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IGNORED

Mitnahme/ "Export" von Hülsen/ Geschossen aus USA erlaubt?


300RUM

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Darf man das? Oder brauch ich da eine Exportgenehmigung und erlebe am Zoll mein blaues Wunder....Danke!

Selbst mitnehmen ist nicht - da sind die wirklich paranoid. Wenn man eine einzelne alte .22er Hülse irgendwo im Gepäck hat und diese in der Durchleuchtung auftaucht, lernt man das Sicherheitspersonal des Flughafens sehr schnell kennen. Wenn der Flug die USA verläßt, dann wird das noch interessanter, da Du Dich dann erst einmal mit der lieben Bundespolizei wegen Verdachtes auf illegale Ausfuhr unterhalten darfst. Muni dürftest Du ja als Ausländer nicht einfach so kaufen, und die mußte ja irgendwie illegal erworben haben....... stell Dich schon einmal auf einen Flug ein oder zwei Stunden bis Tage später ein.

Privat aus den USA versenden soll noch eine Grauzone sein. Die Ausfuhrregelungen gelten ja für den gewerblichen Export und wenn man einem Schützenkameraden die abgeschossenen Patronen als Erinnerung nachschickt, sollte das möglich sein. Wobei wenn es rauskommt nicht sicher ist, ob nicht doch mal die Polizei auf ein Wort vorbeikommt.

Rechtlich sicher gesehen ist wirklich nur der Export über einen Händler, der eine entsprechende Erlaubnis einholt. Das gilt für wirklich alle Waffen- und Munitionsteile und als Waffenteil wird schon die Schraube zum Befestigen des Griffes angesehen.

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Selbst mitnehmen ist nicht - da sind die wirklich paranoid. Wenn man eine einzelne alte .22er Hülse irgendwo im Gepäck hat und diese in der Durchleuchtung auftaucht, lernt man das Sicherheitspersonal des Flughafens sehr schnell kennen. Wenn der Flug die USA verläßt, dann wird das noch interessanter, da Du Dich dann erst einmal mit der lieben Bundespolizei wegen Verdachtes auf illegale Ausfuhr unterhalten darfst. Muni dürftest Du ja als Ausländer nicht einfach so kaufen, und die mußte ja irgendwie illegal erworben haben....... stell Dich schon einmal auf einen Flug ein oder zwei Stunden bis Tage später ein.

Privat aus den USA versenden soll noch eine Grauzone sein. Die Ausfuhrregelungen gelten ja für den gewerblichen Export und wenn man einem Schützenkameraden die abgeschossenen Patronen als Erinnerung nachschickt, sollte das möglich sein. Wobei wenn es rauskommt nicht sicher ist, ob nicht doch mal die Polizei auf ein Wort vorbeikommt.

Rechtlich sicher gesehen ist wirklich nur der Export über einen Händler, der eine entsprechende Erlaubnis einholt. Das gilt für wirklich alle Waffen- und Munitionsteile und als Waffenteil wird schon die Schraube zum Befestigen des Griffes angesehen.

Also ich weiß nicht, wo Du diese Erkenntnisse her hast, aber sie stimmen nicht!

Da ich sehr häufig in den USA bin und immer etwas mitbringe habe ich mir die Mühe gemacht und beim ATF und der TSA nachgefragt.

Zunächst einmal zu Hülsen Geschosse und Waffenteilen, die keine wesentlichen Teile sind. Erwerb und Mitnahme sind völlig problemlos möglich. Exportgenehmigungen benötigen nur gewerbliche Händler.

Patronen können ebenfalls problemlos, auch im Supermarkt erworben werden. Die Mitnahme im Flugzeug unterliegt aber Einschränkungen. Manche Fluggesellschaften erlauben nur max. 5kg. Munition muss beim Einchecken deklariert werden. Sie darf nicht im Handgepäck mitgenommen werden.

Der deutsche Zoll interessiert sich für Hülsen, Geschosse und nicht wesentliche Waffenteile erst dann, wenn sie einen Wert haben, der größer als 175.- Euro beträgt. Dann muss Zoll entrichtet werden. Waren für den persönlichen Gebrauch im Gesamtwert bis 350.- Euro können auf Wunsch pauschal mit 13% Zoll+ Mwst. besteuert werden.

Für wesentliche Waffenteile und Munition ist zur Einfuhr nach Deutschland, neben der waffenrechtlichen Erlaubnis, eine Verbringungserlaubnis notwenig. Kostet ca. 10.- Euro und sieht so aus: Klick!

---

Tom

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Also ich weiß nicht, wo Du diese Erkenntnisse her hast, aber sie stimmen nicht!

Zunächst einmal zu Hülsen Geschosse und Waffenteilen, die keine wesentlichen Teile sind. Erwerb und Mitnahme sind völlig problemlos möglich. Exportgenehmigungen benötigen nur gewerbliche Händler.

Aber auch die Info von Tom H. ist nicht ganz korrekt, denn die Definition der wesentlichen Waffenteile ist eine deutsche Erfindung. Bei den Amis gibt es diesen Begriff - wesentliche Waffenteile - nicht in dieser Art. Dort sind alle Teile, welche an eine Waffe kommen, mit ihr fest verbunden werden können, wie z.B. die Griffschalen oder Schräubchen hierfür oder eine Feder (wenn sie bestimmungsgemäß an eine Waffe gehören) Waffenteile. Hier liegt Boule absolut richtig.

Und nur weil man die Munition in den USA im Supermarkt kaufen kann, bedeutet das nicht, dass man (der Ausländer) dies auch darf.

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Aber auch die Info von Tom H. ist nicht ganz korrekt, denn die Definition der wesentlichen Waffenteile ist eine deutsche Erfindung. Bei den Amis gibt es diesen Begriff - wesentliche Waffenteile - nicht in dieser Art. Dort sind alle Teile, welche an eine Waffe kommen, mit ihr fest verbunden werden können, wie z.B. die Griffschalen oder Schräubchen hierfür oder eine Feder (wenn sie bestimmungsgemäß an eine Waffe gehören) Waffenteile. Hier liegt Boule absolut richtig.

Und nur weil man die Munition in den USA im Supermarkt kaufen kann, bedeutet das nicht, dass man (der Ausländer) dies auch darf.

Also noch mal langsam.

Mit wesentlichen Waffenteilen meine ich natürlich diejenigen nach deutscher Definition, denn dafür benötigt man die Verbringungserlaubnis. Für "Gun Parts" und das sind so ziemlich alle Teile einer Waffe, benötigt ein US Händler eine Exportlizenz um sie z.B. nach Deutschland zu versenden. Das gilt aber nicht für die persönliche Mitnahme von solchen Teilen, die man in den USA frei kaufen kann. (Ja man kann Läufe und Wechselsysteme tatsächlich ohne weiters kaufen - ganz legal) Es gibt auch "Restricted Gun Parts" die spezielle Genehmigung erfordern oder gar nicht exportiert werden dürfen. Siehe hier!

Und ja, es ist legal als Ausländer Munition in den USA zu kaufen und zu besitzen!

Lest halt mal die Seiten des ATF und der TSA durch oder schreibt diese Behörden an.

---

Tom

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Lest halt mal die Seiten des ATF und der TSA durch oder schreibt diese Behörden an.

---

Tom

und weder das BATF noch die TSA haben irgendetwas mit dem Export von Waffen und Rüstungsmaterial zu tun!

Probiers mal da und wenn Du den jungs das schreibst was Du gerade hiergeschrieben hast....... aber frag ruhig.

http://www.pmddtc.state.gov/

P.S. und nur weil US Beamte am Flughafen keine Ahnung von diesen Gesetzen und Vorschriften im detail haben bedeutet nicht dass Du ganz schnell für bis zu 10 Jahre Sonderurlaub bekommen kannst.

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Kenne ich!

Beinhaltet aber keinen Widerspruch zu o.g. Aussagen!

Das BATF ist zuständig wenn es um den Erwerb von Waffen und Muntion in den USA geht. Die TSA wenn es um Kontrollen an Flughäfen (Mitnahme von Gegenständen im Gepäck) geht und das DDTC für Fragen des Exports von Waffen und Rüstungsgütern, sowie Embargos bestimmter Länder.

P.S. und nur weil US Beamte am Flughafen keine Ahnung von diesen Gesetzen und Vorschriften im detail haben bedeutet nicht dass Du ganz schnell für bis zu 10 Jahre Sonderurlaub bekommen kannst.

Dass die TSA Beamten keine Ahnung haben, kann ich nicht bestätigen. Ich habe mich sehr lange und ausführlich vor Ort mit denen über das Thema unterhalten. Die wissen ganz genau, was geht und was nicht.

---

Tom

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Die ATF schreibt in ihren FAQ:

(B5) Are there certain persons who cannot legally receive or possess firearms and/or ammunition?

Yes, a person who –

....

(5) Is an alien illegally or unlawfully in the United States or an alien admitted to the United States under a nonimmigrant visa;

Ist also doch leider so, wie ich weiter oben einwarf: Es heisst nicht, nur weil jemandem Munition im Walmart verkauft wird, dass selbige Person (in unserem Normalfall ein Alien mit NONIMMIGRANT Visa) dies nach Bundesgesetzen auch tun darf.

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Das ATF schreibt weiter:

There are exceptions to this general prohibition. The exceptions are as follows:

1. nonimmigrant aliens who possess a valid (unexpired) hunting license or permit lawfully issued by a State in the United States;

2. nonimmigrant aliens entering the United States to participate in a competitive target shooting event or to display firearms at a sports or hunting trade show sponsored by a national, State, or local firearms trade organization devoted to the collection, competitive use or other sporting use of firearms;

3. certain diplomats, if the firearms are for official duties;

4. officials of foreign governments, if the firearms are for official duties, or distinguished foreign visitors so designated by the U.S. State Department;

5. foreign law enforcement officers of friendly foreign governments entering the United States on official law enforcement business; and

6. persons who have received a waiver from the prohibition from the U.S. Attorney General.

Zumindest Pkt1. kann jeder erfüllen.

---

Tom

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Das ATF schreibt weiter:

There are exceptions to this general prohibition. The exceptions are as follows:

1. nonimmigrant aliens who possess a valid (unexpired) hunting license or permit lawfully issued by a State in the United States;

....

Zumindest Pkt1. kann jeder erfüllen.

Tom

Ist aber auch DIE Voraussetzung, die erfüllt sein muß, damit der nonimmigrant alien Munition legal erwerben darf.

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Ich habe ein H-2B Visum!

Tom

Hier ging es aber nicht um Dich und Deinen persönlichen Status, ich brauche gar kein VISA für die USA, aber auch das ist für den Fragesteller nicht relevant.

Du hast in #4 behauptet:

Zunächst einmal zu Hülsen Geschosse und Waffenteilen, die keine wesentlichen Teile sind. Erwerb und Mitnahme sind völlig problemlos möglich. Exportgenehmigungen benötigen nur gewerbliche Händler.

Patronen können ebenfalls problemlos, auch im Supermarkt erworben werden.

So darf man Deinen Input einfach nicht stehenlassen, es könnte Dir jemand glauben, Deine Aussage wörtlich nehmen und dadurch ein Staatsverbrechen (felony) mit all den Konsequenzen begehen.

Wenn ein Alien (das sind nicht nur die von einem anderen Stern sondern in den USA auch alle die Menschen, die keine US-Bürger sind) ein höherwertiges VISUM als das eines Non-Immigrant hat oder wenn er eine Jagdlizens zieht, dann darf er die Munition und relevante Waffenteile in den USA legal erwerben. Ansonsten nicht.

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Mr. Pingo

Da es bei der Eingangsfrage aber nur um Hülsen und Geschossen ging, kann man wohl sagen, dass das wirklich problemlos möglich ist - oder?

Da würde ich Dich gerne herausfordern. Wie kommst Du zu dieser Vermutung? Für alle Mitleser: von den folgenden Statements noch nichts ableiten. Jeder ist für sein Handeln letztendlich selbstverantwortlich. Und ein Rat der nichts kostet, muß auch kein Guter sein.

Annahme: da auch Munitionsteile wie Hülsen und Geschosse bei gewerblichen Händlern einer Exporterlaubnis bedürfen (so wie Munition, Waffen, Teile von Waffen ...) muß man wohl davon ausgehen, dass im amerikanischen Recht Exporte betreffend Geschosse und Hülsen wie Waffen und Munition behandelt werden. Da dem so ist, könnte es doch auch sein - konjunktiv, wir ventilieren das noch - dass die Erwerbsbeschränkungen, die für Waffenteile, Waffen und Munition gelten, auch für Hülsen und Geschosse gelten könnten (Aliens und ET`s betreffend). Oder?

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Wir können natürlich vieles reininterpretieren, genau wie in das deutsche Waffengesetz auch.

Laut meiner Auskunft durch das BATF ist der Erwerb von Waffenteilen die keiner Restriktion unterliegen und Wiederladekomponenten durch Nonimmigrant Aliens die weniger als 90 Tage in den USA verbracht haben (Visa Waiver Touristen) erlaubt. Waffen und Munition nur wie schon oben erwähnt oder mit besonderer Genehmigung.

Nach Auskunft der TSA, können diese Teile ohne formelle Genehmigung ausgeführt werden.

Wie gesagt, ich habe das schon sehr oft gemacht und kenne Leute ohne Langzeitvisum oder Green Card die das auch schon mehrmals erfolgreich praktiziert haben.

Da ich hier nur meine eigene Erfahrung wiedergeben kann, gilt nach wie vor meine Empfehlung sich selbst zu erkundigen was man mitnehmen darf.

---

Tom

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