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IGNORED

Waffensachkundelehrgang


Baemmoel

Empfohlene Beiträge

Geschrieben

Hallo liebe Sportsfreunde,

sicherlich hat es einen solchen Thread in ähnlicher form schonmal gegeben, dennoch erlaube ich mir hier an dieser Stelle diese Frage erneut zu stellen und hoffe auf eine vielzahl von sachlich korrekten und dienlichen Hinweisen und Tips.

Ich plane zusammen mit 2 Kollegen im Großraum Düsseldorf/Köln selber Waffensachkundelehrgänge abzuhalten und entsprechende Prüfungen abzunehmen.

Dazu ist natürlich eine entsprechende Genehmigung der Behörde notwendig.

Ich möchte hier an dieser Stelle nun diejenigen unter euch speziell ansprechen, die diese Genehmigung bereits erhalten haben und wäre um einige wichtige Hinweise und Tipps sehr dankbar.

Erste Kontakte mit der zuständigen behörde hat es bereits gegeben. Nun steht ein entsprechender Konzeptentwurf an.

Brauche ich besondere Versicherungen??? Gibt es nach euren Informationen Unterstützung durch Verbände (speziell BDS)???

Ich würde mich freuen wenn ihr mir entsprechende Informationen geben könntet. Gerne auch per PM. Bin für jeden Tip und Ratschlag in diesem Zusammenhang sehr dankbar. Auch Erfahrungsberichte in Bezug auf das Beantragungsprozedere, etc. würden mich sehr freuen.

Vielen Dank für eure Unterstüzung.

Gruß,

Baemmoel

Geschrieben

Na wenn Du erste Kontakte zur zuständigen Behörde bereits geknüpft hast, kennst Du ja die Anforderungen und Auflagen. Die sollten als Genehmigungsbehörde ja wissen und mitteilen können, was die zur Anerkennungen benötigen und haben wollen.

Ob da Unterstützung seitens der Verbände zu erwarten, wage ich mal stark zu bezweifeln. Die Unterrichtung der Sachkunde und Abnahme der WSK in den Vereinen und Verbänden der anerkannten Verbände bedarf keiner staatlichen Anerkennung. Sie gilt allerdings auch nur für WSK für Sportschützen. Somit wirst Du in Konkurrenz zu den Verbänden arbeiten müssen und wohl kaum auf Unterstützung geschweige denn Förderung hoffen dürfen. Ich mutmaße auch mal, dass die eine staatliche Anerkennung von Lehrgängen gar nicht kennen... :AZZANGEL:

Geschrieben

Ist ein schwieriges, für die Genehmigungsbehörde sehr aufwändiges Genehmigungsverfahren, bei dem viele detaillierte Bestimmungen mangels Rechtsgrundlage nicht gerade einfach festzulegen sind. Behörden, die so was noch nie genehmigt haben, werden deshalb bei so einem Antrag erst mal tief durchschnaufen.

Was immer noch fehlt, sind in Ergänzung zum Fragenkatalog des Bundesverwaltungsamtes konkrete Prüfungsrichtlinien, die z.B. den Ablauf der Prüfung, die Anzahl der Fragen, die noch duldbare Fehlerquote oder die Treffsicherheit beim praktischen Schießen festlegen.

Viel Erfolg !

Grüssle

SBine

:angel:

Geschrieben
Ist ein schwieriges, für die Genehmigungsbehörde sehr aufwändiges Genehmigungsverfahren, bei dem viele detaillierte Bestimmungen mangels Rechtsgrundlage nicht gerade einfach festzulegen sind. Behörden, die so was noch nie genehmigt haben, werden deshalb bei so einem Antrag erst mal tief durchschnaufen.

Meines Wissens auch von Bundesland zu BL unterschiedlich. Daher müssen die Infos aus anderen BL auch nicht unbedingt für NRW zutreffen.

Daher schrieb ich ja auch, wenn schon dir richtige Behörde gefunden ist, sollten die Anforderungen auch von dort genannt werden können.

So weiß ich, dass in Sachen Anerkennung von Lehrgängen nach dem SprengG der Rechtskundeunterricht nur in wenigen BL vom Lehrgangsträger bzw. einem (vorher benannten) Dozenten selbst durchgeführt werden darf. In den meisten BL ist dafür eine rechtskundige Person - i.d.R. Rechtsanwalt nötig.

Was immer noch fehlt, sind in Ergänzung zum Fragenkatalog des Bundesverwaltungsamtes konkrete Prüfungsrichtlinien, die z.B. den Ablauf der Prüfung, die Anzahl der Fragen, die noch duldbare Fehlerquote oder die Treffsicherheit beim praktischen Schießen festlegen.

Ist da was in Planung oder sogar kurz vor der Veröffentlichung?

Geschrieben
Ist da was in Planung oder sogar kurz vor der Veröffentlichung?

Mir ist hierzu nur bekannt, dass bereits vor Jahren eine Arbeitsgruppe ins Leben gerufen worden ist, die das erarbeiten sollte. Wie weit das gediehen ist und wann von dort mit Ergebnissen zu rechnen ist, weiß ich allerdings auch nicht.

Meines Erachtens ist es nicht gut, wenn jede Waffenbehörde auf die o.g. Anträge ihr eigenes Süppchen kocht. Dem Entwurf zur WaffVwV kann man ein paar Dinge entnehmen, aber das reicht eigentlich nicht aus, um eine staatliche Anerkennung von Sachkundelehrgängen richtig gut zu genehmigen.

Momentan kann das nur wischiwaschi geben.

Geschrieben
Die Unterrichtung der Sachkunde und Abnahme der WSK in den Vereinen und Verbänden der anerkannten Verbände bedarf keiner staatlichen Anerkennung. Sie gilt allerdings auch nur für WSK für Sportschützen.

Stimmt das so wirklich? Kann "jeder" einen Lehrgang innerhalb des Vereines abhalten und auch die Prüfung abnehmen?

Geschrieben
Stimmt das so wirklich? Kann "jeder" einen Lehrgang innerhalb des Vereines abhalten und auch die Prüfung abnehmen?

Ja das steht so geschrieben - aber man sollte dann auch den Rest dazu kennen.

Mindestanforderung Lehrgangsdauer, Anforderung und Zusammensetzung Prüfungsausschuß, Ausrüstung, Räumlichkeiten (im Verein meist gegeben), Anmeldung bei der Waffenbehörde mit Anwesenheitsrecht derselben. Und ich zweifle eigentlich immer an das jemand annähernd zwei Tage mit einem oder zwei Vereinskameraden hinhockt und Waffensachkunde macht. Ich streite das aber nicht grundsätzlich ab.

Das Ding ist eben das Du nur in Deinem Verein schulen darfst - hast kein Zettelchen vom Verband bedeutet das das wenn Du vom SV Großholz eine Sachkunde machst die Leute vom 3 KM entfernten SV Kleinholz nicht ausgebildet werden dürfen.

Verbandszettelchen vorhanden z.B. vom BDS - keine Schulung für BdMP oder DSB.

Und prinzipiell wundere ich manchmal schon was da ausgebildet wird...

Man merkts teilweise auch hier in den Foren wenn teilweise die bestimmten Fragen zu Aufbewahrung oder Erwerb von "Sachkundigen" gestellt werden.

Ich hab auch schon mal gehört das ein LG F im Fünfeck in den A-Schrank gehört. Da dies von mehreren Leuten so erzählt wurde an unterschiedlichen Orten zu unterschiedlichen Zeiten - scheint es da einen besonders besorgten Ausbilder wo zu

geben.

P.S. ich hab die staatl. Anerkennung - als Egostütze zu aufwändig - als Einkommensquelle zu mager.

Geschrieben
Ja das steht so geschrieben - aber man sollte dann auch den Rest dazu kennen.

Richtig, steht alles in § 3 Abs. 5 AWaffV i.v. mit §§ 2 und 3 Abs. 2, 2. Halbsatz und Absatz 4 drin. :)

Wichtig: das gilt nur für Schützenvereine, die einem anerkannten Schießsportverband angehören !!!

Es muss ebenfalls ein Prüfungsaussschuss gebildet werden, Prüfung mit theoretischem und praktischem Teil, zwei Wochen vor Prüfung Anzeige an zuständige Waffenbehörde mit Angabe der Prüfungsteilnehmer und Vertreter der Behörde Teilnahmemöglichkeit eröffnen.

Geschrieben

Ergänzung: Das gilt auch nur für die Sachkunde für Sportschützen.

Diese kann nicht für Bewacher oder Bootseigner für Signalpistole verwendet werden.

Geschrieben
...

Das Ding ist eben das Du nur in Deinem Verein schulen darfst - hast kein Zettelchen vom Verband bedeutet das das wenn Du vom SV Großholz eine Sachkunde machst die Leute vom 3 KM entfernten SV Kleinholz nicht ausgebildet werden dürfen.

...

Lt. meinen Unterlagen vom WSV darf ich "in einem Schießsportlichen Verein des WSV" Sachkundeprüfungen abnehmen. Warum soll ich das nur in meinem Verein dürfen und warum sollen Mitglieder des Vereines im Nachbardorf (ebenfalls im WSV) nicht daran teilnehmen dürfen? Jeder Teilnehmer des von mir genannten Lehrgangs bekommt solch eine "Urkunde".

P.S. ich hab die staatl. Anerkennung - als Egostütze zu aufwändig - als Einkommensquelle zu mager.

Gilt nicht nur für die staatl. Anerkennung. Allein die Unterlagen des WSV in eine für die Erwachsenenbildung taugliche Form (Stichwort: Powerpoint, etc.) zu bringen dauert ewig. Geld verdienen kann man damit nicht. Den Lehrgang fand ich aber sehr interessant.

Geschrieben

7.6 Sachkundelehrgänge von schießsportlichen Vereinen, die einem anerkannten

Schießsportverband angehören, erfolgen unter Anwendung des

vom Bundesverwaltungsamt genehmigten Fragenkatalogs des jeweiligen

Verbandes. Sie bedürfen im Falle des § 3 Abs. 5 AWaffV daher keiner

staatlichen Anerkennung. Zwar sieht § 3 Abs. 5 AWaffV vor, dass die Vereine

die Sachkundeprüfung nur für ihre Mitglieder abnehmen können; dem

steht nicht entgegen, dass mehrere Vereine eines anerkannten Verbandes

einen gemeinsamen Prüfungsausschuss bilden können. Gemäß § 3

Abs. 5 Satz 2 i. V. mit Abs. 4 Satz 2 und § 2 Abs. 4 AWaffV ist dem Bewerber

über das Prüfungsergebnis ein Zeugnis zu erteilen, das Art und

Umfang der erworbenen Sachkunde erkennen lassen muss und vom Vorsitzenden

des Prüfungsausschusses zu unterzeichnen ist (Sachkundennachweis

des anerkannten Verbands).

Die als Sportschütze erworbene Sachkunde ist nicht geeignet, die Sachkunde

für andere Bereiche zu vermitteln (z. B. Bewachungsgewerbe).

In der Regel liegt die Verantwortung zur Durchführung von WSK Lehrgängen bei den Landesbeauftragten.

Diese deligieren die Lehrgänge dann an entsprechend Sachkundige und zur Durchführung eines Sachkundelehrgangs fähige Mitglieder.

Geschrieben
In der Regel liegt die Verantwortung zur Durchführung von WSK Lehrgängen bei den Landesbeauftragten.

Diese deligieren die Lehrgänge dann an entsprechend Sachkundige und zur Durchführung eines Sachkundelehrgangs fähige Mitglieder.

hier ein Beispiel dazu: http://www.rheinischer-schuetzenbund.de

Zitat: Anmeldung: Die Meldung kann ausschließlich durch den Bezirk erfolgen, der den jeweiligen Multiplikator einsetzen möchte.

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