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IGNORED

Risikolebensversicherung


Dammit Olli

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Geschrieben

Hallo Forum,

ich sitze hier gerade an einem Fragebogen für eine Risikolebensversicherung und bin nicht sicher wie diese Frage im Zusammenhang mit Wiederladen/Vorderladerschießen zu beantworten ist? Ich würde sagen nein aber weiß irgend jemand genaueres..?

Ich weiß so ganz paßt es nicht zum Thema Waffenrecht aber woanders auch nicht wirklich...

Schon mal danke für Eure Hilfe und viele Grüße

Olli

Sind Sie beruflich oder privat Gefahren ausgesetzt (z.B. Umgang

mit, bzw. Arbeiten im Nahbereich von radioaktiven, toxischen, infektiösen oder

explosiven Stoffen, Tauchsport, Bergsport, Motorsport, Kampfsport, Militaryreiten, Kunstflug)?

Geschrieben

Willst Du die Versicherung möglichst billig und trotzdem sicher haben? :AZZANGEL:

Dann erkläre doch einfach schriftlich separat, dass Du nicht gewerblicher Wiederlader und Vorderladerschütze bist, daraus aber schon alleine aufgrund der strengen rechtlichen Restriktionen sich keine Gefahren ergeben können. Und an der Stelle ein "nein" wegen der fehlenden "Gefahr". :rolleyes:

Könntest Du noch ehrlicher sein? ;)

Geschrieben

Also da würde ich den Versicherungsvertreter fragen und die Antwort von Ihm schriftlich bestätigen lassen. Denn tritt der Versicherungsfall später mal ein, dreht und wendet sich die Versicherung um nicht zahlen zu müssen. Wenn sie dann sagen der Vertreter hat ja das und das gesagt und haben das nicht schriftlich, haben sie keine Chance zu beweisen daß das so ist. Ich schreibe Ihnen das aus Erfahrung. Mußte auch schon Lehrgeld bezahlen.

Geschrieben

Es ist wirklich hilfreich, wenn die Begünstigten im Versicherungsfall eine Rechtsschutzversicherung bei einem anderem Konzern besitzen. :sad:

Geschrieben

Na ich hoffe der Versicherungsfall tritt nicht ein! :o

Aber falls doch, ich habe jetzt einfach angegeben: Ja, gem. §27 SrengG.

Ist vielleicht zu ehrlich aber mal sehen was die Versicherungsgesellschaft dazu sagt...näher darlegen was der §27 ist kann ich immer noch.

Viele Grüße

Olli

Geschrieben

Servus !

Da bist Du auf der sicheren Seite, wenn Du das angibst !

Ich habe auch "Tauchsport" angegeben vor 12 Jahren und es kostete (damals) nicht mehr.

Mittlerweile betreibe ich diesen Sport nicht mehr, dafür aber wird die Versicherung in ein paar Jahren fällig (ich hoffe doch, an MICH) :00000733: !

Geschrieben
... dafür aber wird die Versicherung in ein paar Jahren fällig (ich hoffe doch, an MICH) :00000733: !

Wenn Leusels Versicherung fällig wird, dann ist er tot. :huh:

Geschrieben
Servus !

Bist Du Dir da sicher ? Selbst bei einer Risiko-LV gibt´s im Erlebnisfall die Kohle...oder sehe ich das falsch ?

Grundsätzlich nicht.

Aus Wikidingsdabums:

"Auch bei einer Risiko-Lebensversicherung erwirtschaftet der Lebensversicherer Überschüsse zu Gunsten des einzelnen Versicherungsvertrags, soweit die Beiträge, insbesondere im Hinblick auf die deutlich kürzeren Laufzeiten und der ständig steigenden Lebenserwartung nicht deutlich weniger vorsichtig festgelegt werden als sonst. Dies ist in vielen Ländern üblich. Nur in wenigen Ländern, wie z. B. in Deutschland, werden die Beiträge genauso konservativ festgelegt, wie bei Verträgen mit deutlich längeren Laufzeiten und die Verträge sind dann auch überschussbeteiligt. Im Gegensatz zur kapitalbildenden Lebensversicherung oder zur Rentenversicherung spielen allerdings Zinsüberschüsse aus Kapitalanlagen dabei eine unbedeutende Rolle. Vielmehr handelt es sich um Risikoüberschüsse und Kostenüberschüsse. Diese entstehen dadurch, dass der Lebensversicherer weniger Todesfallleistungen erbringen und geringere Kosten aufwenden muss als kalkuliert. Diese Überschüsse erhält der Versicherungsnehmer üblicherweise entweder in Form einer zusätzlichen Leistung aus der Überschussbeteiligung im Todesfall (Todesfallbonus) oder als Barauszahlung, meist in Form einer Verrechnung mit den fälligen Beiträgen (Beitragsverrechnung). Bei der Beitragsverrechnung ist nach Abzug der Überschussbeteiligung vom vertraglichen Beitrag nur noch der Zahlbeitrag zu zahlen. In einigen anderen Ländern wird dieser Zahlbeitrag sofort vereinbart, der Versicherer darf den Beitrag aber, falls er nicht mehr ausreicht, ohne weiteres bis zu einem vertraglich vereinbarten Höchstwert erhöhen.

Es gibt manchmal auch die Möglichkeit, die erzielten Überschüsse verzinslich anzusammeln und mit der Todesfallleistung oder beim Ablauf der Versicherungsdauer auszuzahlen. Diese Variante wird heute kaum noch angeboten und ist überwiegend noch bei Risiko-Lebensversicherungen anzutreffen, die bis etwa 1980 abgeschlossen wurden. Es gibt auch vereinzelt schon „flexible“ Lebensversicherungen, bei denen der Versicherungsnehmer die Höhe der Todesfall- und Erlebensfallleistung selbst steuern kann. Der Vertrag ist grundsätzlich eine reine Risikoversicherung, deren Höhe der Versicherungsnehmer in bestimmten Grenzen variieren kann, wobei er auch zusätzliche Beiträge zahlen kann, die dann zu einer Erlebensfallleistung führen."

Wer davon aber wirklich profitierte ist klar, oder? <_<

Geschrieben

:o Der Mausebaer hat recht, da gibt es nichts zurück!

Aber die Prämie hält sich auch in Grenzen, die Versicherung dient lediglich als Absicherung eines (Geschäfts)-Darlehens im Falle meines vorzeitigen Ablebens..!

Deswegen kann ich auf den Versicherungsfall gerne verzichten. :pro:

Viele Grüße

Olli

Geschrieben

Leusel hat alles richtig gemacht, sag ich mal als Versicherungsfachmann.

Angeben ist Pflicht. Und dann schreibst du noch dazu in Ausübung von Schießsport - fertig.

Gibt keinen Risikozuschlag. Bist ja kein Sprengmeister.

Geschrieben
Leusel hat alles richtig gemacht, sag ich mal als Versicherungsfachmann.

Angeben ist Pflicht. Und dann schreibst du noch dazu in Ausübung von Schießsport - fertig.

Gibt keinen Risikozuschlag. Bist ja kein Sprengmeister.

Und wenn allgemein nach Risiken durch Sport gefragt wird?

Statistisch ist Radfahren (Straßenverkehr) sicher tödlicher als Schießsport, allerdings werden das die Leute spontan wohl anders sehen.

Geschrieben
Und wenn allgemein nach Risiken durch Sport gefragt wird?

Statistisch ist Radfahren (Straßenverkehr) sicher tödlicher als Schießsport, allerdings werden das die Leute spontan wohl anders sehen.

Moin,

es wird nicht pauschal nach Sport gefragt, genauso wie auch nicht pauschal gefragt wird: Sind sie Gesund. Mit dem neuen VVG dürfen die Versicherer nur noch das im Versicherungsfall nachprüfen, nach dem sie auch explizit gefragt haben.

Greetz

P.J.

Geschrieben

ich habe nein angekreuzt...aber bei mir war die Frage nur auf den beruflichen Umgang bezogen.

Da ich Sporttaucher bin wirds eh teurer.... (stellt sich bei mir nur die Frage was gefährlicher aus Sicht der Versicherung ist. Jemand der nur im Urlaub taucht oder auch regelmäßig hier in Deutschland, so wie ich)

Geschrieben

Hoffendlich brauchst Du die Lebensversicherung nicht zum Wiederbeladen. :o

Ansonsten würde ich das Hobby angeben auch auf die Gefahr hin, das die Beiträge teuerer werden könnten, notfalls andere Angebote suchen. B)

Gruss Knollo68

Geschrieben
Moin,

es wird nicht pauschal nach Sport gefragt, genauso wie auch nicht pauschal gefragt wird: Sind sie Gesund. Mit dem neuen VVG dürfen die Versicherer nur noch das im Versicherungsfall nachprüfen, nach dem sie auch explizit gefragt haben.

Greetz

P.J.

Bei dem Antrag, den ich gesehen habe, gab es aber so einen Punkt. Wobei das eh Käse ist. Meldet man jede Hobbyänderung der Versicherung. Schießen läßt sich ja leider ziemlich genau nachweisen, nur ob und wann ich Radfahre nicht, so lange ich es nicht im Verein betreibe.

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