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IGNORED

Umbau von Selbstladern in Einzellader verboten?


fragender

Empfohlene Beiträge

Geschrieben

Hallo,

stimmt es was einzelne Waffenhändler behaupten, daß es nicht mehr möglich ist einen Selbstlader in einen Einzellader umzubauen, damit er in die gelbe WBK eingetragen werden kann?

Einer meinte, es wäre zwar theoretisch möglihc, aber die Hürden wären so hoch, daß man dafür die ganze Waffe umbauen und nicht nur den Selbstlademechanismus blockieren müßte um das nötige Dokument des Beschußamtes zu erhalten.

Stimmt das?

Gruß

Geschrieben
warum besorgste dir nicht einfach ne grüne und lässt ihn da eintragen?

Einen selbstlader kastrieren ist ja sowas von Unmenschlich.

Hab ein Herz für Selbstlader :gutidee:

Würde ich ja gerne, hab auch eine grüne WBK.

Nur leider hat man als Sportschütze so gut wie keine Chance dafür ein Bedürfnis bescheinigt zu bekommen.

Also bleibt nur der Umbau in einen Einzellader für die gelbe WBK und das scheint verboten zu sein.

Geschrieben
Nur leider hat man als Sportschütze so gut wie keine Chance dafür ein Bedürfnis bescheinigt zu bekommen.

Wer hat Dir denn so'n Blödsinn erzählt!?!

Viele Grüße

Olli

Edit: Such Dir einen BDS oder BDMP Verein, trainiere ein Jahr mach die Sachkunde und stell einen Antrag auf Befürwortung eines Selbstladers Deiner Wahl... Ok, ein paar Einschränkungen gibt es schon aber wenn Du etwas in der Richtung AR15 oder G3 Verschnitt haben möchtest...kein Problem! :00000733::gutidee::00000733:

Geschrieben
Wer hat Dir denn so'n Blödsinn erzählt!?!

Viele Grüße

Olli

Edit: Such Dir einen BDS oder BDMP Verein, trainiere ein Jahr mach die Sachkunde und stell einen Antrag auf Befürwortung eines Selbstladers Deiner Wahl... Ok, ein paar Einschränkungen gibt es schon aber wenn Du etwas in der Richtung AR15 oder G3 Verschnitt haben möchtest...kein Problem! :00000733::gutidee::00000733:

Ich bin im Schützenverein und dort heißt es, daß für Selbstlader kein Bedürfnis ausgestellt wird (Ausnahme nur Reservisten der Bundeswehr), da das keine Disziplin ist die dort geschossen wird.

Kurzwaffe jedoch kein Problem.

Außer Jägern darf dann wohl kaum jemand Selbstlader kaufen.

Ich frag mich schon was die mit den vielen Selbstladern im Handel machen - verschrotten?

Geschrieben

Selbstlader gibts aber auch im DSB.

Und ein Bedürfnis haste doch schon wenn du eine Halbautomaten Disziplin in der Sportordnung stehen hast.

Am besten du wechselst den Verein. Bei dir sind nur Unwissende.

Was willste dir den kaufen?

Geschrieben
Ich bin im Schützenverein und dort heißt es, daß für Selbstlader kein Bedürfnis ausgestellt wird (Ausnahme nur Reservisten der Bundeswehr), da das keine Disziplin ist die dort geschossen wird.

Kurzwaffe jedoch kein Problem.

Außer Jägern darf dann wohl kaum jemand Selbstlader kaufen.

Ich frag mich schon was die mit den vielen Selbstladern im Handel machen - verschrotten?

Sorry, aber da haben sie Dir absoluten Schwachsinn erzählt!!!

Es kann sein, daß Euer Stand dafür nicht zugelassen ist oder der (DSB-)Landesverband keine Selbstlader befürwortet (mangels Disziplin), aber natürlich dürfen Sportschützen Halbautomaten erwerben!

Viele Grüße

Olli

Geschrieben
Sorry, aber da haben sie Dir absoluten Schwachsinn erzählt!!!

Es kann sein, daß Euer Stand dafür nicht zugelassen ist oder der (DSB-)Landesverband keine Selbstlader befürwortet (mangels Disziplin), aber natürlich dürfen Sportschützen Halbautomaten erwerben!

Viele Grüße

Olli

Nur wenn der Landesverband mir nicht das Bedürfnis ausstellt, dann kann ich keinen Selbstlader beantragen...

Welche Disziplin müßte ein Verein schießen, damit er überhaupt ein Bedürfnis für Selbstlader bescheinigen kann?

Bei meinem Verein heißt es, daß Sportschützen grundsätzlich keine Selbstlader bekommen - Ausnahme sind nur Reservisten der Bundeswehr - obwohl eigentlich alle schießanlagen vorhanden sind.

Geschrieben

Also, noch mal ganz langsam!

In welchem Verband ist Dein Verein?

Welches Bundesland?

Dann guck mal www.bdsnet.de oder www.bdmp.de und da guckst Du dir die Sporthandbücher an, dann siehst Du was es alles in DE gibt (in anderen Verbänden noch weitere Disziplinen).

Viele Grüße

Olli

P.S. Sportschützen dürfen grundsätzlich Halbautomaten erwerben! Das hat mit Reservisten nichts zu tun, alles Stammtischgeschwätz!

Geschrieben
Also, noch mal ganz langsam!

In welchem Verband ist Dein Verein?

Welches Bundesland?

Dann guck mal www.bdsnet.de oder www.bdmp.de und da guckst Du dir die Sporthandbücher an, dann siehst Du was es alles in DE gibt (in anderen Verbänden noch weitere Disziplinen).

Viele Grüße

Olli

P.S. Sportschützen dürfen grundsätzlich Halbautomaten erwerben! Das hat mit Reservisten nichts zu tun, alles Stammtischgeschwätz!

Ich bin in Bayern - also Bayerischer Landesverband

Geschrieben

Dann schließ ich mich auch an:

Ja, als Sportschütze darfst du Selbstlader erwerben!!

Gruß,

Thomas

P.S.

Du kannst auch in mehreren Vereinen sein...... such dir halt nen zweiten z. B. beim BDS. Mindestmitgliedschaft bis zur Befürwortung glaube ich 4 Monate (falls du kein absoluter Neueinsteiger bist). Bin auch in 2 Vereinen. Einer beim BSSB und einer beim BDS.

Geschrieben
DSB bzw. BSB?

BSB

Dann schließ ich mich auch an:

Ja, als Sportschütze darfst du Selbstlader erwerben!!

Gruß,

Thomas

P.S.

Du kannst auch in mehreren Vereinen sein...... such dir halt nen zweiten z. B. beim BDS. Mindestmitgliedschaft bis zur Befürwortung glaube ich 4 Monate (falls du kein absoluter Neueinsteiger bist). Bin auch in 2 Vereinen. Einer beim BSSB und einer beim BDS.

Dumme Frage: Was edeutet die Abkürzung BDS/BSSB?

In zwei Vereinen sein wird halt recht teuer bei den hohen Mitgliedsbeiträgen...

Ich knabber schon an den Beiträgen für meinen Verein

Geschrieben

Hallo Fragender!

Es gibt in DE verschiedene Schießsport-Verbände nach deren Sportordnungen dürfen Ihre Mitglieder, die meist in Vereinen organisiert sind, Waffen erwerben, z.B.:

  • DSB - (BSB) Deutscher Schützrn Bund (Bayrischer Schützen Bund)
  • BDS - Bund Deutscher Sportschützen
  • BDMP - Bund der Militär und Polizeischützen (es werden auch "Normalos" aufgenommen)
  • DSU - Deutsche Schießsport Union
  • und viele mehr...

Du mußt Dir halt einen (zweit) Verein suchen, über deren Verband Du die gewünschten Halbautos erwerben darfst und gleich vorne weg, Schießen ist sauteuer und macht süchtig!

Ich hoffe geholfen zu haben.

Viele Grüße

Olli

P.S. Guck mal hier, daß macht richtig Laune www.bds-western-schiessen.de

Geschrieben
Dumme Frage: Was edeutet die Abkürzung BDS/BSSB?

In zwei Vereinen sein wird halt recht teuer bei den hohen Mitgliedsbeiträgen...

Ich knabber schon an den Beiträgen für meinen Verein

Bund Deutscher Schützen/Bay. Sport Schützen Bund

Wenn zwei Mitgliedsbeiträge für Dich schon ein Problem sind solltest Du erst mal auf einen Halbautomaten verzichten, Munition gibt es auch nicht für lau.

Karl

Geschrieben
...

In zwei Vereinen sein wird halt recht teuer bei den hohen Mitgliedsbeiträgen...

Ich knabber schon an den Beiträgen für meinen Verein

Sorry,

ich bin im VdRBw e.V. . (die nehmen auch jeden) ;)

Was sind "hohe Mitgliedsbeiträge"? :huh:

€ 30 im Jahr? :eek2:

Geschrieben
Hallo,

stimmt es was einzelne Waffenhändler behaupten, daß es nicht mehr möglich ist einen Selbstlader in einen Einzellader umzubauen, damit er in die gelbe WBK eingetragen werden kann?

Einer meinte, es wäre zwar theoretisch möglihc, aber die Hürden wären so hoch, daß man dafür die ganze Waffe umbauen und nicht nur den Selbstlademechanismus blockieren müßte um das nötige Dokument des Beschußamtes zu erhalten.

Stimmt das?

Gruß

Es war mal erlaubt, ob nach neuem Gesetz verboten ist weiß ich nicht, sehe aber keine Grund warum man das verbieten sollte. Hege bot diverse AK Klone als geradezug Repetierer an. Bei denen wurde eine blockierte Gasabnahme eingesetz und der Gaskolben "kastriert"

Es gibt aber doch genügend überregionale BDS oder BDMP Vereine denen man Beitreten kann. Und als aktiver und langjähriger DSB Schütze kann auch die Wartezeit für eine Befürwortung durch einen zweiten Verband verkürzt werden, wenn bereits an einer Meister des Zweitverbandes teilgenommen wurde.

Geschrieben

Direkt verboten ist das umarbeiten nicht. Aus der Anlage 2 zum WaffG. Abschnitt2 Unterabschnitt 1 ergibt sich aber eine gewisse Sinnlosigkeit.

Da steht:

"Ist eine erlaubnispflichtige Feuerwaffe in eine Waffe umgearbeitet worden, deren Erwerb

und Besitz unter erleichterten und wegfallenden Erlaubnisvoraussetzungen möglich wäre,

so richtet sich die Erlaubnispflicht nach derjenigen für die ursprüngliche Waffe. Dies

gilt nicht für veränderte Langwaffen nach Anlage 1 Abschnitt 1 Unterabschnitt 1 Nr. 1.5"

Würde meiner Meinung nach bedeuten das ein HA der auf Einzellader oder Repetierer umgebaut wurde immer noch nur auf Grün zu erwerben ist. Also Voreintrag mit Bedürfnis erforderlich - für Sportschützen daher unmöglich weil es keine Disziplinen für umgebaute HAs gibt

Ach ja bevor weiterinterpretiert wird - 1.5 sind Salutwaffen gemeint!

Geschrieben
Die Verbandskosten sind ja meist das geringste Problem, der Verein selber ist aber häufig teuer.

Komisch, dass ich da keine zahle? :blum:

Das multible Abkassieren der Mitglieder ist im VdRBw (noch) nicht verbreitet. Bis auf einige Arbeitsgemeinschaften in Vereinsform bestehen keine selbstständigen Vereine. :AZZANGEL:

Für die gut 8 Cent am Tag mußt Du zwar monatlich das Loyal ertragen aber außer ggf. Standgeld kommt da finanziell nichts dazu. :beach:

Geschrieben
Direkt verboten ist das umarbeiten nicht. Aus der Anlage 2 zum WaffG. Abschnitt2 Unterabschnitt 1 ergibt sich aber eine gewisse Sinnlosigkeit.

Da steht:

"Ist eine erlaubnispflichtige Feuerwaffe in eine Waffe umgearbeitet worden, deren Erwerb

und Besitz unter erleichterten und wegfallenden Erlaubnisvoraussetzungen möglich wäre,

so richtet sich die Erlaubnispflicht nach derjenigen für die ursprüngliche Waffe. Dies

gilt nicht für veränderte Langwaffen nach Anlage 1 Abschnitt 1 Unterabschnitt 1 Nr. 1.5"

Giltet net....... :rolleyes: Damit ist gemeint das der Umbau zu einer Wegfallenden Erlaubnisvoraussetzung nicht gehen würde. Da der Erwerb eines Einzelladers aber auch einer Erlaubnis bedarf sind diese Umbaumaßnahmen imho nicht erfasst. Ansonsten hätte der Gesetzgeber "oder" geschrieben anstatt "und".

Gruß,

Thomas

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