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IGNORED

Bundesverwaltungsgericht - Entscheidung zum Waffenrecht


Schwarzwälder

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Geschrieben
Ein ehemaliges Mitglied der GSG9 macht sich im Personenschutz selbstständig. Er ist mit Sicherheit top ausgebildet und weiß was er tut. Sollte man diesem wirklich alle rechtlichen Knüppel in den Weg werfen um so wenig Waffen wie möglich im Volk zu haben ? Wie zuverlässig soll denn ein Antragsteller noch sein ?

Top ausgebildet, keine Frage!

Aber er ist dennoch ein Mensch. Darin liegt wohl das Problem.

Geschrieben

Ja verstanden.

Den obigen Fall habe ich auch nur konstruiert, ist kein echter Fall.

Anderes Beispiel:

Ein Bankdirektor/Unternehmer etc. erhält den Hinweis darauf, daß er/seine Familie überfallen werden soll, um Geld zu erpressen. Ist die Polizei willens und in der Lage, einen Personenschutz auch über mehrere Wochen zu gewährleisten ? Wären er/seine Familie bedroht genug, daß dies ein Wachdienst durchführen dürfte ? Dürfte der Wachdienst sofort mit dem PS beginnen, da die Gefahr konkret ist und der PS keinen Aufschub duldet ?

Das Ganze ist dann ja auch ein Eingriff in die Geschäftstätigkeit bzw. eine Beschränkung.

Im Bereich Detekteien ist es so:

Der Eingriff in die Privatsphäre einer zu observierenden Person ist zulässig, wenn ein höheres, zu schützendes Rechtsgut vorhanden ist.

Darüber hat sich der Detektiv bei Auftragsannahme zu informieren und dies auch schriftlich bestätigen zu lassen.

Könnte dies im Personenschutz (z.B. bei Eilbedürftigkeit) nicht ähnlich laufen ?

Wenn eine unbescholtene Schutzperson sich von einem unbescholtenem Personschützer bewachen lassen will, was ist dann dagegen zu sagen ?

Top ausgebildet, keine Frage!

Aber er ist dennoch ein Mensch. Darin liegt wohl das Problem.

Auch Polizisten sind Menschen. Entwaffnen ?

Geschrieben
...

Andersrum:

Ein ehemaliges Mitglied der GSG9 macht sich im Personenschutz selbstständig. Er ist mit Sicherheit top ausgebildet und weiß was er tut. Sollte man diesem wirklich alle rechtlichen Knüppel in den Weg werfen um so wenig Waffen wie möglich im Volk zu haben ? Wie zuverlässig soll denn ein Antragsteller noch sein ?

Davon würde ich nicht ausgehen. Personenschutz gehört nicht zu deren Kernaufgaben. Deshalb bilden die Kollegen des Personenschutzes beim BKA oder den LKAs eigene Dienststellen und werden ganz anders geschult.

Davon abgesehen, egal ob Ex-GSG9 oder -SEK, -Personenschützer oder Wachtmeister xyz, auch hier müsste der Kollege erst die Bedingungen erfüllen die du aufgelistet hast (Prüfung vor der IHK etc.).

Außerdem gäbe es da noch eine beamtenrechtliche Frage zu klären, weshalb ist der Kollege "Ex"? Als Früh- oder Alterspensionär muss der Dienstherr über eine Nebentätigkeit informiert werden (man erhält ja eine Pension). Steht die auch nur entfernt mit den Aufgaben eines Polizeibeamten in Beziehung (ist im Sicherheitsgewerbe allgemein wohl gegeben), dann muss der Dienstherr diese Nebentätigkeit auch genehmigen.

Und zu dieser Frage:

Auch Polizisten sind Menschen. Entwaffnen ?

Da kratze ich mir auch nur den Kopf. Jahrelang bin ich mit Pistole und MP (und noch ganz anderem "Spielzeug") spazieren gelaufen/gefahren, habe die P6 auch privat geführt, als Pensionär bin ich auf einmal ein schlechterer Mensch und darf das nicht mehr? Nein, ich bin jetzt nur noch ein "Normalbürger". Da hilft kein Gezeter und Geschrei, wir werden daran nichts ändern. Erst wenn sich eine nennenswerte Anzahl, oder gar die große Mehrheit der Bürger, die sich ansonsten nicht mit Waffen beschäftigt oder gar Angst davor hat bewaffnet (illegal), um sich überhaupt vor die Tür zu trauen, werden unsere Politiker eventuell umdenken. Aber die Umstände die dazu führen würden, wären mir als Preis für das Recht eine Schusswaffe tragen zu dürfen zu hoch.

Geschrieben
Anm: Widerstrebt meiner pers. Einstellung, aber wäre jetzt der logische Umkehrschluß, oder sehr ich das falsch?

Siehst Du vollkommen richtig. Mehr als Hilfe zu holen wird kaum von dir gefordert. Du mußt dich nicht selkbst gefährden. Das ist die Rechtslage, auch wenn meine persönliche Vorstellung von Moral eine andere ist.

Geschrieben
Interessanter war doch bisher die Argumentation für:

1. Händler, der etliche Waffen transportiert - Bewaffnung genehmigt, da die Allgemeinheit vor leichter Beute durch Ganoven (Waffendiebstahl) geschützt werden sollte;

2. Jäger, die durch entlegene fremde Reviere marschieren müssen - geladenes Führen, um die Allgemeinheit vor leichter Beute durch Ganoven (Waffendiebstahl) zu schützen

3. Waffensammler auf Fahrten zu Messen/Sammlerbörsen etc. - auf diese Fahrten beschränktes Führen, um die Allgemeinheit vor leichter Beute durch Ganoven (Waffendiebstahl) zu schützen

Diese o.g. 3 Fälle/Argumentationen dürften m.E. wegfallen nach dieser höchstrichterlichen Entscheidung, dass es ein Bedürfnis für Waffenscheine grundsätzlich nicht geben kann mit der Begündung, die Allgemeinheit schützen zu wollen.

Es gab noch nie Waffenscheine um die Allgemeinheit zu schützen. Alle oben von dir angeführten Beispiele sind Selbstschutz, nicht Schutz der Allgemeinheit.

Geschrieben

Der Nichtannahmebeschluss des BVerwG (Az.: 6 B 11708 vom 26.03.2008) ist nach meiner Auffassung fehlerhaft, aber nicht angreifbar. Die dagegen eingelegte Verfassungbeschwerde wurde auch nicht angenommen.

Vom Beschwerdeführer wurde vorgehalten: "Das Darlegungserfordernis des § 133 Abs. 3 Satz 3 VwGO verlangt in diesem Zusammenhang, dass in der Beschwerdebegründung ausgeführt wird, dass und inwiefern das Berfungsgericht seine Entscheidung auf einen in der genannten Weise widersprechenden Rechtssatz gestützt hat. Daran fehlt es."

Er hatte gegenüber der Entscheidung des Oberverwaltungsgerichts Münster (Az. 20 A 2880/06) das Abweichen von früherer Rechtsprechung des Bundesverwaltungsgerichts gerügt.

Dagegen lautet § 133 Abs. 3 Satz 3 VwGO: "In der Begründung (Anmerkung: der Nichtzulassungsbescherde) muss die grundsätzliche Bedeutung der Rechtssache dargelegt oder die Entscheidung, von der das Urteil abweicht, oder der Verfahrensmangel bezeichnet werden."

Sprich: Eine Darlegungspflicht besteht für den Fall, dass eine grundsätzliche Bedeutung der Rechtslage behauptet wird; sie besteht aber gerade nicht für den hier vorliegenden Fall, soweit beanstandet wird, dass die Abweichung von einem Urteil des BVerwG gerügt wird. Insoweit muss lediglich die vorangegangene Entscheidung benannt werden. Das hatte der Beschwerdeführer getan.

Mit diesem vermeintlichen Verfahrensmangel wurde die Nichtzulassungsbeschwerde abgebügelt. Dabei hat das BVerwG gleichwohl die bereits dikutierten und kritisierten Ausführungen gemacht, ohne dass es konsequenterweise gar nicht mehr auf den weiteren Inhalt und die Argumente eingegangen wäre. Vielleicht sollte verhindert werden, dass die Argumente in einer ordentlichen Verhandlung hätten gewürdigt ewrden müssen.

Insoweit erstaunt es fast, dass dort der -sich aus dem Gesetz keineswegs zwingend ergebende- Satz: "so wenig Waffen wie möglich ins Volk" (der in ein totalitätes Regime gehört) nicht umformuliert wurde in: "so wenig Waffen wie möglich in die Bevölkerung"

Mit dieser Entscheidung haben wir wieder eine Scheibe vom Rechtsstaat verloren.

Geschrieben

Das hat weniger etwas mit Moral zu tun. Nicht jedermann ist physisch und psychisch in der Lage sich körperlich, womöglich noch mit bewaffneten, Straftätern auseinander zu setzen.

Geschrieben

Der staat kann es nicht verhindern dass es extremisten und kriminellen gibt... bla bla bla... aber wir können dazu beitragen dass es weniger werden ... also mehr waffen unter das Volk !!!

Ende der Duchsage ...

Schrei nur noch lauter, dann kann´ste ja gleich zur anderen Fraktion gehen und öffentlich für Empörung sorgen!! :17:

Der Gesetzgeber wartet nur auf solche Komentare eines Waffenbesitzers

Geschrieben

Zuverlässigen, bewaffneten Schutz bekommt also nur, wer dafür bezahlt! Und das kann eben nicht jeder. Eine Taschenpistole ist ein erschwingliches Ding, und zum Selbstschutz gebaut, aber gerade das ist absolut unmöglich gemacht worden. Dabei ist gerade bei den Taschenpistolen die Gefahr eines "Amoklaufes" sehr gering, da sowohl der geringe Vorrat an kleinkalibirger Munition, als auch die meist nur rudimentäre Visiereinrichtung einen Wirkungstreffer (zumindest auf mehrere Meter Entfernung) stark erschweren. Die Gefahr für die Allgemeinheit ist gerade bei diesen Geräten also praktisch Null, trotzdem sind diese Waffen nahezu nicht legal zu erwerben.

Na ja,

ich wäre sicher nicht erfreut, wenn jeder an eine Taschenpistole käme. :contra: Da müsste ich ich ja auch wiederum nur noch bewaffnet weggehen um mich nicht vor den vielen zwielichtigen Gestalten fürchten zu müssen die es zweifelsohne in Massen gibt. :o

Geschrieben
"Bis dato hatte ich noch keine Probleme eine Waffe die ich sportlich nutze zu bekommen!" (Alf)

Das liegt wohl daran, das Du - genau wie alle anderen - die erlaubten Reihenfolgen einhälst! (Wie ich natürlich auch)

Trotzdem ist es bescheuert, das ich nicht zuerst eine (evtl. günstigere) Dienstpistole und einen (evtl. günstigeren) Dienstrevolver kaufen darf und als dritte Waffe dann eine Sportpistole - nur deshalb, weil ich ja nach Sportordnung die Disziplinen bei denen Sportpistolen erlaubt sind auch mit der Dienstpistole schießen darf! (Aber keine Chance habe, weil sie nicht so präzise ist)

- Ist wahrscheinlich ne Art Intelligenzprüfung - nur wer's schnallt bekommt ne Dritte :-)

Es gibt Leute, die posten nur Mist und fühlen sich priviligiert , und wollen anscheinend allen hier im Forum zeigen ich habe eine WBK, wobei die die meisten von uns mehere davon haben, und noch andere Erlaubnisse. Jungsschützen schreiben nur so einen Mist, dann versuch mal eine 6 KW zu bekommen, wenn schon 5 im Schranke hast, da hilft Dir auch keine SPO weiter.

Wenn Du schon allen zeigen willst, was für eine Du hast, dann scanne sie ein, und mache einen eigenen Tread auf, aber ich glaube, das ist dann die Lachnummer, do wie ich dich einstufe, hast Du noch keine 5 Jahre eine WBK!!

Verschont den sehr informativen Tread von Jennerwein, von dem Dummgelabere.

Geschrieben
Dann wärst Du nicht mehr "privilegiert". Ist das Dein Problem dabei?

Ist das jetzt ersntgemeint und einfach nur Polemik?

Zu den "Previligierten" gehören zu wollen ist ganz sicher nicht der Hintergrund meiner Argumentation.

Desweiteren ist der Weg in den Kreis der "Priveligierten" ja jedem zuverlässigen Bürger möglich - eine Sachkunde ab € 30.- und die Mitgliedschaft in einem Verein ab € 5.- pro Monat kann da ja nicht der Hinderungsgrund sein, da ja ansonsten die > € 300.- für ne Waffe eh nicht drinsitzen würden.

VG

Kai

Geschrieben
auch, das sich hier nur einer Sorge macht, dann nicht mehr priviligiert zu sein. Anders kann man diesen Post nicht auffassen,

Das liegt dann aber einfach und allein daran, daß du meine Post nicht anders verstehen möchtest, oder generell ein Problem damit hast Gegenargumente anzuerkennen bzw. erst einmal zu überdenken.

Denn die genannten Vollpfosten, die haben schon alle (nicht nur eine Spielzeug 357)

Wie habe ich das denn jetzt zu verstehen?

Kennst du meine Waffen?

Ist .357 für dich ein Spielzeugkalliber?

Willst du einfach nur undifferenzierten Müll absondern?

Und sonst solltest Du mal darüber nachdenken, was Du so von Dir gibst.

Du wirst staunen - genau das nehme ich für mich in Anspruch...

Du bist bestimmt nicht der einzige Priviligierte in diesem Forum,

Ich bin eigentlich gar nicht priveligiert!

und viele davon sind vielleicht noch ein wenig mehr priviligierter als Du, was die Erlaubnisse anbelangt (aber keiner sonst bildet sich darauf etwas ein).

OK, jetzt ist endgültig klar, daß es nicht daran liegt, daß du mich nicht verstehen willst oder kannst - du bist einfach ein Idiot.

So sorry - mußte sein

Geschrieben
....als Pensionär bin ich auf einmal ein schlechterer Mensch und darf das nicht mehr? Nein, ich bin jetzt nur noch ein "Normalbürger".

Ich glaube, da verstehst Du etwas falsch.

Das hat nichts mit schlechtem Mensch zu tun, sondern du bist pensioniert und demzufolge hast du nicht mehr die gleiche Bedürfnisse wie der aktive Beamte. (ob Du das aber verstehen kannst / willst?)

Geschrieben
Und wenn ich mich recht entsinne, ist der Kern des 2nd Amendments die Volksbewaffnung zum Schutz einer willkürlich, tyrannisch handelnden Regierung, oder irre ich mich da?

Dieser Aussage schließe ich mich an. Allerdings gibt es ja auch in unserem Grundgesetz eine ähnliche Ausführung. S. Art.20 Nr.4.

Ist zwar nicht explizit von "Widerstand mit Waffen" die Rede, allerdings würde ein Widerstand gegen das Gewaltmonopol "Staat" im Falle des Art. 20 Nr. 4 ohne Waffen widerum wenig Sinn machen.

Soll jetzt allerdings nicht bedeuten, dass ich damit eine "Generalbewaffnung" befürworten würde.

Wollte damit lediglich Ähnlichkeiten zwischen der Verfassung ( USA ) und dem Grundgesetz aufzeigen.

Geschrieben
Ja, du siehst da da eine Menge falsch. Wieder wird der Schutz der Allgemeinheit mit dem Notwehrrecht, hier genauer der Nothilfe, unzulässig vermengt. Schon gemerkt wo der Denkfehler liegt?

Sag mir doch mal, in welchem §§ die "Nothilfe" geregelt ist? In den §§ 32 - 35 des StGB ist nur die Notwehr und der Notstand geregelt - soweit mir bekannt .

Bezogen auf dein Beispiel, niemand fordert von dir unter Einsatz deines Lebens direkt einzugreifen, aber per Notruf Polizei und Rettungsdienste zu alarmieren und ggf. Erste Hilfe zu leisten, das darf verlangt werden und ist bei Unterlassen als unterlassene Hilfeleistung strafbar. Hättest du eine legale Waffe dabei (und sei es nur das Pfefferspray), und wäre ihr Einsatz ein gebotenes Mittel, dann könnte auch hier unterlassenen Hilfeleistung greifen.

Geschrieben

****Sag mir doch mal, in welchem §§ die "Nothilfe" geregelt ist?****

in § 32 StGB: Notwehr ist.....Abwendung eines gegenwärtigen, rechtswidrigen Angriff von sich ODER EINES ANDEREN ---- dann ist es Nothilfe.

Geschrieben
Das liegt dann aber einfach und allein daran, daß du meine Post nicht anders verstehen möchtest, oder generell ein Problem damit hast Gegenargumente anzuerkennen bzw. erst einmal zu überdenken.

Wie habe ich das denn jetzt zu verstehen?

Kennst du meine Waffen?

Ist .357 für dich ein Spielzeugkalliber?

Willst du einfach nur undifferenzierten Müll absondern?

Du wirst staunen - genau das nehme ich für mich in Anspruch...

Ich bin eigentlich gar nicht priveligiert!

OK, jetzt ist endgültig klar, daß es nicht daran liegt, daß du mich nicht verstehen willst oder kannst - du bist einfach ein Idiot.

So sorry - mußte sein

Also,

eine 357 ist ein Standartkaliber, beim Revolver, nicht umsoinst habe ich zwei 357 in meinen Wkb`s eingetragen. Und ein 44er oder 500 ist wohl eher ein Ding das rumst. Aber schliesslich ist es egal ob auf mich einer mit einer 6,35 oder mit einer 500er auf mich ballern würde, und es wär acu eine 22 kurz nicht gerade prikelnd. Aber schliesslich gint´s in D wesentlich mehr illegale Waffen, als legale, und dies sollte jedem zu denken geben. Diese Waffen sind nicht erfasst, und damit geht von diesen Knarren ein wesentlich größeres Risiko aus. Mir ist noch kein Fall bekannt, wo ein Mörder eine Visitenkarte neben das Mordopfer gelegt hatte, aber mit einer registrierten Waffe wär dies dem Fall gleichgesetzt. Und leider werden die Illegalwaffenbesitzer immer mehr, also wenn ein Gesetz mehr unbescholtenen Bürgern dies genehmigen würde, siehe Schweiz, dann wäre bei uns relativ schnell Schluss, mit Schwarzhandel und co.

Also überlege mal wer hier Müll losläßt, dies ist ein Tread, wo es um das Recht auf Selbstbverteidigung geht.

Und nicht um Sprüche, ich krieg alles, ist doch ein wahrhaft sauböder Spruch, von Dir. Wieviel KW´s und HA`s haste überhaupt?

Wenn Du mehr als 20 Kw`s seit 2003 gekauft hättest, dann sagt ich klar Respekt, aber so kann sich jeder seinen Teil denken (jeder weitere Komentar hierzu ist überflüssig).

Und wenn Du hier nicht so offensichtlich erwähnen würdest, das Du ein paar Knarren hast, und es anderen nicht legal zustehen kannst, wie soll man sonst Dich verstehen.

Zudem andere als Idioten zu bezeichenen, na dencke mal, da gehen Dir wohl die Argumente aus. Dann erzähl uns einfach mal wie lange Du schon eine WBK hast, denn jeder der länger schon Inhaber einer WBK ist, der bildet sich nicht so viel darauf ein, sondern freut sich auf jeden, der diese Hobby oder Sport endekt hat.

So long, für mich bist Du ein Anfänger, und als erster auf der Ignore List.

Besten Schützengruß

Geschrieben
Jeder Mensch hat das Grundrecht sein Leben und das Anderer zu schützen und notfalls mit der Waffe zu verteidigen.

Das ist Grundrecht und Menschenrecht; fertig aus.

Oder wartet ihr bis die Schmier endlich aufkreuzt?

Ich bestimmt nicht im "Worst Case".

Ich verteidige mich und meine Familie wie es sich gehört im Falle eines Angriffes, egal von wem und durch wen.

Da können sie über Schengen noch so viel Schwachsinn "importieren".

Ein weiterer § um die Freiheit und das persönliche Recht zu beschneiden.

Sie wollen die totale Kontrolle über Leben und Tod. Sie wollen willenlose Arbeitsmaschinen die die Fresse halten.

Wo liegt der Sinn sonst von solchen "Gesetzen"?

Was sagte schon der Dalailama: Man muss die Regeln kennen um sie brechen zu können.

@querrero1: :icon14:

Das sehe ich genau so!

Ich wollte damit nur sagen, dass unser deutscher Staat den Bürger entmündigt und ihm das Recht abspricht, die nötigen Vorkehrungen zu treffen, sich in einem tatsächlichen Notfall effektiv zu verteidigen mit dem Vorwand, das sei Sache der Staatsmacht!

Diese Position ist völlig inakzeptabel und fordert geradezu zu zivilem Ungehorsam heraus. Der Staat täte besser daran, den privaten Waffenbesitz und auch das Führen von Waffen weitgehend unbehindert zu erlauben, unter gewissen Bedingungen und Auflagen, auf jeden Fall aber ein Grundbedürfnis der Person zum Waffenbesitz aus Gründen des Selbstschutzes zuzugestehen. Es ist doch ganz einfach: Wenn der Staat mir eines Tages den Besitz meiner Waffen verbieten sollte, werde ich mich eben illegal bewaffnen. Ich denke, viele sehen das so und Millionen in diesem Land haben auch schon die logischen Konsequenzen daraus gezogen. Was hat die Staatsmacht damit gewonnen?

Geschrieben

@ Reservist:

Verschiedene Formen des Notstands ergeben sich aus den §§ 34 und 35 StGB, 228 und 904 BGB.

@ Megabombe:

Ich denke ich verstehe das genau richtig. Ich schrieb doch das ich nun ein ganz normaler Bürger bin und weder ein höherwertiges Bedürfnis, noch "vertrauenswürdiger" bin als andere. Meine Ausführung zu der Vertrauenswürdigkeit bezog sich auf die Bemerkung von Rover.

Geschrieben

Ja aber das ist doch völlig unmöglich :o

Damit würde man eingestehen müssen , daß man mit extremem Aufwand jahrzehntelang immer wieder vergeblich versucht hat ,

etwas völlig Ausreichendes und gut Funktionierendes zu verbessern und letztlich nur Müll produziert hat .

So viel Einsichtsfähigkeit darf man von Politikern nicht erwarten :D .[/quot

Wohl war!! :s82:

Gruß Carpefidelis

Gast God of Hellfire
Geschrieben
Ist das jetzt ersntgemeint und einfach nur Polemik?

Viele, die so einen Bedürfnissenf posten haben diesen Privilegiendünkel. Wenn es bei Dir nicht so ist, gut für Dich.

Gruß

GOH

Geschrieben
Genau so einen Schwachsinn höre ich auch von den Reedern, deren Schiffe im Golf von Aden entführt werden.

Ich möchte wetten, daß ein Piratenschlauchboot sofort abdrehen würde, wenn die ersten Piraten erschossen im Boot liegen, weil vom Schiff zurückgeschossen wurde.

Na also, geht doch!

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"Deutsche Marine vereitelt Angriff auf Luxusliner

Die Fregatte „Mecklenburg-Vorpommern“ hat im Golf von Oman einen Piratenangriff auf das Kreuzfahrtschiff „MS Astor“ verhindert. Warnschüsse reichten aus, um die Angreifer in die Flucht zu schlagen.

Fregatte „Mecklenburg-Vorpommern"

Die deutsche Marien habe am vergangenen Freitag mit Warnschüssen zwei Schnellboote von Angreifern vertrieben, bestätigte ein Sprecher des Einsatzführungskommandos in Potsdam am Donnerstagabend einen Bericht von „Spiegel online“.

Die Fregatte habe sich wegen des Verdachts auf einen Angriff zwischen das Kreuzfahrtschiff „MS Astor“ und die Piraten gestellt, berichtete der Bundeswehrsprecher. Als eines der Boote die Fahrt beschleunigte, seien Warnschüsse zur Nothilfe abgegeben worden. Daraufhin seien die Piratenboote beigedreht.

Nach Informationen von „Spiegel online“ wurden die Schüsse mit einem Maschinengewehr abgefeuert. Die Boote seien nach den Salven mit hoher Fahrt in jemenitische Hoheitsgewässer gefahren. Die „MS Astor“ bietet laut Bericht Platz für knapp 600 Passagiere. Das Schiff sei nach Angaben des Reiseveranstalters Transocean Tours auf dem Weg von Scharm el Scheich in Ägypten nach Dubai gewesen, wo es am Dienstag einlief. "

Focus online, 4.12.2008

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