.

Bin ich froh ! :)

Servus Hele

Geschrieben
Maul Paul!

So etwas darf vielleicht ein Schweizer sagen, aber kein Gelbfüßler!!!

Wer ist ein Gelbfüßler?

... sagte man den Schwaben also von alters her gelbe Füße nach, weil sie wegen ihrer Armut barfuß liefen und ihre Füße daher vom Gehen in Staub und Kot einen braun-gelben Farbton angenommen hätten.
Geschrieben

Ich schiesse zwar auch gern mit dem Bogen in meinem Garten,aber mehr Spass machts wenns richtig kracht (8x57IS) :wub: Oder jetzt mit meiner Neuen auf 300 Meter.Ich freue mich schon.

Servus Hele :rolleyes:

Geschrieben
@grom : eine neu waffe habe ich nicht beantragt und werde ich auch nicht die nächsten Jahre.

Ok, ich danke euch herzlichst für die super schnellen antworten, werde mich mal mit dem unterhalten.

Ich meld mich dann hier wieder und sag bescheid wies ausgegangen ist

Such Dir einen neuen Verein und verlang das Geld für die Sachkunde zurück... :confused:

Geschrieben
Die Rechtsgrundlage ist nicht genannt - allerdings kannst du sie im Waffengesetz finden (§ 15 Abs. 1 Nr. 7 b WaffG).

Dazu eine Frage: Hier im näheren Umkreis versucht offensichtlich eine Behörde, auf Basis genau dieser Stelle des WaffG in Verbindung mit § 15 (4) WaffG Vereine dazu zu bringen, Daten zu sammeln und der Behörde zu übermitteln. Soweit habe ich das bisher mitbekommen, allerdings aus zweiter Hand und ohne Gewähr.

Was mir nun durch den Kopf geht: Der § 15 des WaffG befaßt sich außer Absatz 5 (Meldepflicht des Vereins für ausgetretene Mitglieder mit WBK) ausschließlich mit der Verbandszulassung, der zitierte Abs. 1 Ziff. 7 Punkt b ist eines der Kriterien dafür. Darf/kann eine waffenrechtlich zuständige Behörde (bei uns Landratsamt, anderswo Kreispolizeibehörde und andere) unter Zugrundlegung genau dieser Passage tatsächlich vom einzelnen Verein Nachweise fordern?

Ich meine (wie hier im Thread schon beschrieben): Nein!

Die dafür zuständige Behörde (und das wird kein kleines LRA sein, das Gesetz schreibt hier erstmal vom Bundesverwaltungsamt, was dieses aber an wen weiterdelegieren kann weiß ich leider nicht) könnte den Verband auf Einhaltung seiner Zulassungskriterien überprüfen, möglicherweise sich auch über den Verband die entsprechenden Schießnachweise der Neu-WBK-Eigner holen (und das nicht sicher), aber ein Direktzugriff scheint mir nicht möglich.

Was meinen unsere Rechtsgelehrten dazu? Wäre schon wichtig, zumal momentan sogar versucht wird, die Schießtage zum selben Zweck von allen (!) Schützen zu erfassen.

Geschrieben

moin thorsten,

also soweit mir das bekannt ist, geht die waffenbehörde ein schießnachweiß ( als schießbuch oder wie auch immer) erstmal garnix an.

wie ich das kenne weißt man seine schießen gegenüber dem verband nach und dieser bestätigt das für die behörde (nachweise verbleiben beim verband) z.B. bei waffen(bedürfnis)anträgen.

ebenso soll das bei der bedürfniswiederholungsprüfung ( 3 jahre nach ersterteilung einer waffenrechtlichen erlaubnis ) ablaufen. die waffenbehörde schickt dem erlaubnisinhaber das formular, dieses füllt der erlaubnisinhaber aus und sendet es zusammen mit seinen nachweisen an den verband, die nachweise verbleiben ( wie sonst auch ) beim verband. der verband bestätigt dann gegenüber der waffenbehörde dass du in den 3 jahren regelmäßig geschossen hast. das geht dann an die waffenbehörde. basta.

es gibt eigentlich keinen grund dass ein schütze direkt der waffenbehörde gegenüber irgendwelche schießen nachweisen müsste, ausser es handelt sich um "freie" schützen, die keinem anerkannten verband angehören und ihre anträge gemäß §8 WaffG direkt ohne verbandsnachweise stellen.

falls ich mich irre, bitte berichtigen

gruß alzi

Geschrieben
Ich meine (wie hier im Thread schon beschrieben): Nein!

Ich meine – und das natürlich als Laie – dass der Verband (und der Verein) wie im § 15 vom Waffengesetz gefordert den Nachweis der andauernden Sportschützeneigenschaft nach 3 Jahren weitergeben kann, ja sogar vielleicht muss, so dies von der Behörde angefordert wird.

Schließlich gehört die Anerkennung des Gesetzes zum Anerkennungsverfahren des Verbandes.

Des Weiteren ist die Mitgliedschaft des Schützen freiwillig und er erkennt die Bestimmungen und Satzung mit seiner Unterschrift unter dem Aufnahmeantrag an.

Passt es dem Schützen nicht, steht im selbstverständlich frei den Verband zu verlassen.

In wie weit das Waffengesetz (Bundesgesetz) über dem hier schon angesprochenen Datenschutzgesetz steht ist meiner Meinung nicht erheblich, da wie angesprochen die Mitgliedschaft und Anerkennung der Satzung freiwillig besteht.

Geschrieben
Ich meine – und das natürlich als Laie – dass der Verband (und der Verein) wie im § 15 vom Waffengesetz gefordert den Nachweis der andauernden Sportschützeneigenschaft nach 3 Jahren weitergeben kann, ja sogar vielleicht muss, so dies von der Behörde angefordert wird.

Schließlich gehört die Anerkennung des Gesetzes zum Anerkennungsverfahren des Verbandes.

Des Weiteren ist die Mitgliedschaft des Schützen freiwillig und er erkennt die Bestimmungen und Satzung mit seiner Unterschrift unter dem Aufnahmeantrag an.

Passt es dem Schützen nicht, steht im selbstverständlich frei den Verband zu verlassen.

Lusumi, ich glaube, da schreiben wir aneinander vorbei.

Es geht mir gerade darum, ob eine Wald- und Wiesenbehörde den laut Gesetzestext für die Anerkennung des Verbandes zuständigen § 15 Abs. 1 bis 4 dazu benutzen kann/darf, um von einzelnen Vereinen Schießnachweise aller Schützen (und nicht nur wie unter § 15 (1) 7 b gefordert Neubesitzer von WBKen) zu beschaffen, ohne daß dabei die Voraussetzungen für die Anerkennung des Verbandes wie laut § 15 (4) möglich geprüft werden (etwas anderes scheint mir der § 15 (4) nicht herzugeben), also nur zum Zecke der Ausforschung, wer evtl. regelmäßig schießt und wer nicht. Genau das soll nämlich die Behörde dem Vernehmen nach vor haben.

Wie oben in meinem Text beschrieben, hat das mit der Vereinssatzung nichts zu tun und wurde auch erst ganz neu eingeführt. Es hat auch mit dem Verein an sich wenig zu tun, da ich z.B. in verschiedenen Vereinen und Verbänden bin, meine Schießtage aber immer zum Zweck der Weitergabe an ein bestimmtes Landratsamt (und das ist nichtmal mein Landkreis!!) erfaßt werden, sobald ich diesen Schießstand nutze.

Geschrieben
Also wirklich: Wenn Du so eine faule Socke bist und nur 5x mit der neuen Waffen schießen warst, dann kannst sie doch auch getrost wieder abgeben <_<

Oder Du überdenkst Deine Einstellung zum Schießsport, gehst nun öfters zum Trainieren holst Dir diesen Monat gleich mal 3 Einträge in Dein Schießbuch, dann sollte das auch mit dem Behalten der Waffe klappen.

Ich überleg grad, wann ich zuletzt mit meiner STI schießen war........muß schon über ein Jahr her sein.

Auch mein letzter Schießstandbesuch war irgendwann im September. Wir haben nämlich einen OPEN AIR Stand der nur saisonal geöffnet hat.

Es gäbe zwar noch einen freien Schießstand in der Gegend, den ich über die Wintermonate aufsuchen könnte

aber darauf hab ich keinen Bock.

Und bei solchen Aussagen wie "wenn du zu faul bist, kannst du die Dinger wieder abgeben" oder "solltest deine Einstellung zum Schießsport überdenken"

platzt mir persönlich der Arsch.

Wie oft ich zum Schießen gehe, entscheide immer noch ich selbst.

Und niemand braucht sich als 08/15 Hampel, der zufällig das gleiche Hobby hat, oben genannte Äußerungen herauszunehmen.

Geschrieben
... um von einzelnen Vereinen Schießnachweise aller Schützen (und nicht nur wie unter § 15 (1) 7 b gefordert Neubesitzer von WBKen) zu beschaffen, ...

Nein, dass kann ich mir weiß Gott nicht vorstellen!

Da könnte ich mir den Datenschutz tatsächlich vorrangig denken.

Geschrieben

Nach Telefonaten mit VDW und FWR hat sich meine Vermutung aus Beitrag #66 bestätigt:

Keine Datensammlung und deren Abfrage durch die Behörde für alle Schützen, das gibt das Gesetz und vor allem der § 15 nicht her. Nur Neulinge müssen nach drei Jahren nach Ersterwerb der WBK gemäß § 4 (4) überprüft werden, so wie es das die ganze Zeit schon war.

Entweder liegt da also in meinem Fall zwischen Behörde und Verein ein Mißverständnis vor, oder das betreffende LRA versucht wieder einmal, ohne Rechtsgrundlage vorzugehen.

Schlecht wäre, wenn es unser Vereinsvorstand aus Vorsicht oder warum auch immer so angeht, daß eben doch Daten gesammelt und ggf. weitergereicht werden.

Geschrieben
Wie oft ich zum Schießen gehe, entscheide immer noch ich selbst.
keine Frage... allerdings entscheidet dann auch Väterchen Staat ob er dir aufgrund mangelnden Bedürfnisses (wenigstens die ersten 3 Jahre) dann die WBK wieder entzieht...

das sage ich ohne Wetung... nur so ist die Rechtslage.. ( in Deutschland)

Geschrieben
Und bei solchen Aussagen wie "wenn du zu faul bist, kannst du die Dinger wieder abgeben" oder "solltest deine Einstellung zum Schießsport überdenken"

platzt mir persönlich der Arsch.

Erstaunllcherweise--- bei mir ebenfalls!

Ab und an, auch hier, ist "klare Kante" in der Formulierung gestattet.

MfG!

Geschrieben
Ich überleg grad, wann ich zuletzt mit meiner STI schießen war........muß schon über ein Jahr her sein.

Auch mein letzter Schießstandbesuch war irgendwann im September. Wir haben nämlich einen OPEN AIR Stand der nur saisonal geöffnet hat.

Es gäbe zwar noch einen freien Schießstand in der Gegend, den ich über die Wintermonate aufsuchen könnte

aber darauf hab ich keinen Bock.

Und bei solchen Aussagen wie "wenn du zu faul bist, kannst du die Dinger wieder abgeben" oder "solltest deine Einstellung zum Schießsport überdenken"

platzt mir persönlich der Arsch.

Wie oft ich zum Schießen gehe, entscheide immer noch ich selbst.

Und niemand braucht sich als 08/15 Hampel, der zufällig das gleiche Hobby hat, oben genannte Äußerungen herauszunehmen.

Hier gings drum, dass ein Neuling die Waffe vor wenigen Monaten bekam und nach Erhalt der Waffe kaum/nur noch 5 mal schießen war - innerhalb eines halben Jahres!

DAS sieht mir stark nach "Waffe haben wollen" und "danach nicht mehr am Stand blicken lassen" aus!

Den Verein quasi als Bedürfnisanstalt missbrauchen!

In solch einem Fall weiche ich von meiner Meinung nicht zurück. Da kann er die Waffen auch wieder abgeben. Ein Fortbestehen des Bedürfnisses ist doch wohl nicht mehr vorhanden, oder siehst DU noch irgendwo eines?

Geschrieben
In solch einem Fall weiche ich von meiner Meinung nicht zurück. Da kann er die Waffen auch wieder abgeben. Ein Fortbestehen des Bedürfnisses ist doch wohl nicht mehr vorhanden, oder siehst DU noch irgendwo eines?

Wie kommst Du denn darauf? Wenn man statt 6x in 6 Monaten nur 5x zusammengebracht hat, ist das noch lange kein Grund für so eine unpassende Aussage.

Auch ich habe beruflich bedingt nicht immer die Möglichkeit, wirklich jeden Monat zu schießen- und man hat nebenher auch noch Familie und andere Bedürfnisse. Selbst der strenge BSSB pocht nicht darauf, daß wirklich jeden Monat geschossen wird, allerdings meinte ich mich an dann 18 Schießen als Mindestleistung für ein Jahr zu erinnern (entweder 1x jeden Monat oder 18x pro Jahr).

Ich finde es ist schlimm genug, daß man so einem Sch...dreck wie diese unsägliche Regelung zum regelmäßigen Schießen hat, warum dann in den eigenen Reihen solche Ansichten verbreiten?

Da bekomme dann ich nen dicken Hals. Und am besten muß noch jeder Motorradfahrer jährlich mindestens 300 Rennstrecken-Kilometer und ein Sicherheitstraining ablegen, der Harleyfahrer 15 Pflichttreffen besuchen, der Büroangestellte bei der AOK Übungsnachmittage aufsuchen etc.pp.

Leute, ist so schon schlimm genug. Leben und Leben lassen, Gesetz und verbandsinterne Gemeinheiten machen uns das Hobby (und für manchen den Beruf!) schwer genug!

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