Der Reservist Posted September 15, 2008 Posted September 15, 2008 Welche rechtliche Grundlage gibt es für Forderungen von Landesverbänden (VdRBw) nach Kopien von vorhandenen Waffenbesitzkarten, wenn ein Mitglied einen Antrag auf Waffenerwerb stellt.
Guest Posted September 15, 2008 Posted September 15, 2008 Welche rechtliche Grundlage gibt es für Forderungen von Landesverbänden (VdRBw) nach Kopien von vorhandenen Waffenbesitzkarten, wenn ein Mitglied einen Antrag auf Waffenerwerb stellt. das sie wissen wollen WAS du hast? Macht schon nen unterschied....sie müssen deijn Bedürfnis ja ggf. abweichend begründen......
Der Reservist Posted September 15, 2008 Author Posted September 15, 2008 das sie wissen wollen WAS du hast? Das, z. B., ist für mich keine rechtliche Grundlage Macht schon nen unterschied....sie müssen deijn Bedürfnis ja ggf. abweichend begründen...... Normalerweise begründe ich (in diesem Fall ein Kamerad) mein Bedürfnis. Der LB hat meines Wissens nur meine Mitgliedschaft zu bescheinigen und daß der Verband ein vom BVA anerkannter Schießsportverband ist und daß die beantragte Waffe mit der SchSpO konform ist. Ergänzende Information: Die Ausstellung der Sportschützenbescheinigung wurde - weil die WBK als Kopie nicht vorgelegen haben - verweigert.
Guest Posted September 15, 2008 Posted September 15, 2008 Ergänzende Information: Die Ausstellung der Sportschützenbescheinigung wurde - weil die WBK als Kopie nicht vorgelegen haben - verweigert. ja, mit recht! DU begründest dein Bedürfnis? DER VERBAND macht das, und dazu MUSS er wissen, WAS an Waffen vorhanden ist! Beispiel: Du willst ne SL-Büchse....der Verband hat keine Ahnung WAS du hast ( DU hast aber schon 4 SL-Büchsen) und befürwortet deinen Antrag ...der SB prüft und fragt nach! Die Anträge werden nach verschiedenen § begründet, unterschied ob du Waffen des "Regelbedürfnisses" oder weitere Erwerben willst...und der VERBBAND steht dafür gerade!
Guest otto43 Posted September 15, 2008 Posted September 15, 2008 Ich nehme mal an, daß es sich um einen Voreintrag in die grüne WBK handelt. Dafür ist nur interessant, ob die beantragte Waffe der Sportordnung entspricht. Die WBK wurde für die >Amtshandlung< von mir und auch von anderen Sportfreunden in unserem Verein noch nie verlangt. Weshalb auch, wenn die Unterlagen vom Verband in ordnung sind, müßten sie wissen was für eine beantragte Waffe du schon hast. Allerding verlangt unserer Verband eine Kopie des Schießbuches um festzustellen, ob der Antragsteller überhaupt noch schießen geht. Oder die Wumme nur noch untern Kopfkissen liegen hat. >gibts bei uns auch einige< Sonst wüste ich nicht, daß dem Verband meine WBK was angeht.
Tyr13 Posted September 15, 2008 Posted September 15, 2008 Naja, wenn ich meine gelbe vorlegen soll, dann weiß ich manchmal schon nicht, wofür. Aber ansonsten: nur die Einträge kopieren, nicht die ausstellende Behörde, Nr. der WBK etc. Und in S/W, nicht Farbe, möglichst Schwarz... Und es soll ja Sportschützen geben, die in mehreren Verbänden organisiert sind. (Mich z.B.), dann helfen die Unterlagen des Einen Verbandes auch nicht weiter. Auf meinem Bedürfnisformular für den BDS ist jetzt schon zu wenig Platz um alles aufzuschreiben.
SeinePestilenz Posted September 15, 2008 Posted September 15, 2008 Mal etwas anderes zum Thema: Wie verhält es sich denn, wenn man a] Auf seiner Grünen durch jagdliches Bedürfnis meinetwegen schon 4 Selbstlader hat, die aber vielleicht zum sportlichen Schießen noch nicht einmal zugelassen sind? Auf den ersten Blick ist das doch mitunter gar nicht zu verifizieren, ob mit der Waffe sportlich geschossen werden kann bzw. auf welches Bedürfnis sie erworben wurde. Das gibt doch das totale Kuddelmuddel. b] Wenn man z.B. eine Rote nach § 18 hat, die geht den LV für die sportlichen Belange doch nun wirklich nichts an. In den Befürwortungsrichtlinien steht aber "Kopien aller WKB(s)", das ist doch Banane...
Guest Posted September 15, 2008 Posted September 15, 2008 Ich nehme mal an, daß es sich um einen Voreintrag in die grüne WBK handelt. Dafür ist nur interessant, ob die beantragte Waffe der Sportordnung entspricht. Die WBK wurde für die >Amtshandlung< von mir und auch von anderen Sportfreunden in unserem Verein noch nie verlangt. Weshalb auch, wenn die Unterlagen vom Verband in ordnung sind, müßten sie wissen was für eine beantragte Waffe du schon hast. Allerding verlangt unserer Verband eine Kopie des Schießbuches um festzustellen, ob der Antragsteller überhaupt noch schießen geht. Oder die Wumme nur noch untern Kopfkissen liegen hat. >gibts bei uns auch einige<Sonst wüste ich nicht, daß dem Verband meine WBK was angeht. Schonmal drann gedacht, das Leute ggf. in Verschiedenen VERBÄNDEN sind?? Woher soll z.B. der BDS wissen, ob du schon 4 SL vom BDMP hast??
El Marinero Posted September 15, 2008 Posted September 15, 2008 Beispiel VDRBW Der LB befürwortet den Regelbedarf von zwei Kurzwaffen bei regelmäßigem Training. Darüber hinaus befürwortet er weiter für dritte bis sonstige KW bei entsprechenden Ringzahlen bei Kreis, Land oder Deutsche. Das steht so in der Sportordnung. Da muss er natürlich wissen, was man schon alles hat. Rechtliche Grundlagen sind das eigentlich nur so weit, als dass die Sportordnung in dieser Form genehmigt ist. Bei den HA geht das analog.
Government71 Posted September 15, 2008 Posted September 15, 2008 Immer, wenn ich den Begriff "Bedürfnis" höre, dreht sich bei mir alles... ÜBER MEINE BEDÜRFNISSE ENTSCHEIDE ICH IMMER NOCH SELBST ! Govt !
Guest Posted September 15, 2008 Posted September 15, 2008 Immer, wenn ich den Begriff "Bedürfnis" höre, dreht sich bei mir alles...ÜBER MEINE BEDÜRFNISSE ENTSCHEIDE ICH IMMER NOCH SELBST ! Govt ! Hierbei muss ich Dir völlig recht geben.
Der Reservist Posted September 15, 2008 Author Posted September 15, 2008 Ich habe noch einmal Rücksprache mit dem Mitglied gehalten: Es handelt sich um den Antrag auf WBK gelb für ein KK-Gewehr - was interessieren dann die Waffen auf "grün"
Tyr13 Posted September 15, 2008 Posted September 15, 2008 Gelbe, sogar Neu-Gelbe... hmmmmm Ist ja eigentlich Bedürfnisfrei. Es hat sich aber eingebürgert, daß für die erste Waffe auf ebendiese Karte ein Bedürfnis nachgewiesen werden soll. Insofern ist der Schein schon irgendwie notwendig. Wenn jetzt ein Bedürfnis ausgestellt werden soll, sorgt sich der Bearbeiter als Vertreter des Verbands zuallererst um seinen eigenen Hi..... Ist zwar nicht heldenhaft, aber so. Also sagt er sich: Ich muß wissen, ob denn mein Bittsteller (Polemik jetzt !) mir da nix vorflunkert. So von wegen: Ich brauche dringend einen Unterhebler, in Wahrheit hat er aber schon eine Rossi 1992 im Schrank. Und zwar vom FSD befürwortet (Hypothese...) Deshalb will er die WBK sehen (los zeig mal her, sonst halte ich meinen Kopf nicht für Dich hin) Nein, das Gesetz verlangt es nicht. Nein, es ist nicht unbedingt sinnvoll. Nein, es zeigt kein Vertrauen in den Schützen von Verbandsseite Es ist ein eigenmächtiges Vorgehen, daß allein der Hin....deckung des Verbandes dient, nicht dem Wohle des Schützen. Clever gemacht vom Gesetzgeber. Damit treibt er einen Keil zwischen Schützen und Ihre Vertretungen.
PSO Posted September 16, 2008 Posted September 16, 2008 Mal etwas anderes zum Thema:Wie verhält es sich denn, wenn man a] Auf seiner Grünen durch jagdliches Bedürfnis meinetwegen schon 4 Selbstlader hat, die aber vielleicht zum sportlichen Schießen noch nicht einmal zugelassen sind? Auf den ersten Blick ist das doch mitunter gar nicht zu verifizieren, ob mit der Waffe sportlich geschossen werden kann bzw. auf welches Bedürfnis sie erworben wurde. Das gibt doch das totale Kuddelmuddel. b] Wenn man z.B. eine Rote nach § 18 hat, die geht den LV für die sportlichen Belange doch nun wirklich nichts an. In den Befürwortungsrichtlinien steht aber "Kopien aller WKB(s)", das ist doch Banane... Beim BDMP unterscheiden sie ja intelligenterweise zwischen Waffen auf Grund JJS und Waffen Bedürfnis Sportschütze. Interessant sind für die (also den BDMP) nur die Waffen, die auf Grund des Sportschützenbedürfnisses genehmigt worden sind (man muss auch Lauflänge usw. angeben). Das geht aus den Formularen eindeutig hervor. Beim DSB wird das nicht so intelligent gehandhabt. Die wollen Kopien aller waffenrechtlicher Erlaubnisse, was IMHO rechtlich nicht sauber ist, da es den Verband schlichtweg nichts angeht, was man beispielsweise als Jäger bzw. Sammler so zu Hause rumstehen hat. Es geht ja um ein Bedürfnis für das sportliche Schiessen, nicht ums sammeln oder jagen. IMHO lehnen sich die Herren vom DSB damit ziemlich weit aus dem Fenster.
Pirol 2 Posted September 16, 2008 Posted September 16, 2008 ÜBER MEINE BEDÜRFNISSE ENTSCHEIDE ICH IMMER NOCH SELBST !Govt ! Dies entspricht einem nachvollziehbaren Wunschdenken - geht aber an der Realität weit vorbei. Pirol 2
Pirol 2 Posted September 16, 2008 Posted September 16, 2008 Welche rechtliche Grundlage gibt es für Forderungen von Landesverbänden (VdRBw) nach Kopien von vorhandenen Waffenbesitzkarten, wenn ein Mitglied einen Antrag auf Waffenerwerb stellt. Hallo Reservist, die rechtliche Grundlage ist § 14 WaffG. Der Verband muss prüfen und u. a. bescheinigen, dass die von Dir beantragte Waffe erforderlich ist. Dazu muss er zwingend wissen, welche Waffen sich bereits in Deinem Besitz befinden. In NRW hatte sich bereits ein Schütze bei der Landesdatenschutzbeauftragten danach erkundigt, ob derartige Verfahrensweisen zulässig sind, weil er Waffen über einen anderen Verband erworben hatte. Nach eingehender Prüfung kam die Datenschutzbeauftragte zu dem Ergebnis, dass derartige Erhebungen rechtlich (und damit auch datenschutzrechtlich) nicht zu beanstanden sind. MfG Pirol 2
Guest Posted September 16, 2008 Posted September 16, 2008 Immer, wenn ich den Begriff "Bedürfnis" höre, dreht sich bei mir alles...ÜBER MEINE BEDÜRFNISSE ENTSCHEIDE ICH IMMER NOCH SELBST ! Govt ! Hast ja recht! ENTSCHEIDEN tust du selber, aber BESCHEINIGEN die Obrigkeit- erinnert mich an meine Schulzeit: Über mein Bedürfnis, während des Unterrichts aufs Scheißhaus zu müssen, habe ich ebenfalls selbst entschieden- nur ob ich durfte, hat ebenfalls die "Obrigkeit" bestimmt.--- Eigentlich hat sich also die deutsche Mentalität -auch wenn mein Beispiel 50 Jahre alt ist- nicht wesentlich geändert!
schuster Posted September 16, 2008 Posted September 16, 2008 Nach eingehender Prüfung kam die Datenschutzbeauftragte zu dem Ergebnis, dassderartige Erhebungen rechtlich (und damit auch datenschutzrechtlich) nicht zu beanstanden sind. hallo Pirol 2 gibt es dieses Ergebnis auch in schriftlicher Form???
Guest God of Hellfire Posted September 16, 2008 Posted September 16, 2008 Deswegen immer auf die Reihenfolge achten und möglichst jede Waffe auf eine eigene WBK (bei grün). Es geht den DSB doch nichts an ob der BdMP mir schonmal was befürwortet hat. ;-)
Pirol 2 Posted September 16, 2008 Posted September 16, 2008 hallo Pirol 2gibt es dieses Ergebnis auch in schriftlicher Form??? Hallo Schuster, diese "schriftliche Form" hatte ich ich den Händen; es müsste sich irgendwo in meinen Unterlagen befinden - muss es aber erst einmal suchen. Ich werde mich darum kümmern und zeitnah unaufgefordert wieder darauf zurückkommen. Einstweilen bitte ich um Verständnis, wenn ich es nicht "aus dem Stand" erledigen kann. Inzwischen hat sich bei so viel angesammelt, dass meine Frau mich mehrfach bat, Platz zu schaffen. Bis bald Pirol 2
schuster Posted September 16, 2008 Posted September 16, 2008 diese "schriftliche Form" hatte ich ich den Händen; es müsste sich irgendwo in meinen Unterlagen befinden - muss es aber erst einmal suchen. Ich werde mich darum kümmern und zeitnah unaufgefordert wieder darauf zurückkommen. Einstweilen bitte ich um Verständnis, wenn ich es nicht "aus dem Stand" erledigen kann. kein Problem Inzwischen hat sich bei so viel angesammelt, dass meine Frau mich mehrfach bat, Platz zu schaffen. so eine Bitte muss man(n) nachkommen, könnte schlimm werden, falls Frau Hand anlegt.
Der Reservist Posted September 16, 2008 Author Posted September 16, 2008 Hallo Schuster,diese "schriftliche Form" hatte ich ich den Händen; es müsste sich irgendwo in meinen Unterlagen befinden - muss es aber erst einmal suchen. Ich werde mich darum kümmern und zeitnah unaufgefordert wieder darauf zurückkommen. Einstweilen bitte ich um Verständnis, wenn ich es nicht "aus dem Stand" erledigen kann. Inzwischen hat sich bei so viel angesammelt, dass meine Frau mich mehrfach bat, Platz zu schaffen. Bis bald Pirol 2 Wenn die Datei nicht zu groß ist, kannst du sie ja hier einstellen. Könnte von allgemeinem Interesse sein. Schon mal Danke für die Auskunft und die Datei.
Pirol 2 Posted September 16, 2008 Posted September 16, 2008 hallo Pirol 2gibt es dieses Ergebnis auch in schriftlicher Form??? Hallo Schuster, musste erst einmal suchen. Bitte schau einmal unten nach. MfG Pirol 2 Datensch_WBK.pdf
Recommended Posts
Archived
This topic is now archived and is closed to further replies.