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IGNORED

Grundrecht auf den Besitz einer Schußwaffe


zum_zweiten

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Zitat FAZ:

Im erbitterten Streit darüber, ob die amerikanische Verfassung ein Grundrecht auf Waffenbesitz garantiert, welches die Möglichkeiten staatlicher Waffenkontrolle begrenzt, hat der Oberste Gerichtshof am Mittwoch entschieden, dass der Zweite Zusatzartikel ein solches Recht gewährt.

Die Vorschrift schütze „ein Individualrecht zum Besitz einer Schusswaffe, unabhängig vom Dienst in einer Miliz, und den Gebrauch einer solchen Waffe zu ,traditionell gesetzmäßigen Zwecken‘, wie Selbstverteidigung innerhalb des Hauses“, heißt es in der Entscheidung, die mit der Stimmenmehrheit der fünf konservativen Richter getroffen wurde.

Gegenstand des Streits war das Waffengesetz für den Hauptstadtbezirk Washington, das zu den strengsten in den Vereinigten Staaten zählt. Es verbietet den Besitz von Handfeuerwaffen, die seit Inkrafttreten des Gesetzes 1976 erworben wurden, und untersagt es, Gewehre schussbereit im Schrank stehen zu haben.

Zitat Ende.

Alles weitere im Online-Bereich der FAZ - und hier, weil in Allgemein wahrscienlich keiner schaut (schäm für das erneute posting..., wie konnte ich nur...)

Beste Grüße

André

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Mal wieder was, um was man die Cowboys beneiden kann.

Am Schluß der Meldung folgte bei meinem Radosender noch der Zusatz:" In den Vereinigten Staaten gibt es ca 270 Mio. Schusswafen !!"

Ist doch normal, pro Einwohner eine Buff'n. :00000733:

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Gast We are Borg
Der Starter dort sollte sich allerdings auch für den Threadtitel schämen. "Es ist vollbracht" ist kein sehr aussagekräftiger Titel.

Man könnte auch den Untertitel lesen. Dann wird es gleich verständlicher! ;)

Aber weil Du's bist, werde ich mich ein klitzekleines bißchen schämen.

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Gut das es nun zu dieser Entscheidung waren die Politiker dort so einfältig zu glauben sie könnten durch ein anderes popliges gesetz die Verfassung aushebeln?

Washington na ja der Sitz vieler Politiker offenbar zuviel Angst vor der Bevölkerung sage nur mal Watergate vor fast 40ig

Jahren...

Auch hier ergäbe sich doch ein Recht auf einen Besitz Schutz des Art 1 des GG.

Hallo tschorsch:

Du möchtest doch sicher, dass wir auch deine Artikel lesen? Das ist leider kaum möglich. Ich möchte dir einen Tipp geben: Bevor du in die Tasten greifst, schreib doch deine Meinung zuerst von Hand auf einen Zettel. Vielleicht merkst du dann, dass dein Beitrag völlig unleserlich ist.

Jedenfalls auf deutsch. Oder ist deine Muttersprache nicht deutsch?

Den Schreibrekord auf WO hast du jedenfalls sicher schon in der Tasche: 1350 Beiträge in 6 Monaten. Gratuliere.

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Hallo tschorsch:

Jedenfalls auf deutsch. Oder ist deine Muttersprache nicht deutsch?

Den Schreibrekord auf WO hast du jedenfalls sicher schon in der Tasche: 1350 Beiträge in 6 Monaten. Gratuliere.

Kenne auch Leute, die hauen 17 Schuss in 5 sek. raus auf 25 m und wundern sich dann, dass keine Treffer auf der Scheibe sind....

:rolleyes:

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Wenn du aus dem Beitrag etwas entnehmen möchtest ist das auch möglich, ausser man

möchte es nicht verstehen...

Nunja, einen Satz wie

Gut das es nun zu dieser Entscheidung waren die Politiker dort so einfältig zu glauben sie könnten durch ein anderes popliges gesetz die Verfassung aushebeln?

kann man nicht verstehen, selbst wenn man es will. Neben falscher Rechtschreibung fehlen nämlich einige Worte und Satzzeichen. Je nach Ergänzung von Worten und Satzzeichen kommen aber leider unterschiedliche Aussagen heraus.

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