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IGNORED

munitionsaufbewahrung


DVC

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Geschrieben
(Mit Eurer Erlaubnis kopiere ich mal einfach)

Ich packe meine Wundertüte für die Polizeikontrolle und nehme mit:

Alles in einen Karton packen:

-Warnweste, das Warndreieck und den Verbandskasten (ich habe derzeit 2 Warndreiecke und 4 Verbandskästen dabei. Wenn einer abläuft, packe ich einfach immer nur einen neuen dazu :AZZANGEL: )

-Noch ne Flasche Wasser und ne Wurststulle obendrauf, denn man war ja auch nicht nachher in der Kneipe (nix Wurstbrot. Das verdirbt zu leicht)

-Wasser zum Händewaschen oder zum Verdünnen der Mischung in der Wisch-Waschanlage.

-Ein altes zerschlissenes Badetuch kann im Auto auch noch gute Dienste leisten.

-Feuerlöscher hab ich auch noch immer dabei (wozu? Wenn ich 50kg Mun. Lade, kann ich mir auch noch meinen 6kg ABC-Löscher dazu packen)

-Einen starken Akku-Halogenstrahler (nö, billige LED-Funzel von Rossmann)

-Ein Fläschchen Motoröl (nur noch halbvoll)

-Scheibenwasserfrostschutz

-Handyladegerät für den Zigarettenanzünderanschluß

-

Kennt einer ein zweifelsfrei § 42a WaffG-konformes Gerät, um sich im Fall des hoffentlich nie eintretenen Falles notfalls eine Ausstiegsöffnung ins Dach zu schnitzen? :confused: Ich habe wieder ein Auto ohne Glasschiebedach. :rolleyes:

Würde ich bei einer Kontrolle alles nicht sehen wollen, ich will nur den Ersatzglühbirnenkasten sehen! Da er nicht im Karton ist, müssen wir ihn dann suchen! :00000733:

Geschrieben
Würde ich bei einer Kontrolle alles nicht sehen wollen, ich will nur den Ersatzglühbirnenkasten sehen! Da er nicht im Karton ist, müssen wir ihn dann suchen! :00000733:

Wurde von einer Zivilstreife wegen eines defekten Scheinwerfes von der Autobahn gezogen. Mein "das muss gerade eben passiert sein, ich hab gestern erst eine kaputte Bremsleuchte ausgetauscht" wurde ins Reich der Märchen abqualifiziert. Nachdem die zwei unfreundlichen Herren in Grün mir dann erklärten dass ein so schlimmes Delikt keinesfalls mit einer Verwarnung und der Versicherung bei der nächsten Tankstelle Ersatz ranzuschaffen abgetan sein, machte ich mich auf die Suche nach dem Karton der Bremsleuchten (die es nämlich anscheinend nur im Doppelpack gibt, ich habe aber nur eine benötigt) und wurde fündig. Seitdem liegt tatsächlich eine angebrauchte Packung Ersatzgelühbirnen bei mir im Auto. :)

Geschrieben
Ersatzglühbirnenkasten

(Da wir jetzt eh schon OT sind:)

Der nützt bei vielen "modernen" Pkw-Typen sowieso nix mehr, weil der Fahrer (als Otto-Normal-"Mechaniker") im Fall des Falles

(also nachts an der Landstraße, grrmbl..) gar nicht an den Scheinwerfer bzw. die kaputte Glühbirne herankommt.

Dank der "Genialität" der Fahrzeugkonstrukteure ist dieser Kontrollanlass somit überflüssig...

Es sei denn (wie man gerüchteweise hört) die EU regelt bald die Zugänglichkeit der Beleuchtungseinrichtungen...

Geschrieben
(Da wir jetzt eh schon OT sind:)

Der nützt bei vielen "modernen" Pkw-Typen sowieso nix mehr, ...

... da bei einigen Modellen nach Glühlampenwechsel die Boardelektronik resettet werden muß...

:00000733::peinlich:

Geschrieben
oder aber die gesamte Frontpartie abgebaut werden muß...

Lampe 4,31 €

Austausch 431,00 €

Wenn nicht so herum, dann anders herum... an die Hauptscheinwerfer kommt man bei mir ganz prima heran, dafür kostet aber die Lampe (Xenon) über 90€. :angry2:

Geschrieben
Das "Aufbewahrungskonzept Bayern" kommt vom Bayerischen Innenministerium und gilt für ganz Bayern.

So ist es richtig. d.h. Holzkiste mit Vorhängeschloss würde reichen in Bayern.

... um mal wieder auf das ursprüngliche Thema zu kommen. :eclipsee_gold_cup:

Geschrieben

Gibt's die Holzkiste auch mit Innenbeleuchtung...

Spaß beiseite, es ist nicht einzusehen, warum eine stabile Holzkiste oder eine Alubox mit entsprechendem Verschluß einer Schwenkriegelstahlblechkiste unterlegen sein soll.

Geschrieben
Gibt's die Holzkiste auch mit Innenbeleuchtung...

Für was denn das???? :confused: Ich habe immer ein Feuerzeug einstecken, da kann ich auch gleich schauen, ob ich noch genügend Schwarzpulver habe oder ob das Treibladungsmittel daneben in der Tupperdose auch richtig zu ist..... :00000733:

:rolleyes:Für alle die es nicht gerafft haben: War ein Scherz !!!!!!!!!

Ne Holzkiste mit entsprechender Wandstärke und Schloss ist garantiert besser als ein billiger Blechschrank und fällt nicht gleich auf.

  • 1 Monat später...
Geschrieben
So ist es richtig. d.h. Holzkiste mit Vorhängeschloss würde reichen in Bayern.

... um mal wieder auf das ursprüngliche Thema zu kommen. :eclipsee_gold_cup:

Nichts gegen Dich, ABER:

Bekomm ich das bitte schriftlich?

Danke

B

Geschrieben
Nichts gegen Dich, ABER:

Bekomm ich das bitte schriftlich?

Danke

B

Kein Thema:

"Als Mindeststandard für die Aufbewahrung von Munition (unabhängig, ob erlaubnisfrei oder erlaubnispflichtig) ist ein festes verschlossenes Behältnis anzusehen.

Nach § 13 Abs. 3 der Allgemeinen Waffengesetz-Verordnung darf erlaubnispflichtige Munition in einem Stahlblechbehältnis ohne Klassifizierung mit Schwenkriegelschloß oder einer gleichwertigen Verschlußvorrichtung oder in einem gleichwertigen Behältnis aufbewahrt werden. Ein festes verschlossenes Behältnis wird in Bayern als gleichwertig angesehen. Ein verschlossener Holzschrank reicht hier also aus."

In Gesamtheit, z.B. hier: Klick

So oder so ähnlich, aber immer mit Holzbehältnis, sehen die Veröffentlichungen der bayrischen Landkreise aus. Etwas ähnliches gibt es aber auch im Landkreis Braunschweig. Da wird neben dem Blechschrank aber nicht das Holzbehältnis genannt, sondern nur "ein festes, verschlossenes, Behältnis".

Manchmal ist es unkomplizierter als man denkt :)

Gruß Tauschi

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