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IGNORED

Stockdegen von Lambsdorff?


Gast

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Geschrieben

Wir hatten neulich mal das Thema verbotene Gegenstände am Tisch.

Gibt es ein Urteil über den Stockdegen des früheren FDP Politikers Otto Graf Lambsdorff?

Das sein Stock einer war, scheint wohl unbestritten, Anklage ist auch erhoben worden, jedoch kann ich kein Urteil im www finden.

Hat man wie das bei hochrangigen Persönlichkeiten wohl üblich, unter dem Teppich gekehrt?

Geschrieben
Hat man wie das bei hochrangigen Persönlichkeiten wohl üblich, unter dem Teppich gekehrt?

Klar doch, ich glaube das nennt man den "Bohleneffekt", da hört man auch nichts mehr ...

Geschrieben

Der ganze Vorgang ist von 2005. Dazu gibt es auch ein paar alte Threads.

Juristisch beendet wurde sie vor ein paar Monaten:

"(..)Die kuriose FDP-Waffenaffäre ist nach drei Jahren vor Gericht beendet. Die Liberalen wurden wegen gewerblichen Waffenhandels zu einer Geldstrafe von 1200 Euro verurteilt, wie Bundesschatzmeister Hermann Otto Solms am Montag in Berlin mit Sarkasmus in der Stimme berichtete. Die Affäre war durch die Internet-Versteigerung des Spazierstocks des langjährigen Wirtschaftsministers und FDP-Ehrenvorsitzenden Otto Graf Lambsdorff ausgelöst worden.

Der elegante Spazierstock hatte einen abschraubbaren Griff, an dem sich ein im Schaft verborgener Dolch befand. Den Stock hatte Lambsdorff in Indonesien erhalten, wie es aus Parteikreisen hieß, weil ihm sein alter abhandengekommen war. Von dem Dolch ahnte er nichts. Auch sei er all die Jahre mit der Gehhilfe unbehelligt durch die Weltgeschichte gereist. Im Zuge der Spendenwerbung für die Partei sei der Stock über Ebay versteigert worden. Ein «LeoLoew2005» erhielt für gut 1700 Euro den Zuschlag. Die Behörden allerdings wurden wegen des spitzen Gegenstandes im Inneren hellhörig und eröffneten im Mai 2005 ein Verfahren gegen Lambsdorff wegen illegalen Waffenbesitzes und gegen Bundesgeschäftsführer Hans-Jürgen Beerfeltz wegen gewerbsmäßigen Waffenhandels. Beerfeltz war für das Internet-Angebot verantwortlich.

Im Mai dieses Jahres erging dann das bisher wenig bekannte Urteil des Landgerichts Berlin. Danach wurden Beerfeltz die 1200 Euro aufgebrummt. Lambsdorff kam billiger davon.

Das Wort von «Absurdistan» machte in der FDP die Runde. Solms fügte hinzu: «Das ist Realsatire Deutschland.»

http://www.netzeitung.de/politik/deutschland/1056757.html

Das erstaunliche ist das erkennbare Erstaunen der FDP über das Ausmaß gewisser "Waffen"gesetze in Deutschland....

Gast God of Hellfire
Geschrieben

Hmmm, wobei so ein Stockdegen doch grad für körperlich unterlegene, ältere Mitbürger ein adäquates Verteidigungsmittel darstellt.

Und beim Einsteigen in die Münchner U-Bahn hilft er auch ungemein.

Geschrieben

Mit Bischofstäben einfach mal so durch die Gegend laufen ist seit April ja auch verboten.

Warten wir die Weihnachtzeit ab, ob alle Nikoläuse von und zu ihren Arbeitsplätzen die Stäbe in verschlossenen Behältnissen führen. :P

Geschrieben

Also wurde die Sachlage verbotener Gegenstand in der Tat unter dem Teppich gekehrt.

Ich sage da auch Absurdistan, jedoch aus einem anderen Grund. Wahrscheinlich wäre einem normalen Bürger ein erheblich schärferer Wind entgegen geblasen worden. Man sollte so was sammeln, um das dann mal später mit ähnlichen Urteilen vergleichen zu können.

Geschrieben
Hat man wie das bei hochrangigen Persönlichkeiten wohl üblich, unter dem Teppich gekehrt?

"All animals are equal, but some animals are more equal than others." :huh:

(George Orwell, Animal Farm, 1945)

---

Tom

Aber schön, dass Politiker auch mal Opfer ihres schwachsinnigen Waffengesetzes werden.

Geschrieben

Beim Bischofstab ist das ja auch kein Problem: Jeden der's verbieten will erst exkommunizieren und dann mit nem satten Kirchenbann belegen!! :heuldoch:

Hat früher jedenfalls oft geholfen.

Geschrieben
Also wurde die Sachlage verbotener Gegenstand in der Tat unter dem Teppich gekehrt.

Ich sage da auch Absurdistan, jedoch aus einem anderen Grund. Wahrscheinlich wäre einem normalen Bürger ein erheblich schärferer Wind entgegen geblasen worden. Man sollte so was sammeln, um das dann mal später mit ähnlichen Urteilen vergleichen zu können.

Lt. dem von mir zitierten Artikel kam er nur "billiger davon", wurde also mit einer Geldstrafe wg. unerlaubten Waffenbesitzes belegt.

Geschrieben

Ja habe ich gesehen. Jedoch kann das keine Verurteilung wegen Umgang mit einem verbotenen Gegenstand sein.

Was meinst Du wie das Strafmaß gewesen wäre, wenn jemand jahrelang ein Kugelschreibermesser geführt hätte? Strafverschärfend müsste auch gewertet werden, dass OGL ja als Politiker das Waffenrecht quasi mitgestaltet hat, somit Kenner der Materie sein müsste. War er zudem nicht auch noch Anwalt?

Wir würden bei Waffenrechtsverstößen als sachkundige Personen auch anders bestraft werden.

Geschrieben
Klar doch, ich glaube das nennt man den "Bohleneffekt", da hört man auch nichts mehr ...

Gehört habe ich mal, das sei auch mit ein paar Euro geregelt worden. Wobei ich das nicht verstehe, imo hätte er wg. putativer Notwehr erster Klasse freigesprochen werden müssen.

Geschrieben
Gehört habe ich mal, das sei auch mit ein paar Euro geregelt worden. Wobei ich das nicht verstehe, imo hätte er wg. putativer Notwehr erster Klasse freigesprochen werden müssen.

für das rumfuchteln freispruch wegen putativer notwehr, ok.

bleibt aber immer noch ein verfahren wegen unerlaubten waffenbesitzes.

genau so wie bei einem jäger, der in befriedetem gebiet unzulässigerweise die jagdkunst pflegt. der staatsanwalt mag das verfahren einstellen. trotzdem kann die jagdbehörde im nachgang ein ordnungswidrigkeitsverfahren anstrengen. andersrum nicht: wäre der staatsanwalt richtiger tätig geworden, dann hätte er mit seiner bestrafung das owi-verfahren inklusive abgearbeitet gehabt.

Geschrieben

...dann ist der nette Herr Graf Lambsdorf ja schon wieder einmal mehr vorbestraft!

Schon einmal wegen Steuerhinterziehung und jetzt wegen Besitz unerlaubter Waffen?

Und dieser Herr ist Politiker und Volksvertreter?

Armes Deutschland!

Gruß,

Käpten Flint

Geschrieben
für das rumfuchteln freispruch wegen putativer notwehr, ok.

bleibt aber immer noch ein verfahren wegen unerlaubten waffenbesitzes.

Afaik ist in so einem Fall der unerl. Waffenbesitz mit der berechtigten Notwehr dann auch gegessen; Scholzen in DWJ 11.99, inkl. eines Aktenzeichens. Aber vielleicht sollte man das nicht so breittreten, war vermutlich der letzte verbliebene nicht-68er Richter.

Geschrieben
"(..) Die Behörden allerdings wurden wegen des spitzen Gegenstandes im Inneren hellhörig und eröffneten im Mai 2005 ein Verfahren gegen Lambsdorff wegen illegalen Waffenbesitzes und gegen Bundesgeschäftsführer Hans-Jürgen Beerfeltz wegen gewerbsmäßigen Waffenhandels. Beerfeltz war für das Internet-Angebot verantwortlich.

Das verstehe ich nicht so ganz - stand das mit dem Dolch im eBay Text drin oder wie sind die Behörden darauf aufmerksam geworden, wenn es vorher niemand gewusst hat?

Hat es der Ersteigerer gemerkt und Anzeige erstattet weil es ihm zu heiß war?

Geschrieben
Dann ists mit der waffenrechtlichen Zuverlässigkeit aber auch Essig!

nein, die hat er schon wegen Falsch-Parken drei Montate vorher verloren - Schon mal was von Tagessätzen gehört? Wahrscheinlich nicht. Schon mal über Politiker-Gehälter lamentiert? Rechne mal die TS um und du siehts, Dein Quote ist absurd - für etwas über 20 Euro am Tag soll der gute Mann arbeiten?

Ja habe ich gesehen. Jedoch kann das keine Verurteilung wegen Umgang mit einem verbotenen Gegenstand sein.

Was meinst Du wie das Strafmaß gewesen wäre, wenn jemand jahrelang ein Kugelschreibermesser geführt hätte? Strafverschärfend müsste auch gewertet werden, dass OGL ja als Politiker das Waffenrecht quasi mitgestaltet hat, somit Kenner der Materie sein müsste. War er zudem nicht auch noch Anwalt?

Wir würden bei Waffenrechtsverstößen als sachkundige Personen auch anders bestraft werden.

Hör auf zu heulen, du hättest da auch kein Lebenslänglich dafür bekommen, oder? Soviel Kohle für so einen Scheiß, ist doch bescheuert genug. Was wollen wir eigentlich? Dass die Strafen für Vergehen gegen das Waffengesetz angehoben werden? Manchmal wäre es hilfreich, wenn man vor dem Schwätzen und dem Fingerzeig auf andere, bisschen nachdenken würde.

Gehört habe ich mal, das sei auch mit ein paar Euro geregelt worden. Wobei ich das nicht verstehe, imo hätte er wg. putativer Notwehr erster Klasse freigesprochen werden müssen.

Notwehr, beim Nachlaufen ....? Naja, ich weiss nicht? Mach mal so einen Sachkundelehrgang, da lernt man was anderes ....

...dann ist der nette Herr Graf Lambsdorf ja schon wieder einmal mehr vorbestraft!

Schon einmal wegen Steuerhinterziehung und jetzt wegen Besitz unerlaubter Waffen?

Und dieser Herr ist Politiker und Volksvertreter?

Armes Deutschland!

Gruß,

Käpten Flint

Passt ganz in dein Beutespektrum, was? Lamsdorf wurde wegen Verbotsirrtum freigesprochen. Volksvertreter ist Lamsdorf auch nicht mehr, aber immer noch Politiker. Politiker haben wir aber viele, such dir mal einen anderen aus gegen den du polemisieren kannst, oder lies die Infos dazu, und erspare anderen so ein Gesülze. Du kannst aber auch allen ernstes höhere Strafen fordern für Vergehen gegen das WaffG fordern, zum Beispiel lebenslänglich für alle Vergehen gegen das WaffG oder Arm abhacken, wie wärs? Dann würden aber manche Besucher hier im Forum mit einer Hand ziemlich wenig schreiben, glaubst Du nicht auch?

Geschrieben
Notwehr, beim Nachlaufen ....? Naja, ich weiss nicht? Mach mal so einen Sachkundelehrgang, da lernt man was anderes ....

ad1. Afaik davongelaufen, nicht nachgelaufen

ad2. :rotfl2: :rotfl2: :rotfl2: Die habe ich schon geleitet, da hattest Du noch Hemd und Hose am Stück. Aber der war dennoch gut :s75:

Geschrieben
ad1. Afaik davongelaufen, nicht nachgelaufen

ad2. :rotfl2: :rotfl2: :rotfl2: Die habe ich schon geleitet, da hattest Du noch Hemd und Hose am Stück. Aber der war dennoch gut :s75:

Was hast du schon geleitet als bei mir noch alles am stück war? Gerne auch per PM - verstehe ich nämlich nicht.

Geschrieben
Was hast du schon geleitet als bei mir noch alles am stück war? Gerne auch per PM - verstehe ich nämlich nicht.

Ja, Sachkunde habe ich schon vor Ewigkeiten unterrichtet, nicht nur einmal. Also vorne stehend.

Um das Bohlen - Beispiel nochmal aufzuwärmen: selbst wenn jemand in der Situation "nachlaufen" würde, was afair nicht der Fall war: bestimmt musste er aufgrund seiner Ortskenntnis vermuten, daß die vermutlich bewaffneten Täter in eine ganz ausgezeichnete Deckung verlegen und er ihnen danach völlig hilflos bei freiem Schußfeld ausgeliefert gewesen wäre. Also "gegenwärtig".

Zur FDP - Auktion: afair (in meinem Alter erinnert man sich an den Kindergarten ganz genau aber nicht mehr was es zum Mittagessen gab): die Herrschaften waren so gescheit, das in I-Bäh exakt reinzuschreiben. Jetzt wissen die mal, wie es dem Normalbürger, der so was im Nachlaß findet, mit ähnlichem Scheiß auch passieren kann. Ist doch schön.

So, ziehe mich ein paar Tage zurück.

Geschrieben
nein, die hat er schon wegen Falsch-Parken drei Montate vorher verloren - Schon mal was von Tagessätzen gehört? Wahrscheinlich nicht. Schon mal über Politiker-Gehälter lamentiert? Rechne mal die TS um und du siehts, Dein Quote ist absurd - für etwas über 20 Euro am Tag soll der gute Mann arbeiten?

Hör auf zu heulen, du hättest da auch kein Lebenslänglich dafür bekommen, oder? Soviel Kohle für so einen Scheiß, ist doch bescheuert genug. Was wollen wir eigentlich? Dass die Strafen für Vergehen gegen das Waffengesetz angehoben werden? Manchmal wäre es hilfreich, wenn man vor dem Schwätzen und dem Fingerzeig auf andere, bisschen nachdenken würde.

Notwehr, beim Nachlaufen ....? Naja, ich weiss nicht? Mach mal so einen Sachkundelehrgang, da lernt man was anderes ....

Passt ganz in dein Beutespektrum, was? Lamsdorf wurde wegen Verbotsirrtum freigesprochen. Volksvertreter ist Lamsdorf auch nicht mehr, aber immer noch Politiker. Politiker haben wir aber viele, such dir mal einen anderen aus gegen den du polemisieren kannst, oder lies die Infos dazu, und erspare anderen so ein Gesülze. Du kannst aber auch allen ernstes höhere Strafen fordern für Vergehen gegen das WaffG fordern, zum Beispiel lebenslänglich für alle Vergehen gegen das WaffG oder Arm abhacken, wie wärs? Dann würden aber manche Besucher hier im Forum mit einer Hand ziemlich wenig schreiben, glaubst Du nicht auch?

@ Schwarzwildjäger

Sag doch mal bitte ob Du einer von diesen Zeigenossen bist, die immer nur alles schlecht machen was andere gesagt oder geschrieben haben? Deine Antwort läßt mich leider darauf schließen.

Es wäre aber für unser Forum besser, wenn Du erstens Dich verständlich äußern könntest und zweitens dann Deinen Ton etwas mäßigen würdest um nicht beleidigend zu sein.

Außerdem....wenn jemand viel Kritik übt, sollte man dann auch merken, das sie fundiert ist!

Das kann ich Deiner Antwort leider nicht abgewinnen.

Beste Grüße,

Käpten Flint

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