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IGNORED

Widerspruch und Anfechtungsklage keine aufschiebende Wirkung mehr


Glückspieler

Empfohlene Beiträge

Geschrieben
Hallo!

Ich kann mir auch nicht vorstellen, dass Du Erfolg haben wirst.

Wobei ich natürlich auch nicht weiß, was Du unter "wg. mehrerer Vergehen"

verstehst. Wenn es Vergehen im Bereich der Steuerhinterziehung waren,

könnte das sicher anders gesehen werden als wenn Du zum Beispiel wegen

Körperverletzung einfahren durftest.

Aber der Gesetzgeber hat halt den Punkt der Zuverlässigkeit eingebaut.

Von daher werden Deine Anwälte schon Recht haben, wenn diese die

Chancen als gering bezeichnen.

Gruß,

Thomas

Was hat das mit HARTZ 4 zu tun.. Hier gehts um Grundrechte,,,

Geschrieben
Vergehen waren Wirtschaftsdelikte....was mich am meisten stört sind 2 Dinge:

1. Die Art und Weisse, wie diese ""Gesetzeslobby""" (Amt f.öff.Ordnung, Reg.Präs. usw. )meint, für Sicherhei zu sorgen; die reden immer von einer Gefahr für die Allgemeinheit. Derweil stellen die z.T. selbst eine Gefahr dar.

2. dass Anwälte einfach gleich klein bei geben, ( Denke, dass die z.T. ..naja..gesetzes..betriebsblind sind?????)

Nochmals sehe ich das so, dass es einen § 103 GG gibt, und den umgeht der Gesetzgeber, in dem er die waffr. Zuverlässigkeit erfindet. Denn bei einer Tauglichkeit, hätte jeder dann die Möglichkeit diese prüfen zu lassen. Bei ner Zuverlässigkeit, die der Gesetzgeber dann dogmatisch festlegt, gibts eben keine Argumente dagegen. So ist das festgelegt. Ich bin eben anderer Meinung. Und werde, wenn nötig, dies vom BVG prüfen lassen.

wenn jemand noch argument kennt,,,oder gar leute, die sowas versucht haben, bin ich dankbar für jeden Tipp...

Deine Argumentation ist nicht komplett von der Hand zu weisen.

Fest steht, dass im Ordnungsrecht entgegen dem GG, der EU-Verfassung und der Menschenrechtscharta der UN keine!! Unschuldsvermutung gilt und dies den Behörden Möglichkeiten eröffnet, die auch ich nicht unbedingt für erstrebenswert in einem Rechtsstaat halte.

Im Normalfall sehe ich bei den Aufgaben der Gefahrenabwehrbehörden da auch kein Problem, wenn mit Augenmaß gehandelt wird. Man kann nun mal nicht erst abwarten, bis bei einer sich abzeichnenden Gefährdung der ÖSuO tatsächlich eine Schuld (und damit eine vollendete Gefahrensituation) nachweisbar ist, man muss im Vorfeld handeln können und dürfen.

Aber eben mit Augenmaß, dieses allerdings lassen einzelne Behörden bzw. SB`s schnell mal außer Acht. Dagegen kann man vorgehen, mache ich auch gerade. Übertreiben es die Herrschaften, müssen sie damit leben, dass man ihnen eben jenes bei entsprechender Kenntnis und einem guten Anwalt ebenso schwer machen kann wie sie es gerne tun.

In deinem Fall ist aber doch ganz klar, das die von dir beklagte Rechtsfolge VOR deiner was auch immer-Tat bekannt war und ausschließlich unmittelbare Folge eines Fehlverhaltens von deiner Seite darstellt. Eine "Bestrafung" kann durch ein Gericht vorgenommen werden, dies war deine Verurteilung zu einer oder mehreren Strafen.

Die Ordnungsbehörde bestraft dich nicht, sie muss durch deine Verurteilungen, die gesetzlich verankert wohl nach deinen Worten eine Unzuverlässigkeit begründen, bestimmte Handlungen vornehmen um die Allgemeinheit vor einer zu prognostizierenden Gefahr zu bewahren.

Diese Gefahrenprognose ergibt sich nun aus den gesetzlichen Vorgaben, sie liegt nicht mehr im Ermessen der SB`s oder der Behörde. Der Gesetzgeber, also (auf Umweg) wir alle, haben entschieden, dass bei vorliegen bestimmter Fakten (hier Verurteilung zu einem bestimmten Strafmaß) eine Waffenrechtliche Zuverlässigkeit nicht mehr gegeben ist. Die Allgemeinheit traut dir auf Grund deines nachgewiesenen Fehlverhaltens salopp ausgedrückt nicht mehr über den Weg. Wäre es eine "Kleinigkeit" gewesen, wäre das/die Urteile anders ausgefallen.

Um`s mal klar auszudrücken: Wer nachweislich den Staat bescheißt in erheblichem Maße, so dass es zu einer gepfefferten Verurteilung führt, warum soll ich ihm in anderer Hinsicht trauen? Er wird mich, so die allgemeine Lebenserfahrung, auch bescheißen wenn sich die Gelegenheit ergibt.

Daher meine Ansicht, dass trotz nachvollziehbarer Sicht der Dinge durch den Betroffenen in DIESEM Fall keine Aussicht auf Erfolg besteht. Ob zu Recht oder Unrecht, vermag ich nicht zu beurteilen.

Geschrieben
Deine Argumentation ist nicht komplett von der Hand zu weisen.

Fest steht, dass im Ordnungsrecht entgegen dem GG, der EU-Verfassung und der Menschenrechtscharta der UN keine!! Unschuldsvermutung gilt und dies den Behörden Möglichkeiten eröffnet, die auch ich nicht unbedingt für erstrebenswert in einem Rechtsstaat halte.

Im Normalfall sehe ich bei den Aufgaben der Gefahrenabwehrbehörden da auch kein Problem, wenn mit Augenmaß gehandelt wird. Man kann nun mal nicht erst abwarten, bis bei einer sich abzeichnenden Gefährdung der ÖSuO tatsächlich eine Schuld (und damit eine vollendete Gefahrensituation) nachweisbar ist, man muss im Vorfeld handeln können und dürfen.

Aber eben mit Augenmaß, dieses allerdings lassen einzelne Behörden bzw. SB`s schnell mal außer Acht. Dagegen kann man vorgehen, mache ich auch gerade. Übertreiben es die Herrschaften, müssen sie damit leben, dass man ihnen eben jenes bei entsprechender Kenntnis und einem guten Anwalt ebenso schwer machen kann wie sie es gerne tun.

In deinem Fall ist aber doch ganz klar, das die von dir beklagte Rechtsfolge VOR deiner was auch immer-Tat bekannt war und ausschließlich unmittelbare Folge eines Fehlverhaltens von deiner Seite darstellt. Eine "Bestrafung" kann durch ein Gericht vorgenommen werden, dies war deine Verurteilung zu einer oder mehreren Strafen.

Die Ordnungsbehörde bestraft dich nicht, sie muss durch deine Verurteilungen, die gesetzlich verankert wohl nach deinen Worten eine Unzuverlässigkeit begründen, bestimmte Handlungen vornehmen um die Allgemeinheit vor einer zu prognostizierenden Gefahr zu bewahren.

Diese Gefahrenprognose ergibt sich nun aus den gesetzlichen Vorgaben, sie liegt nicht mehr im Ermessen der SB`s oder der Behörde. Der Gesetzgeber, also (auf Umweg) wir alle, haben entschieden, dass bei vorliegen bestimmter Fakten (hier Verurteilung zu einem bestimmten Strafmaß) eine Waffenrechtliche Zuverlässigkeit nicht mehr gegeben ist. Die Allgemeinheit traut dir auf Grund deines nachgewiesenen Fehlverhaltens salopp ausgedrückt nicht mehr über den Weg. Wäre es eine "Kleinigkeit" gewesen, wäre das/die Urteile anders ausgefallen.

Um`s mal klar auszudrücken: Wer nachweislich den Staat bescheißt in erheblichem Maße, so dass es zu einer gepfefferten Verurteilung führt, warum soll ich ihm in anderer Hinsicht trauen? Er wird mich, so die allgemeine Lebenserfahrung, auch bescheißen wenn sich die Gelegenheit ergibt.

Daher meine Ansicht, dass trotz nachvollziehbarer Sicht der Dinge durch den Betroffenen in DIESEM Fall keine Aussicht auf Erfolg besteht. Ob zu Recht oder Unrecht, vermag ich nicht zu beurteilen.

..also..Besten Dank für Deine Argumente..Und genau das ist eben nicht in Ordnung..Wer einmal andere bescheisst..wird es immer wieder tun..wenn ich Dieser Argumentenkette folgen würde, müsste ich ja lebenslang weggesperrt werden, weil jetzt die Sicherungsbehörde allen Grund dazu hat..oder ich müsste täglich einem Beamten Rechenschaft ablegen. Dadurch, dass ich die Bewährung hinter mir habe, habe ich die Tat ja gesühnt, denn das Urteil war mit einigen Auflagen, die ich in 4 Jahren erfüllt habe. Die Gefahrenabwehrbehörde führt eben nur aus, was die Legislative beschlossen hat, und dieser Beschluss ist eben durch..(im weitestgehenden Sinne..rd. 80 mio mitbürger zustande gekommen..Könnte man meinen!!!!! Aber genauso ist der Beschluss des § 1,2,3.11, 14,103 GG zustande gekommen..und genau dagegen wird in meinem Falle verstossen. Ja wissen diese 80 Mio bürger nicht was sie wollen???

z.b. Warum wird keine psychol. Tauglichkeitsprüfung zugelassen????Nur weil keine Lobby da ist??? Der ADAC würde auf die Barrikaden gehen bei solchen Gesetzen..Die Waffenbesitzer haben doch keine Lobby..und wenn im Vergleich zum ADAC geringfügig.

Übrigens war mir bei meinem ""Wirtschaftsdelikt nicht klar, welche Folgen, dies mit sich bringen kann. Dann wissen die 80 Mio Bürger wohl nicht was Vertrauenschutz heisst..oder sie wissen nicht was das Prinzip des Privateigentums bedeutet..uswuswusw...

Ich denke wohl, dass die Sache wohl, das BVG entscheiden darf...????

Für weitere Argumente, Ratschläge, Urteile usw..bin ich jetzt schon allen dankbar, denn ich bin der Meinung, dass die Entscheidung beim BVG wohl landen wird...es sei denn die Behörden können meiner Argumentation folgen..

Geschrieben
..also..Besten Dank für Deine Argumente..Und genau das ist eben nicht in Ordnung..Wer einmal andere bescheisst..wird es immer wieder tun..wenn ich Dieser Argumentenkette folgen würde, müsste ich ja lebenslang weggesperrt werden, weil jetzt die Sicherungsbehörde allen Grund dazu hat..oder ich müsste täglich einem Beamten Rechenschaft ablegen.

Das habe ich weder gesagt noch gemeint. Mir ist geárantiert sehr sehr klar, wie schnell jemand zum "Rechtsbrecher" werden kann, ohne dies wirklich zu wollen, also trotz fehlender krimineller Energie. Verlass dich darauf!

Dadurch, dass ich die Bewährung hinter mir habe, habe ich die Tat ja gesühnt, denn das Urteil war mit einigen Auflagen, die ich in 4 Jahren erfüllt habe.

Hier musst du unterscheiden. War der Verstoß "gering", die Schuld praktisch nicht gegeben aber auch nicht absolut auszuschließen (wie beim Unfall - du bist als VK-Teilnehmer IMMER mit Schuld..) wäre das Verfahren eingestellt worden (was auch eine Unzuverlässigkeit hätte nach sich ziehen können) oder du wärst zu einer Geldstrafe verwarnt worden mit Strafvorbehalt. Diese Bewährungsfrist hätte min. 1 und max. 3 Jahre dauern dürfen, laut Gesetz. Mit dieser Verwarnung wäre durch ein Urteil des VGH Kassel eine Waffenrechtliche Unzuverlässigkeit nicht gegeben gewesen, weil du die Geldstrafe (auch mehr als 60 TS) eben nicht hättest zahlen müssen.

Die Gefahrenabwehrbehörde führt eben nur aus, was die Legislative beschlossen hat, und dieser Beschluss ist eben durch..(im weitestgehenden Sinne..rd. 80 mio mitbürger zustande gekommen..Könnte man meinen!!!!! Aber genauso ist der Beschluss des § 1,2,3.11, 14,103 GG zustande gekommen..und genau dagegen wird in meinem Falle verstossen. Ja wissen diese 80 Mio bürger nicht was sie wollen???

Meist nicht so richtig, aber das spielt haer keine Rolle. Du musst das GG als Rahmen sehen, der ein Staatsgebilde mit bestimmten Regeln ermöglicht. Dieser Rahmen wird u.a. durch die Gesetzgebung mit Leben erfüllt. An der Gesetzgebung sind wir alle (mehr oder weniger) beteiligt.

Die Gesetzgebung definiert die im GG festgehaltenen GRUNDregeln genauer bzw. ermöglicht deren reale Umsetzung. Alles andere wäre reines Wunschdenken, nur mit dem GG oder einer Verfassung (die wir schon längst haben müssten) kann kein Gemeinwesen für alle nachvollziehbar "gemanaged" werden. Hierzu bedarf es konkreter Verhaltensvorgaben in Form von Gesetzen. So weiß jeder genau, was er darf und was nicht, während das GG nur allgemeine Grundsätze festhält. Wie willst du z.B. die Unverletzlichkeit von Eigentum durchsetzen, wenn du nicht genau festlegst, was ein Diebstahl ist und was ein Raub. Ohne diese speziellen Regelungen/Gesetze müsste sonst ein Dieb und ein Räuber gleich bestraft werden, sie haben ja beide dein Eigentum verletzt.

z.b. Warum wird keine psychol. Tauglichkeitsprüfung zugelassen???? Tja, warum wohl? Der Täter hat doch bewiesen, dass er sich nicht an die Regeln hält.

Nur weil keine Lobby da ist??? Der ADAC würde auf die Barrikaden gehen bei solchen Gesetzen..Tut er aber aus gutem Grund nicht. Siehe Fahren unter Alkoholeinfluss. Ein normaler Unfall kann jedem passieren, aber wenn jemand trinkt, obwohl er genau weiß dass er noch fahren muss... dann stimmt etwas nicht. Um festzustellen, ob dies auf Grund einer Krankheit geschehen ist oder der Knabe einfach macht, wozu er gerade Bock hat, wird er vom GaGa-Doc begutachtet. Verlass dich darauf, da erleben manche auch unangenehme Überraschungen. Hast du den ADAC dagegen schon Klage erheben sehen?

Die Waffenbesitzer haben doch keine Lobby..und wenn im Vergleich zum ADAC geringfügig.

Übrigens war mir bei meinem ""Wirtschaftsdelikt nicht klar, welche Folgen, dies mit sich bringen kann.

Das kann ich nachvollziehen, da kenne ich mich auch nicht aus. Wen ich aber z.B. Kaufmann bin oder ein Geschäft eröffne, werde ich eine entsprechende Ausbildung durchlaufen haben oder mir Fachleute zur Beratung heranziehen. Das verhindert evtl. auch nicht alle Probleme, wird sie aber wohl nicht so ausufern lassen, dass ein Gericht mir meine Unkenntnis nicht abnimmt oder mir zumindest zugesteht, dass meine Schuld gering ist.

Dann wissen die 80 Mio Bürger wohl nicht was Vertrauenschutz heisst..oder sie wissen nicht was das Prinzip des Privateigentums bedeutet..uswuswusw...

Vertrauenschutz bedeutet aber auch, dass z.B. deine Kunden darauf vertrauen können, dass sie nicht hintergangen werden. Ebenso vertraut der Staat erstmal darauf, dass du z.B. deine Steuern wie vorgesehen entrichtest. Tut man das nicht, gibts auf die Mütze. Ich persönlich stehe auf dem Standpunkt (mit dem ich bisher gut gefahren bin) wenn ich nicht bescheiße, kann ich bei ungerechter Behandlung gut motzen und alle rechtlichen Möglichkeiten ausnutzen. Habe ich beschissen und werde ungerecht behandelt, kann ich nicht mosern, sonst schieße ich mir selbst ins Knie. Hatte ICH bisher den Eindruck, etwas sei nicht richtig, habe ich protestiert und bisher auch meist Recht bekommen.

Ich denke wohl, dass die Sache wohl, das BVG entscheiden darf...????

Da bin ich mal gespannt, ich vermute eher nicht.

Für weitere Argumente, Ratschläge, Urteile usw..bin ich jetzt schon allen dankbar, denn ich bin der Meinung, dass die Entscheidung beim BVG wohl landen wird...es sei denn die Behörden können meiner Argumentation folgen..

Das werden sie wohl nicht können, da die Gesetzeslage klar ist und nach deinen Ausführungen wohl auch deine Strafe einem Maß entspricht, welches zwingend eine Unzuverlässigkeit annehmen lässt. Damit hat die Behöre keinen Spielraum mehr, höchstens in der Weise, dass sie auf einen Sofortvollzug verzichtet und dir eine bestimmte Frist zur Erledigung in deinem Sinne einräumt. Aber auch da gibt es bereits gegenteilige Entscheidungen.

ABER: Ich bin natürlich weder Anwalt noch Rechtsgelehrter, also stellen meine Argumente hier keine unumstößlichen Tatsachen, sondern nur meine Auffassung dar. Diese kann falsch sein.

Geschrieben
Was hat das mit HARTZ 4 zu tun.. Hier gehts um Grundrechte,,,

Da hast Du wohl auch falsch zitiert! Ich habe nichts von Harz 4 geschrieben.

Aber Lobo-s Argumentation: nach deinen Ausführungen wohl auch deine Strafe einem Maß entspricht, welches zwingend eine Unzuverlässigkeit annehmen lässt.

leuchtet auch mir ein.

Würde mich aber mal sehr interessieren, wie das ausgeht! Ich hoffe Du berichtest weiter!

Gruß,

Thomas

Geschrieben
Da hast Du wohl auch falsch zitiert! Ich habe nichts von Harz 4 geschrieben.

Es geht nicht um Hartz4 sondern um einen Ex-Steuerhinterzieher, ohne Zuverlässigkeit, der zuviel Zeit hat (Hartz4?) und zuviel Geld (Hartz4 und/oder Steuerbeschiss) der die Gesetze, so bescheuert sie auch sind, nicht akzeptieren will. Von mir aus kann der 40 Jahre warten bis der die Kanonen zurückbekommt. Was ohnehin nicht geht, da solche Leute immer wieder das Gesetz brechen, weil sie es nicht akzeptieren wollen. Die suchen sich die Stückchenraus die für sie passen und ignorieren den Rest oder wollen ihn nicht verstehen. Toll... Klagt ruhig bis ihr schwarz werdet. Keine Chance! Das sind die gleichen, die mit dem Auto besoffen durch die Fußgängerzone ballern und dann auf Psychoprobleme machen. Immer die anderen Schluld, immer die Krankheit schuld, immer die Gesellschat schuld, immer die (hier irgendwas einsetzen) schuld.

Am besten wäre: Nicht jammern, 10 Jahre warten, Zuverlässigkeit wieder da. Oder Hobby wechseln. Es gibt schöne Hobbys. Angeln oder so. Oder in den Puff gehen wenn man Geld hat. Surfen oder reisen oder oder. Waffen braucht man nicht. Ein Kurs im Steuerrecht auf der VHS ist auch nicht schlecht. Aber das Leben mit Prozessieren zu vergeuden... naja ...

Geschrieben
Da hast Du wohl auch falsch zitiert! Ich habe nichts von Harz 4 geschrieben.

Aber Lobo-s Argumentation: nach deinen Ausführungen wohl auch deine Strafe einem Maß entspricht, welches zwingend eine Unzuverlässigkeit annehmen lässt.

leuchtet auch mir ein.

Würde mich aber mal sehr interessieren, wie das ausgeht! Ich hoffe Du berichtest weiter!

Gruß,

Thomas

Hallo Thomas,

Sorry, bin in der Zeile verrutscht, irgendeiner vor dir hat gemeint, ob ich Hartz 4 ..beziehe, weil ich mich mit der justiz anlege. Für mich gehts nicht nur um das Waffg. sondern grundsätzlich um Einschränkungen des täglichen Lebens. Z.b. Raucherschutzgesetz, oder Verarbeitung von Verkehrssünderdaten ..der Lauschangriff..usw.usw..

Anderes Beispiel,,,Habe mal zufälligerweisse im Fernsehen einen Bericht über die Gefährlichkeit..von sogenannten ""Kartoffelschussmaschinen."".gesehen.. Legionen von Verwaltern, von Fachleuten, von Beschussämtern..TÜVs usw. machten sich dran,,die Gefährlichkeit jedermann klar zu machen. Für mich stellte sich das so raus, als ob jetzt gleich die Welt untergeht..Es war für mich nur lachhaft..wie flugs argumentiert getestet und bewiesen wurde, dass bald die """Welt untergeht""..Es ist aber auch bedenklich, wie sich dann das manifestierende Element um die Sicherheit aller bemühen..und flugs steigt ein Kostenapparat an den wir so..mit Sicherheit nicht gewollt haben. schreit dann jeder..aber diese manifestierenden Elemente ..müssen weiter beschäftigt und bezahlt werden..der Ausgabenblock dessen ist mit Sicherheit höher, als dass die gesamte Sache wert ist.

Geschrieben
Es geht nicht um Hartz4 sondern um einen Ex-Steuerhinterzieher, ohne Zuverlässigkeit, der zuviel Zeit hat (Hartz4?) und zuviel Geld (Hartz4 und/oder Steuerbeschiss) der die Gesetze, so bescheuert sie auch sind, nicht akzeptieren will. Von mir aus kann der 40 Jahre warten bis der die Kanonen zurückbekommt. Was ohnehin nicht geht, da solche Leute immer wieder das Gesetz brechen, weil sie es nicht akzeptieren wollen. Die suchen sich die Stückchenraus die für sie passen und ignorieren den Rest oder wollen ihn nicht verstehen. Toll... Klagt ruhig bis ihr schwarz werdet. Keine Chance! Das sind die gleichen, die mit dem Auto besoffen durch die Fußgängerzone ballern und dann auf Psychoprobleme machen. Immer die anderen Schluld, immer die Krankheit schuld, immer die Gesellschat schuld, immer die (hier irgendwas einsetzen) schuld.

Am besten wäre: Nicht jammern, 10 Jahre warten, Zuverlässigkeit wieder da. Oder Hobby wechseln. Es gibt schöne Hobbys. Angeln oder so. Oder in den Puff gehen wenn man Geld hat. Surfen oder reisen oder oder. Waffen braucht man nicht. Ein Kurs im Steuerrecht auf der VHS ist auch nicht schlecht. Aber das Leben mit Prozessieren zu vergeuden... naja ...

Kann es sein, dass Du dich hier wiederfindest, was hast du denn für ne Einstellung, Du benimmst Dich ja schlimmer als ein kleines Kind. ???Von Steuerhinterziehung habe ich nie geschrieben..ein Wirtschaftsvergehen, für das ich 30 Jahre hafte, das ist die Geschichte. Von den Finanzämtern bekomme ich noch einige 100T an zuviel bezahlten Geldern zurück..Allerdings..muss hier geklagt werden, denn es geht um VerjährungsFristen.+ Einwendungsfristen...Und jetzt kommts, wenn dir der Staatsanwalt alle Rechte in Deinen Firmen entzieht, hast Du keine Chance Dich zu wehren...Aber nach Abschluss der Verfahren,,kriegst Du alles wieder zurück, nur die Kohle fehlt..und wenn Du dann nachforscht, hat der Konkursverwalter und der Konkursrichter die gesamte Kohle verprasst...einig 10T von der Konkursmasse, wurden einfach an nen Kindergarten verschenkt..Und jetzt denkst Du wohl, dass ich mir das alles gefallen lasse.

.Habe festgestellt, dass die vermeintlichen Verwalter vom höchsten Gut ."""dem Grundgesetz.""".so Gebrauch machen, wie sie wollen. Und das darf und kann nicht sein..Ich wurde dafür bestraft..und jetzt lass ich einfach prüfen..was rechtens ist..

P.S. Ein ehemals Krebskranker hat genug Zeit, über Recht und Unrecht nachzudenken, vor allen Dingen, dann wenn er mehrere Millionen an Steuern bezahlt hat,,,

..Und jetzt bitte ich Dich einen anderen Ton einzuschlagen.

Geschrieben
wie der Polizist uns angesehen hat, müssten wir ja wohl Schwerverbrecher sein.

Jaja, vorallem wenn das rechte Auge etwas zugekniffen ist und die Lippen zusammengedrückt sind. Da muß was dran sein. :rolleyes: Das sieht man immer gleich sofort.

Dass man das immer gleich am Blick erkennt.

Geschrieben

Hallo Lobo..

Sehe, dass Du hier wohl den gesunden Menschenverstand walten lässt..Prima..einige Antworten..auf Deine Aussagen..

Wie schnell man zum Rechtsbrecher wird, das weiss ich aus eigener Erfahrung, und wie schnell Gesetzeshüter und Konkursverwalter das Recht für sich nutzen, weiss ich ebenfalls zur Genüge. DEnke dass das GG immer noch in allem betrachtet ein sehr hohes Rechtsgut ist. Und um dieses Rechtsgut bewegen sich doch sehr viele Menschen..je nachdem ..wie nah sie sind..ein noch höheres Rechtsgut sehe ich beim BVG..sodass man fast von idealer Demokratie reden könnte.

Auch weiss ich ..was Regelunzuverlässigkeit bedeutet..bzw. die gesamten Abstufungen um die Unzuverlässigkeit herum..

Das GG sehe ich ..genauso wie du als Rahmen, und wenn man nicht einig wird..gibts ja ne weitere Instanz als..das VWG..usw..

Das mit den Fachleuten ist so ne Sache..mein RA z.B. hat 25T euro kassiert.(max für 1 Woche Arbeit) ..eine ernsthafte Verteidigung kam ihm nie in den Sinn..Aber wenn Du psychisch angeschlagen bist, dann greift man nach dem letzten Grashalm...(Ich werde das ganze Verfahren neu aufrollen, denn es sind meiner Meinung nach viele Dinge gelaufen, welche man als Justizirrtum, Falschaussagen usw..usw..bezeichnen kann..und wenn ich jetztdas Verfahren neu aufrolle, ist das bisherige Strafmass schwebend wirksam...usw..

Das mit dem Beschiss ist längstens ..was das Strafmass angeht..durch die Bewährung abgegolten..Es stellt sich nun die Frage..wie ungerecht du danach noch behandelst wirst..uswusw..

..zwingende Unzuverlässigkeit..bedeutet zwar fürs Amt f.ööfOrdnung..dass se keinen Spielraum mehr hat..aber um ne zwingende Unzuverlässigkeit einem nachzuweisen..bedarf es mehr als nur eines Gesetzestextes..zumal sich die Gesetzestexter nicht mit Ruhm bekleckert haben..denn jährlich gehen mehr als 20000

Eingaben und Beschwerden beim BVG ein.. Das stimmt mich auch bedenklich..

  • 2 Wochen später...
  • 2 Wochen später...
Geschrieben

So kann man ein Thema auch wieder nach oben bringen...........obwohl der Ausgang schon seeehr interessant wäre!

Geschrieben
Und was soll dieser Quatsch jetzt? :peinlich:

Hallo..es hat mit Quatsch nichts zu tun..denn wenn man zum Thema mehr wissen will..braucht man Know-How von allen Seiten..Aber ich kann Dich beruhigen..Heute kam die Nachricht..wie nicht anderst zu erwarten..

Der Antrag auf aufschiebende Wirkung wird abgelehnt..der Streitwert wird auf 2875 Euro festgelegt.....

und jetzt gehts weiter...zum Verwaltungsgerichtshof... :00000733:

Geschrieben
Genau, das wollte die Behörde bei mir auch durchziehen, weil ich angeblich die waffr.Zuverlässigkeit nicht mehr besitzen soll, da ich vor 4,5 Jahren zu 2 Jahren Strafe mit 4 Jähriger Bewährung wg. mehrerer Vergehen verurteilt wurde.

Golong, sei mal ehrlich gegenüber Dir selbst!

Die Zuverlässigkeit nach § 5 Abs.1 WaffG (nicht die Regelzuverlässigkeit nach § 5 Abs.2) ist schon nach 1 Jahr Freiheitsstrafe nicht mehr gegeben.

...mehrere Vergehen...

In Deinem Fall ist Hopfen und Malz verloren, auch wenns jetzt hart rüberkommt. Verbuch die ganze Angelegenheit unter "Vergangenheit" und steck nicht mehr Energie in diese Sache.

Geschrieben
Golong, sei mal ehrlich gegenüber Dir selbst!

Die Zuverlässigkeit nach § 5 Abs.1 WaffG (nicht die Regelzuverlässigkeit nach § 5 Abs.2) ist schon nach 1 Jahr Freiheitsstrafe nicht mehr gegeben.

...mehrere Vergehen...

In Deinem Fall ist Hopfen und Malz verloren, auch wenns jetzt hart rüberkommt. Verbuch die ganze Angelegenheit unter "Vergangenheit" und steck nicht mehr Energie in diese Sache.

Kann ich nicht..aufgeben..dafür hat mir der Staat zuviel Unrecht..getan..Außerdem hat der Staat von mir zuviel erhalten..an Steuern..es ist zuviel..er verstösst im waffengesetz gegen zuviele Grundrechte..nur weil ein Nazi-RAF-oder Erfurt-Syndrom

besteht..kann man nicht einfach gesetze verschärfen..

Aber trotzdem Danke für Deinen Ratschlag..

  • 2 Wochen später...
Geschrieben

..weiss jemand einen guten Rechtsanwalt..der sich im Waffenrecht gut auskennt... Es kann natürlich auch ein Rechtslehrer nach § 67 VWGO sein. Es handelt sich um § 5 abs. 2 (zuverlässigkeit)..Hier bin ich der Meinung, dass die dogmatische Anwendung, gegen verschiedene Grundrechte verstösst.. (§ 2 +14 +100 GG)..Bitte keine "gutgemeinte" Ratschläge, die habe ich zur Genüge erhalten. Es geht um die Verletzung von Grundrechten. Und da ist die Petitionsbeschwerde/Anfrage oder die Gänge durch die Instanzen erforderlich.

Infos an BM

Geschrieben
Das ist so und das dieser Staat sich zunehmends in eine Diktatur, jawoll verwandelt scheinen nur wenige zu merken, übrigens ist das mit der aufschiebenden Wirkung auch in ander Entscheidungen und Durchführungsbestimmungen als beim Waffenrecht eingeführt worden.

Nein Kultur haben diese Politiker wirklich keine.! :icon13:

...Und genau deswegen, muss man dagegen vorgehen.. DAS BVG ist die letzte Instanz ..und die sollen doch mal prüfen, ob die Durchführungsbestimmungen..wirklich rechtens sind..Das mit der aufschiebenden Wirkung..ist so, dass darüber ..(was mir zwischenzeitlich ..klar geworden ist.).letztendlichst. Rechts-.Verwalter (die Ihrem Dienstherren) verpflichtet sind entschieden haben. ..Die haben all die Argumente der Verwaltungsbehörde abgeschrieben... :peinlich: ..

". Werde wohl..einige Wege einschlagen müssen, um manche politiker das zu zeigen was ich als demokratie ansehe... Beim NRSG (nichtraucherschutz..)z.b. haben ..die ehemaligen Steinewerfer..(so bezeichne ich die) ...wohl gemerkt, was rechtens ist..Und warum soll das beim waffg. nicht auch so sein..Deshalb..suche ich ..Rechtsgelehrte,,Mitstreiter..usw. per BM..

Geschrieben
BM = BOARDMAIL

Meinte damit..falls jemand solche Leute kennt, welche sowas mitdurchfechten wollen..zb Rechtsanwälte oder Rechtslehrer die die Zulassung nach § 67 VWGO haben..oder all die Leute, die der Meinung sind..und behilflich sein können..wollen, sollen oder können sich per BM melden. Es geht schlicht und einfach um die dogmatische Anwendung des §5ff des Waffg. Dies halte ich eben nicht für rechtens..oder verfassungskonform...

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