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IGNORED

Revolver mit 7,5 " Lauf


wolf01

Empfohlene Beiträge

Geschrieben

Folgendes Problem:

Ein Kollege hat sich vor längerer Zeit eine 357er mit 7,5 " Lauf zugelegt.

Der Bedürfnissnachweiß bezog sich auf Revolver im besagten Caliber.

Laut unserem Verband ist aber nur eine Lauflänge von 6" zugelassen.

Hat etliche Meisterschaften damit betritten bis einem .. (außerhalb des Vereins bei einer Meisterschaft ) ihn anzeigte, das er diesen Revolver illegal besäße, da er dafür kein Bedürfniss hätte.

Was kann passieren bezw. was kann man machen ?

Wäre für Hilfe dankbar

Geschrieben
Folgendes Problem:

Ein Kollege hat sich vor längerer Zeit eine 357er mit 7,5 " Lauf zugelegt.

Der Bedürfnissnachweiß bezog sich auf Revolver im besagten Caliber.

Laut unserem Verband ist aber nur eine Lauflänge von 6" zugelassen.

Hat etliche Meisterschaften damit betritten bis einem .. (außerhalb des Vereins bei einer Meisterschaft ) ihn anzeigte, das er diesen Revolver illegal besäße, da er dafür kein Bedürfniss hätte.

Was kann passieren bezw. was kann man machen ?

Wäre für Hilfe dankbar

Das ist dann ein der Sportordnung widersprechender Revolver und der wäre für Wettkämpfe nicht zugelassen. Er müsste dann den Lauf wechseln lassen oder sich nach Überstehen aller bekannten Probleme einen anderen Rev. mit einem max. 15 cm langen Lauf kaufen. Eine illegale Waffe in dem Sinne ist es deshalb nicht. Da er aber sportlich nicht einsetzbar ist und er ihn als Sportschütze mit einem dementsprechenden Bedürfnis erworben hat kann sich daraus trotzdem ein gewisser Ärger entwickeln, weil die Frage nach dem Sinn seines Kaufes gestellt werden könnte oder wird...

Geschrieben

Hat Dein Kumpel denn keine Sachkundeprüfung abgelegt? Eigentlich hätte ihm dort das für den Erwerb einer Waffe notwendige Wissen vermittelt werden müssen.

Das mit dem Anscheißen ist eine andere Sache. Schlimmer wird es nimmer! Willkommen in den Zeiten von Stasi und Gestapo. Dem IM Lauflänge würde ich was passendes dazu sagen.

Aber sei es drum:

Welchem Verband ist denn Dein Verein angeschlossen? Das könnte bei der Lösung des Problems schon mal weiterhelfen.

Im übrigen reicht es, wenn in einem anderen Verband mit der Waffe geschossen werden kann. Also nix mit illegal!!! Aber laß erst mal Details verlauten!

Geschrieben

War bei der Meisterschaft ein Polizist (dein Freund und Helfer)

Deutscher Schützenbund

Und zur Waffensachkunde muß ich gestehen hät ich das auch nicht gewußt.

Hatte mir bei E-Gun einen Sauer und Sohn 44 Mag gekauft, hatte Macke im Lauf also zurückgegeben.

(Hatte mir bezüglich diesem Vorfall hier auch sehr erfolgreich Hilfe geholt)

Und dafür sei nochmals recht Herzlichen Dank ausgesprochen !!

Darauf hab ich das meinem Sachbearbeiter gemeldet, das die Waffe vom Verkäufer eventuel bei seiner Behörde mit meinem Namen schon registriert sein könnte.

Und ob ich mir jetzt eine andere Kaufen könnte?

Seine Antwort war wortwörtlich, das es vollkommen egal wäre was für einen Revolver ich mir zulegen würde, ich müßte mich nur an die Caliber Vorgabe 44 Mag. halten

Wäre das denn jetzt in meinem Fall Unwissenheit oder unvollständige Fehlinformation ???

Geschrieben

Dein Kumpel soll schnellstmöglich in einen BDS-Verein eintreten und schon ist das Problem gelöst! Dort können Revolver bis 8 3/3"-Lauflänge geschossen werden. Bei Silhouetten-Disziplinen sogar bis 10 3/4".

Geschrieben

Warum jetzt noch in einen BDS Verein eintreten? Er hatte die Erlaubnis für dieses Kaliber und er hat dieses gekauft, also alles legal.

Was nicht so schön war das er nicht erst in einen BDS Verein eingetreten ist und dort beantragt hat. Und sorry Wolf01, ich habe kein Verständnis für Deine Sorge um Deinen Kollege. Wenns nach mir ginge würde der DSB diesem wundervollen Kameraden kein Bedürfnis mehr bescheinigen. Jeder weint das es immer umständlicher wird ein Bedürfnis bestätigt zu bekommen und dann gibt es trotz alle dem noch die Kameraden die den Verbänden die entscheidenden Argumente liefern. Es war eine Waffe für eine DSB Disziplin beantragt, gekauft wurde eine absolut nicht in die Disziplin reinpassende.

Sollte es irgendwann soweit sein, daß man beim Antrag anstatt Kaliber, direkt die Waffe (zB CZ75 Sport 2) beantragen muß (dies dann auch so vom SB in die WBK eingetragen wird) und dann darauf hoffen darf, daß dem Verbandsguru diese dann auch zum sportlichen schießen genügt, kannst Du Dich unter anderem auch bei Deinem Kollegen dafür bedanken.

Geschrieben

Also der Fehler liegt ganz klar beim Schützen. Der Verband bescheinigt ja auch nur "kategorisch" eine Waffenart also "Revolver, Kaliber .357 Magnum". Daß die Waffe dann nicht kürzer als 3" und nicht Länger als erlaubt ist, obliegt dem Steuermann. (Ja, ja, Off Duty Revolver geht auch bis 2 Zoll..., YMCA sei dank)

Wenn ich einen Repetierer in .50 BMG auf die "Gelbe" kaufe, bin ich auch leicht außerhalb der mir bekannten Sportordnungen. Und der deutschen Standzulassungen...

Es soll aber Büxer geben, die Läufe fachmännisch kürzen können. Soll Dein Kumpel mal mit seinem SB klären.

Geschrieben
Es soll aber Büxer geben, die Läufe fachmännisch kürzen können. Soll Dein Kumpel mal mit seinem SB klären.

Dann stimmt das Verhältniss Lauflänge zum Drall nicht mehr,weitehin wär ein Neubeschuss nötig.

Das ganze läuft jetzt über einen Anwalt, bin mal gespannt wie die Sache ausgeht

Warum jetzt noch in einen BDS Verein eintreten? Er hatte die Erlaubnis für dieses Kaliber und er hat dieses gekauft, also alles legal.

Was nicht so schön war das er nicht erst in einen BDS Verein eingetreten ist und dort beantragt hat. Und sorry Wolf01, ich habe kein Verständnis für Deine Sorge um Deinen Kollege. Wenns nach mir ginge würde der DSB diesem wundervollen Kameraden kein Bedürfnis mehr bescheinigen. Jeder weint das es immer umständlicher wird ein Bedürfnis bestätigt zu bekommen und dann gibt es trotz alle dem noch die Kameraden die den Verbänden die entscheidenden Argumente liefern. Es war eine Waffe für eine DSB Disziplin beantragt, gekauft wurde eine absolut nicht in die Disziplin reinpassende.

Sollte es irgendwann soweit sein, daß man beim Antrag anstatt Kaliber, direkt die Waffe (zB CZ75 Sport 2) beantragen muß (dies dann auch so vom SB in die WBK eingetragen wird) und dann darauf hoffen darf, daß dem Verbandsguru diese dann auch zum sportlichen schießen genügt, kannst Du Dich unter anderem auch bei Deinem Kollegen dafür bedanken.

Das schlimme daran ist, das es mir und vieleicht auch vielen Anderen hätte passieren können.

Denn ja , ich hätte es auch nicht gewußt. (Zumal nach der Aussage meines SB)

Schande über mich

Gast God of Hellfire
Geschrieben
Wenns nach mir ginge würde der DSB diesem wundervollen Kameraden kein Bedürfnis mehr bescheinigen. Jeder weint das es immer umständlicher wird ein Bedürfnis bestätigt zu bekommen und dann gibt es trotz alle dem noch die Kameraden die den Verbänden die entscheidenden Argumente liefern.

...dann würde ich mal sagen: Wie gut, daß es nicht nach Dir geht.

Geschrieben

Hallo,

Das schlimme daran ist, das es mir und vieleicht auch vielen Anderen hätte passieren können.

Denn ja , ich hätte es auch nicht gewußt. (Zumal nach der Aussage meines SB)

Schande über mich

.

also bei uns in Bayern bekommt man ein Merkblatt mit das hinten an der Bedürfnissbescheinigung dran hängt, da steht genau drauf was man kaufen darf und was nicht.

Gruss

voyager

Geschrieben
Hallo,

.

also bei uns in Bayern bekommt man ein Merkblatt mit das hinten an der Bedürfnissbescheinigung dran hängt, da steht genau drauf was man kaufen darf und was nicht.

Gruss

voyager

nicht überall in bayern - zumindest nicht zwischen 2001-2006.

Geschrieben
Dort können Revolver bis 8 3/3"-Lauflänge geschossen werden.

Das soll natürlich 8 3/8" (213 mm) Lauflänge heißen! :rolleyes::blush:

Geschrieben
Dann stimmt das Verhältniss Lauflänge zum Drall nicht mehr,weitehin wär ein Neubeschuss nötig.

Schließe mich carcano an, soweit ich weiß, richtet sich die Drallänge generell nur nach dem Kaliber, dem Geschossgewicht und dem Gasdruck der Patrone. Der Drall wird schneller (kürzer) bei höherem Druck, kleinerem Kaliber und höherem Gewicht. Und die Lauflänge sagt nur etwas über die Energieausbeute. Längerer Lauf ergibt mehr E0, hat aber auch Grenzen, bei .22lfb oder Schrot z.B. bis 50cm.

Generell ist das Arbeiten an Waffen (wesentlichen Teilen) den Büchsenmachern vorbehalten. Und das Wissen, daß bei Veränderungen an ebendiesen wesentlichen Teilen, dann ein Neubeschuss nötig ist, hab' ich mal vorausgesetzt. Sorry.

Geschrieben

Also ehrlich gesagt bin ich jetzt etwas verwirrt.

Angefangen mit Vorderlader.

Bedürfniss erteilt aber Perkusionshinterlader keine Diziplin also kaufen da ab 18 Jahre frei ja !!!

Pulver verladen welches ja Bedürfnissabhängig bewilligt wurde nein, da zweckentfremdung des Pulvers ! ???

Weiter: neue gelbe WBK bekommen auf Bedürfniss Unterhebel Cal. 22 und 44 Mag.

Darf aber Einzellader und ... jede Menge erwerben z.B. Sharps 45-70 aber keine Diziplin im Dachverband also illegal ????

ÄHhh kann es sein das es langsam hier für die Schützen gefährlich wird

Ich hoffe das ich das falsch sehe

Geschrieben
Schließe mich carcano an, soweit ich weiß, richtet sich die Drallänge generell nur nach dem Kaliber, dem Geschossgewicht und dem Gasdruck der Patrone. Der Drall wird schneller (kürzer) bei höherem Druck, kleinerem Kaliber und höherem Gewicht. Und die Lauflänge sagt nur etwas über die Energieausbeute. Längerer Lauf ergibt mehr E0, hat aber auch Grenzen, bei .22lfb oder Schrot z.B. bis 50cm.

Generell ist das Arbeiten an Waffen (wesentlichen Teilen) den Büchsenmachern vorbehalten. Und das Wissen, daß bei Veränderungen an ebendiesen wesentlichen Teilen, dann ein Neubeschuss nötig ist, hab' ich mal vorausgesetzt. Sorry.

Verwirrung Nr.2

Angenommen XY Caliber benötigt einen Drall von 1 Umdrehung.

Auf 6" auf der Gesamtlänge 1 Umdrehung bei 7,5" ebenfals 1 Umdrehung nur halt auf der Länge etwas auseinander gezogen.

Kürze ich nun den Lauf komme ich nur noch auf ca 0,8 Umdrehungen und darunter soll die Präzision nicht leiden ??

Geschrieben
Verwirrung Nr.2

Angenommen XY Caliber benötigt einen Drall von 1 Umdrehung.

Auf 6" auf der Gesamtlänge 1 Umdrehung bei 7,5" ebenfals 1 Umdrehung nur halt auf der Länge etwas auseinander gezogen.

Kürze ich nun den Lauf komme ich nur noch auf ca 0,8 Umdrehungen und darunter soll die Präzision nicht leiden ??

Um Dich weiter zu verwirren:

Es gibt auch 2 Zoll Läufe mit z.B. 200mm Dralllänge :rotfl2:

Du hast scheinbar manches noch nicht ganz verstanden und wirfst einiges gedanklich durcheinander.

Servus

Geschrieben
Um Dich weiter zu verwirren:

Es gibt auch 2 Zoll Läufe mit z.B. 200mm Dralllänge :rotfl2:

Du hast scheinbar manches noch nicht ganz verstanden und wirfst einiges gedanklich durcheinander.

Servus

Dann bitte ich höflichst den Verwirrten aufzuklären

Ich dachte der Konstrukteur einer Waffe denkt sich etwas dabei wenn er die Drallänge bestimmt, und wenn die Drallänge nachträglich verändert wird und die Waffe dann vieleicht sogar präziser wird, hat der Konstruckteur etwas falsch gemacht.

Und selbst wenn die Waffe einen 2" Lauf hat wird auf diese Länge wohl das Optimum berechnet worden sein und wenn ich diese wiederum verändere wird die Waffe wohl kaum präziser.

Mit anderen Worten ihr wollt mir hier weiß machen das wenn ich einen 7,5" Lauf auf 6 " kürze er genauso präzise ist wie das gleiche Model mit einem Originalen 6" Lauf ?

Aber ich lasse mich gerne überzeugen

Geschrieben
Dann bitte ich höflichst den Verwirrten aufzuklären

Ich dachte der Konstrukteur einer Waffe denkt sich etwas dabei wenn er die Drallänge bestimmt, und wenn die Drallänge nachträglich verändert wird und die Waffe dann vieleicht sogar präziser wird, hat der Konstruckteur etwas falsch gemacht.

Und selbst wenn die Waffe einen 2" Lauf hat wird auf diese Länge wohl das Optimum berechnet worden sein und wenn ich diese wiederum verändere wird die Waffe wohl kaum präziser.

Mit anderen Worten ihr wollt mir hier weiß machen das wenn ich einen 7,5" Lauf auf 6 " kürze er genauso präzise ist wie das gleiche Model mit einem Originalen 6" Lauf ?

Aber ich lasse mich gerne überzeugen

Die Drallänge wird beim Laufkürzen nicht verändert !

Ein 650mm langer Lauf mit der Drallänge von z.B. 254 mm ( 10 Zoll ) hat auch nach Kürzung auf 65mm Länge noch die Dralllänge 254mm.

Die Dralllänge wird bei der Lauffertigung festgelegt und ist nicht änderbar.

Mit der Präzision hat das erstmal überhaupt nichts zu tun.

Geschrieben

Für Wolf01,

mir fällt da gerade ein Beispiel ein:

Du hast einen roten BMW mit 5m Länge und 300 PS.

Jetzt unterziehst Du ihn rückwärts einer kleinen Kaltverformung an einer Betonwand und verkürzt ihn so auf handlichere 4m Länge.

Welche Leistung hat der Motor jetzt ?

Welche Farbe hat das Auto jetzt ?

Ist jetzt der Kraftstoffverbrauch höher ?

Sewrvus

Geschrieben

Den Vergleich kann ich beim besten willen nicht komentieren

Obwohl doch da fällt mir was vergleichbares ein:

Du hast eine M8er schraube wo die Mutter 10 mal um sich selbst drehen muß um zum Anschlag zu kommen.

Jetzt schneidest du 1 cm ab und nach eurer Rechnung hat sich nichts verändert

Na toll Super

Habt ihr keine vernünftige Erklärung ??

Geschrieben

Nein aber die Umdrehungs zahl bis die Mutter ab bezw. die Kugel aus dem Lauf ist.

Demnach könnte man ja einen 10 m Lauf mit einer gewissen Drallänge herstellen un daraus die verschiedensten Lauflägen schneiden 2",6" 20" und alles würde präzise schießen

Geschrieben

Hallo,

Demnach könnte man ja einen 10 m Lauf mit einer gewissen Drallänge herstellen un daraus die verschiedensten Lauflägen schneiden 2",6" 20" und alles würde präzise schießen

das geht natürlich nicht, da dann noich andere Faktoren mit einfließen.

Aus Wiki: Die Strecke auf der die Züge und Felder eine 360° Umdrehung machen heißt Dralllänge.

Gruss

voyager

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