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IGNORED

Waffenschrank?


RadiTr

Empfohlene Beiträge

Geschrieben

Hi

Habe heute festgestellt das der Waffenschrank mal wieder viel zu klein gekauft wurde . Ich habe 2 Kurzwaffen und 2 Langwaffen incl Munition für das ganze Spiel . Der Schrank hat ein B-Fach das aber viel zu klein ist .Wie habt ihr sowas gelöst bzw. wo bekommt man günstige grosche Schränke in denen man die Kurzwaffen gut aufbewahren kann z.b in extra Ständern usw.

Geschrieben

Günstige Möglichkeit wäre der Erwerb eines Stahlblechschranks für die Munition. Ohne Umverpackung sollten eigentlich 2 Kurzwaffen in ein B-Fach passen.

Geschrieben

Hallo,

Hi

Habe heute festgestellt das der Waffenschrank mal wieder viel zu klein gekauft wurde . Ich habe 2 Kurzwaffen und 2 Langwaffen incl Munition für das ganze Spiel . Der Schrank hat ein B-Fach das aber viel zu klein ist .Wie habt ihr sowas gelöst bzw. wo bekommt man günstige grosche Schränke in denen man die Kurzwaffen gut aufbewahren kann z.b in extra Ständern usw.

wie soll man das verstehen? Doch nicht in EINEM Schrank, oder?

Gruss Spa

Geschrieben
Hi

Habe heute festgestellt das der Waffenschrank mal wieder viel zu klein gekauft wurde . Ich habe 2 Kurzwaffen und 2 Langwaffen incl Munition für das ganze Spiel . Der Schrank hat ein B-Fach das aber viel zu klein ist .Wie habt ihr sowas gelöst bzw. wo bekommt man günstige grosche Schränke in denen man die Kurzwaffen gut aufbewahren kann z.b in extra Ständern usw.

hi !!

wenn du nach einem kleinen b-tresor (möbelwürfel) suchst, bist du sicherlich bei ebay ganz gut beraten und bei egun sind momentan auch ein paar "kleine" drinne.

grüße

K-D-W

Geschrieben
hi !!

wenn du nach einem kleinen b-tresor (möbelwürfel) suchst, bist du sicherlich bei ebay ganz gut beraten und bei egun sind momentan auch ein paar "kleine" drinne.

grüße

K-D-W

Warum in die Ferne schweifen ....

Schau doch mal im nächsten Baumarkt, die haben garantiert einen B-Tresor. Der NAchteil bei den Auktionen (egal ob eGun oder ebay), entweder Selbstabholer (dann müsste der in deiner Region stehen oder du fährst durch ganz Deutschland), oder Die Versandkosten sind extrem hoch.

Geschrieben

Dann gebe ich auch mal meinen Senf dazu:

Ich habe mir einen B-Schrank gekauft. Direkt beim Hersteller in meiner Nähe. Es war ein übriggebliebenes Exemplar einer Serienfertigung.

Daher auch etwas im Preis reduziert. Auf den Anhänger bekam ich ihn per Gabelstapler auch aufgeladen, da 200kg schwer.

Daheim war nur noch das Aufstellen ein Problem. Aber mit 3 guten Kumpels und einem extrem stabilen Sackkarren war das dann auch kein Problem mehr.

Darin habe ich nun 3 LW + 1 KW und Munition im Innenfach. Und Platz ist auch noch.

So einen Baumarkt-Schrank würde ich mir vielleicht für weitere LW noch holen. (Weiss jemand, ob es die auch ohne Innenfach gibt?)

Geschrieben
Günstige Möglichkeit wäre der Erwerb eines Stahlblechschranks für die Munition. Ohne Umverpackung sollten eigentlich 2 Kurzwaffen in ein B-Fach passen.

jop, dann ist die aufbewahrung auch wieder legal, nicht so wie der threadersteller das beschrieben hat :D

wobei, wäre es eigentlich in ordnung, die langwaffenmunition im b-fach bei den pistolen aufzubewahren, und die kw-munition im A-Bereich bei den Langwaffen?

Geschrieben

ich kauf mir Baumarktschränke. Bauhaus hat einen A mit B Innenfach für 200-250 glaube ich und ich bin recht zufrieden Mitlerweile habe ich mir einen zweiten des gleichen Modells zugelegt und bin gerade am Überlegen ob ich mir noch einen zulege um einen nur für Mun. zu haben.

Gruß,

Thomas

P.S. und wenn man sich ein bis zwei Bleiplatten reinlegt hat er auch die erforderlichen 200kg und man spart sich das Anschrauben :)

Geschrieben
ich kauf mir Baumarktschränke. Bauhaus hat einen A mit B Innenfach für 200-250 glaube ich und ich bin recht zufrieden Mitlerweile habe ich mir einen zweiten des gleichen Modells zugelegt und bin gerade am Überlegen ob ich mir noch einen zulege um einen nur für Mun. zu haben.

Gruß,

Thomas

P.S. und wenn man sich ein bis zwei Bleiplatten reinlegt hat er auch die erforderlichen 200kg und man spart sich das Anschrauben :)

Aus welchem Baumarkt kaufst Du?

Geschrieben
P.S. und wenn man sich ein bis zwei Bleiplatten reinlegt hat er auch die erforderlichen 200kg und man spart sich das Anschrauben :)

Brauch er in dem Fall doch eh nicht. Und bei den Preisen für Blei wäre es wahrscheinlich eh einfacher den anzuschrauben :D

Gast God of Hellfire
Geschrieben
P.S. und wenn man sich ein bis zwei Bleiplatten reinlegt hat er auch die erforderlichen 200kg und man spart sich das Anschrauben :)

...ich glaube, daß es hier mal einen Thread gab, wo auf das Thema EIGENGEWICHT des Schrankes eingegangen wurde.

Gruß

GOH

Geschrieben
ich kauf mir Baumarktschränke. Bauhaus hat einen A mit B Innenfach für 200-250 glaube ich und ich bin recht zufrieden Mitlerweile habe ich mir einen zweiten des gleichen Modells zugelegt und bin gerade am Überlegen ob ich mir noch einen zulege um einen nur für Mun. zu haben.

Gruß,

Thomas

P.S. und wenn man sich ein bis zwei Bleiplatten reinlegt hat er auch die erforderlichen 200kg und man spart sich das Anschrauben :)

Aus welchem Baumarkt kaufst Du?

:bb1: ...alzi

Geschrieben

Hallo,

jop, dann ist die aufbewahrung auch wieder legal, nicht so wie der threadersteller das beschrieben hat :D

wobei, wäre es eigentlich in ordnung, die langwaffenmunition im b-fach bei den pistolen aufzubewahren, und die kw-munition im A-Bereich bei den Langwaffen?

Ich gucke:

§ 36 WaffG

Aufbewahrung von Waffen oder Munition

(1) Wer Waffen oder Munition besitzt, hat die erforderlichen Vorkehrungen zu treffen, um zu verhindern, dass diese Gegenstände abhanden kommen oder Dritte sie unbefugt an sich nehmen. Schusswaffen dürfen nur getrennt von Munition aufbewahrt werden, sofern nicht die Aufbewahrung in einem Sicherheitsbehältnis erfolgt, das mindestens der Norm DIN/EN 1143-1 Widerstandsgrad 0 (Stand Mai 1997)1) oder einer Norm mit gleichem Schutzniveau eines anderen Mitgliedstaates des Übereinkommens über den Europäischen Wirtschaftsraum (EWRMitgliedstaat) entspricht.

ich lese demnach das WaffG falsch? Hier ist also ein Schrank mit „B“ mit Innenfach oder „B“ Schrank einem Tresor nach DIN/EN 1143-1 Widerstandsgrad 0 gleichzusetzen.

Viel Spaß bei einer Überprüfung.

Zu dem Vorschlag Gewichte ineinzulegen empfehle ich:

³13 (AwaffV)

Aufbewahrung von Waffen oder Munition

(1) In einem Sicherheitsbehältnis, das der Norm DIN/EN 11431 Widerstandsgrad 0 (Stand: Mai 1997) 1) oder einer Norm mit gleichem Schutzniveau eines anderen Mitgliedstaates des Übereinkommens über den Europäischen Wirtschaftsraum (EWRMitgliedstaat) oder der Sicherheitsstufe B nach VDMA 24992 2)3) (Stand: Mai 1995) entspricht, dürfen nicht mehr als zehn Kurzwaffen (Anlage 1 Abschnitt 1 Unterabschnitt 1 Nr. 2.6, dritter Halbsatz zum Waffengesetz), zu deren Erwerb und Besitz es einer Erlaubnis bedarf, oder zehn nach Anlage 2 Abschnitt 1 Nr. 1.1 bis 1.2.3 zum Waffengesetz verbotene Waffen aufbewahrt werden; unterschreitet das Gewicht des Behältnisses 200 Kilogramm oder liegt die Verankerung gegen Abriss unter einem vergleichbaren Gewicht, so verringert sich die Höchstzahl der aufzubewahrenden Waffen auf fünf. Wird die in Satz 1 genannte Anzahl überschritten, so darf die Aufbewahrung nur in einem Sicherheitsbehältnis, das mindestens der Norm DIN/EN 11431 Widerstandsgrad I (Stand: Mai 1997) oder einer Norm mit gleichem Schutzniveau eines anderen EWRMitgliedstaates entspricht, oder in einer entsprechenden Mehrzahl von Sicherheitsbehältnissen nach Satz 1 erfolgen

Gruss Spa

Geschrieben
ich kauf mir Baumarktschränke. Bauhaus hat einen A mit B Innenfach für 200-250 glaube ich und ich bin recht zufrieden Mitlerweile habe ich mir einen zweiten des gleichen Modells zugelegt und bin gerade am Überlegen ob ich mir noch einen zulege um einen nur für Mun. zu haben.

Gruß,

Thomas

Hallo Thomas,

schau mal bei Bahr. A-Schrank für sieben Langwaffen mit Stahlblech Innenfach EUR 179,--, mit B-Innenfach gleicher Preis wie beim Bauhaus, ABER: Der Schrank ist deutlich höher, einen Kropatschek bekommt man in dem auch ohne Anbohren des Blechbodens unter.

§ 36 WaffG

Aufbewahrung von Waffen oder Munition

(1) Wer Waffen oder Munition besitzt, hat die erforderlichen Vorkehrungen zu treffen, um zu verhindern, dass diese Gegenstände abhanden kommen oder Dritte sie unbefugt an sich nehmen. Schusswaffen dürfen nur getrennt von Munition aufbewahrt werden, sofern nicht die Aufbewahrung in einem Sicherheitsbehältnis erfolgt, das mindestens der Norm DIN/EN 1143-1 Widerstandsgrad 0 (Stand Mai 1997)1) oder einer Norm mit gleichem Schutzniveau eines anderen Mitgliedstaates des Übereinkommens über den Europäischen Wirtschaftsraum (EWRMitgliedstaat) entspricht.

Wenn man den Pargraphen liest, darf man nur getrennt voneinander aufbewahren. Persönlich finde ich es jedoch besser Muni für Langwaffen im B-Tresor mit den Kurzwaffen und umgekehrt aufzubewahren, da die Muni dort deutlich sicherer ist, als in den gesetzlich vorgeschriebenen Stahlkassetten. Bei Diebstahl wird wohl keiner Langwaffen Muni in eine Kurzwaffe hineinbekommen (.44-40 und einige andere Kaliber mal ausgenommen)Das sollte man aber mit der Behörde klären.

Stephan

Geschrieben
Zu dem Vorschlag Gewichte ineinzulegen empfehle ich:

Gruss Spa

unterschreitet das Gewicht des Behältnisses 200 Kilogramm oder liegt die Verankerung gegen Abriss unter einem vergleichbaren Gewicht, so verringert sich die Höchstzahl der aufzubewahrenden Waffen auf fünf.

;)

Geschrieben

Hallo,

Hi @ all,

ist es eigentlich korrekt das in einem B Schrank sowohl bis 5 Kurzwaffen als auch bis zu 10 Langwaffen aufbewahrt werden dürfen und im Innenfach Munition für beide Waffenarten? So wie hier beschrieben http://www.hochsauerlandkreis.de/buergerin...rmulare/382.pdf

Weiß zufällig jemand nen günstigen Anbieter für einen B Schrank?

Danke

Nein; "sofern nicht die Aufbewahrung in einem Sicherheitsbehältnis erfolgt, das mindestens der Norm DIN/EN 1143-1 Widerstandsgrad 0"... entspricht!!!

(Siehe oben!)

Gruss Spa

Geschrieben
Hallo,

Nein; "sofern nicht die Aufbewahrung in einem Sicherheitsbehältnis erfolgt, das mindestens der Norm DIN/EN 1143-1 Widerstandsgrad 0"... entspricht!!!

(Siehe oben!)

Gruss Spa

Wenn es ein verschließbares Innenfach hat, sind ja Waffen und Munition wieder getrennt - also doch!

Geschrieben

Hallo,

Wenn es ein verschließbares Innenfach hat, sind ja Waffen und Munition wieder getrennt - also doch!

manche wollen es offensichtlich nicht begreifen, trotzdem bleibt es dabei, dass Waffen und Munition zusammen nur in einem Schrank aufbewahrt werden dürfen, wenn dieser dem "Wirkungsgrad 0" entsprich!

Gefälligbeten hilft da nicht.

Gruss Spa

Geschrieben
Hallo,

Wenn es ein verschließbares Innenfach hat, sind ja Waffen und Munition wieder getrennt - also doch!

manche wollen es offensichtlich nicht begreifen, trotzdem bleibt es dabei, dass Waffen und Munition zusammen nur in einem Schrank aufbewahrt werden dürfen, wenn dieser dem "Wirkungsgrad 0" entsprich!

Gefälligbeten hilft da nicht.

Gruss Spa

amtliche Quelle einstellen….

Mich befremdet es immer wieder, wie manche Großtöner absolut unfähig sind, die selbst angeführten Regularien zu lesen oder gar zu kennen.

Da ich heute einigermaßen gut aufgelegt bin, amüsiere ich mich nicht nur still im Hintergrund, sondern gebe tatsächlich konstruktiver Weise den § 13 (4) Satz 2, 1 HS als ganz heißen Tipp.

Dort wird man fündig – wenn man lesen kann und will:

„Im Falle der Aufbewahrung von Schusswaffen in einem Sicherheitsbehältnis der Sicherheitsstufe A oder B nach VDMA 24992 ist es für die Aufbewahrung der dazugehörigen Munition ausreichend, wenn sie in einem Innenfach aus Stahlblech ohne Klassifizierung mit Schwenkriegelschloss oder einer gleichwertigen Verschlussvorrichtung erfolgt;“

€: Aus § 13 der AWaffV, nicht dass jetzt kommt, es stehe nichts derartiges unter der genannten Hausnummer im WaffG...

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