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IGNORED

Keine Seriennummer auf Wechselsysthem ...WAS NUN?


andreas2044

Empfohlene Beiträge

Moin Moin zusammen,

habe heute mal nach Jahren bemerkt das ich keine Seriennummer auf meinem Wechselsysthem habe.

Wie läuft so etwas dann?

Antrag beim Ordnungsamt oder beim Innenministerium (die erteilen ja welche)?

Und wie sehen die Kosten aus?

Ich hoffe jemand von euch hat dies schon durch ... ach ja zu meiner Schande muss ich sagen ich besitze es schon seit 8 Jahren ...

Danke für eure Antworten.

Andreas

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Moin Moin zusammen,

habe heute mal nach Jahren bemerkt das ich keine Seriennummer auf meinem Wechselsysthem habe.

Wie läuft so etwas dann?

Antrag beim Ordnungsamt oder beim Innenministerium (die erteilen ja welche)?

Und wie sehen die Kosten aus?

Ich hoffe jemand von euch hat dies schon durch ... ach ja zu meiner Schande muss ich sagen ich besitze es schon seit 8 Jahren ...

Danke für eure Antworten.

Andreas

Da das WS ja bereits in Deiner WBK eingetragen sein muss, verstehe ich jetzt das Porblem nicht ganz...

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Also ich habe meinen SB nicht erreicht ... bedingt durch Urlaub ...

laut neuem Waffengesetz hast du Zeit bis zum 1.9. deine Wechselsystheme / Wechselläufe eintragen zu lassen und auch die Beschriftung .

Der Vertreter nachte eine Notiz und ich warte bis mein SB aus dem Urlaub ist ...

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Laut meiner Sachbearbeiterin wird das dann einfach so eingetragen. (mit Hersteller u. Kaliber)

Das habe ich auf dem Amt als Auskunft erhalten.

Weil woher Nr. nehmen?

Also ich werde wohl einen Antrag auf Erteilung einer Nummer stellen müssen ... der wird dann durch das Innenministerium bearbeitet und die nummer fängt dann mit den Buchstaben des Bundeslandes an und dann eine Nummer.

Das ist grade mein Sachstand.

So soll es überall laufen ...heißt es aus dem Ministerium.

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Also ich werde wohl einen Antrag auf Erteilung einer Nummer stellen müssen ... der wird dann durch das Innenministerium bearbeitet und die nummer fängt dann mit den Buchstaben des Bundeslandes an und dann eine Nummer.

Das ist grade mein Sachstand.

So soll es überall laufen ...heißt es aus dem Ministerium.

Entschuldige bitte vielmals, aber das ist doch Quatsch mit Soße. :gaga:

Zeig mir mal, wo bitte im WaffG steht, dass ich für ein nummernloses WS aus Altbesitz, welches bereits seit 8 Jahren im Schrank vor sich hin oxydiert eine Nummer brauchen soll.

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Entschuldige bitte vielmals, aber das ist doch Quatsch mit Soße. :gaga:

Zeig mir mal, wo bitte im WaffG steht, dass ich für ein nummernloses WS aus Altbesitz, welches bereits seit 8 Jahren im Schrank vor sich hin oxydiert eine Nummer brauchen soll.

Da gebe ich dir Recht ...viel ja auch nur auf als ich meine anderen Sachen angemeldet habe die ich schon hatte.

Im Waffg steht ja nur die Anmeldung und Eintragung ... angemeldet ist es und eingetragen auch ...

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Genau vor demselben Problem stehe ich auch. Ein Peters Stahl WS und ein Mosberg WL. Laut meiner Kreisverwaltung (RLP) muß ein Büchsenmacher auf den Teilen Nummern einschlagen, damit dann neue Eintragungen vorgenommen werden können. Der derzeitige Eintrag (z.B. Peters Stahl mit 9mm Wechselsystem) reiche nicht aus. Auf meine Nachfrage, ob mich die von mir ja nicht verursachten Eintragungen etwas kosten, habe ich eine blöde Antwort bekommen. Da seid Ihr ja besser dran.

SchwarzerKrauser

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Genau vor demselben Problem stehe ich auch. Ein Peters Stahl WS und ein Mosberg WL. Laut meiner Kreisverwaltung (RLP) muß ein Büchsenmacher auf den Teilen Nummern einschlagen, damit dann neue Eintragungen vorgenommen werden können. Der derzeitige Eintrag (z.B. Peters Stahl mit 9mm Wechselsystem) reiche nicht aus. Auf meine Nachfrage, ob mich die von mir ja nicht verursachten Eintragungen etwas kosten, habe ich eine blöde Antwort bekommen. Da seid Ihr ja besser dran.

SchwarzerKrauser

Ich habe einen formlosen Antrag geschrieben und hoffe auf eine Nummer vom Innenministerium. Danach dann zum Büchser meines Vertrauens und rauf mit der Nummer über Kosten dafür hat noch niemand ein Wort verloren.

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ich hab nach inkrafttreten des neuen WaffG. auch ein WS in meine Grüne eintragen lassen dies hatte auch keine Nr. "na und" nun steht da einfach -ohne-

Das sieht scheinbar jeder SB anders ... meiner ist aber super und wenn er meint nummer drauf, dann mache ich es halt. Dafür habe ich an anderer Stelle nichts bezahlt o. keinen Stress.

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Ich habe einen formlosen Antrag geschrieben und hoffe auf eine Nummer vom Innenministerium. Danach dann zum Büchser meines Vertrauens und rauf mit der Nummer über Kosten dafür hat noch niemand ein Wort verloren.
Genau vor demselben Problem stehe ich auch. ...

Seid ihr jeck?

Schafft Probleme wo keine sind?

Das war mal im Gespräch, dass alle Waffenteile nachnummeriert werden sollten (und beschossen, falls nicht geschehen). Ein einfaches Rechenexempel hat dargelegt, dass die Beschussämter über Jahre hinaus ausgebucht worden wären.

Beides wurde nicht umgesetzt - lasst es euch doch von Eurem SB zeigen!

PS.

Ihr seid nicht alleine.

Mein WS in 9mm von PS hat auch keine Nummer, so wie tausende andere auch nicht!

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Seid ihr jeck?

Schafft Probleme wo keine sind?

Das ist nicht auf meinem Mist gewachsen, das kommt von der Kreisverwaltung. Mein Büma will noch einmal bei einer anderen Kreisverwaltung nachfragen, ob dieser Unfug wirklich notwendig ist. Anscheinend ist hier wieder mal so, daß jeder Sachbearbeiter seine eigene Sicht der Dinge umsetzt.

SchwarzerKrauser

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§§ 23 und 24 WaffG wurden zum 01.04.2008 geändert.

Alle (erlaubnispflichtigen) Läufe, die ab diesem Zeitpunkt hergestellt, auf Dauer erworben werden oder nach Deutschland verbracht werden, sind auch mit fortlaufender Nummer zu kennzeichnen.

Ausnahmen (wie bisher):

- Schusswaffen für Waffensammlungen im Sinne von § 17 WaffG

- Schusswaffen, deren Bauart nach § 7 oder 8 BeschussG zugelassen ist (z.B. Schussapparate, Einsteckläufe, SRS)

- Schusswaffen, die der Anzeigepflicht nach § 9 BeschussG unterliegen.

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§§ 23 und 24 WaffG wurden zum 01.04.2008 geändert.

Alle (erlaubnispflichtigen) Läufe, die ab diesem Zeitpunkt hergestellt, auf Dauer erworben werden oder nach Deutschland verbracht werden, sind auch mit fortlaufender Nummer zu kennzeichnen.

Das würde bedeuten, daß ich keine Nummern einschlagen lassen muß. Brauche ich dann aber neue Einträge (auf eigenen Zeilen) für jeden Wechsellauf/jedes Wechselsystem? Angemeldet und eingetragen in der WBK sind die Systeme/Läufe ja.

Vielen Dank

SchwarzerKrauser

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Manche Waffenbehörden nehmen die gute alte Schreibmaschine (oder die eigene Sauklaue :rolleyes: ) und ergänzen den ursprünglichen Waffeneintrag mit dem Wechselsystem durch einen amtlichen Eintrag.

Andere schreiben das WS in eine neue Zeile, zumeist mit dem Zusatz "für lfd. Nr. 3" o.ä.

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Manche Waffenbehörden nehmen die gute alte Schreibmaschine (oder die eigene Sauklaue :rolleyes: ) und ergänzen den ursprünglichen Waffeneintrag mit dem Wechselsystem durch einen amtlichen Eintrag.

Andere schreiben das WS in eine neue Zeile, zumeist mit dem Zusatz "für lfd. Nr. 3" o.ä.

Bei mir steht das in folgender Form bereits drin: jeweils ein Eintrag mit "Peters Stahl mit Wechselsyst 9 Para" und "Mossberg Combo Pack m. We-Lauf".

Dann müsste man die bereits vorhandenen Einträge ändern (oder sogar streichen) und dann zwei (oder sogar vier) neue Einträge daraus machen.

Ich muß dort mal anrufen, der SB, mit dem ich sonst zu tun hatte, schien ganz i.O. zu sein.

Danke

SchwarzerKrauser

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Warum um Himmels Willen das denn??????????????????????????

Mit Lusumis Worten:

Weil der SB darauf besteht, daß erstens Nummern eingeschlagen werden und zweitens der Wechsellauf/das Wechselsystem mit den neuen Nummern dann eingetragen werden. Und das gibt entweder zwei (bei Änderung der vorhandenen) oder vier (bei Streichung der vorhandenen) neue Einträge.

Ich werde mal versuchen, ihm den Unfug auszureden.

SchwarzerKrauser

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Noch mal:

Erkläre Deinem SB in aller Ruhe, die Ausführungen von unserem SB und das war´s für dich.

Alles Weitere lass dir schriftlich geben.

Hier die schriftliche Antwort des SBs:

Sehr geehrter Herr XXXXX.

gemäß Anlage 1 Abschnitt 1 Unterabschnitt 1 Nr. 1.3 stehen wesentliche Teile von Schusswaffen den Schusswaffen für die sie bestimmt sind gleich. Was wesentliche Teile von Schusswaffen sind, entnehmen Sie bitte der Anlage 1 Abschnitt 1 Unterabschnitt 1 Nrn. 1.3.1 bis 1.3.4.

Da es sich u.a. bei Wechselläufen und- systemen um waffenwesentliche Teile handelt, ergibt sich die Kennzeichnungspflicht somit wohl von selbst! Eigentlich bedeutet dies sogar, dass die genannten Teile normalerweise ohnehin schon über eine fortlaufende Nummer verfügen müssten, siehe § 24 Abs. 1 Nr. 5 WaffG (§ 24 Abs. 1 Nr. 3 WaffG-ALT)!

Des Weiteren ergibt sich aus § 25 Abs. 2 WaffG, dass die Waffenbehörde auch nachträglich anordnen kann, dass der Besitzer nachträglich ein bestimmtes Zeichen - also fortlaufende Nummer - anbringen lässt.

So, ich habe mir den Paragraph 25 angesehen und das scheint ja seine Richtigkeit mit der Nummer zu haben.

Da werde ich wohl nicht drum herum kommen und seinen Wünschen nachkommen müssen.

SchwarzerKrauser

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