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IGNORED

Wieviel kostet die grüne WBK ?


Tanby

Empfohlene Beiträge

Geschrieben
Thx - werd ich beim nächsten Mal probieren - wenn´s klappt, hast Du ein Bier gut ;)

Achtung: Das klappt nur (einmalig) bei der Neubeantragung/-ausstellung einer WBK, ansonsten ist (auch bei Fortführung einer bereits ausgestellten Grünen) der Betrag von 12,78 € immer fällig.

Ein Vorteil wäre aber immer noch, dass man nur einmal den Gang zur Behörde antreten muss.

Geschrieben
Dabei fällt mir ein... könnte das mit den 40,xx € eine Gebühr für die Jäger sein?

Nene, die DM 80,00 bezogen sich hierauf:

"Ausstellung einer Waffenbesitzkarte in den Fällen des § 32 Abs. 2 WaffG"

(Abschnitt 2, Nr. 6 in der Kostenverordnung)

Da steht was mit 80,00 DM in der Waffenkost mit dem verweis auf einen § des WaffG, habe aber leider kein altes Waffengesetz mehr.

Das ist der alte § 32 (2), den ich gemeint habe, guckst Du hier (dann wirds gleich klar, insbesondere bei der Textziffer 3 in dem bezeichneten Absatz 2 des § 32 WaffG-alt):

http://www.schuetzenbund.de/pdf/waffenrech...affengesetz.pdf

Geschrieben

Danke für den Link zum alten WaffG!... (Beim DSB... hätte ich auch selbst daruf kommen können! :rolleyes: )

Was anderes:

Welcher § das alten WaffG war denn die "Alte Gelbe WBK"?

Und in der WaffKostV die Gebühren für diese und den Eintrag weiterer Waffen darin?

Geschrieben

Weil die Frage der Gebühren doch immer wieder auftaucht, sollte man mal eine Liste aufstellen, mit den für uns wirklich relevanten Gebühren für SpoSchü, Jäger und Sammler.

Geschrieben
Vermutlich will Gottfried in seinen ihm eigenen Worten sagen, dass es mittlerweilst Ländersache ist und praktisch jedes Land - und sogar jede Behörde - eine eigene Kostenverordnung erlassen könnte.

So ist es !

Ich kenne aber noch keine Behörde, die dies getan hat.

Dafür kann weder ich was noch die Behörden , die das bereits fröhlich praktizieren und die Gebührensätze per Amtsblatt veröffentlicht haben.

Bei uns wurde Einiges sogar billiger .

Lustig find ich solche Leute , die selbst keine Ahnung haben ,

womit Du natürlich nicht gemeint bist ,

bei anderen Leuten Quatsch erkennen und selbst Unsinn schreiben .

Es ist schon eine wahre Pestilenz mit solchen Typen :rotfl2::rotfl2:

Geschrieben
Weil die Frage der Gebühren doch immer wieder auftaucht, sollte man mal eine Liste aufstellen, mit den für uns wirklich relevanten Gebühren für SpoSchü, Jäger und Sammler.

Also nochmal zur Klarstellung: Das ist zwischenzeitlich Ermessensspielraum der Behörden .

Willst Du alle auflisten ?

Sicher werden sich viele an den alten Kostenverordnungen orientieren ,

darauf kann man sich aber nicht verlassen , das kann allenfalls Anhaltspunkt bzw. Durchschnittswert sein .

Mir sind bereits jetzt ein paar ganz erhebliche

Unterschiede bekannt geworden , innerhalb desselben Bundeslandes wohlgemerkt .

Geschrieben
Also nochmal zur Klarstellung: Das ist zwischenzeitlich Ermessensspielraum der Behörden .

Nochmals zur Berichtigung: das ist totaler Quatsch. Es gibt da (mit Ausnahme der Rahmensätze, wo so bestimmt) kein "Ermessen". Wenn du von Leuten korrigiert wirst, die mehr Ahnung haben als du, solltest du dies dankbar annehmen und dazulernen. Hast es nötig.

Carcano

Geschrieben
Nochmals zur Berichtigung: das ist totaler Quatsch. Es gibt da (mit Ausnahme der Rahmensätze, wo so bestimmt) kein "Ermessen". Wenn du von Leuten korrigiert wirst, die mehr Ahnung haben als du, solltest du dies dankbar annehmen und dazulernen. Hast es nötig.

Carcano

Das ist mir keine weitere Antwort wert .

Manche Leute meinen einfach , was sie nicht kennen , das gibt es auch nicht .

Wer das glaubt , ist selbst schuld .

Geschrieben

Gottfried, sei dankbar und lerne was dir der Carcano da so unterjubelt ohne es zu erklären.

Wenn er es gewollt hätte, dann wäre ein kurzer Hinweis, dass es kein Ermessen im Zusammenhang mit der Gebührenhöhe gibt, völlig ausreichend gewesen. Tatsächlich sind die Behörden seit einiger Zeit in der Lage ihre Gebühren nach dem tatsächlichen Verwaltungsaufwand zu berechnen.

Und davon machen einige schon Gebrauch und andere noch nicht. Und was dann dabei raus kommt, wen sie es denn machen, das ist im Ergebnis, also in der Höhe der Gebühren sehr unterschiedlich.

manche Behörden arbeiten noch mit Handakte auf Papier, andere haben schon (fast) alles auf der Festplatte...

Wenn hier mal jeder bei nächster Gelegenheit, wenn er sowieso bei seiner Waffenbehörde aufschlägt, nach den Gebühren fragt, dann können wir ja wirklich mal eine Übersicht erstellen um einen Vergleich ziehen zu können.

LKA 573 (Berlin) -

Die Waffenbesitzkarte ist die Erlaubnis für den Erwerb und Besitz von erlaubnispflichtigen Schusswaffen. Die Höhe der Gebühr richtet sich nach dem Erlaubnisumfang. Bezahlung ist nur mit EC-Zahlung oder mittels Aushändigung eines Überweisungsträgers möglich!
Mehr gibt ihre Website leider nicht her.

Anders sieht es z.B. hier aus:

Gebührenübersicht:

Jagdscheingebühr zzg. Jagdabgabe

Jahresjagdschein 48,00 EUR 25,50 EUR

Zweijahresjagdschein 87,00 EUR 51,00 EUR

Dreijahresjagdschein 123,00 EUR 76,50 EUR

Jahresfalknerschein 13,00 EUR 17,50 EUR

Zweijahresfalknerschein 22,00 EUR 35,00 EUR

Dreijahresfalknerschein 31,00 EUR 31,00 EUR

Tagesjagd/Tagesfalknerschein 13,00 EUR 5,00 EUR

Jahrsjagdschein für Jugendliche 24,00 EUR 17,50 EUR

Jahresfalknerschein für Jugendliche 24,00 EUR 7,50 EUR

Geschrieben
Ok... danke Euch erstmal.

Am Besten also einfach viel Geld einstecken, hingehen und sehen was am Ende bei mir für eine Summe rauskommt... werde berichten.

Gute Nacht.

A.

Servus !

Ich denke mal Du musst gar nichts einstecken (kannst das ja vorab schonmal tel. abfragen).

Denn: als ich meinen Wiederladerschein geholt habe bekam ich eine Rechnung mit und den Hinweis, dass ich 4 Wochen Zeit hätte den Betrag (ich glaube es waren 110 Euro) zu überweisen.

Gruß Klaus

Geschrieben
Wenn er es gewollt hätte, dann wäre ein kurzer Hinweis, dass es kein Ermessen im Zusammenhang mit der Gebührenhöhe gibt, völlig ausreichend gewesen.

Na ja Fuchs , vernünftig formlierte Einwände wie Deiner sind o.k , Du hast Recht - ich gehör eben nicht zu den Leuten , die eine Sache an Form - und Definitionsbegriffen festmachen , deren Unterschied sowieso zumeist nicht

verstanden wird , mir geht es um das Ergebnis .

Tatsächlich sind die Behörden seit einiger Zeit in der Lage ihre Gebühren nach dem tatsächlichen Verwaltungsaufwand zu berechnen.

Den "tatsächlichen Verwaltungsaufwand" definiert aber in ziemlich weitem Rahmen niemand anderes , als die berechnende Behörde selbst .

Und davon machen einige schon Gebrauch und andere noch nicht. Und was dann dabei raus kommt, wen sie es denn machen, das ist im Ergebnis, also in der Höhe der Gebühren sehr unterschiedlich.

Nichts anderes wollte ich inhaltlich den Leuten vermitteln !

manche Behörden arbeiten noch mit Handakte auf Papier, andere haben schon (fast) alles auf der Festplatte...

Und manche Behörden sollen angeblich auch mit der Überlegung an die Sache rangehen , die Gebühren als Steuerungsmittel für "möglichst wenig Waffen im

Volk zu verwenden B) .

In den sgn. "tatsächlichen Verwaltungsaufwand" läßt sie recht viel unterbringen , wenn man erpicht darauf ist , da sind nicht nur

Unterschiede zwischen Handakte und Festplatte einrechenbar.

Wenn sich hier jemand an Formulierungen hochziehen will , weil er Sachverhalte eben so angeht , bitte , warum nicht .

Ich denke mal , daß den meisten Leuten eher damit geholfen ist , zu erkennen , daß die Gebühren für dieselbe Sache von Behörde zu Behörde extrem

unterschiedlich sein können und ihnen ziemlich egal ist , wie man das fachterminlich definiert .

Kurz gesagt : Die Ausgangsfrage ohne Angabe der örtlich zuständigen Behörde ist nicht eindeutig zu beantworten .

Schönen Tag noch .

Gruß

Gottfried

Geschrieben

also ich habe gezahlt:

voreintrag mit munitionserwerb 66,47€

anmeldung der waffe 12,78€

und in einem anderen landkreis war es 1/3 weniger ... also leider nix mit gleichen gebühren für gleiche leistung.

gruss andreas

Gast U are Defeated
Geschrieben
Ehemals 110,00 DM

Genau die 110 DM hab ich damals auch bezahlt für die Gelbe :) ist nämlich egal ob gelb oder grün kostet das selbe :)

Ach, weiß das vielleicht wer muss meine WBK wegen Namensänderung umtragen lassen, werden dann die 56 noch was dann auch fällig?

Gruß

U are defeated

Geschrieben

Können wir das Thema Gebühren etwas auffieseln. So ganz klar war mir das nicht, wenn das mit Neuausstellung der WBK verknüpft ist.

Da die gelbe WBK ja geklärt ist, gibt es noch eine Reihe von Fallkonstellationen mit der grünen WBK:

1. Sportschütze beantragt 1. Waffe. Neuausstellung der Grünen mit Voreintrag und Munwerwerb.

2. Soprtschütze beantragt Folgewaffe (mit Munerwerb)

3. Sportschütze lässt mehrere Waffen auf einmal eintragen.

4. Jäger beantragt 1. Kurzwaffe mit Voreintrag und Munerwerb und Ausstellung der Grünen.

5. Jäger beantragt Kurzwaffe und benötigt Voreintrag mit Munerwerb, jedoch ohne Neuausstellung.

6. Jäger hat Langwaffe gekauft und lässt eintragen (dafür benötigt er keinen Voreintrag, jedoch Erstausstellung WBK)

7. Jäger hat Langwaffe gekauft und lässt auf vorhandene WBK eintragen (dafür benötigt er keinen Voreintrag)

8. Jäger lässt mehrere Waffen eintragen.

9. Erbe beantragt WBK zur Übernahme von mehreren Waffen.

10. Weiterhin: Sportschütze lässt mehrere (2) Waffen auf Gelb eintragen.

11. Sammler lässt mehrere eintragen.

(Ist bei mehreren Waffen nun einmal die 12,78 zu zahlen oder pro Waffe)

Geschrieben
Was hast du geraucht? :eek2:

hätst du es für möglich dass sich der name oder im speziellen der nachmame von mitmenschen ändern kann? bei vielen weiblichen mitmenschen soll das ja nicht allzuselten passieren.

... nu so als denkanstoss ...

gruß alzi

Geschrieben
ich rede eigentlich vom Satz selber und nicht vom Inhalt.

asoooooo :rolleyes: .... na denk dir doch nach dem "wer" einfach ein "?" oder eine "," ;) und schon stimmt das wieder......

..... alzi

( wobei mal bei dieser deiner frage aber wirklich eher an eine dezente kritik bezüglich des inhalts denkt, als an eine bezüglich des satz"baus". nix für ungut :s75: )

Gast U are Defeated
Geschrieben
Was hast du geraucht? :eek2:

Und nein ich rauche, trinke nicht und nehm au keine Drogen- habe auch noch nie Drogen konsumiert.

I hab des geschrieben, wo i auf dem Sprung war. Mein Mann hat mir irgendwelchen belanglosen Kram wieder genervt, wie all zu oft.

Es gibt hier Leute, die schreiben Zeug, des ist viel konfuser. Wegen einen vergessen Wort, ist des lange noch kein Beinbruch.

Mein Frage habt ihr damit auch noch ned beantwortet, möchte ich mal anmerken, stattdesen wird hier ein Lawine wegen einem Wort losgetreten.

Gruß

U are defeated (Kerstin, die nun los muss weil sie noch Wichtigeres zu tun hat)

Geschrieben

Kerstin...... We are defeated!

ich kann mir nicht vorstellen dass eine gebühr für die namensänderung im gebührenverzeichnis gelistet steht. auch ist es ja keine genehmigung bzw. waffenrechtliche erlaubnis die erteilt wird. einfach mal ganz nett und unbedarft beim SB oder der SBine anfragen.... könnte mir vorstellen, dass das auch gebührenfrei zu machen ist, wenn du die unterlagen für deine personenstands- bzw. namensänderung mitbringst.

gruß alzi

Geschrieben
Können wir das Thema Gebühren etwas auffieseln. So ganz klar war mir das nicht, wenn das mit Neuausstellung der WBK verknüpft ist.

11. Sammler lässt mehrere eintragen.

(Ist bei mehreren Waffen nun einmal die 12,78 zu zahlen oder pro Waffe)

Für den Sammler werden für JEDE Waffe die 12,78 Euro fällig. :traurig_16:

Geschrieben
Können wir das Thema Gebühren etwas auffieseln. So ganz klar war mir das nicht, wenn das mit Neuausstellung der WBK verknüpft ist.

Da die gelbe WBK ja geklärt ist, gibt es noch eine Reihe von Fallkonstellationen mit der grünen WBK:

1. Sportschütze beantragt 1. Waffe. Neuausstellung der Grünen mit Voreintrag und Munwerwerb.

2. Soprtschütze beantragt Folgewaffe (mit Munerwerb)

3. Sportschütze lässt mehrere Waffen auf einmal eintragen.

4. Jäger beantragt 1. Kurzwaffe mit Voreintrag und Munerwerb und Ausstellung der Grünen.

5. Jäger beantragt Kurzwaffe und benötigt Voreintrag mit Munerwerb, jedoch ohne Neuausstellung.

6. Jäger hat Langwaffe gekauft und lässt eintragen (dafür benötigt er keinen Voreintrag, jedoch Erstausstellung WBK)

7. Jäger hat Langwaffe gekauft und lässt auf vorhandene WBK eintragen (dafür benötigt er keinen Voreintrag)

8. Jäger lässt mehrere Waffen eintragen.

9. Erbe beantragt WBK zur Übernahme von mehreren Waffen.

10. Weiterhin: Sportschütze lässt mehrere (2) Waffen auf Gelb eintragen.

11. Sammler lässt mehrere eintragen.

(Ist bei mehreren Waffen nun einmal die 12,78 zu zahlen oder pro Waffe)

Okay, gerne. Ergibt sich alles aus Abschnitt II der Anlage zum Gebührenverzeichnis der WaffKostV und gilt deshalb nicht für die Gegenden, in denen die Waffenbehörden inzwischen eigene Gebührenverzeichnisse aufgestellt haben:

1. 56,24 € für WBK + 25,56 € für MEB = 81,80 € (auch bei zwei Erwerbserlaubnissen)

2. dito (wir sind noch bei der grünen WBK)

3. Wenn Du damit eintragen nach erfolgtem Erwerb auf Erwerbserlaubnis meinst, dann pro Waffe 12,78 €. Sonst siehe 1.

4. Siehe 1.

5. Gebühr wie in 1.

6. 25,56 €

7. 17,90 €

8. Mehre Langwaffen wie 7., sonst braucht er Erwerbserlaubnis für 56,24 € + evtl. eine MEB

9. 25,56 € (wie bei neuer Jäger-WBK für Langwaffen)

10. 2 x 12,78 € = 25,56 €

11. Anzahl der Sammlerwaffen x 12,78 €

Hoffe geholfen zu haben.

Grüssle

SBine

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