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IGNORED

Keine Seriennummer auf Wechselsysthem ...WAS NUN?


andreas2044

Empfohlene Beiträge

Geschrieben

Wenn Du nicht zu den oben genannten Ausnahmefällen gehörst, wirst Du es leider tun müssen.

Wenn Du die Waffe auf dem Postweg zum Beschussamt und wieder zurück schicken lässt, wird der Spaß übrigens ne ganze Ecke teurer. Was in Ulm z.B. nicht mehr geht, ist Waffe selbst hinfahren, warten und wieder mitnehmen. Normale Wartezeit: ca. eine Woche.

Geschrieben

woher weißt du, dass man nicht mehr selber hin kann?

ich war mal in nem bayrischen beschussamt und die sache war in ca. 20 minuten erledeigt! plus knapp ne stunde freundliches gespräch mit dem beschussbeamten!

Geschrieben
§§ 23 und 24 WaffG wurden zum 01.04.2008 geändert.

Alle (erlaubnispflichtigen) Läufe, die ab diesem Zeitpunkt hergestellt, auf Dauer erworben werden oder nach Deutschland verbracht werden, sind auch mit fortlaufender Nummer zu kennzeichnen.

Ausnahmen (wie bisher):

- Schusswaffen für Waffensammlungen im Sinne von § 17 WaffG

- Schusswaffen, deren Bauart nach § 7 oder 8 BeschussG zugelassen ist (z.B. Schussapparate, Einsteckläufe, SRS)

- Schusswaffen, die der Anzeigepflicht nach § 9 BeschussG unterliegen.

Morgen,

bedeutet das nun ein Wechselsystem ohne Nummer das vor 01.04.08 erworben wurde (2007) muss nicht nachträglich mit einer Nummer versehen werden?

Gruss

Jochen

Geschrieben
woher weißt du, dass man nicht mehr selber hin kann?

Weil mir die Ulmer das vor ein paar Monaten mal so gesagt haben. <_<

Wegen vieler anderer Aufgaben könne der Sofortservice nicht mehr wie früher angeboten werden. Als Stammkunde hat man vielleicht eine Chance, aber wer ist das dort schon ? :rolleyes:

Geschrieben

"...Markierung und Registrierung von Waffen

Wesentliche Teile erlaubnispflichtiger Schusswaffen sind künftig gesondert mit einer Seriennummer

zu kennzeichnen und in Waffenbüchern zu erfassen, wenn sie einzeln gehandelt werden.

Komplettwaffen brauchen nur auf dem Lauf (Langwaffen) bzw. auf dem Griffstück (Kurzwaffen)

markiert werden.

Das Gesetz findet nur auf künftig separat gehandelte Teile von Waffen Anwendung. Teile von

Waffen, die bereits im Besitz sind, müssen entgegen der ursprünglichen Regelungsabsicht der

Bundesregierung nicht im Nachhinein erfasst werden. ..."

Hier zu finden

Auf der Seite der Münchner Behörde...

Wollen die nun die Wechselläufe aus Altbestand doch nicht eingetragen haben?

Geschrieben
"...Markierung und Registrierung von Waffen

Wesentliche Teile erlaubnispflichtiger Schusswaffen sind künftig gesondert mit einer Seriennummer

zu kennzeichnen und in Waffenbüchern zu erfassen, wenn sie einzeln gehandelt werden.

Komplettwaffen brauchen nur auf dem Lauf (Langwaffen) bzw. auf dem Griffstück (Kurzwaffen)

markiert werden.

Das Gesetz findet nur auf künftig separat gehandelte Teile von Waffen Anwendung. Teile von

Waffen, die bereits im Besitz sind, müssen entgegen der ursprünglichen Regelungsabsicht der

Bundesregierung nicht im Nachhinein erfasst werden. ..."

Hier zu finden

Auf der Seite der Münchner Behörde...

Wollen die nun die Wechselläufe aus Altbestand doch nicht eingetragen haben?

also ich hab mir auch das jetzt noch durchgelesen.

wechselläufe (und -systeme) müssen bis zum 30.Sept. 2008 eingetragen sein.

wesentliche waffenteile, die vor dem 1.Apr. 2008 erworben wurden müssen nicht nachträglich mit einer Seriennumer versehen werden. alles seit dem 1. April 2008 erworbene oder gehandelte muss eine Seriennummer tragen.

wurde doch aber in diesem thread glaube ich schon (edit: mehrfach?) so dargelegt.

gruß alzi

Geschrieben
also ich hab mir auch das jetzt noch durchgelesen.

wechselläufe (und -systeme) müssen bis zum 30.Sept. 2008 eingetragen sein.

wesentliche waffenteile, die vor dem 1.Apr. 2008 erworben wurden müssen nicht nachträglich mit einer Seriennumer versehen werden. alles seit dem 1. April 2008 erworbene oder gehandelte muss eine Seriennummer tragen.

wurde doch aber in diesem thread glaube ich schon (edit: mehrfach?) so dargelegt.

gruß alzi

Also ich habe heute meine Desert eintragen lassen - der Wechsellauf (gleiches Kaliber) wurde anstandslos mit eingetragen, mit dem Hinweis bei Herstellungsnummer: ohne

Geschrieben
Also ich habe heute meine Desert eintragen lassen - der Wechsellauf (gleiches Kaliber) wurde anstandslos mit eingetragen, mit dem Hinweis bei Herstellungsnummer: ohne

wo?

welche desert eagle hast du und welchen lauf?

Geschrieben
Also ich habe heute meine Desert eintragen lassen - der Wechsellauf (gleiches Kaliber) wurde anstandslos mit eingetragen, mit dem Hinweis bei Herstellungsnummer: ohne

na dann kann man dich nur beglückwünschen! nach dem was in den bereits zitierten Gesetzen, Verordnungen, usw. ...... ausgeführt wird, hätte dann heute auf einer Herstellungsnummer bestanden werden sollen. vielleicht ist aber genau dieser spezielle gesichtspunkt deinem SB nicht oder noch nicht bekannt, oder er hatte einfach einen guten tag :icon14:

wie man bei dir sieht, KANN es auch immernoch sehr unproblematisch ablaufen, muss jedoch nicht.

gruß alzi

Geschrieben
Weil mir die Ulmer das vor ein paar Monaten mal so gesagt haben. <_<

Als Stammkunde hat man vielleicht eine Chance,

Nur wenn du HK oder WAlther buist.....ansonsten WARTEN! Und 1 Woche ist SEHR optimistisch!

Geschrieben
wurde doch aber in diesem thread glaube ich schon (edit: mehrfach?) so dargelegt.

Ja - aber... wenn das so einfach mit dem "anderen was Glauben" wäre...

Geschrieben
nach dem was in den bereits zitierten Gesetzen, Verordnungen, usw. ...... ausgeführt wird, hätte dann heute auf einer Herstellungsnummer bestanden werden sollen.

Uiui... könnte - und ich schreibe bewusst könnte - man das aber nicht so sehen, dass der Wechsellauf (oder das Wechselsystem) zusammen mit der Waffe gehandelt wurde und deswegen keine eigene Nummer benötigt, denn:

Wesentliche Teile erlaubnispflichtiger Schusswaffen sind künftig gesondert mit einer Seriennummer

zu kennzeichnen und in Waffenbüchern zu erfassen, wenn sie einzeln gehandelt werden.

Mit anderen Worten: Erwerbe ich eine Pistole zusammen mit Wechselsystem ohne Nummer, braucht das WS keine eigene Nummer.

Erwerbe ich nur das Wechselsystem, dann muss es eine eigene Nummer bekommen, weil es einzeln gehandelt wird.

So habe ich es verstanden...

Geschrieben
Uiui... könnte - und ich schreibe bewusst könnte - man das aber nicht so sehen, dass der Wechsellauf (oder das Wechselsystem) zusammen mit der Waffe gehandelt wurde und deswegen keine eigene Nummer benötigt, denn:

Mit anderen Worten: Erwerbe ich eine Pistole zusammen mit Wechselsystem ohne Nummer, braucht das WS keine eigene Nummer.

Erwerbe ich nur das Wechselsystem, dann muss es eine eigene Nummer bekommen, weil es einzeln gehandelt wird.

So habe ich es verstanden...

ich hab mit absicht dazu nix geschrieben, aber da du das jetzt erwähnst..... man KÖNNTE das ja auch anders verstehen im sinne von "in Einzelstücken", also nicht als größerer Posten.

auch wird ja das "handeln" explizit angesprochen. verkauf unter privatpersonen wäre ja kein gewerbliches Handeln und dann kann man ja auch wieder argumentieren....

aber wir kommen hier von einem sonderfall zum nächsten.... und die ganze herausleserei und interpretiererei müssen im zweifelsfall ja dann eh fachanwäte und gerichte durchstehen. es ist nicht einfach.

ich will hier auch nicht über die gesetzgeber und das gesetzgebungsverfahren mosern, oder was dabei wieder mal zu ungenau formuliert udn nicht wirklich durchdacht ist.

weil....... das wissen wir ja inzwischen ;)

....und jetzt habe ich vergessen was ich eigentlich so wichtiges hierzu schreiben wollte.... nur um nicht mißverstanden zu werden......egal.... :00000733: und :peinlich:

gruß alzi

Geschrieben

In meinem Fall wurden die Wechsesysteme/-läufe jeweils zusammen mit der eigentlichen Waffe erworben (1991 und 1995), trotzdem muß ich die Nummern einschlagen lassen (siehe meinen letzten Beitrag in diesem Thread). Laut Paragraph 25 Waffg haben die Behörden da anscheinend vollkommene Entscheidungsfreiheit. Ich verstehe nicht wieso, aber es ist nun mal so. Ich bin nur froh, daß ich nicht zum Beschußamt muß.

SchwarzerKrauser

Geschrieben
In meinem Fall wurden die Wechsesysteme/-läufe jeweils zusammen mit der eigentlichen Waffe erworben (1991 und 1995), trotzdem muß ich die Nummern einschlagen lassen (siehe meinen letzten Beitrag in diesem Thread). Laut Paragraph 25 Waffg haben die Behörden da anscheinend vollkommene Entscheidungsfreiheit. Ich verstehe nicht wieso, aber es ist nun mal so. Ich bin nur froh, daß ich nicht zum Beschußamt muß.

SchwarzerKrauser

§ 25 II ist wohl wirklich die eindeutige Antwort auf manche hypothetische Frage ;-) Somit kommt dem Nasenfaktor wieder eine größere Bedeutung zu.

Geschrieben
§ 25 II ist wohl wirklich die eindeutige Antwort auf manche hypothetische Frage ;-) Somit kommt dem Nasenfaktor wieder eine größere Bedeutung zu.

Nur wenn man das Gesetz nicht lesen kann.

Geschrieben
§ 25 II ist wohl wirklich die eindeutige Antwort auf manche hypothetische Frage ;-) Somit kommt dem Nasenfaktor wieder eine größere Bedeutung zu.

§25 WaffG - und somit auch §§23-24, auf die §25 verweist - beziehen sich auf das Waffengewerbe und den Handel! Nicht auf den Waffenbesitzer und das was er annodunnemal gekauft hat und eintragen lies!

so zumindest lese ich das.

gruß alzi

Geschrieben
Wenn das Ding keine Nummer hat und zum Eintrag eine braucht, Schlagzahlen und Hammer kaufen uns siehe wie schnell ein Wechselsystem Nummern hat! Ihr habt Probleme!

Ja, es kam auch schon vor, dass man bei gründlichen Reinigen und genauerem Hinsehen doch noch eine Seriennummer entdeckt hat.

Die kann auch aus nur wenigen Ziffern/Buchstaben bestehen.

Geschrieben
Hallo

Ließ x dazu aufmerksam....

http://forum.waffen-online.de/index.php?showtopic=350166

So etwas darf man nicht sagen, habe ich mich belehren lassen. :00000733:

Gruß

Gunmen67

Da brauche ich nicht aufmerksam zu lesen! Eine Waffe braucht eine Nummer, hat sie keine, macht man eine! So einfach ist das!Machen Büchser mit Eigenbauten auch so! Möchte nicht wissen wieviel Nummerngleiche 08 auf dem Markt sind die zusammengestoppelt wurden. Ansonsten mach Dir in die Hose!!

Geschrieben
Da brauche ich nicht aufmerksam zu lesen! Eine Waffe braucht eine Nummer, hat sie keine, macht man eine! So einfach ist das!Machen Büchser mit Eigenbauten auch so! Möchte nicht wissen wieviel Nummerngleiche 08 auf dem Markt sind die zusammengestoppelt wurden. Ansonsten mach Dir in die Hose!!

Hallo

Ich bin bestimmt einer der letzten der sich in die Hose macht!!! Meine Antwort bezog sich nicht auf das, sagen wir mal vorsichtig, selber Hand anlegen, sondern auf die hier herschende Zensur (Anm. d. Red.: ZENSUR, die; behördliche(!) Prüfung von Druckschriften u. a. - Quelle: DUDEN - 23. Aufl.) mit Maulkorbpraxis. Die evtl. Nummerngleichheit bei 08 ten und z.B. 98er ist doch ein alter Hut. Irgendwie hast du etwas in den falschen Hals bekommen <_<

Gruß

Gunmen67

Geschrieben
Hallo

I

, sondern auf die hier herschende Zensur (Anm. d. Red.: ZENSUR, die; behördliche(!) Prüfung von Druckschriften u. a. - Quelle: DUDEN - 23. Aufl.) (Anm. d. Red.: Zensur (Anm. d. Red.: ZENSUR, die; behördliche(!) Prüfung von Druckschriften u. a. - Quelle: DUDEN - 23. Aufl.), die; behördliche(!) Prüfung von Druckschriften u. a. - Quelle: DUDEN - 23. Aufl.) mit Maulkorbpraxis.

Gunmen67

Kann sein, stören wir uns nicht an der Zensur (Anm. d. Red.: ZENSUR, die; behördliche(!) Prüfung von Druckschriften u. a. - Quelle: DUDEN - 23. Aufl.), haben wir doch nicht in der Hand!Gruß und :s75:

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